Woche 23 vom 1. bis zum 7. Juni 2020

  • Heute kommt dann also die heiß erwartete Coronaprämie für Autos und noch mehr Autos. Sogar Verbrennungsmaschinen, die die ab nächstem Jahr gültigen Grenzwerte deutlich überschreiten werden, und Neuwagen, die in einer Preisklasse liegen, dass deren Zielgruppe ohnehin nicht auf eine Prämie angewiesen sein wird, haben noch Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

    Außer der Automobilindustrie und der Bundesregierung möchte aber quasi niemand diese Prämie. Klar, Klimaschützer lehnen eine solche Prämie ohnehin ab, aber sogar Ökonomen, ja sogar in den einschlägigen Fridays-For-Hubraum-Stammtischgruppen konnte sich niemand für diese Prämie erwärmen.

  • Ich frage mich ja manchmal, wo denn in diesem Stille-Post-Spiel zwischen Polizei und Redaktion das wohl wieder schiefgegangen ist. Die Polizei Northeim weist auf neue Regeln für das Überholen von Radlern hin und warnt unter anderem:

    Zitat

    Radweg muss - wenn vorhanden - genutzt werden

    Neu ist auch die Radwegbenutzungspflicht, die vorschreibt, dass Radfahrer einen vorhandenen Radweg nutzen müssen und ihnen dort das Fahren auf der Straße verboten ist.

    Und das hat man dann als Radfahrer wieder als Problem an der Backe: Irgendjemand sieht durch die Windschutzscheibe einen Radweg (oder etwas, das er für einen Radweg hält) und fühlt sich nun umso mehr zu Belehrungen, Hupen oder Scheibenwaschwasserspritzen legitimiert, denn schließlich sagt ja sogar die Polizei, dass ein Radweg, wenn er vorhanden ist, „verwendet“ werden müsse.

    Und wenn man dann zwecks Anzeigeerstattung bei der Polizei auftaucht, heißt es dort womöglich auch: Wenn ein Radweg vorhanden ist, muss dieser, (sic) verwendet werden.

  • Das ist eine Zwischenüberschrift, kein wörtliches Zitat eines Polizisten.

    Ich habe noch das hier gefunden:

    Zitat

    Der Autofahrern bekannte Grünpfeil, wie es ihn beispielsweise an der Einmündung der Seesener Landstraße auf die Osttangente gibt, der das Rechtsabbiegen bei roter Ampel erlaubt, gilt nun auch für Radfahrer.

    Der Autofahrern bekannte Grünpfeil galt schon immer für Radfahrer.

  • Und das hat man dann als Radfahrer wieder als Problem an der Backe: Irgendjemand sieht durch die Windschutzscheibe einen Radweg (oder etwas, das er für einen Radweg hält) und fühlt sich nun umso mehr zu Belehrungen, Hupen oder Scheibenwaschwasserspritzen legitimiert, denn schließlich sagt ja sogar die Polizei, dass ein Radweg, wenn er vorhanden ist, „verwendet“ werden müsse.

    Was ja seltsam ist, würden sich Fußgänger so gegenüber PKW Fahrern verhalten, die auf Gehwegen parken, das wäre undenkbar. Man stelle sich mal vor, jemand würde einen Autofahrer anpöbeln und mit Wasser bespritzen weil dieser auf einem Gehweg parkt und Fußgänger die STVO (in diesem Fall ein [Zeichen 315-55]) nicht wahr haben wollen. Ab und an würde auch einer einen Baseballschläger dicht am Kopf des aussteigenden vorbei schlagen und laut "Parkhaus" rufen. Am Ende würde sich aus Angst kaum jemand trauen einen Gehweg (mit [Zeichen 315-55]) zu nutzen.

    Wenn sich jemand bei der Polizei beschwert heißt es nur, ist ja nix passiert. Ab und zu kommen dann Meldungen von der Polizei dass man andere nicht anpöbeln darf, aber auch Falschmeldungen dazu, dass man nie auf einem Gehweg parken dürfte.

    Wäre irgendwie undenkbar, aber Radfahrer kann man ja anpöbeln, belästigen und gefährden wenn man deren Verhalten nicht mag.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ich frage mich ja manchmal, wo denn in diesem Stille-Post-Spiel zwischen Polizei und Redaktion das wohl wieder schiefgegangen ist.

