Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

  • "Mein Fahrrad wiegt 25 Tonnen, ich darf nicht geradeaus."

    ;)Soo nicht "Fremder", so leicht kommst du mir nicht davon! ;)

    Auf dem Schild steht 24 t und darunter ist ein kleines Zusatzschild, "300 m", denn die Brücke die nur 24 t verträgt, kommt erst nach 300 m Geradeausfahrt. Du musst aber mit deinem "30-t Fahrrad" schon gleich an der nächsten Ecke, also nach ca. 13 m rechts abbiegen, um zum Goetheplatz zu kommen.

    Da steht zwar kurz vor dem Wartehäuschen ein zweites gelbes Schild, das in Richtung Geradeaus zeigt, aber darunter steht "Goetheplatz" und da kommst du nur hin, wenn du direkt nach dem Wartehäuschen rechts abbiegst.

    Vielen Dank für den Hinweis, ein Ortsfremder, der würde jetzt glatt vermuten es gäbe da noch einen anderen Weg zum Goetheplatz und deshalb zum Königswörther Platz fahren statt zum Goetheplatz.

  • Da steht zwar kurz vor dem Wartehäuschen ein zweites gelbes Schild, das in Richtung Geradeaus zeigt, aber darunter steht "Goetheplatz" und da kommst du nur hin, wenn du direkt nach dem Wartehäuschen rechts abbiegst.

    Dann ist das ja vor allem für Ortsfremde sehr sinnvoll ausgeschildert. :)

  • Dann ist das ja vor allem für Ortsfremde sehr sinnvoll ausgeschildert. :)

    Genau und deshalb würde KAcyc mit seinem 25 t Fahrrad nicht nur nicht den Goetheplatz erreichen, sondern Richtung Königsworther Platz radeln und auf dem Weg dorthin die Königsworther Brücke, eine der schönsten Brücken der Stadt, zum Einsturz bringen und in die Leine fallen.;(

    Foto: Königsworther Straße mit gleichnamiger Leine-Brücke

    Und überhaupt kommt mir da ein Verdacht: KAcyc war schon da und hat mit seinem 25 t Fahrrad dieses Verkehrsschild auf der Brücke platt gewalzt.;)

  • Solange ihm kein anderes 25t-Fahrrad auf der Brücke entgegen kommt, wird sie vermutlich nicht einstürzen, aber man kann ja nie wissen...

    Etwas offtopic: Dieses Schild bedeutet übrigens "Verbot für Fahrer, die 8 Tage auf Achse sind"

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_von_2013_bis_2017#/media/Datei:Zeichen_263_-_Verbot_für_Fahrzeuge_über_angegebene_tatsächliche_Achslast,_StVO_1992.svg

  • Ich hatte ja mal ein Bild von einem handgeschriebenen Hinweis an einer auf 12 Tonnen beschränkten Brücke gepostet. Da sind inzwischen eine Menge 30-Tonner (wenn auch leer) drübergefahren. Die Arbeiten sind mittlerweile abgeschlossen, und die Brücke lebt immer noch.

    Mein Fahrrad fühlt sich übrigens wirklich wie 25 Tonnen an, hier ist jeden Tag penetranter Gegenwind...

  • Update:

    Hatte ich weiter oben noch geschrieben, "Den hannoverschen Verkehrsplanern in der Abteilung für Baustellenumleitungen scheint es wenig auszumachen, im Falle von Baustellen-Ausschilderungen dem Radverkehr Umwege zuzumuten und gleichzeitig penibel darauf zu achten, dass dem Autoverkehr möglichst kein Ungemach zugemutet wird. So im Falle des freien Rechtabbiegers, der von der Spinnereistraßenbrücke kommend in die Braunstraße hineinführt. Dort ist die Fahrbahn so breit, dass reichlich genug Platz wäre, für den Radverkehr. Man könnte sogar einen Baustellenumleitungsweg getrennt für Radfahrer und Fußgänger markieren.", so muss ich jetzt dieses Update nachreichen in Form eines Fotos, das zeigt, das inzwischen der ganze Rechtsabbieger von der Spinnereistraße in Braunstraße Richtung Goetheplatz für alle gesperrt wurde. Es sieht danach aus, dass sich die Baustelle ausweitet.

