Radtouren in Zeiten von Corona

  • Ich empfinde momentan eine ganz große Unsicherheit, was ich als einfacher Bürger jetzt darf oder nicht darf, weil ich momentan geradezu erschlagen werde von der Masse an Allgemeinverordnungen und Bußgeldern, die aber jeweils nur in einzelnen Bundesländern oder gar auf kommunaler Ebene gelten und dann mitunter auch nur für einen bestimmten Zeitraum und so weiter und so fort.

    Vor nicht einmal drei Wochen stellten wir fest:

    Malte: Joggen und radfahren ist beides ok.

    Ich empfinde Radfahren auch nach wie vor als im medizinischen Sinne unproblematisch. Irgendwie muss man nunmal raus, um Einkäufe oder Arzt- oder Bankbesuche zu erledigen, und ohne Auto kommt momentan quasi nur das Fahrrad in Frage. So genannte sportliche Betätigung, die ja im medizinischen Sinne zur Stärkung des Immunsystems und der Vorbeugung von Depressionen anscheinend immer noch angezeigt ist, kommt ja quasi nur Radfahren und Joggen in Frage, weil Fitnessstudios und Sportplätze nicht geöffnet sind.

    Für Schleswig-Holstein trat vor zwei Tagen eine weitere Ersatzverkündung in Kraft, die das Verhalten während der Coronakrise regelt: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV)

    Dort heißt es in § 2 Abs. 1 SARS-CoV-2-BekämpfV:

    (1) Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein sind untersagt. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden.

    Da steht aber „Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein“, nicht „in Schleswig-Holstein“. Ich befinde mich bereits in Schleswig-Holstein, will also die Landesgrenze weder in die eine noch in die andere Richtung überfahren. Allerdings folgt dann noch Satz 2, der das Verbot unter anderem auf Reisen zu Freizeitzwecken ausweitet. Nun bin ich mir unsicher: Ist das nur eine Verdeutlichung, das auch Freizeitfahrten ohne Beherbergung oder Schlauchboot im Gepäck unter den Begriff „Tourismus“ fallen oder geht es hier auch plötzlich um innerländische Fahrten, ohne dass diese explizit genannt werden? Da sich das Ganze unter der Überschrift „Reisen nach Schleswig-Holstein“ abspielt, neige ich zur ersteren Interpretation.

    Es gibt aber noch eine Begründung weiter unten auf der Seite zu § 2 SARS-CoV-2-BekämpfV:

    Zitat

    Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein sind untersagt. Dies umfasst keine Tagesreisen innerhalb des Landes und keine Ausflüge von geringem Umfang wie Spaziergänge und -fahrten.

    Das verstehe ich so: Innerhalb Schleswig-Holsteins kann ich erst einmal herumfahren wie ich lustig bin („Spazierfahrten“), sofern ich nicht mit anderen Absätzen der Verordnung kollidiere wie beispielsweise § 4 Abs. 1, der das Betreten von Inseln, Halligen und Warften mit Ausnahme von Nordstrand verbietet.

    Nur: Was ist nun wieder ein geringer Umfang? Bezieht sich das auf die Entfernung? Dann hätte man diese Entfernung ja in der Begründung nennen können. Die Entfernung ist aber unsinnig, denn ich kann ja einen Ausflug mit dem Auto ans andere Ende des Landes unternehmen, um dort im Wald spazieren zu gehen, und bin dort dem gleichen Infektionsrisiko ausgesetzt als wenn ich an den Stadtrand latsche und dort im Wald herumlaufe. Aber das klingt für mich so, als ob eine einfache Radtour alleine und unter Einhaltung der einschlägigen Abstandsregeln zu Fußgängern weiterhin einigermaßen unproblematisch sind — ganz unabhängig davon, ob ich jetzt zwanzig Kilometer zurücklege oder einhundert.

