Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

  • Ullie, bist du's? Ist vielleicht dein Account gekapert worden? Solche Laxheiten in der Terminologie sind wir von dir gar nicht gewohnt.

    Nein, nein, ich bin's wirklich. Aber wirklich ist eben auch, dass nur sehr sehr wenige Radfahrer an den beispielhaft gezeigten Stellen auf die Fahrbahn wechseln würden. Und die wünschenswerte Bewusstseinsänderung erreicht man nicht durch den Hinweis, dass auf einer Fahrbahn auch noch andere Verkehre zugelassen sind als Autoverkehre. Ich hatte das weiter oben schon dargestellt: Wenn's neben einer Fahrbahn auch nur ansatzweise so was gibt, das danach aussieht, als sei es nicht komplett für Radfahrer verboten, dann wird dieses etwas von den meisten Radfahrern benutzt. Inklusive breite Bürgersteige oder solche auf denen nur wenige Fußgänger unterwegs sind.

    Das ist ein Grund, warum der Begriff Autofahrbahn zutrifft, auch wenn es sich um eine Fahrbahn handelt. Ein anderer Grund ist, dass tatsächlich viele Fahrbahnen neben benutzungspflichtigen Radwegen bestehen. Das sind dann tatsächlich Autofahrbahnen, die nur ausnahmsweise auch von Radfahrern benutzt werden dürfen. Zuim Beispiel wenn sie in einer größeren Gruppe unterwegs sind.

  • Auch wenn du dafür kein Verständnis hast (ich auch nicht!), dass mit den Medien ist nicht so leicht beeinflussbar. Es gilt die Presse und Informationsfreiheit. Und die auflagenstärkste Zeitschrift ist die ADAC-Motorwelt. "Die ausschließlich für Clubmitglieder erhältliche ADAC Motorwelt hat eine Auflage von 13.518.373 Exemplaren und ist damit die auflagenstärkste Zeitschrift in Deutschland und Europa." https://de.wikipedia.org/wiki/ADAC_Motorwelt (Nur Clubmitglieder? Ich lese die immer beim Arzt oder Zahnarzt, bei dem ich mich dann immer darüber beschwere, dass er so was im Wartezimmer liegen hat.)

    Wer weiß, wenn es gelingt eine ähnlich auflagenstarke Zeitschrift zu verbreiten in der dann immer wieder darauf hingewiesen wird, das eine Fahrbahn keine Autofahrbahn ist ...

    Auf jeden Fall halte ich es für wichtig, sich hin und wieder daran zu erinnern, dass da dicke Bretter zu bohren sind.

  • Es gilt die Presse und Informationsfreiheit.

    Auf die Gefahr hin anzuecken: Die Pressefreiheit ist kein Freibrief, falsche Behauptungen aufzustellen und trotz zahlreicher Korrekturhinweise immer und immer wieder zu wiederholen. Wir reden hier nicht von einer Satire-Postille oder der Seite mit den Witzen, sondern von Berichterstattung über rechtlich Relevantes in der seriösen Presse. Und deren Job ist es unter anderem, bei einem Zivilprozess nicht von »Angeklagten« zu schreiben (dort sind es »Beklagte«), bezüglich Lohnvergleichen nicht den Fantasiebegriff »Bruttoeinkommen« zu verwenden und bei Artikeln über die StVO korrekt zu zitieren. (Und wenn die Damen und Herren Journalisten dann noch lernen, dass der Mensch im Führerstand der Bahn ein Lokführer [bzw. Triebfahrzeugführer] ist, während der Zugführer hinten im Zug sich um die Fahrkarten kümmert, dann gibt's noch ein Bienchen.)

    Außerdem wird die Informationsfreiheit der Leser verletzt, wenn die Presse falsch berichtet.

    Kurz gesagt: Wenn ein Sportreporter bei einem Bericht über ein Handballspiel ständig von »Strafraum« spräche statt von »Torraum«, oder wenn ein Wirtschaftsjournalist ständig Auslandsschulden und Staatsschulden verwechseln würde, dann verdiente er einen Einlauf, aber kein »weiter so«.

