Das mit der Impfung gilt natürlich erst, wenn auch ein entsprechender Impfschutz besteht und auch nur unter der Voraussetzung, dass die Impfung auch vor Übertragungen schützt. Mir ging es aber primär darum, dass eine solche Erleichterung für Geimpfte kein Privileg darstellen würde, sondern die Aufhebung einer dann nicht mehr notwendigen Beschränkung. Es geht ja z.B. auch um Erleichterungen für Besuche in Alten- und Pflegeheimen durch nahe Angehörige.
Also das mit den Altenwohnheimen läuft nach meiner Erfahrung derzeit so, dass du eine Probe entnommen bekommst aus dem Nasenloch (ziemlich weit oben, recht unangenehm aber auszuhalten) und tief im Rachen (dito).
Die Auswertung dauert etwa 10 bis 15 Minuten.
Was das kostet konnte man mir letztes mal nicht sagen, aber die Altenheime sind natürlich interessiert, dass ihre Bewohner soziale Kontakte pflegen können. Für die Besucher kostet es nichts.
Ich kann mir eine direkte Übertragung des Prozedere auf einen Baumarktbesuch oder einen Konzertbesuch nicht so recht vorstellen.
Ob die Vorlage einer Impfbescheinigung ausreicht, um den Test zu umgehen, weiß ich nicht. Ist wohl auch noch nicht wissenschaftlich geklärt.