Das Große 1x1 der OWi-Anzeigen

  • Wo bitte ist der Unterschied zwischen einem Foto und einem Einzelbild aus einer Dash Cam? Wenn das nicht im Bild in großen Lettern steht, das dies ein Bild einer Dash Cam ist, wird wohl jeder bei einem Einzelbild zunächst von einem Foto ausgehen.

  • Das ist für Fahrradfahrer weniger wichtig als für Autofahrer, vermute ich. Als Fahrer ein Mobiltelefon zu benutzen wird möglicherweise verfolgt (höffe ich zumindest) - beim Radl ist es deutlich schwieriger zu erkennen. Die Version mit "halten, auf den Fußweg ausweichen, Foto machen" ist aber sicherlich einfacher.

  • Ich gehe nicht davon aus, dass die Bußgeldstelle das von sich aus zum Datenschutzbeauftragten eskalieren lässt.

    Das würde ggfs. ein Beschuldigter bzw. der Halter machen.

    Per se macht man sich mit "Dash-Cam" weder strafbar, noch verstößt man gegen "den" Datenschutz.

    Ich kann auf meiner Dash-Cam auch per Fernbedienung ein Foto machen. eines. ohne Ton. ohne Filmaufzeichnung.

  • Per se macht man sich mit "Dash-Cam" weder strafbar, noch verstößt man gegen "den" Datenschutz.

    Privatanwender sind da eh ausgenommen.

    Und treffen täte es nur vielleicht anlasslose Aufnahmen.

    Also mach bei openstreetmap mit als privates Hobby, wo Du Gedächtnisstützen für die Verbesserung der Daten brauchst, falls mal irgendwo ein Schild sich geändert hat ...

    Besondere Touren filmt man ja eh nur zu Erinnerungszwecken, damit man später im Altersheim in Erinnerungen schwelgen kann ...

  • Ich gehe nicht davon aus, dass die Bußgeldstelle das von sich aus zum Datenschutzbeauftragten eskalieren lässt.

    Das würde ggfs. ein Beschuldigter bzw. der Halter machen.

    Per se macht man sich mit "Dash-Cam" weder strafbar, noch verstößt man gegen "den" Datenschutz.

    Ich kann auf meiner Dash-Cam auch per Fernbedienung ein Foto machen. eines. ohne Ton. ohne Filmaufzeichnung.

    In Magedburg anscheinend schon:

    Zitat
    Mir ist soeben der #Bußgeldbescheid des Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zugegangen. Gestern ausgestellt.
    Es wird daran festgehalten, dass ich als privat handelnde natürliche Person gegen die DSGVO verstoßen habe. 18 Fälle werden mir konkret

    (1/3) pic.twitter.com/fNANLFMJQW
    — RobbiBob ist P∩| |7I5T? (@EinRobert1) March 3, 2021

    https://twitter.com/EinRobert1/status/1367163781508440066

  • wie geil.

    Das muss man Hamburg schon lassen: bei der Digitalisierung sind die im Vergleich wirklich gut dabei.

    Angefangen mit dem umfangreichen Geodatenportal...

    wirklich gut.

    Das ist richtig. Nur leider machen die Behörde bzw. die Stadt viel zu wenig Werbung für solche Dienste.

    Bin gespannt was wegen dem OZG (Onlinezugangsgesetz) noch alles kommt.

  • das ist keine Katalog-Leistung!

    Das ist eine freiwillige Sache. Da hat jemand aus der Bußgeldstelle einen Antrag geschrieben, damit das bei Dataport umgesetzt wird.

    Und ich könnte mir vorstellen, dass das mit der (beabsichtigten) Erhöhung der Bußgelder passiert ist. Denn der ganze "juristische Popanz" vor dem Hochladen der Daten: da war die Rechtsabteilung involviert mit entsprechendem Vorlauf. Dann Testen, abklopfen..

    Aber unterm Strich war das nur möglich, weil überhaupt so viele Privatanzeigen eingingen!

    (ich hab keine "Beweise" für die Behauptung, aber als ich noch in HH gearbeitet habe ... :whistling: :saint: )

    Und warum da keiner Werbung für macht?

    Wir wissen warum: Presse.

    Denunziantentum & tralala. gefundenes Fressen.

    Das würd ich mich als ... äh.. wem untersteht denn die zentrale Bußgeldstelle?