  • Wie heißt das Ding doch gleich? :/

    Autobahn. :sleeping:

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Wieder einmal Schieben verboten, aber dann irgendwie doch nicht...

    ...denn hier hat man doch genug Platz eingerichtet für Fußgänger und Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen, oder nicht?

    Der inflationäre Gebrauch von Verbotszeichen macht auch vor dem Kfz-Verkehr nicht halt, denn wenig später ist die eingerichtete Umleitungsstrecke für Fahrzeuge komplett gesperrt.

    Und selbst, wenn man gemäß MSDWGI unterstellt, dass die Verbotszeichen nur für die Verkehrsfläche gelten sollen, auf der sie aufgestellt wurden, verbietet man an der nächsten Kreuzung das Radfahren, wo es sowieso verboten ist: auf einem linksseitigen Gehweg. Das Verbot, zu Fuß zu gehen, scheint aber trotz Absperrschranke links nur für die rechte Straßenseite zu gelten, oder wie soll man die Kombination [Zeichen 259] verstehen?

  • Da finde ich schon ziemlich eindeutig: Die Asphaltfläche ist offensichtlich für Kraftfahrzeuge gesperrt und als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert. Erkennbar daran, dass es die einzige verbliebene Verkehrsfläche ist und kein [Zusatzzeichen 1000-31]am [Zeichen 240] hängt.

    Ist musste zweimal hinschauen, um auf Deine Interpretation (und vermutlich die der Aufsteller) zu kommen.

  • Ist musste zweimal hinschauen, um auf Deine Interpretation (und vermutlich die der Aufsteller) zu kommen

    So sieht es in Gegenrichtung aus:

    Davor, wo die Straße bereits fertig ist, stehen (noch) keine [Zeichen 240], da muss man auf der Fahrbahn fahren. In der Engstelle will man dann aber keine Radfahrer auf der Fahrbahn haben und dafür hat man offenbar den "Radweg" mit den Baken abgetrennt. Das Bekloppte ist ja, dass auch die Autos in der Baustelle nicht schneller fahren können als Radfahrer, aber dass man auf dem "Radweg" definitiv nicht innerhalb einer Grünphase durch die Arbeitsstelle kommt. Auf den 60cm ist also Gegenverkehr garantiert und man mag es nicht fassen, dass einige Radfahrer tatsächlich auf diesem Streifen fahren.

    [Zusatzzeichen 1000-31] gibt es hier nirgends unter den vielen [Zeichen 240]. Die Leute fahren sowieso, wo sie wollen, nur nicht auf der Fahrbahn.

  • Wenn die Polizei in Hannover an Stellen Jagd auf Radfahrer macht, die geradezu ein Fehlverhalten nahelegen, und die Presse das genüsslich beklatscht, dann weiß man, aus welchen Zutaten das Zerrbild vom "Rüpelradler" zusammengerührt wird.

    Eines nach dem anderen:

    Diese Baustellensituation ist einmal mehr ein Beispiel dafür, dass die Stadtverwaltung nicht ernsthaft die Förderung des Radverkehrs vorantreiben möchte.

    Die Radfahrer werden gemeinsam mit den Fußgängern in einen sehr engen Fußgängertunnel gezwungen, wo sich beide Verkehrsteilnehmer zwangsläufig gegenseitig als Hindernis empfinden müssen:

    Warum wird hier nicht einfach die Fahrspur neben der Baustelle benutzt, um einen gesicherten Radfahrstreifen anzulegen?

    Ggf. könnten auf der gegenüberliegenden Seite einige Auto-Stellflächen aufgehoben werden, falls es sonst zu eng wird auf der Fahrbahn.

