Hier ist der neue bundeseinheitliche Tatbestandskatalog: https://www.kba.de/DE/ZentraleReg…04_2020_pdf.pdf
Der neue Bußgeldkatalog ist da
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Auch für Gehweg- und Geisterradler wird es teurer. Kostet jetzt 55,- EUR, mit Behinderung 70,- EUR, mit Gefährdung 80,- EUR und wenn es dadurch zum Unfall kommt 100,- EUR.
Schön wäre es, wenn es auch einen Tatbestand für Verkehrsbehörden gäbe, die solcherlei Unfug anordnen.
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Oder gelten diese Tatbestände gar nicht für Radfahrer? Später wird das nämlich nochmal genauer aufgeführt
102126: Sie benutzten vorschriftswidrig den linksseitig angelegten Radweg. 55,- EUR
102173: Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. 20,- EUR
Das würde ja bedeuten, dass das Geisterradeln teurer wäre, wenn es auf der richtigen Seite keinen "Radweg" oder Seitenstreifen gibt.
Und wo finde ich denn, was das Fahren auf der Fahrbahn kostet, wenn es einen benutzungspflichtigen Radweg gibt?
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Und wo finde ich denn, was das Fahren auf der Fahrbahn kostet, wenn es einen benutzungspflichtigen Radweg gibt?
bei TBNR 141446
denn logischerweise wird das nicht vorn bei §2 Abs. 4 abgehandelt, sondern immer hinten bei §41 Abs 1 Vorschriftzeichen.
einfach: 20,-
Behinderung: 25,-
Gefährdung: 30,-
Unfall: 35,-
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OK, danke. Das wird also nicht teurer
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Moin,
ich habe mir jetzt mal den neuen Tatbestandskatalog angeschaut und habe ein paar Fragen.
Warum steht bei 102180 ff
"Sie benutzten als Radfahrer vorschriftswidrig den rechten Seitenstreifen, obwohl ein Radweg vorhanden war"
und nicht "ein Radweg (VZ ...)" ? Der Text liest sich so, als käme es überhaupt nicht darauf an, ob der Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht?
Ähnliche Foumluerungen finden sich zuhauf.
Warum kostet es mindestens 25 Euro Bußgeld, wenn der Radfahrer bei auf der Fußgängerfläche angetroffen wird, aber nichts, wenn der Fußgänger auf der Radfahrerfläche angetroffen wird?
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Sie benutzten als Radfahrer vorschriftswidrig den rechten Seitenstreifen, obwohl ein Radweg vorhanden war
Weil das in der StVO so drinsteht:
ZitatWer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden.
Auf einer unbeschilderten Straße mit Seitenstreifen und Radweg darf man auf der Fahrbahn und dem Radweg fahren, aber nicht auf dem Seitenstreifen.
Wenn es keinen Radweg gibt, darf man auf Fahrbahn und Seitenstreifen fahren.
Unklar ist, ob die Regel auch anwendbar ist, wenn es einen linken Radweg gibt, den man nicht nutzen darf.
Der Text liest sich so, als käme es überhaupt nicht darauf an, ob der Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht?
Richtig. Nur dass man dann i.d.R. auch nicht die Fahrbahn nutzen darf.
Warum kostet es mindestens 25 Euro Bußgeld, wenn der Radfahrer bei auf der Fußgängerfläche angetroffen wird, aber nichts, wenn der Fußgänger auf der Radfahrerfläche angetroffen wird?
Verstoß gegen §25. Da es scheinbar keinen eigenen Tatbestand gibt, kostet das 5€.
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ich habe mir jetzt mal den neuen Tatbestandskatalog angeschaut und habe ein paar Fragen.
Seltsam auch: Das Halten auf dem Schutzstreifen (ab 142170) ist ein B-Verstoß mit einem Punkt, sobald es sich nicht mehr um das „einfache Halten“ ohne Behinderung oder Gefährdung handelt. Das Parken (ab 142074) hingegen ist kein fahrerlaubnisrelevanter Verstoß und gibt auch keinen Punkt.