    Justiz? Innen? ... in der Position könnt ich auf die Presse auch verzichten X/

  • Melde-Michel: haste nur Ärger an der Backe. Gehe direkt über Amtshaftung, gehe nicht über "super", ziehe keine 4.000EUR Ersparnis ein.

    Mangel gemeldet und keine Besserung veranlasst? Haftung. Nachweisbar informiert worden, nichts gemacht

    Pipifax-Mangel-Meldungen: du brauchst Arbeitszeit für die Beantwortung.

    Klar kommt bei so einem Portal auch viel bei rum, was sonst erst später auffallen würde. Aber du willst keine Meldungen von Kreti und Pleti, die melden, um was melden zu wollen, weil du Werbung machst.

    Das gleiche mit den OZG-Leistungen. Viele Leistungen sind auf den neuen Ausweis angewiesen bzw. die Fähigkeit, sich mit dem Ausweis auch online ausweisen zu können.

    Jetzt machste Werbung für "geht auch online" und zack, haste die Leute an der Backe, die sich per Telefon, Mail, PApierbrief direkt an dem OBM darüber beschweren: "geht nicht!" und "helfen sie mir!"

    Im Kundencenter sitzen Leute, du ziehst 'ne Nummer und die voraussichtlichen Wartezeiten, die online angezeigt werden: damit kommt jeder zurecht und alle fühlen sich modern :S

    X/

  • Ich schieb mal einen Erfahrungsbericht aus einer Verhandlung hinterher.

    Ladung erhalten für Termin in 7 Wochen.
    kurze Zeit später: Umladung erhalten für Termin in 4 Monaten.

    Damit ist dann die vorgeworfene OWi ziemlich genau 12 Monate her. Aber mir egal. Dankbarerweise hatte die Bußgeldstelle mich über die Abgabe des Verfahrens an die StA informiert, so dass ich mir dank der Fotos in Erinnerung rufen konnte, wie das war.

    Tatvorwurf lautete: Halten auf Schutzstreifen mit Behinderung.

    Begründung: Fz hielt auf Schutzstreifen, ich konnte beobachten, wie Radfahrer hinter dem Fz den Gegenverkehr abwartete, dann auf den Gehweg am Hindernis vorbeifuhr

    Terminbeginn: 11:30 Uhr

    auf der Ladung hieß es schon, dass man wegen Einlasskontrollen rechtzeitig kommen soll. Ich war um 11:10 Uhr am Eingang. Flughafen-Feeling mit Metalldetektor und Ausweis zeigen.

    Um 11:12 war ich vor dem Sitzungssaal. Keiner sonst aufm Flur. Gut, also warten.

    Gegen 11:20 Uhr tauchte der Fz-Führer auf (von dem hatte ich unbewusst sogar ein Foto gemacht, konnte das also abgleichen), wenige Minuten später sein Anwalt. beide blieben zu mir auf Abstand. Die Unterhaltung zwischen beiden hatte nach dem, was ich mitbekam, wenig mit der Owi zu tun :/

    11:40 Uhr - der laufende Termin war beendet und man bat alle Verfahrensbeteiligten zur Sache XY in den Verhandlungssaal.

    Kurze Anwesenheitsprüfung durch den Vorsitzenden. Ich wurde gebeten, draußen zu warten. Also wieder vor die Türe. :)

    Im Verhandlungssaal lief es dann so ab*, dass eine kurze Bestandsaufnahme der Situation (Vorwurf, Bußgeldbescheid) stattfand und der Vorsitzende direkt klar machte, dass er am Bußgeldbescheid inhaltlich nichts auszusetzen hätte. Es klang wohl auch so ein wenig die Frage durch, warum man sich hier treffen würde...

    Der Fz-Führer argumentierte, dass er nicht woanders hätte halten können.
    Vorsitzender: doch, andere Straßenseite.
    Fz-Führer: das wäre ja viel gefährlicher, wenn er von dort aus die 6 Heizkörper hätte entladen müssen.
    Vorsitzender: da stellt sich aber die Frage: für wen. Nämlich nicht für die Radfahrer, für dessen Schutz der Schutzstreifen da ist.
    Fz-Führer: außerdem waren das ja nur 3, höchstens 4 Minuten
    Vorsitzender: in der Zeit laden Sie 6 Heizkörper aus und könnten das Fz jederzeit entfernen? Außerdem ist schon das halten verboten.
    Fz-Führer: wusste das mit dem Halten nicht
    Vorsitzender: Autofahrer müssten auch mal lernen, dass ihnen nicht die gesamte Straße von Hauswand zu Hauswand gehört.