    Ich habe das mal mit einfachen Mitteln in das Foto eingebaut:

    So weit so schlecht. Und was passiert bei einer so schlecht angelegten Umleitung? Es gibt Radfahrer, die benutzen dann einfach auf der anderen Seite den Bürgersteig entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Das ist zwar verboten. Aber was soll's? Dort ist der Bürgersteig wenigstens breit. Wenn Radfahrer dagegen den vorgeschriebenen Bürgersteig benutzen, dann wird es dort richtig eng im Falle von Begegnungsverkehr.

    Was jedoch passiert, wenn Radler die andere breite aber leider nicht vorschriftsmäßige Bürgersteigseite benutzen, das kann man hier sehen:

    HAZ Foto vom 24.4.2019 Im Bildhintergrund sieht man die auf meinem Foto dargestellte Baustelle von der anderen Seite

    https://www.haz.de/var/storage/im…dorten_w760.jpg

    Und der zu dem Bild gehörige Artikel ist entsprechend reißerisch betitelt: "Polizeikontrollen: Radfahrer begehen Verstöße im Minutentakt"

    https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…dfahrern-senken

    Und schon ist der Ruf des "Rüpelradlers" weiter gefestigt! Um nicht missverstanden zu werden: Dieser Beitrag soll keine Legitimation liefern für falsches Verkehrsverhalten. Und ja: Es gibt Radfahrer, die es an Vorsicht und Umsicht vermissen lassen. Da sind Radfahrer nicht besser und schlechter als andere Verkehrsteilnehmer auch. Aber es gibt eben auch Radverkehrsanlagen, insbesondere im Umfeld von Baustellen, bei denen Radlern einiges zugemutet wird, so dass Radler nicht mehr bereit sind jeder verkorksten Fahranleitung Folge zu leisten. Und wenn, wie in diesem Fall, dann Radler auf den falschen aber deutlich breiteren Bürgersteig ausweichen, dann sollte die Polizei nicht genau an dieser Stelle Jagd auf diese Radler machen.

    Und eine verantwortungsbewusster Journalismus sollte an so einer Stelle mal den Ursachen nachgehen, die zu Radfahrerfehlverhalten führen, anstatt einfach nur Radler an den Pranger zu stellen!

  • Ich finde das sehr komfortabel, wenn ich es damit vergleiche, dass Autos gemäß der allerersten Bake auf dem ersten Bild und allen Baken auf dem dritten Bild rechts von den schräggestreiften Baken aber links vom gelben Zaun fahren sollen...

  • Hm, aber Schieben müsste man als jemand, der sein Fahrrad mitführt, wegen § 25 (2) StVO dann auf der Fahrbahn oder?

    Darüber hinaus sagt die VwV-StVO zu VZ 240:

    "Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt."

    Ich sehe auch nicht, dass irgendwelche anderen Vorschriften (zB für Baustellen) hier "niedrigere" Voraussetzungen für eine solche Anordnung stellen können. Das, was hier in der Verwaltungsvorschrift steht, ist für mich schon das absolute "Minimum".

  • Trotzdem mehrere Fahrspuren vorhanden, die für den Autoverkehr reserviert sind, hetzt man zu Umleitungszwecken Fußgänger und Radfahrer aufeinander. Ort: Hannover, Ritter-Brüning-Straße, Höhe Haltestelle Allerweg:

    Es handelt sich hierbei um einen Zwei-Richtungen-Radweg. Davon merkt man jedoch nichts auf dem Schild.

    Hier ein Link zu google-street-view:

    https://www.google.de/maps/@52.36142…!7i13312!8i6656

    Von der anderen Seite (vom Schützenplatz herkommend) wurde auf eine Extra-Baustellenbeschilderung gleich ganz verzichtet:

    Auch hier ein Link zu google-street-view:

    https://www.google.de/maps/@52.36236…!7i13312!8i6656

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (14. Mai 2019 um 16:34) aus folgendem Grund: mehrere Fahrspuren vorhanden, die für den Autoverkehr reserviert sind,

  • Regel 1: Wenn irgendwo eine Baustelle ist, müssen Radfahrer die Straßenseite wechseln.