Das Halten auf einem Geh- und Radweg mit Zeichen 240 (ab 141090) ist ebenfalls kein fahrerlaubnisrelevanter Verstoß, das Parken (ab 141194) ist ab Behinderung oder ab einer Stunde hingegen schon. Gleiches gilt für Radwege mit Zeichen 237: Das Halten (ab 141070) ist unproblematisch, für das Parken (ab 141174) mit Behinderung oder ab einer Stunde gibt es einen Punkt.
Das kann so ja nicht gewollt sein — mal gibt es für das Halten einen Punkt, mal fürs Parken. Ich habe mal in Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung geschaut, dort werden mit einem Punkt bewehrt:
3.2.7b Unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen oder Radschnellwegen 52a.1, 52a.2, 52a.2.1, 52a.3, 52a.4 3.2.7c Unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr 54a.1, 54a.2, 54a.3 Wurde da das Halten auf Geh- und Radwegen sowie das Parken auf Schutzstreifen einfach vergessen?
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beim ersten Absatz mit dem Schutzstreifen hätte ich noch argumentiert, dass beim Halten eigentlich immer eine Person hinterm Steuer sitzt und direkt verknackt werden kann. Beim Parken ist erstmal niemand zu ermitteln, wenn der Halter Erinnerungslücken hat. Wenn nun Parken ein B-Verstoß wäre, würden allerdings Ermittlungen nach dem tatsächlichen Fahrer wieder verhältnismäßig.
Da hätte ich nun gedacht, dass man mit dem Kuhhandel ein zuviel an "Mehrarbeit" für alle Beteiligten (Orndnungsamt, Polizei) und die ganzen Eskalationsstufen mit Widerspruch und Verhandlung irgendwie verhindern wollte.
aber das passt dann mit den anderen Verstößen zum Radweg wieder nicht zusammen. hm
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Das mit den punktbewehrten Verstößen fürs Gehweg- und Radwegparken ist aber unabsichtlich von der inkonsequenten Punktverteilung bitter für einige Kraftfahrer, die hier in der Nachbarschaft ihr Gewohnheitsrecht ausüben und jeden Abend bequem ihren Parkplatz auf dem Gehweg vor der Haustür ansteuern. Wenn es jetzt für jede Übernachtung einen Punkt gibt, ist die Fahrerlaubnis ratzfatz fort.
Das wird natürlich nicht passieren, weil wir in Kiel zwar einen Kommunalen Ordnungsdienst haben, der aber nur mit 16 Mitarbeitern ausgestattet ist. Oder wie ich es formuliere: Als Falschparker muss man einfach jeden Monat zehn Euro in die Kriegskasse stecken und kann dann Weihnachten groß mit der Familie essen gehen.
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Hi, gibt es eigentlich schon eine lesbare Fassung des zukünftigen Bußgeldkataloges? Ich habe bislang nur die kryptischen Änderungsdokumente gefunden. Danke!
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Keine Ahnung, ob sich jemand die Mühe gemacht hat. Wird wohl irgendwann hier zu sehen sein: https://www.kba.de/DE/Themen/Zent…btkat_node.html
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Hier finden sich (ich habe jetzt nur bei Falschparken geschaut) auch schon die neuen Gebühren in übersichtlicher Tabellenform:
Halten und Parken: Vorschriften und Bußgeldkatalog 2021llll➤ Der neue Bußgeldkatalog & Bußgeldrechner 2021 für "Halten & Parken" z.B. halten/parken in zweiter Reihe, auf der Autobahn, im Park- & Halteverbot usw.www.bussgeldkatalog.org -
Ich bezweifle, dass das z.B. an einer meiner "Lieblingsstellen" irgendeine Änderung bringt. Ich fahre jeden Tag ein kurzes Stück in einer kleinen engen Straße, die in einer Richtung für KfZ gesperrt ist (Aubinger Weg in Puchheim). Taxis und Busse frei.