    In den einschlägigen Fahrradgruppen in den gesellschaftlichen Netzwerken gibt es seit Wochen quasi jeden Tag ein neues Diskussionsthema zu dieser Problematik und man geht sich dort teilweise so richtig schön verbal an die Gurgel. Die einen pochen auf den Verordnungstext und brechen zur Radtour auf, die anderen sehen das quasi als Verrat an der „Gesundheit des Volkskörpers“, eieieiei, und bitten sich eine Selbstverständlichkeit aus, dass man in Zeiten wie diesen doch Bitteschön zu Hause bleiben und die Wohnung nur zum Einkaufen verlassen möge.

    Und ich bin mir nach wie vor unsicher: Fahre ich jetzt morgen noch mal eine größere Runde, um nach einer Woche Teleheimarbeit mal wieder ordentlich an die frische Luft zu kommen?

  • Und es wird noch unübersichtlicher: Der ADFC rät von langen Radtouren ab mit der Begründung, dass „lange Radtouren“ momentan „nicht erwünscht“ sind. Leider gibt ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn nicht preis, wer denn hier genau etwas wünscht, sondern bezieht sich nur recht allgemein auf die Erlaubnis in den verschiedenen Bundesländern, die ja bekanntlich eher unterschiedlich ausgestaltet sind.

    Das Thüringer Verkehrsministerium hingegen empfiehlt Radfahren in Corona-Zeiten, wobei in dem Artikel freilich keine lang ausgedehnten Radtouren angesprochen werden, sondern eher das Rad für die täglichen Wege für Besorgungen empfohlen wird. Insofern besteht da auch gar kein Widerspruch zur Position des ADFC.

    Nebenan in Sachsen will man offenbar Bürger bewusst im Vagen lassen, dort gilt angeblich ein ominöser Fünf-Kilometer-Radius für Spaziergänge und Ausflüge, bei dem auch keiner weiß, worauf der begründet wird.

  • Und ich bin mir nach wie vor unsicher: Fahre ich jetzt morgen noch mal eine größere Runde, um nach einer Woche Teleheimarbeit mal wieder ordentlich an die frische Luft zu kommen?

    Solange du dich nicht durch Unfälle oder Übertreiben ins Krankenhaus beförderst, was spricht dagegen? Als kluger und verantwortungsvoller Mensch meidest du dabei ohnehin andere Menschen und wählst ruhigere Straßen und Wege, schon aus Eigen- und Fremdschutzgedanken heraus. Eigene Verpflegung und Ersatzschläuche/Luftpumpe, damit du unterwegs aus eigener Kraft wieder zurückkommst, und optimalerweise eine leichte selbstgenähte Maske oder ein Halstuch gegen Spucketropfen beim Atmen, falls dir doch mal jemand entgegenkommt.

    Alles was du da zitierst dient dazu, den Osterreiseverkehr ans Meer aufzuhalten. An den freien und warmen Tagen setzt da doch traditionell eine Völkerwanderung aus Berlin, Hamburg, Bremen und Hannover ein (ähnliches gilt für den Süden und die Berge oder Vorgebirge). So was ist aktuell natürlich ziemlich unsinnig: um genannte Städte herum gibt es viel Natur, wo man sich aufhalten kann, da müssen nicht alle ans Meer (die meisten laufen eh nur rum, das können sie an jedem Tümpel). Der Wortlaut macht das ja überdeutlich - rausgehen, sich bewegen, Sport machen, Natur genießen ja, aber halt a) allein/mit Familie, b) regional, also da wo man ist, c) verteilt, also ohne Menschenansammlungen.

    Das ist im Prinzip genau das, was Kurz vor drei und Söder vor zwei Wochen gesagt haben, die Idee dahinter ist einfach, die Infektionsmöglichkeiten zu reduzieren, ohne wie China das Land komplett runterzufahren und die Leute auf Schritt und Tritt zu überwachen. Das ist so gesehen auch immer ein Balanceakt - man muss den Leuten ernstlich klarmachen, dass es eben NICHT geht, mit dem Cabrio aus der Hamburger Kanzlei nach Sylt zu fahren, um sich mit den Kollegen aus Berlin zum Kaffee am Strand zu treffen, wie sie das bisher vielleicht gewohnt waren. Das heißt aber umgekehrt nicht, dass sie nach der Arbeit die Wohnung nicht mehr verlassen dürfen, schon aus Gründen der Bewegung und des Sports sollen sie das ja sogar (müssen es aber natürlich nicht). Das in wasserdichte Gesetze zu gießen ist schwer, es flächendeckend durchzusetzen nahezu unmöglich. Deswegen gehen die Innenminister vor die Kamera und spielen sich als starke Sheriffs auf, damit auch der letzte Depp kapiert hat, dass er mal sein Hirn einschalten sollte und seine Gewohnheiten temporär einstellen.

    Jemand wie du, der sich vorher Gedanken macht und sogar Gesetzestexte freiwillig (!) liest (!), der kommt in diesen Überlegungen gar nicht vor, weil er ja eh vernünftig ist und vernünftig handelt. Das ist so ein bisschen wie falsche Radverkehrsbeschilderung - wir denken uns da viel mehr, als die Leute, die das beschlossen und aufgestellt haben, oder die meisten, die es befolgen oder ignorieren. Dann fallen uns die Sinnlosigkeit oder die inneren Widersprüche auf, die niemanden sonst interessieren, und wir sind verwundert, dass es niemanden interessiert. Aber wenn wir ehrlich sind, dann wissen wir, dass wir mehr Wissen haben, weil wir mehr Zeit darin investieren als andere, und dementsprechend auch die Verantwortung haben, klüger bzw. überlegter zu handeln als andere, die sich eben auf die vorgegebenen Regeln verlassen. Es ist, um wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen, nämlich ein leichtes, diese Verordnungen zu umgehen (klassisches Beispiel: Motorradfahrer auf Spritztour, der einfach sagt, er fährt zum Spazierengehen - wie will ihm ein Polizist das Gegenteil beweisen?), aber man muss sich als vernünftiger Bürger eben die Frage stellen, ob es auch Sinn macht, das zu tun, oder ob man nicht eigentlich eh weiß, was das in der jeweiligen Situation klügere Verhalten wäre, auch ganz ohne Verordnungen oder Drohen von oben.

  • Mir geht es ähnlich wie Malte. Als Eckernförder Sprotte wollte ich gern an die Ostsse (mit dem PKW) plus evtl. Brommi oder MTB fahren, um dort oder an der Lübecker Bucht abseits von Touri-Gebieten den Kopf etwas frei zu bekommen - erfuhr dann aber über eine regionale FB-Gruppe, dass Schleswig-Holsteiner von der Polizei bspw. von Scharbeutz nach SE zurückgeschickt wurden.

    Ich hatte mich aber schon vorher dagegen entschieden (wegen Autofahrt und evtl. Unfall oder Panne).

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

    Einmal editiert, zuletzt von cubernaut (4. April 2020 um 22:03)

  • Zitat

    Lediglich an den Landesgrenzen zu Hamburg kontrollierte die Polizei etliche Fahrzeuge und schickte viele Ausflügler wieder heim.

    schreibt die Mottenpest.

    Ich versuche mir gerade, eine solche Kontrolle an der Langenhorner Chaussee 100 Meter südlich des Ochsenzoller Kreisels vorzustellen. Oder in der U1 zwischen Ochsenzoll und Garstedt.

  • Wenn du von Kiel aus innerhalb von S-H mit dem Fahrrad eine Tagestour unternimmst, ist das aus meiner SIcht im Rahmen der ganzen Verfügungen völlig unproblematisch. Die Frage ist, ob man derzeit überhaupt eine ganztägige Tour machen will, oder ob es nicht ohnehin nur um 2-3 Stunden geht. Ich bin heute 62km gefahren und war dabei nie weiter als 15km von zuhause weg.

  • schreibt die Mottenpest.

    Ich versuche mir gerade, eine solche Kontrolle an der Langenhorner Chaussee 100 Meter südlich des Ochsenzoller Kreisels vorzustellen. Oder in der U1 zwischen Ochsenzoll und Garstedt.

