Fahrradparkverbot auf der Fahrbahn geplant?

  • In einem anderen Forum wurde darauf hingewiesen, dass in dieser PM folgendes zu finden ist:

    Zitat

    Der Gesetzentwurf zur anstehenden StVO-Reform sieht zudem ein Parkverbot für Fahrräder am Fahrbahnrand vor. Das bedeutet de facto eine Diskriminierung von emissionsfreien und stadtverträglichen E-Lastenrädern gegenüber Kraftfahrzeugen, die für die Förderung nachhaltiger urbaner Logistik absolut kontraproduktiv ist.

    Weiß nicht, ob der Link ins andere Forum frei lesbar ist, aber der User dort schrieb weiter:

    Zitat

    Ich habe beim RLVD nachgefragt (es braucht also keiner weiter den Martin Schmidt deswegen anzuschreiben), es scheint dafür keine offizielle Quelle zu geben, die Info ist rein informell.

    Ist jemandem das Thema schon über den Weg gelaufen?

  • Noch nichts von gehört. Aber ich finde das sinnvoll.

    Anschließend sollte man das Verbot auf alle Fahrzeuge ausweiten.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Der Entwurf der so genannten Fahrradnovelle ergänzt in § 12 Abs. 4 StVO nach Satz 2:

    Zitat

    Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen.

    Ich weiß nicht, wann ich mein Fahrrad zuletzt einmal auf der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen geparkt hätte, aber ich wundere mich, was wohl jetzt mit diesen vielen Fahrradständern passiert, die auf Seitenstreifen aufgebaut worden sind?

  • Der Entwurf der so genannten Fahrradnovelle ergänzt in § 12 Abs. 4 StVO nach Satz 2:

    Ich weiß nicht, wann ich mein Fahrrad zuletzt einmal auf der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen geparkt hätte, aber ich wundere mich, was wohl jetzt mit diesen vielen Fahrradständern passiert, die auf Seitenstreifen aufgebaut worden sind?

    Mein normales Fahrrad nicht, aber das Lastenrad parke ich doch recht regelmäßig auf der Fahrbahn.

  • Noch nichts von gehört. Aber ich finde das sinnvoll.

    Anschließend sollte man das Verbot auf alle Fahrzeuge ausweiten.

    Warum findest du das sinnvoll?

    Ich halte (manchmal auch parke) öfter mal mit dem Fahrrad mit Anhänger auf der Fahrbahn. Mit einem Abstellverbot würde das Auto weitere (mMn ungerechtfertigte) Vorteile gegenüber dem Fahrrad erhalten: Ein Auto darf ich auf meinem Tiefgaragenparkplatz abstellen und mit einem Auto werde ich auch weiterhin auf der Fahrbahn halten dürfen. Eigentlich dumm kein Auto zu haben.

    Zu dem allgemeinen Verbot für alle Fahrzeuge: Warum findest du das sinnvoll? Ich kann mir höchstens vorstellen, dass es sinnvoll ist, wenn es eine klarere Aufteilung zwischen Raum für fließenden und Raum für ruhenden Verkehr (mit Parkraumbewirtschaftung) gäbe, aber 1. ein Fahrbahnabstellverbot für alle Fahrzeuge von heute auf morgen einzuführen wäre mMn einfach nur Unsinn und 2. haben strengere Aufteilungen den Nachteil, dass sie unflexibel sind. Und außerhalb von Ballungsräumen braucht es sicherlich keine so strikte Regulierung.

  • Der Entwurf der so genannten Fahrradnovelle ergänzt in § 12 Abs. 4 StVO nach Satz 2:

    Ich weiß nicht, wann ich mein Fahrrad zuletzt einmal auf der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen geparkt hätte, aber ich wundere mich, was wohl jetzt mit diesen vielen Fahrradständern passiert, die auf Seitenstreifen aufgebaut worden sind?

    Man teilt den Verkehrsraum damit jedenfalls noch mehr zuungunsten ökologischer Fahrzeuge auf. Ein Lastenrad gehört bspw. dazu.

  • Warum findest du das sinnvoll?

    Vermutlich dient die Regelung der Sicherheit: Ein geparktes Fahrrad mitten auf der Fahrbahn übersieht man eher mal.

    Ach ne, hab das nochmal in der Begründung nachgelesen:

    Zitat

    Dadurch wird verdeutlich, dass es sich zwar um ruhenden Verkehr im

    Rechtssinne handelt, auf den aber die Pflicht zum Parken am rechten Fahrbahnrand keine

    Anwendung findet, was angesichts der Parkraumknappheit auch nicht zuträglich wäre.

    Aber in aller Regel findet man für's Fahrrad eine Parkmöglichkeit.

    Für große Fahrräder (bzw. mit Anhänger) hätte man aber eine Ausnahmeregelung schaffen können.

    Wie hoch soll eigentlich das Bußgeld sein?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Nummerierung im Zitat von mir:

    1.) Aber in aller Regel findet man für's Fahrrad eine Parkmöglichkeit.

    2.) Für große Fahrräder (bzw. mit Anhänger) hätte man aber eine Ausnahmeregelung schaffen können.