Ca. 20 Sekunden fahre ich jeweils in eine Richtung. Aber dennoch kann ich die Tage, an denen keiner verbotswidrig durchfährt, an einer Hand abzählen. Wenn ich das auf den Tag oder auf das Jahr hochrechne, wird mir schwindelig. Die Polizei könnte vermutlich den Haushalt der Kommune sanieren, wenn sie sich dort hinstellen und abkassieren würde.
Tut sie aber nicht und wird sie auch zukünftig nicht tun. Abgesehen davon, dass ich es irgendwie albern finde, die Polizei dafür zu missbrauchen, dämliche Verkehrsteilnehmer wegen Owis zur Kasse zu bitten, fehlt offensichtlich ganz einfach der Wille, die Leute davon abzuhalten, sich hier verbotswidrig durchzuwanzen. Da helfen wohl auch keine höheren Bußgelder.
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Ohne Foto des Fahrers oder der Fahrerin in Flagranti erwischt man sowieso nur die Ehrlichen und Dummen , die den Verstoß zugeben oder als Haltende den oder die Fahrerin bennenen. Alle anderen bezahlen 23,50 minus den ggfls. fälligen Punkt. Fahrtenbuchauflagen bei beharrlichen Verstößen halte ich für sehr unwahrscheinlich....
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Und in der Lokalzeitung wettert niemand gegen "rechtsfreie Räume"?
Oder gegen die Belastung des kommunalen Haushalts durch den Verzicht auf Einnahmen? Rechne das doch mal hoch (minus Personalkosten natürlich) und vergleiche das mit dem Etat. Und dann sag: "Was man mit dem Geld alles machen könnte!"
Und wenn die dann sagen: "Ja, aber so dürfen Sie nicht rechnen, denn die Autofahrer würden sich natürlich dann vorschriftsgemäß verhalten, also würden die Einnahmen nicht so hoch ausfallen" - dann kannst Du sagen: "Ah ja. Dann würden die also die Regeln einhalten. Prima! Aufi geht's Buam, pack ma's!"
Was würde eigentlich passieren, wenn da jemand auf der Fahrbahn steht (also als Mensch) und sich weigert Platz für Falschfahrer zu machen? Vielleicht will er sein Auto beladen, oder sein Haus fotografieren oder oder oder, und daher ist er nicht bereit, für Ignoranten Platz zu machen ...
Wer wollte denn das Schild? Die Anwohner?
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Du glaubst gar nicht, wie ich von den Falschfahrern beschimpft werde, weil ich mich weigere, zur Seite zu fahren. Bei der Hinfahrt stehen wir uns "Auge in Auge", wutverzerrtes Gesicht oder manchmal auch Unglaube ob der Impertinenz hinter der Windschutzscheibe, bei der Rückfahrt gibts dann Gehupe von den Falschfahrern hinter mir (ich fahr natürlich in der Mitte). Sozusagen mein tägliches Blutdruck-Highlight nach oder vor der Durchquerung meines Lieblingspfarrdorfs Emmering.
Das Durchfahrtsschild in die eine Richtung steht da schon "immer", weil die Straße für zwei Autos eigentlich zu schmal ist (vor allem wegen den Randparkern) und wohl vor allem, weil da eine Kita mitten drin liegt. Mit dem täglichen Herankarren und Abholen der Kids im SUV, Chaos vorprogrammiert.
Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung, warum das unverändert so geht. Ich vermute, die Verwaltung sagt: "Hauptsache, da hängt 'n Schild, wir sind raus." Die Polizei sagt: "Das sollen die Irren unter sich ausmachen."
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Das Schild hängt da etwa, seit das Gewerbegebiet den Anschluss über den Kreisel der FFB11 hat, die Umgehung von Puchheim-Ort.
Damals wollte man nach dem Bau der FFB11 verhindern, das der KFZ-Verkehr weiterhin den Weg über die Roggensteiner und Aubinger den Weg nach München sucht. Das ist auch einigermaßen geglückt, die Autos, die Du fahren siehst, sind meistens Anwohner aus Puchheim.
Deswegen kräht da auch kein Hahn danach.
