Zitat aus dem Urteil:
"Auf einem für die Benutzung durch Radfahrer frei gegebenen Gehweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, müssen Radfahrer auf Fußgänger erhöhte Rücksicht nehmen... Erforderlichenfalls muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist, oder sogar vom Fahrrad abgestiegen werden."
Ja, was jetzt? Ich denke, gemäß Anlage 2 zur StVO bei der Erläuterung zum VZ 239 muss Radverkehr bei immer in Schrittgeschwindigkeit fahren?
"2.Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
Der Teilsatz, "er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren", bezieht sich lediglich auf den Begegnungsfall.
Im Landkreis Schaumburg gibt es übrigens Fußwege, bzw. Fußweg-Abschnitte, die vermutlich nie von Fußgängern benutzt werden.
So gibt es zum Beispiel an der Ortsfurchfahrt durch Niedernwöhren in Richtung Wiedensahl einen Fußweg, der zunächst für den Radverkehr freigegeben ist. Dieser Fußweg führt durch einen Teil des Ortes in dem Tempo 50 gilt. Links und rechts des Fußwegs befinden sich allerdings Felder, so dass viele Autofahrer hier schneller als 50 fahren. Möglicherweise hat die zuständige Verkehrsbehörde das als Grund erkannt, in diesem Abschnitt den Fußweg für den Radverkehr freizugeben.
https://www.google.de/maps/place/Nie…053!4d9.1477189
Das erste und zweite Bild von der Wiedensahler Straße wurde in Richtung Wiedensahl aufgenommen kurz vor, bzw in Höhe der Bushaltestelle hinter der Kanalbrücke, die auf dem verlinkten googlemaps Ausschnitt ganz unten mitte-rechts zu erkennen ist.
Auf den Fotos ist diese Bushaltestelle am rechten Straßenrand zu sehen.
Im weiteren Verlauf endet die Freigabe des Fußweges für den Radverkehr und zwar in Höhe der Kreuzung mit der Straße die nach Mittelbrink führt.
Dass die Freigabe des Fußweges für den Radverkehr hier endet, erkennt man an dem blauen Fußwegschild ohne den Zusatz "Radfahrer frei".
Jetzt ist also der Fußweg nicht mehr für den Radverkehr freigegeben und damit verliert er ganz offensichtlich gänzlich seine Bedeutung als Wegstrecke für sich bewegende Verkehrsteilnehmer, denn ab hier wird der Fußweg als Parkplatz benutzt.
Dieser letzte Abschnitt des Fußweges, der für den Radverkehr nicht mehr freigegeben ist, wird regelmäßig zum Parken benutzt. Und nicht nur an diesem einen Tag, an dem ich dort langgefahren bin sondern auch an vielen anderen Tagen. Hier ein Bild von ca. einem Monat vorher:
Fazit: Die Schaumburger Landbevölkerung bewegt sich außer haus nicht zu Fuß. Jedenfalls parkt die Schaumburger Landbevölkerung rücksichtslos ihre Gehwege zu. Und sie tut das nicht, weil die Schaumburger Landbevölkerung für gewöhnlich auf der Fahrbahn zu Fuß geht.
Das ist selbst für Radfahrer eine Herausforderung, dort Fahrrad zu fahren auf der Fahrbahn, wegen des hohen Tempos der Autofahrer selbst in Ortsdurchfahrten. Da nutzt dann auch der Blitzerautomat nur begrenzt was. Und was die Schaumburger Landbevölkerung von solchen Blitzerapparaten hält kann man ja an dem hier sehen:
Der steht übrigens nur wenige hundert Meter vor dem zugeparkten Gehweg, der auf den Bildern weiter oben zu sehen ist.
Und an einer anderen Stelle, diesmal am Ortsausgang Stadthagen Richtung Niedernwöhren sieht man, dass auch die Post sich den Gepflogenheiten der Schaumburger Landbevölkerung angepasst hat: Fußwege (in dem letzten Fall auf dem Foto ein benutzungspflichtiger Fuß- und Radweg) sind Halte- und Parkplätze, übrigens auch für Fahrzeuge mit reinem Elektro-Antrieb: