Tatütata, die neue StVO ist da

  • Das stimmt so doch gar nicht, da die Zuständigkeiten in den Ländern auf sehr unterschiedliche Art und Weise geregelt sind. In Hamburg bestimmen nicht die Kommunen über straßenverkehrsrechtliche Regelungen, sondern die Polizei (sic!).

    Das ist so nicht richtig. Ja, die Polizei schreibt die Anordnungen. Aber siehe beispielsweise https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009192

    Die Polizei weigert sich aber, u.a. wegen Satz 3:

    Zitat

    Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Diese

    besonderen Umstände liegen in der Martinistraße nicht vor. Sowohl die Unfalllage als auch das Geschwindigkeitsniveau sind unauffällig. Hinweise auf mögliche Sicherheitsdefizite, die verkehrsbeschränkende Maßnahmen notwendig machen würden, liegen nicht vor.

    Gut, dazu kommt noch das mit dem Bus.

    Aber ich hatte selbst den Fall, wo dasselbe PK 23 Tempo 30 in einer winzigen Nebenstraße abgelehnt hat, obwohl dort keine Busse fahren.

    Die Eckpfeiler zu den zulässigen Geschwindigkeiten setzt die StVO. Dann soll man jene ändern


    Richtig. Immerhin würde mit den Vorschlägen ein Tempolimit von 130 auf Autobahnen eingeführt werden. Vielleicht ist dann der nächste Schritt hin zu Tempo 40 oder 30 in Städten nicht mehr so weit.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Die Polizei weigert sich aber, u.a. wegen Satz 3:

    Und das völlig zurecht! Straßenverkehrsrechtliche Regelungen sind nichts, was "demokratisch" vom Stadtrat oder sonstigen Kommunalen Räten beschlossen werden kann - oder darf. Die StVO hat im Bundesgebiet (halbwegs) einheitlich vollzogen zu werden.

    Ich finde es wirklich interessant, dass auch hier einige den § 45 StVO "opfern" würden, um dem bösen Kfz-Verkehr mal wieder eine reinzuwürgen. Wie gesagt - für mich ist das hier kein "Radverkehrsforum" mehr, sondern ein "Anti-Kfz-Forum". Dann sollte Malte den Titel vielleicht so langsam mal überdenken...

    Richtig. Immerhin würde mit den Vorschlägen ein Tempolimit von 130 auf Autobahnen eingeführt werden.

    Warum interessieren sich Radfahrer überhaupt dafür, wie schnell auf Autobahnen gefahren werden darf? Mir ist das z. B. völlig egal. :rolleyes:

    Vielleicht ist dann der nächste Schritt hin zu Tempo 40 oder 30 in Städten nicht mehr so weit.

    Träume weiter...

  • Warum interessieren sich Radfahrer überhaupt dafür, wie schnell auf Autobahnen gefahren werden darf? Mir ist das z. B. völlig egal.

    Was ich mir u.a. von einem Tempolimit verspreche ist dass dann mehr Leute in die umweltfreundliche Bahn steigen, weil sie auf ner langen Strecke mit dem Auto plötzlich 10 Minuten länger brauchen als vorher. Und wenn eh niemand schneller als 130 fahren darf, braucht man auch keine Autos mehr zu bauen, die weit jenseits der 200 fahren können. Das Auto könnte damit etwas weg vom Statussymbol rücken, hin zu mehr Rationalität. Und auf dem Gebiet sind die ostasiatischen Autobauer deutlich fortschrittlicher. Mittel bis langfristig dürfte damit die Bedeutung der deutschen Autoindustrie sinken. Und das kommt wiederum mir als Radfahrer zugute.

    Außerdem geht's auch um Umwelt (Abgase, Lärm) und Unfälle. Ich will auch nicht, dass Autofahrer aus meinem persönlichen Umfeld verunglücken.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Dann müsste es z. B. aber erst einmal eine Bahn geben...

    Wenn der § 45 (9) StVO wegfällt, können Behörden zukünftig nicht nur (zum Wohle des automobilen Verkehrsflusses) mit [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30], sondern auch wieder wild mit [Zeichen 254] um sich schmeißen - oder müssen auch [Zeichen 267] nicht mehr freigeben.

    Das Auto könnte damit etwas weg vom Statussymbol rücken, hin zu mehr Rationalität.