  • Der Weg rechts ist mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert.

    Man fragt sich, welches Verbot von dem [Zeichen 259] ausgeht, das nicht bereits durch die Absperrschranke offensichtlich ist und warum ich mit dem Rad nicht unter Beachtung des Vorrangs des Gegenverkehrs an der Arbeitsstelle vorbei fahren darf.

  • Sagt das nicht schon das VZ 600?

    Mein Beitrag bezieht sich auf das Bild in #497. Da ist in der Tat der Radweg mit 600 gesperrt aber nur der, die Fahrbahn nicht. Die gelbe Umleitung weist auf eine andere Route als die Fahrbahn daneben. Da gelb, kann es die direktere Fahrbahn aber nicht verbieten.

  • Meldung aus Luxemburg:

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    Zwei Leitbaken ersetzen nunmal keine Absicherung eine Baugrube.

  • In Berlin wurde eine Radfahrerfalle aufgebaut:

    Ich fahre die Stelle mit der üblichen Vorsicht an, lenke in die Kurve...

    ...und fahre plötzlich in Strandsand.

    Ohne Platz zum Geradeausfahren. Und die gelbe Linie führt Radfahrer auch noch direkt sehr eng an die Absperrung.

    Während ich die Fotos gemacht habe, konnte ich reihenweise beinahe-Stürze beobachten. Sehr viele Radfahrer haben Probleme, NICHT gegen die Absperrung zu fahren.

    Vor fast jeder verdammten Kurve auf einer Landstraße steht inzwischen Zeichen 103:


    Aber Radfahrer werden natürlich ohne Vorwarnung mitten in der Kurve in Strandsand geschickt!

    Bei Autos wäre das absolut undenkbar.

  • Wäre da nicht eine Anzeige nach §315b STGB sinnvoll ?

    Ich gehe davon aus, dass das schleichend passiert ist. Die Führung über die Wiese war bei Baustellen an diesem Radweg leider durchaus üblich und auch so leidlich akzeptabel. Bei den letzten Baustellen wurde es schon besser und Radfahrer über befestigte Wege auf den sehr breiten Gehweg geleitet (und natürlich entsprechend beschildert)

    Vermutlich war es noch halbwegs brauchbar, als die "Führung" noch frisch war. Denn da war da ziemlich sicher auch noch Wiese. Die ist dann verschwunden und der Untergrund durch die Kurvenfahrten so aufgebrochen.

    Bin gespannt, ob die Polizei die Stelle bis heute Nachmittag beseitigt hat.

  • Also nicht dass ich [Zusatzzeichen 1012-32]das Wort reden möchte, aber wenn man sieht, an wie vielen Stellen, an denen [Zusatzzeichen 1012-32]absoluter Quatsch ist, dieses Schild aufgestellt ist, verwundert es schon, dass hier nix steht, mit dem sich die Behörde oder die Baufirma von Schadensersatzpflichten freihalten möchte.

  • Die Situation war am Nachmittag behoben.

    Heute hatte ich dann noch Kontakt zur Stadt: Die Baufirma hat das eigenmächtig aufgestellt. Es gab keine Anordnung oder Genehmigung dafür. Die Polizisten, die ich per 110 hingeschickt hatte, haben den Misstand wohl sofort behoben.

    Eine Antwort muss ich deshalb aber korrigieren:

    Wäre da nicht eine Anzeige nach §315b STGB sinnvoll ?

    Für diese Dreistigkeit ist eine Anzeige nach § 315b redlich verdient. Ich gebe sie nachher ab.