    3.) Wie hoch soll eigentlich das Bußgeld sein?

    Zu 1.) In aller Regel werden Fahrräder ja auch nicht auf der Fahrbahn abgestellt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass zum aktuellen Zeitpunkt dadurch relevante Mengen an Fahrbahnfläche frei werden. Soll das also für die Zukunft vorsorgen? Warum soll da dem Auto ein Vorteil verschaffen werden? Ich möchte nicht, dass solche Zustände wie hier (zugeparkte Straße mit Minimalnebenflächen, gibt sicherlich noch prägnantere Beispiele) auch noch zusätzlich gefördert werden. Ich halte diese Maßnahme für den falschen Ansatz, um den von Autobesitzern erzeugten "Parkdruck" in den Griff zu bekommen.

    Zu 2.) Ein Fahrbahnabstellverbot mit Ausnahmeregelungen halte ich auch nicht für sinnvoll, denn da wird wieder ein Anreiz geschaffen ggf. etwas Größeres anzuschaffen, als man eigentlich bräuchte, oder mehr Platz zu beanspruchen als man eigentlich bräuchte. Wenn ich in der Straße oben wohnen würde, würde ich vermutlich mein Fahrrad immer mit Anhänger abstellen, auch wenn ich den Anhänger nicht täglich bräuchte. Wenn ich ein neues Fahrrad kaufen würde, würde ich evtl. ein Lastenrad kaufen, das gerade noch auf der Fahrbahn abgestellt werden darf. Wenn mir das, was ich auf der Fahrbahn noch abstellen darf, zu groß ist, kaufe ich mir vielleicht ein Auto oder setze tatsächlich mal den Kfz-Anhänger fürs Fahrradparken in die Tat um.

    Zu 3.) Wie will man bitte denjenigen ermitteln, der das Fahrrad dort abgestellt hat? Kennzeichenpflicht für Fahrräder? Abschlepppflicht für Fahrräder, um Eigentümer zu zwingen das Fahrrad freizukaufen? Wegfahrsperre? Ermittlung über Codes bei codierten Fahrrädern (garantiert illegal)? Vielleicht werden ja gar keine Bußgelder verhängt und das ganze regelt sich eh von selbst, weil sich Autofahrer zur Selbstjustiz ermächtigt sehen ähnlich hier (wo aber wohl keine Beschädigungen entstanden sind): Tandem samt Anhänger versetzt

    Mir scheint, dass diese unsinnige Regelung einfach nur Verhandlungsmasse für die Erarbeitung eines Kompromisses sein soll.

  • "Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen."

    ... stünde derzeit in Konkurrenz zu

    "§ 17 ... Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden."

    Also:

    Fahrrad auf der Fahrbahn = anstellen, Licht und so ...

    Fahrrad abseits der Fahrbahn = abstellen, Licht, Motor beim Pedelec, Navi, Actioncam (sonst filmt man ja arme Fußgänger) und so ...

    Ist doch logisch, oder? :saint:

    Interessant ist aber diese straßenverkehrsrechtliche Definition des Abstellens, also bitte Fahrradleichen nur abseits der Fahrbahn!

  • Interessant ist aber diese straßenverkehrsrechtliche Definition des Abstellens, also bitte Fahrradleichen nur abseits der Fahrbahn!

    Hat jemand eine Ahnung, wie die Autoren der Wikipedia zu dieser Rechtsauffassung kommen?

    Aus BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 6.78

    wird im Vekehrslexikon zitiert:

    Zitat

    Das Benutzen der öffentlichen Straßen zum regelmäßigen längerfristigen Abstellen von Kraftfahrzeugen, die zum Verkehr zugelassen, betriebsbereit und zu diesem Zweck aufgestellt sind, ist Teil des in der Straßenverkehrs-Ordnung bundesrechtlich abschließend geregelten Verkehrsvorgangs des Parkens.

    Und auch in den im Wiki-Artikel verwiesenen Landesgesetzen ist vom verbotswidrigem Abstellen (Bay. Straßen- und Wegegesetz) die Rede oder kommt der Begriff des Abstellens überhaupt nicht vor (Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz). Muß ich die anderen 14 Landesstraßengesetze durchsuchen?

    Einzig in Gablers Verkehrslexikon von 1966 ist unter dem Begriff parken eingetragen:

    Zitat

    Das Abstellen von Fahrzeugen gilt nicht mehr als parken, auch [..]

    aber schon im nachfolgenden Eintrag heißt es:

    Zitat

    parkender Verkehr, kurz- oder langfristig abgestellte Fahrzeuge [..]

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Zum Glück habe ich Satteltaschen, in denen ich Dinge mitnehmen kann und einen Gepäckträger. Dann ist das wohl ein Lastenrad. Oder wird das dann in der VwV-StVO genau definiert, wie groß ein Fahrradkorb sein muss, damit es sich um ein Lastenrad handelt?

    Was ist mit Fahrrad-Abstellanlagen, die in einigen Städten am Fahrbahnrand gebaut wurden? Müssen die dann wieder entfernt werden?