    Das gilt für die Polizei Hamburg. Und die hat wohl bereits an der Grenze HH-Rissen/Wedel kontrolliert.

    Ich habe eine Arbeitskollegin, die an der Kreisgrenze zu NF aufgrund ihres Itzehoers Kennzeichen abgewiesen und zurückgeschickt wurde.

  • Jetzt haben sie hier verboten, an die Elbe zu fahren :(

    https://www.landkreis-stade.de/portal/bekannt…ubrik=901000001

    Seit ich im Homeoffice bin und nicht mehr täglich zur Arbeit fahre, bin ich jeden Tag einmal mit dem Fahrrad ans Wasser gefahren. Immer alleine, immer mit Abstand zu anderen. An Wochentagen war nie viel los. Nur am letzten Sonntag stand in Stadersand alles voller Autos. Die meisten sind im Auto sitzen geblieben und wollten vermutlich auch nur mal auf den Fluss schauen. Ich habe keine Menschenansammlungen gesehen, keine Gruppen, die beieinander standen. Selbst die Auto-Tuning-Prolls waren am Sonntag nicht mehr da.

    Der Strand in Bassenfleth ist bei Hochwasser immer noch 50m breit, bei Niedrigwasser 150m. Da kann man ausreichenden Abstand zu anderen halten, wenn man da spazieren geht. Das halte ich in der Tat für überzogen.

    Wenn sie beim Landkreis Stade solche Angst haben, dass sich die Leute zu nahe kommen, dann sollen sie endlich mal damit aufhören, an solche Kackwege in beiden Fahrtrichtungen [Zeichen 240] aufzustellen :cursing:

  • eine solche Kontrolle an der Langenhorner Chaussee 100 Meter südlich des Ochsenzoller Kreisels

    Bis 1888 gar nicht ungewöhnlich ...;)

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Ich habe eine Arbeitskollegin, die an der Kreisgrenze zu NF aufgrund ihres Itzehoers Kennzeichen abgewiesen und zurückgeschickt wurde.

    Was mittlerweile ohnehin im Zweifelsfall nichts sagt. Vielleicht ist sie ja von Itzehoe nach Nordfriesland gezogen und hat - Ramsauer sei "Dank" - ihr Kennzeichen behalten ...

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Wenn sie beim Landkreis Stade solche Angst haben, dass sich die Leute zu nahe kommen, dann sollen sie endlich mal damit aufhören, an solche Kackwege in beiden Fahrtrichtungen [Zeichen 240] aufzustellen :cursing:

    Was hat eigentlich Priorität? Seuchenschutz oder StVO? 1,5m Abstand ist da wohl nicht einzuhalten.

    Ich weiche möglichst auf radwegfreie Strecken aus, bzw. auf Zeiten mit wenig Allgemeinverkehr, ansonsten hat Abstand Vorrang vor dem letzten Quäntchen Regeltreue...

    wie sich die Zeiten schnell ändern: war vor kurzem noch das eng überholende Kfz das Problem, ist es heute überspitzt gesagt der Fußgänger/andere Radfahrer...

  • Ich weiche möglichst auf radwegfreie Strecken aus, bzw. auf Zeiten mit wenig Allgemeinverkehr, ansonsten hat Abstand Vorrang vor dem letzten Quäntchen Regeltreue...

    Das Problem ist hier, dass selbst an den abgelegensten Nebenstraßen jemand auf die Idee gekommen sein könnte, an einen 1,20m breiten Gehweg in beiden Richtungen ein [Zeichen 240] aufzustellen. Auf solchen Wegen fahre ich grundsätzlich nicht und auf dem oben gezeigten auch nicht. Ich habe mich da nur für das Foto draufgestellt. Man ist hier allerdings vor solchem Irrsinn nirgends sicher.