    Träum weiter. Es wäre mir neu, dass (schnelle) Autos nur in Deutschland als Statussymbole gelten würden. :rolleyes: Der Wert als Statussymbol basiert (wie bei allem) in erster Linie auf dem Kaufpreis. Und nicht, wie schnell man damit fahren kann. Beseitige soziale Ungleichheit - dann erübrigen sich auch derartige "Statussymbole" von allein.

    Ich will auch nicht, dass Autofahrer aus meinem persönlichen Umfeld verunglücken.

    Hoffentlich verunglücken sie dann nicht im Bus oder in der Bahn. :/ Die Verkehrs- und Fahrbahnverbote für Radfahrer basieren leider auf dem gleichen "Grundgedanken". "Wir müssen dir das leider zu deiner eigenen Sicherheit verbieten." :cursing:

  • Das macht teilweise Sinn, weil damit immer und immer wieder begründet wird, weshalb man KFZ-Verkehr nicht einschränken darf, z. B. Anordnung von Tempo 30.

    Aber der Satz 3 ist die Grundlage des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2010! Wenn man den streicht, dann gibt es auch keine Grundlage mehr, gegen willkürliche Benutzungspflichten vorzugehen. Das wäre verheerend und würde am Ende allen Kommunen Recht geben, die die 1997er Novelle bis heute einfach ausgesessen haben. Leider lebe ich in einer solchen Stadt.

    Wenn das so da reinkommt, wird es in vielen Kommunen zu einer Anti-Fahrrad-Novelle, auch wenn in der Begründung gute Absichten genannt werden. Vielleicht können sich die Abgeordneten im Bundesrat gar nicht vorstellen, dass ihre Entscheidungen von 1997 in weiten Teilen des Landes bis heute nicht umgesetzt wurden.

    Man kann dann künftig nur noch klagen, wenn die baulichen Mindestvoraussetzungen nicht gegeben sind. Oder man muss die besondere Gefährdung auf dem Radweg nachweisen, was sicherlich schwieriger wird, wenn der Richter vor allem Autofahrer ist und Radwege eigentlich für eine grundsätzlich gute Idee hält.

  • Wieso ist auf Kraftfahrstraßen nicht mit Fußgängern beim Abbiegen zu rechnen?

    Die Begründung ist Mist, die Intention in Ordnung. Ein wesentliches Argument gegen das Abbiegen mit Schrittgeschwindigkeit waren freie Rechtsabbieger, bei denen auch Schritt vorgeschrieben worden wäre.

    Diese Schwäche wurde beseitigt.

  • Ich habe mal angefangen zu lesen und schon der erste Absatz löst bei mir Brechreiz aus. Nebeneinanderfahren ist bereits jetzt erlaubt, wenn dadurch niemand behindert wird. Die geplante Änderung hatte lediglich das Ziel, dies als Normalfall darzustellen, dass Radfahrer nebeneinander fahren, wenn sie dadurch niemanden behindern.

    Nun steht in der Begründung, dass Radfahrer quasi immer den Verkehrsfluss behindern. Willkommen im Jahr 1960!

    Es wird unterstellt, dass Radfahrer nicht einschätzen könnten, wann sie den Verkehrsfluss behindern. Meiner Erfahrung nach, liegt da wohl eher ein Verständnisproblem bei Autofahrern vor. Aber wenn man auch den Mindestüberholabstand aufweicht, ist das nur konsequent. Denn dann liegt ja eine Behinderung auch dann vor, wenn durch das Nebeneinanderfahren das Überholen mit unzureichendem Seitenabstand nicht mehr möglich ist, während man sich an Radfahrern, die hintereinander fahren noch eng vorbeiquetschen kann.

  • Mir ging es erstmal nur um die Begründung.

    Aber in Köln geschehen bei freien Rechtsabbiegern regelmässig tötliche Unfälle, hier ist z.B. eine gefährliche Stelle:

    https://www.google.de/maps/@50.92542…m/data=!3m1!1e3

    Klar, es ist nur 50 erlaubt und in der Luftbildaufnahme ist ca. 1-2 Meter Grünschnitt gemacht worden, damit man einen Radfahrer (bei 18 km/h) wenigstens 0,4 Sekunden vor dem Unfall sieht. Genau da hätte ich mir gewünscht, dass LKWs (und PKWs) nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.