Puchheim hat ja einen, sagen wir, dem Radverkehr nicht negativ eingestellten Bürgermeister. Aber der ist sich trotzdem sehr bewusst, das er nicht wiedergewählt wird, wenn es plötzlich an bestimmten Stellen Kontrollen, im schlimmsten Fall gar Geschwindigkeitskontrollen ,geben würde.
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Hier finden sich (ich habe jetzt nur bei Falschparken geschaut) auch schon die neuen Gebühren in übersichtlicher Tabellenform:
Vielen Dank für den Link.
Dort ist beschrieben, dass zukünftig das Parken auf Geh- und Fußwegen mit bis zu 100 geahndet wird.
Neue Fassung:
Auf Geh- oder Radweg geparkt 55 €
... mit Behinderung 70 €
... über eine Stunde 70 €
... über eine Stunde mit Behinderung 80 €
... über eine Stunde mit Gefährdung 80 €
... über eine Stunde mit Sachbeschädigung 100 €
Hier noch mal der Link von FattyOwls: https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/#parkenbussgelder
Allerdings frage ich mich, wie das konkret gemeint ist Geh oder Radwegparken "mit Sachbeschädigung"?
Geht es dabei darum, dass ein schweres Fahrzeug zum Beispiel Gehwegplatten eindrückt oder zum Zerbersten bringt?
Oder das Poller krumm gefahren werden, um den Parkplatz auf dem Gehweg zu erreichen?
Oder dass bei einem geschützten Radfahrstreifen die Sicherungselemente kaputt gefahren werden?
Auch wenn man solche Beschädigung immer wieder beobachten kann, dürften entsprechende Parkverstöße doch eher selten sein.
Sehr viel häufiger ist das "ganz normale" Zuparken von Radfahrstreifen zu beobachten und das wird leider auch zukünftig viel zu gering geahndet.
Nach der angegebenen Tabelle lediglich mit 55 Euro, mit Behinderung 70 Euro.
Deshalb halte ich es für reichlich übertrieben, wenn jetzt in vielen Zeitungsmeldungen ziemlich pauschal davon die Rede ist, dass das Parken auf Radwegen oder Fußwegen mit bis zu 100 Euro bestraft wird.
Zum Beispiel focus vom 8.10.2021:
"Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet."
Die 100 Euro gelten für Gehwegparken oder Radwegparken mit Sachbeschädigung. Und das dürfte doch wohl eher selten vorkommen.
Ab wann genau gilt eigentlich ein einfaches "Geh- oder Radwegparken" als ein "Geh- oder Radwegparken mit Behinderung?"
Ist das zum Beispiel noch ein einfaches "Geh- oder Radwegparken"? Oder liegt hier bereits eine Behinderung vor?
Und wieviel Aufwand ist notwendig, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug mehr als eine Stunde da ordnungswidrig auf dem Gehweg steht? Für Parkverstöße im öffentlichen Raum sind meines Wissens bislang keine automatisierten Kontrollen zulässig.
Auf privatem Grund dagegen ist das vielfach üblich, obwohl es dabei lediglich um die Abrechnung der Parkgebühren geht, während im öffentlichen Raum oft Gehwege oder Radwege gefährlich blockiert werden.
Ich befürchte, die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für falsches Parken sind nicht stark genug, so dass davon keine spürbare Verbesserung zu erwarten ist. Zumal leider nicht damit zu rechnen ist, dass die mangelhafte Kontrollen verstärkt werden. Und automatische Kontrollen wie auf einem Supermarktplatz sind aufgrund des Datenschutzes zumindest problematisch. Aber darauf verzichten und gleichzeitig die Bußgelder immer noch viel zu niedrig belassen ist auch keine Lösung.
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Ab 60€ gibt's ja eigentlich nen Punkt. Wird's dann künftig für "Auf Geh- oder Radweg geparkt, mit Behinderung" ebenfalls nen Punkt geben? Denn das dürfte ja die Regel sein, wenn man sowas privat anzeigt.
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