    Ich frage mich, wie man einen Artikel über neue Regeln in der StVO schreiben kann, ohne in die StVO zu schauen. Und wie kommt man darauf, dass eine Regelung, die vor 22 Jahren abgeschafft wurde, jetzt neu eingeführt wurde?

  • Update: Beim fraglichen Artikel bei hna.de wurde stillschweigend die Stelle mit der angeblichen Radwegbenutzungspflicht entfernt, ohne jedoch die Änderung kenntlich zu machen. Zudem vergaß(?) man die Zwischenüberschrift, die das also weiterhin behauptet.

    Mir wäre das nicht aufgefallen, deshalb: Quelle.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

    Einmal editiert, zuletzt von Peter Viehrig (3. Juni 2020 um 22:57)

  • Aber nur für Radfahrer auf dem rechten Fahrstreifen, nicht auf Radwegen oder Radfahrstreifen.

    Da fahren keine Autos. Ich weiß, was Du meinst. Was ich meinte ist: Die (bisherigen) Grünpfeile gelten für Autos und Fahrräder gleichermaßen. ("Gleichermaßen" = die Fahrzeuge benutzen denselben Straßenteil.)

  • Wie umweltfreundlich das Elektroauto wirklich ist | Quarks

    vom 02.06.2020

    Der Quarks-Beitrag enthält eine sehr schön animierte Grafik, die ein Verbrenner- und einen Elektrofahrzeug jeweils bepackt mit einem CO2-Rucksack zeigen. Nach der Quarks-Grafik ist der CO2-Rucksack erst an 60.000 km kleiner als der CO2-Rucksack beim Verbrenner. Hier ist die Stelle bei Minute 6:20 Hier der Link zu genau der Stelle:

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    Beim neuen E-Golf wurde an der Stelle 100.000 km genannt.

    Auch die nur allzu berechtigte Kritik an besonders leistungsstarken E-Autos fehlt nicht!

  • Heute kommt dann also die heiß erwartete Coronaprämie für Autos und noch mehr Autos. Sogar Verbrennungsmaschinen, die die ab nächstem Jahr gültigen Grenzwerte deutlich überschreiten werden, und Neuwagen, die in einer Preisklasse liegen, dass deren Zielgruppe ohnehin nicht auf eine Prämie angewiesen sein wird, haben noch Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

    Tja: Große Koalition einigt sich auf Milliarden-Konjunkturpaket

    Aber:

    Zitat


    Mehrwertsteuersenkung, Kinderbonus, Hilfen für Kommunen – und keine Kaufprämie für Verbrenner: Union und SPD haben sich auf ein 130-Milliarden-Euro-Paket verständigt, mit dem die Coronakrise bewältigt werden soll.

    Keine Kaufprämie für Verbrenner? Ich hielt dieses Ergebnis für dermaßen unwahrscheinlich, dass ich das gar nicht glauben mag. Die CDU war dafür, ein Teil der SPD war dafür, haben sich jetzt Bundesumwelt- und Bundesfinanzministerium tatsächlich durchgesetzt?

  • Im Prinzip gibt es durch die geplante Senkung der MWSt von 19% auf 16% eine Kaufprämie auf alles, also auch auf Verbrenner.

    Ich habe allerdings auch gestaunt, als ich das gerade gelesen habe. Ich war mir 100%ig sicher, dass die GroKo vor der Autolobby einknicken wird und einen Kubikkilometer Puderzucker subventioniert, den sie der Autoindustrie in den Axxxx blasen kann, während alle anderen leer ausgehen.

  • Der Quarks-Beitrag enthält eine sehr schön animierte Grafik, die ein Verbrenner- und einen Elektrofahrzeug jeweils bepackt mit einem CO2-Rucksack zeigen.

    Interessant, dass Lithium eine so große Rolle spielt. Auch, dass es verhältnismäßig wenig Lithium pro Auto ist. Bei einem Handyakku sind es 2-3 Gramm Lithium. Die therapeutische Dosis liegt bei 0,5 bis 1g pro Tag! Manche menschen "essen" also das Lithium von 120-180 Handyakkus pro Jahr.

    Ist im Grundwasser mehr Lithium, sinkt die Selbstmordrate. Dabei geht es aber eher um 0,002g pro Tag, die jeder Mensch dadurch aufnimmt. Immerhin noch ein Handyakku alle 3 Jahre. Wobei nur ca. 1% des Trinkwassers aus der Leitung getrunken wird. Da wird also in manchen Gegenden das Lithium für ca. 20-30 Handyakkus den Abfluss runtergespült, pro Person pro Jahr!