    (Mit dem Rad fahre ich dort natürlich auf der Fahrbahn, aber als Jogger könnte ich dort regelmässig vor einen LKW laufen.)

  • In Köln wird an Kreuzungen auch nur alles zugeparkt, weil die Autofahrer die komplizierten Regeln nicht verstehen! Und ich dachte, weil es keine Sau interessiert, nie Knöllchen verteilt werden und das Gehwegparken in "Randbezirken" offiziell vom Ordnungsamt toleriert wird. Jetzt nochmal die Regeln komplizierter zu machen, kann den Kraftfahrzeug Fahrenden nicht zugemutet werden. Ist das denn was die Intelligenz betrifft ebenfalls eine sehr heterogene Masse?

    Ich hätte ein Foto machen sollen. Direkt nachdem ich das geschrieben habe, sah ich ein Fahrzeug vom Straßen und Verkehrsamt der Stadt Köln in zweiter Reihe auf einer Radverkehrsanlage parken. Der Fahrer war im nächsten Imbiss.

    Echt kompliziert diese Regeln zum Parken. So kompliziert, dass nicht mal die vom Amt sie verstehen. Ich meine die Radfahrer können ja aussenrum fahren und die zugeparkten hupen. Das hört der bestimmt. Und wenn nicht, er ist ja nicht ewig weg. Ausserdem muss er ja irgendwo parken.

  • Wieso ist auf Kraftfahrstraßen nicht mit Fußgängern beim Abbiegen zu rechnen?

    Na zumindest da wo weder Gehweg noch Radweg neben der Fahrbahn liegt oder diese kreuzt muss man auch nicht mit Fußgängern rechnen, sofern sich dort auch keine Person aufhält. Ich denke damit möchte man klarstellen, dass das z.B. an Autobahnabfahrten nicht gilt.

    Warum interessieren sich Radfahrer überhaupt dafür, wie schnell auf Autobahnen gefahren werden darf? Mir ist das z. B. völlig egal. :rolleyes:

    Klimaschutz?

    Weniger Verkehrstote im persönlichen Umfeld?

    Es soll auch Radfahrer geben, die ab und zu mal Auto fahren.

    Tempo 30 in Städten steht da sogar auch schon drin unter "Empfehlungen"!

  • Klimaschutz?

    Das (welches genau) "Klima" kann man nicht "schützen". Und selbst wenn, sollte einem das als Mensch - und nicht als Radfahrer interessieren.

    Weniger Verkehrstote im persönlichen Umfeld?

    Ja, Whataboutism: Aber fangt doch auch mal bei denen an, die sich bei Alleinunfällen mit dem Rad jedes Jahr zu Tode stürzen...!? :/ Die meisten Radfahrer brauchen auch keine pöhsen Kraftfahrzeuge als Unfallgegner, um umzukommen. Also: Fahrradfahren verbieten...!? :evil:

    Deutsche Autobahnen fallen - was die Todes- und Unfallzahlen betrifft - nun einmal objektiv betrachtet gegenüber dem limitierten Rest der Welt nicht besonders negativ auf.

    Es soll auch Radfahrer geben, die ab und zu mal Auto fahren.

    Ja. Genau. Die Auch-Radfahrer. 8o Ich bin 15 Jahre "auch" Auto gefahren. Und halte von ideologisch motivierter Aus-Prinzip-Gängelung wenig bis gar nichts. Die Straßen in Deutschland sind im Vergleich zum Rest der Welt nicht besonders unsicher.

    Tempo 30 in Städten steht da sogar auch schon drin unter "Empfehlungen"!

    Tempo 30 in Städten ist abseits der klassifizierten Straßen und anderer [Zeichen 306] auch heute bereits durch die Herausnahme der [Zeichen 274.1] aus dem § 45 (9) S. 3 möglich. Dass das sehr oft trotzdem nicht gemacht wird zeigt, dass die komplette Streichung des S. 3 in der Summme nur zu noch mehr willkürlichen Verboten für Radfahrer führen wird. Ich könnte bspw. in meiner Stadt auch nicht mehr gegen die zig [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1020-30] vorgehen, die die Stadtverwaltung auch trotz S. 3 aus purer Faulheit und Arroganz einfach weiter in der Gegend rumhängen lässt.