  • Ich war heute nochmal mit dem Rad im Landkreis unterwegs. So viele Radfahrer habe ich noch nie getroffen wie heute und das auch auf Strecken abseits der normalen typischen Ausflugsrouten. Da die Wege an der Elbe komplett gesperrt sind, war auf den asphaltierten Wirtschaftswegen im Alten Land dafür Hochbetrieb.

    Guter Hinweis in Steinkirchen: "Radfahren auf dem Gehweg nicht gestattet", wenn auch als Zusatzzeichen zum Halteverbot aus verkehrsrechtlicher Sicht eher grenzwertig.

    Doof nur, dass das Radfahren auf dem Gehweg auf der anderen Straßenseite nicht nur nicht gestattet, sondern vorgeschrieben ist. Das VZ240 steht hier oft in Kombination mit dem Hinweis, dass der "Radweg" eigentlich unbenutzbar ist.

    Erfreulich viele Radfahrer haben in den Ortschaften aber diese Zweirichtungs-"Radwege" im wahrsten Sinne des Wortes links liegen gelassen und sind auf der Fahrbahn gefahren. Darunter auch einige Kandidaten, die man auf den ersten Blick für typische Gehwegradler gehalten hätte. Ob das daran liegt, dass den Leuten auffällt, dass man auf den handtuchbreiten Gehwegen wirklich nicht genug Platz hat, Abstand zueinander zu halten? Das Bedürfnis, sich nicht haarscharf aneinander vorbei zu quetschen ist nunmal derzeit deutlich ausgeprägter als sonst.

  • Laut Abendblatt sollen Fußgänger und Radfahrer an den Grenzen nach S-H nicht mehr kontrolliert werden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Für Schleswig-Holstein trat vor zwei Tagen eine weitere Ersatzverkündung in Kraft, die das Verhalten während der Coronakrise regelt: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV)

    Es gibt schon wieder eine erneue Ersatzverkündung, die auch nicht einmal die nächste, sondern schon die übernächste ist: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV)

    Die neue Ersatzverkündung vom Mittwoch, den 8. April, enthält einerseits einige Lockerungen für die Osterfeiertage und räumt andererseits mit einigen Missverständnissen aus der vorigen Verkündung auf. In der Begründung zu § 2, der die Reisen nach Schleswig-Holstein regelt, steht nun:

    Zitat

    Nach Absatz 1 sind Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein untersagt. Unter diese Reisen fallen nicht der arbeitsbedingte Reiseverkehr, Einkaufsfahrten in engerem räumlichen Umfeld zur Wohnung und grundsätzlich Ausflüge von geringem Umfang wie Spaziergänge und –fahrradfahrten (Diese sind jedoch untersagt, wenn die Gefahr der Bildung einer Zusammenkunft oder Ansammlung besteht). Für die Bevölkerung Schleswig-Holsteins sind Tagesreisen innerhalb des Landes zulässig (mit Ausnahme der Inseln und Halligen, siehe § 4).

    Offenbar war es von vornherein geplant, eine Radtour und einen Spaziergang unter einem „Ausflug von geringem Umfang“ zu verbuchen und überhaupt gar keine Überlegungen hinsichtlich der zurückzulegenden Strecke oder der Dauer anzustellen. Wer sich zu Fuß oder mit dem Rad durch Schleswig-Holstein bewegt, unternimmt in erster Linie einen Ausflug von geringem Umfang. Das ist doch schon mal gut zu wissen.

    Die Begründung wirft allerdings gleich wieder die nächste Frage auf: Spaziergänge und Radtouren sind untersagt, wenn die Gefahr einer Gruppenbildung besteht. Nun besteht aber beispielsweise bei einer Rennradausfahrt immer die Möglichkeit, auf andere Rennradler zu treffen, die gerne am Windschatten partizipieren wollen und plötzlich am Hinterrad hängen. Will sagen: Eine solche Gefahr besteht auf dem Rennrad von vornherein — sind damit Rennradtouren verboten, beziehungsweise fallen Rennradtouren womöglich gar nicht mehr unter das Verständnis eines Ausflugs von geringem Umfang, weil man sich dann doch ganz tüchtig verausgabt und Proviant mitführt?