    Daraufhin kam dann die Frage des Vorsitzenden, ob man dann in die Verhandlung einsteigen wolle. RA bat um Unterbrechung, verließ mit Fz-Führer den Verhandlungssaal auf den Flur.

    RA: ich würde die Beschwerde(?) zum OLG empfehlen. Aber das müssen Sie wissen. Das ist ja auch eine Frage des Geldes
    Fz-Führer: *unverständlich*
    RA: das kann ich nicht sagen, aber so ungefähr 500-2000 EUR kämen da zusammen. Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung hätten, würde ich den Gang zum OLG unbedingt empfehlen.
    Fz-Führer: *unverständlich*
    RA: Aber für diesen Schritt braucht es dann hier das Urteil. Sonst geht das nicht. Wenn wir das jetzt sein lassen, ja dann haben Sie den einen Punkt. Der ist dann fix.
    Fz-Führer: ist ja dann mein erster
    RA: dann ist das doch eigentlich auch kein Problem. Aber das müssen Sie wissen.
    Fz-Führer: *unverständlich*
    RA: aber so ist das im Ordnungsrecht aufgebaut: Verstoß, mit Behinderung, mit Gefährdung und dann Unfall mit allem
    Fz-Führer: Radfahrer .... einfach so.. (teilweise unverständlich)
    RA: ja, das ist die Behinderung

    Beide sind dann rein, 1 Minute später wurde ich in den Saal gebeten und der Vorsitzende informierte mich, dass meine Aussage nicht mehr erforderlich sei, bedankte sich dennoch für mein Erscheinen und fragte nach evtl. Ansprüchen. Ich hatte ja das Formular bereits ausgefüllt, die Rechtspflegerin/Protokollantin unterschrieb das dann und ich kanns die nächsten Tage dann abgeben. Mein AG möchte die Kohle direkt haben, weil mir persönlich dann kein Abzug vom Gehalt droht. Ich bekomm also in dem Fall mein übliches Monatsgehalt und der AG dann den Bruttolohn für die Ausfallzeit.

    Tjo. :rolleyes: Ich kenne das Verhältnis Mandant-RA in diesem Falle nicht. Ich sehe aber, dass offensichtlich keine RSVersicherung vorhanden war. Und dennoch(!) geht man vor Gericht?! Um dem Mandanten dann auf dem Flur die OWi zu erklären?! :huh:
    Da frag ich mich schon, was da im Verhältnis schief gelaufen ist. Als Unterstellung könnte ich formulieren, dass es dem RA darum ging, Geld zu machen. Aber immerhin hat er seinen Mandanten mit Rücknahme wohl vor den Gerichtskosten bewahrt. Und nun zahlt die Justizkasse meinen Arbeitsausfall, anstatt der Fz-Führer? :/


    * weil ich wusste, dass ich als Zeuge vom Anfang nix mitbekommen werde, hatte ich Unterstützung dabei ;)

  • Ich sehe aber, dass offensichtlich keine RSVersicherung vorhanden war. Und dennoch(!) geht man vor Gericht?!

    Ich hatte selbst mal über einen Anwalt eine Zivilklage eingereicht, weil mir jemand Geld schuldete.

    Am Ende gab es zwar schon einen Gerichtstermin, aber die Beklagte hat sich dann doch mit meinem Anwalt geeinigt. Ich hab 2/3 von dem Betrag bekommen, 1/3 ging an meinen Anwalt.

    Hätte ich das Verfahren verloren, hätte ich natürlich bisschen Geld für Anwälte/Gericht/Fahrten zahlen müssen, aber das hätte mich finanziell auch nicht ruiniert.

    Also ja, man geht auch ohne RSV vor Gericht.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Du hattest Aussicht, etwas zu "gewinnen" bzw. deinen Verlust zu minimieren.

    mein Punkt ist: wieso geht man bei dieser Faktenlage hier dennoch vor Gericht?

    Wenn die Aussgangssituation wäre: 7 Flenspunkte aufm Konto, nach Akteneinsicht komische Begründung und ohne Fotos oder so: ja, da hätte ich es verstanden, wieso man mit vollem Kostenrisiko (Bußgeld + Gericht + Anwalt) in die Verhandlung geht und durch geschicktes Fragen wenigstens den Vorwurf der Behinderung wegzubekommen.

    Aber hier? 1 Pkt aufm Konto und der Anwalt erklärt quasi erst aufm Flur, was so geht und wie das läuft? Das verstehe ich nicht.