  • Auch spannend Nr. 15 zu §37, letzter Satz der Begründung

    Zitat

    Begründung:

    Die Ergänzung ist überflüssig. Bereits nach derzeit geltendem Recht dürfen Radfahrer, die nach § 37 Absatz 2 Nummer 6 StVO die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten haben, bei einem „Grünpfeilschild“ auch bei Rot unabhängig davon abbiegen, ob sie auf der Fahrbahn für den allgemeinen Fahrverkehr, einem Radfahrstreifen, einem Schutzstreifen oder einem fahrbahnbegleitenden Radweg fahren. Für Radfahrer auf einem „abgesetzten“ Radweg gelten die Lichtzeichen für den Fahrverkehr ohnehin nicht, auch dies bedarf keiner zusätzlichen Regelung.

    Da gibt es ja durchaus unterschiedliche Interpretationen. Jedenfalls dann, wenn für den "Radweg" kein gesondertes Lichtzeichen für den Radverkehr vorhanden ist: Gilt dann die Ampel für den Fahrverkehr oder gar keine? In der Begründung wird davon ausgegangen, dass die Ampel für den Fahrverkehr auf Radwegen niemals gilt.

  • Gelöschtes Mitglied Also manchmal finde ich es wirklich schwierig Deiner Argumentation zu folgen. Ich bin Mensch. Mal Radfahrer, mal Fußgänger, mal Autofahrer usw...

    Tempo 130 ist gut fürs Klima und die Zahl der Verkehrstoten und -verletzten auf der Autobahn sollte sich (leicht) reduzieren. Da erschließt sich mir kein Zusammenhang zu Alleinunfällen von Radfahrern. Und als eine "Gängelung" würde ich das nicht bezeichnen.

    Gängelung wäre wenn Autofahrer auf der Autobahn alle 10km anhalten müssten und so lange auf dem Autodach sitzen müssten, bis ein durchschnittlicher Radfahrer sie eingeholt hätte.

  • Auch spannend Nr. 15 zu §37, letzter Satz der Begründung

    Da gibt es ja durchaus unterschiedliche Interpretationen. Jedenfalls dann, wenn für den "Radweg" kein gesondertes Lichtzeichen für den Radverkehr vorhanden ist: Gilt dann die Ampel für den Fahrverkehr oder gar keine? In der Begründung wird davon ausgegangen, dass die Ampel für den Fahrverkehr auf Radwegen niemals gilt.

    Das ist mir auch aufgefallen, hab ich aber wohl wieder verdrängt. Manchmal ist die Welt wirklich merkwürdig.

    Dazu stand irgendwo dass das Maß "ab Beginn der Eckausrundung" für die Parkverbote gestrichen werden soll und nur die "8m zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten" relevant sein sollen. Das macht das Anzeigen solcher Vergehen schwieriger, da mehr Augenmaß gefordert ist und dies auf Fotos auch oft schwierig festzuhalten ist.

  • Zitat

    Da gibt es ja durchaus unterschiedliche Interpretationen. Jedenfalls dann, wenn für den "Radweg" kein gesondertes Lichtzeichen für den Radverkehr vorhanden ist: Gilt dann die Ampel für den Fahrverkehr oder gar keine? In der Begründung wird davon ausgegangen, dass die Ampel für den Fahrverkehr auf Radwegen niemals gilt.

    Finde ich logisch, ist ein Radweg nicht fahrbahnbegleitend, ist er nicht Teil der Straße und damit gelten auch die Lichtzeichen dieser nicht.

    In der Regel wird der dann sowieso der Straße untergeordnet, mittels Bordstein/Fahrbahnmakierung oder VZ205.

    Das ist doch genau die gleiche Begründung, warum Radfahrer auf der Fahrbahn ein VZ240/241 eines abgesetzten Weges nicht beachten müssen, da wäre es ja komisch, wenn dann plötzlich die anderen Zeichen gelten sollen.

  • Finde ich logisch, ist ein Radweg nicht fahrbahnbegleitend, ist er nicht Teil der Straße und damit gelten auch die Lichtzeichen dieser nicht.

    Es geht zum Beispiel um einen solchen Fall:

    Die Ampel mitten auf dem "Radweg" ist ja nicht zu übersehen. Wenn man geradeaus fährt, gibt es aber auch eine kombinierte Streuscheibe mit Fußgänger-/Fahrradsymbol, also gilt die für den Radverkehr.