  • Im Prinzip gibt es durch die geplante Senkung der MWSt von 19% auf 16% eine Kaufprämie auf alles, also auch auf Verbrenner.

    Es tauchen im Netz ja so langsam die ersten Analysen auf und es scheint, dass nach wie vor primär jene Bevölkerungsgruppen profitieren, die ohnehin schon keine nennenswerten Geldsorgen haben.

    Ich würde tippen, dass die Nummer mit der Umsatzsteuer eine Art Deal zwischen SPD und CDU war, um quasi die Coronaprämie für Kraftfahrzeuge hinten rum einzuführen. Größere Innovationen hinsichtlich Umwelt- und Klimaschutz finden sich da ja eigentlich auch nicht.

    Eine wirkliche Richtungsänderung hat also eher nicht stattgefunden. Wir fahren jetzt eventuell nicht mehr ganz so schnell in die falsche Richtung, aber man muss sich wohl schon darüber freuen.

  • Das Original ist inzwischen vom Finanzministerium publiziert und liegt hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Sta…icationFile&v=8

    Ich bin noch nicht durch, aber dieses Zitat:

    Zitat

    Es tauchen im Netz ja so langsam die ersten Analysen auf und es scheint, dass nach wie vor primär jene Bevölkerungsgruppen profitieren, die ohnehin schon keine nennenswerten Geldsorgen haben.

    scheint mir gerade bei den Maßnahmen für Schaustelle, Kneipen, Jugendherbergen etc. doch ein wenig arg überkritisch.

  • Im Prinzip profitieren diejenigen am meisten, die das Geld, das ihnen monatlich zur Verfügung steht komplett ausgeben, also diejenigen, die am Monatsende ohnehin kein Geld übrig haben. Wer monatlich Geld in Aktienfonds anlegt oder eine Immobilie abzahlt, hat von der MWSt-Senkung nichts.

    Absolut gesehen profitieren natürlich diejenigen mehr, die mehr Geld ausgeben, aber ich halte das grundsätzlich für eine gute Maßnahme, von der alle etwas haben und die nicht einzelne Branchen bevorzugt. Es fehlt dadurch allerdings auch eine Lenkungswirkung, wobei immerhin nicht noch weiter in die falsche Richtung gelenkt wird, wie eigentlich zu befürchten war.

  • Werden die Preise durch die MwSt-Senkung fallen? Werden Lidl und Aldi die Preise um 2-3 Prozent senken? Z.B. von 29 auf 28 Cent? Wird mein Friseur statt 10 Euro nun 9,80 Euro berechnen? Wird das Restaurant neue Speisekarte mit niedrigeren Preisen drucken? Was passiert mit meinem 49-Euro-Telekom-Vertrag?

    Wir werden es sehen...Wobei mein Fitnessstudio das anders sieht:

    Zitat

    4.2.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die RSG Group berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die RSG Group wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

    4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

  • Das »Fitnessstudio« DB (»Zug verkehrt heute in umgekehrter Wagenreihung«; »Achtung Gleis 13: Zug verkehrt heute abweichend von Gleis 11«; »Aufzug/Rolltreppe außer Betrieb«) prüft noch, wie es die Steuersenkung umsetzt, sagt Herr Pofalla.

  • Die Umsetzung der temporären USt-Senkung wird doch mehr kosten als die Ersparnis. Der Aufwand wird gleich wieder eingepreist ;)

    Aber immerhin ist es zumindest in der Theorie eine Maßnahme, die sogar Geringverdienern etwas bringt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Werden die Preise durch die MwSt-Senkung fallen? Werden Lidl und Aldi die Preise um 2-3 Prozent senken? Z.B. von 29 auf 28 Cent? Wird mein Friseur statt 10 Euro nun 9,80 Euro berechnen? Wird das Restaurant neue Speisekarte mit niedrigeren Preisen drucken? Was passiert mit meinem 49-Euro-Telekom-Vertrag?

    Wir werden es sehen...Wobei mein Fitnessstudio das anders sieht:

    Man könnte sich ja auch die Frage stellen: Werden die Verkäuferinnen und Verkäufer bei Aldi, Lidl und Co in Zukunft mehr Geld, verdienen, weil weniger Umsatzsteuer abgeführt wird? Wäre ja auch nicht verkehrt.