    Ich möchte aber an dieser Stelle einmal festhalten, dass ich mittlerweile tatsächlich den Überblick verliere, was jetzt an welchem Ort zu welchem Zeitpunkt überhaupt erlaubt oder „freiwillig verboten“ ist, wenn utnerschiedliche Verordnungen von Kommunen und Ländern mit ineinander verschränkten Gültigkeitszeiträumen miteinander konkurrieren. Immerhin kann ich mich im Zweifelsfall auf die kostenpflichtige Auskunft der Polizei verlassen.

  • Ja das ist alles total super. Immerhin wirds wirklich klarer als vorher.

    Zitat

    (3a) Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 gelten nicht für Reisen zu oder für Zusammenkommen von Ehegatten, Geschiedenen, eingetragene Lebenspartnern, Lebensgefährten, Geschwistern und in gerader Linie Verwandten.

    Das heißt nach meiner Interpretation, die Schwiegereltern aus Hamburg dürfen jetzt wieder in deren eigenes Ferienhaus in Schleswig-Holstein wenn wir Schleswig-Holsteiner uns dort mit denen verabreden. Sonst nicht.

  • Da könnte dann Windschattenfahren ein teurer Spaß werden. Wobei sich aber auch die Frage stellt, ob es wirklich derzeit so sinnvoll ist, hinter jemanden herzufahren, wenn die eigene Lunge unter hoher Last arbeitet und dann Viren den Weg direkt und schnell in der eigenen Lunge ankommen. Aber die Forschung benötigt ja Testobjekte.

  • Nach Absatz 1 sind Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein untersagt. Unter diese Reisen fallen nicht der arbeitsbedingte Reiseverkehr, Einkaufsfahrten in engerem räumlichen Umfeld zur Wohnung und grundsätzlich Ausflüge von geringem Umfang wie Spaziergänge und –fahrradfahrten (Diese sind jedoch untersagt, wenn die Gefahr der Bildung einer Zusammenkunft oder Ansammlung besteht). Für die Bevölkerung Schleswig-Holsteins sind Tagesreisen innerhalb des Landes zulässig (mit Ausnahme der Inseln und Halligen, siehe § 4).Bundesland

    Was ist denn mit den Ansammlungen, die sich an roten Ampeln, Umlaufsperren usw. bilden? Da müsste man doch jetzt was gegen unzureichende Infrastruktur tun oder alle [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30] abmontieren ...

  • Ich sehe grad, dass es eine neue Verordnung für Schleswig-Holstein mit Datum gestern gibt. Nach kurzem Überfliegen scheint sie liberaler zu sein, aber immer noch so restriktiv, dass gewisse Dinge einfach nicht nachvollziehbar sind. Bei der ursprünglichen Formulierung merkte man, dass überhaupt kein Gedanke darauf verschwendet wurde, wie es Leuten an der Grenze von SH und HH ergeht. Es gibt ja sogar Straßen mit Wohngebieten, die z.T. in HH und z.T. in SH liegen. Das ist jetzt etwas besser, aber verstehe es immer noch so, dass kleine private Treffen (und die muss es in gewissen Konstellationen einfach geben) in festen Gruppen ohne nennenswerten Außenkontakt und damit ohne nennenswerte Verbereitungswahrscheinlichkeit von Leuten aus HH bei Leuten in SH nicht erlaubt sind. Man darf zwar in geringem Umfang von HH nach SH, aber nicht wenn es da zu einer Zusammenkunft kommen könnte. Leute in SH dürfen sich privat mit bis zu 10 Personen treffen (es sei denn der Haushalt ist größer).

    Ich fragte mich, ob die ursprüngliche Regelung ein bisschen so ist wie "Wo kein Richter, da kein Henker", aber es gibt tatsächlich Leute, die sehr genau beobachtet haben, ob ihr Nachbar Besuch mit einem Hamburger Kennzeichen bekommen hat.