    Aber was gilt, wenn ich dort rechts abbiege? Und was ist mit Fußgängern, die an der Ampel die Fahrbahn und anschließend auch den "Radweg" queren? An einer solchen Stelle würde ein Grünpfeil für den Radverkehr Klarheit schaffen, denn dann dürfte ich bei roter Ampel für den Fahrverkehr vorsichtig rechts abbiegen, wenn ich keine querenden Fußgänger gefährde.

    Vermutlich bin ich an dieser Stelle aber sowieso der einzige Radfahrer, der sich darüber überhaupt jemals Gedanken gemacht hat :)

  • Zitat von Yeti

    e Ergänzung ist überflüssig. Bereits nach derzeit geltendem Recht dürfen Radfahrer, die nach § 37 Absatz 2 Nummer 6 StVO die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten haben, bei einem „Grünpfeilschild“ auch bei Rot unabhängig davon abbiegen, ob sie auf der Fahrbahn für den allgemeinen Fahrverkehr, einem Radfahrstreifen, einem Schutzstreifen oder einem fahrbahnbegleitenden Radweg fahren

    Dein Beispiel im Bild ist imho ein fahrbahnbegleitender Radweg, er ist eindeutig Teil der Straße, er hat einen markierten Furt und falls in der Fußgängerampel keine kombinierten Scheiben drin sind gilt ganz eindeutig die Fahrbahnampel. Ist zwar blöd, aber solche Stellen gibts bei uns in der Stadt einige, die haben bis Herbst 2019 gebraucht u ḿ überhaupt die erste Kombistreuscheibe in einer Ampel zu installieren, und die war ihmo unsinnig, weil eine Bedarfsampel.

    Unter einem abgesetzten Radweg verstehe ich eben einen nicht straßenbegleitenden Radweg, also deutlich abgesetzt und mit eigenständiger Verkehrsführung, zum Beispiel bei einem Kreisverkehr ein VZ205

  • ...und falls in der Fußgängerampel keine kombinierten Scheiben drin sind gilt ganz eindeutig die Fahrbahnampel.

    Wie ich oben geschrieben habe, gibt es dort eine kombinierte Streuscheibe. Folglich gilt die Fahrbahnampel zumindest für geradeausfahrende Radfahrer nicht.

    Ich möchte hier keine neue "welche-Ampel-gilt-für-Radfahrer"-Diskussion lostreten, aber ich kam darauf, weil in der Begründung gegen die Einführung eines Rechtsabbiege-Grünpfeils für Radfahrer steht, dass auf Radwegen sowieso die Fahrbahnampel niemals gelten würde. Das ist aus meiner Sicht nicht korrekt.

    Die Frage ist, was sie mit "abgesetzt" meinen: Ist jeder Hochbord-Radweg "abgesetzt" oder sind damit separate Wege gemeint, die nicht mehr fahrbahnbegleitend sind? Denen, die diese Begründung formuliert haben, ist die Komplexität der derzeitigen Regelung vermutlich selbst nicht klar.

  • Es geht zum Beispiel um einen solchen Fall:

    Die Ampel mitten auf dem "Radweg" ist ja nicht zu übersehen. Wenn man geradeaus fährt, gibt es aber auch eine kombinierte Streuscheibe mit Fußgänger-/Fahrradsymbol, also gilt die für den Radverkehr.

    Aber was gilt, wenn ich dort rechts abbiege? Und was ist mit Fußgängern, die an der Ampel die Fahrbahn und anschließend auch den "Radweg" queren? An einer solchen Stelle würde ein Grünpfeil für den Radverkehr Klarheit schaffen, denn dann dürfte ich bei roter Ampel für den Fahrverkehr vorsichtig rechts abbiegen, wenn ich keine querenden Fußgänger gefährde.

    Vermutlich bin ich an dieser Stelle aber sowieso der einzige Radfahrer, der sich darüber überhaupt jemals Gedanken gemacht hat :)

    Auch sehe ich keinerlei Logik dahinter, diese Fahrbahnampel zu beachten, da diese für die folgende Einmündung keinerlei Funktion hat, da diese Einmündung ja eine eigene Ampelschaltung hat. Wenn ich dort rechts abbiege, komme ich auch in keinerlei Konflikt mit dem Fahrbahnverkehr.