Woche 37 vom 9. bis 15. September 2019

  • Bei Statistik bin ich ja nicht der große Spezialist, aber wäre es nicht sinnvoller, statt der "Personenkilometer" die im Verkehrsmittel verbrachte Zeit als Grundlage zu nehmen?

    Ja, das Risiko wird in der Regel zeitlich normiert. Im Verkehr sind auch Wege üblich und in meinen Augen auch sinnvollerweise. Mit dem Auto oder Fahrrad brauche ich in der Regel unterschiedlich viel Zeit und lege unterschiedlich große Entfernungen zurück (andere Strecken halt). Über beides kann ich also nicht einfach angeben, mit welchem Verkehrsmittel in sicherer von A nach B komme. Aber das ist die entscheidende Frage.

    Sollte jemand das Risiko über die Entfernung geben, gehe ich von irgendwelchen politischen Absichten aus. So komisch es klingt, würden sich bei dieser Normierung ausgerechnet die Verkehrsteilnehmer des sichersten Verkehrsmittels ernsthaft Gedanken über Testamente machen. Die Realität ist aber eine andere: Von 135 Flügen des Space Shuttles endeten 2 tödlich. Es kommt eben auf die Wege und nicht die Kilometer an.

    PS:

    Zahlen aus den USA (National Safety Council) lauten so: Todesfälle pro Mh (=114 Jahre)

    Leben: 1,57

    Auto: 0,47

    Fahrrad: 0,26

    Motorrad: 8,80

    Schulbus: 0,02

    Wann sollte man sich ernsthaft Gedanken über die Sicherheit machen? Vielleicht ab 1? Ich würde weder Autofahren noch Radfahren als gefährlich bezeichnen.

  • Und wenn man jetzt noch bedenkt, dass das Radeln in den USA mangels "Safety in Numbers" einerseits sowie wegen der in den meisten Bundesstaaten fehlenden Beleuchtungspflicht mit aktiven Rückleuchten und den daraus resultierenden zahlreichen nächtlichen Auffahrunfällen andererseits eine ganze Ecke gefährlicher ist als in Deutschland...

  • Die nicht gehaltene Rede jetzt in ganzer Länge im Radverkehrsforum!

    Normalerweise zitiere ich nicht so lange Texte und das entspricht für gewöhnlich auch nicht dem Format eines Diskussionsforums.

    In diesem besonderen Fall bitte ich die anderen Forumsteilnehmer und die Moderation, mir dieses lange Zitat nicht krumm zu nehmen.

    Es ist der Text, den der Frankfurter Oberbürgermeister nicht zur Eröffnung der IAA in Frankfurt vortragen durfte, weil er von den Veranstaltern ausgeladen wurde. Es ist sehr erhellend zu lesen, was die Produzenten der Tötungsmaschinen lieber totschweigen wollen:

    "Geehrte Frau Bundeskanzlerin, geehrter Herr Ministerpräsident,
    geehrter Herr Mattes, verehrte Gäste,
    die 68. Internationale Automobilausstellung öffnet heute ihre Tore. Wir in Frankfurt sind als Messestadt stolz darauf, dass wir Standort der IAA sind.
    Frankfurt ist auch darum der richtige Ort, weil wir ein Bevölkerungswachstum in Städten und anwachsende Pendlerströme in Verbindung mit dem Anstieg an Arbeitsplätzen erleben. Darum habe ich bereits bei der vergangenen Eröffnung der IAA vor zwei Jahren einen Wandel gefordert. Konkret geht es darum, dass Menschen, die sich im guten Glauben ein Auto gekauft haben, nicht auf kaltem Wege durch Fahrverbote enteignet werden.
    Wir dürfen die Verantwortung für die Produkte nicht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern abladen, sondern wir brauchen eine Automobilindustrie, die sich gesetzeskonform verhält.
    Beweisen wir, dass deutsche Innovationskraft nicht darin besteht, gesetzliche Vorgaben zu umgehen, sondern die umweltschonendsten und zukunftsfähigsten Produkte zu entwickeln. Ich möchte ehrlich sein: Frankfurt braucht mehr Busse und Bahnen, aber nicht mehr SUVs.
    Es kann nicht sein, dass gefordert wird, Parkhäuser neu zu bauen, weil immer mehr Autos für die bestehenden Stellplätze zu groß geworden sind. Wir brauchen eine Mobilitätswende, um den Klimawandel aufzuhalten.
    Der Klimaforscher Mojib Latif betont immer wieder, dass Klimaschutz unumgänglich sei, wenn wir die günstigen Bedingungen auf der Erde erhalten wollen. Damit verbindet er auch eine optimistische Haltung, an die ich ausdrücklich anknüpfen möchte: Für Professor Latif ist Klimaschutz der Innovationsmotor schlechthin. Er sagt: 'