Das stimmt so doch gar nicht, da die Zuständigkeiten in den Ländern auf sehr unterschiedliche Art und Weise geregelt sind. In Hamburg bestimmen nicht die Kommunen über straßenverkehrsrechtliche Regelungen, sondern die Polizei (sic!).
Das ist so nicht richtig. Ja, die Polizei schreibt die Anordnungen. Aber siehe beispielsweise https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009192
Die Polizei weigert sich aber, u.a. wegen Satz 3:
ZitatGemäß § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Diese
besonderen Umstände liegen in der Martinistraße nicht vor. Sowohl die Unfalllage als auch das Geschwindigkeitsniveau sind unauffällig. Hinweise auf mögliche Sicherheitsdefizite, die verkehrsbeschränkende Maßnahmen notwendig machen würden, liegen nicht vor.
Gut, dazu kommt noch das mit dem Bus.
Aber ich hatte selbst den Fall, wo dasselbe PK 23 Tempo 30 in einer winzigen Nebenstraße abgelehnt hat, obwohl dort keine Busse fahren.
Die Eckpfeiler zu den zulässigen Geschwindigkeiten setzt die StVO. Dann soll man jene ändern
Richtig. Immerhin würde mit den Vorschlägen ein Tempolimit von 130 auf Autobahnen eingeführt werden. Vielleicht ist dann der nächste Schritt hin zu Tempo 40 oder 30 in Städten nicht mehr so weit.