    Regel 2: Wieso "Geisterradeln"? Ich fahre doch auf dem Radweg, dann ist es doch egal, auf welcher Straßenseite.

    Regel 3: Da kann man doch drum herum fahren (jedenfalls wenn man es rechtzeitig sieht)

  • Hier entsteht der nächste Kreisverkehr: https://www.google.de/maps/@53.60947…m/data=!3m1!1e3

    Los geht's von der Glückstädter Straße Richtung Nordost.

    Vorher ist das ganze Konstrukt natürlich benutzungspflichtig mit [Zeichen 241-30]. Da man auf ein [Zeichen 241-30][Zusatzzeichen 1012-31] verzichtet hat, sehe ich nicht, dass man dem gelben Umleitungsschild überhaupt folgen darf.

    Dafür gibt es auch eigentlich keinen Grund, denn außer der Tatsache, dass man dort die Ampel auf dem "Radweg" platziert hat, kann man ganz normal auf der richtigen Straßenseite weiter fahren. Warum also mit Schrittempo auf der falschen Seite fahren?

    Die Kombi [Zeichen 241-30][Zusatzzeichen 1012-31] wollte man wohl auf jeden Fall vermeiden, weil man dann ja auch auf der Fahrbahn weiter fahren dürfte, was bei angeordnetem Tempo 30 auch nicht das Problem darstellen sollte. Es scheint aber hier an jeder Baustelle oberste Priorität zu haben, dass Radfahrer im Baustellenbereich auf gar keinen Fall auf der Fahrbahn mitgeführt werden.

    Dieses Bild bietet sich in Gegenrichtung:

    Auf ein klarstellendes [Zeichen 239] am Behelfs-Gehweg hat man vermutlich aus dem selben Grund verzichtet wie in Gegenrichtung und das mit Erfolg: Es wird fleißig auf den 0,80m - 1,00m geradelt, anstatt auf der Fahrbahn gefahren. Zum Glück tut es ja nicht so doll weh, wenn man mit dem geisterradelnden Gegenverkehr zusammenstößt, weil der ja weiter vorne auf Schrittempo begrenzt ist.

    Im Hintergrund erkennt man schon die nächste originelle Idee:

    Trotz unterschiedlich gepflasterter Bereiche hat man sich für ein [Zeichen 240] entschieden und das ist hier ganz neu: Man weist mit dem [Zusatzzeichen 1000-31] sogar auf möglichen Gegenverkehr hin. Das alles spielt sich auf insgesamt 2,20m "Breite" zusammen mit den Fußgängern ab.

    Wenig später soll man dann noch einmal um die Behelfsampel herum fahren, bevor es dann wieder mit [Zeichen 241-30] weitergeht.

    Das fand ich auch lustig. Vermutlich waren die Absperrschranken ausgegangen. Sieht man, was gemeint ist? :/

    Da die Ampel derzeit nicht in Betrieb ist, wollte man wohl verhindern, dass da einfach jemand über die Fahrbahn latscht oder radelt, weil er die rote Furt so einladend fand. Außerdem kommt hier nirgends eine Baustelle ohne mehrere [Zeichen 254] und [Zeichen 259] aus, also musste man die auch noch irgendwo unterbringen. Es fehlt allerdings bereits das sonst obligatorische [Zusatzzeichen 1012-32] darunter. Erste Fortschritte sind erkennbar. :thumbup:

    Und dann gibt es noch das Teilstück der Schölischer Straße, welches vor der Baustelle des Kreisverkehrs als Sackgasse endet. Radfahrer kommen aber durch, sofern sie bis Haus-Nr. 2 ein Anliegen haben.

    Wenn ich hier die erste für Radfahrer und Fußgänger korrekt beschilderte Baustelle finde, bringe ich der Verkehrsbhörde einen Blumenstrauß und eine Flasche Sekt, versprochen! :S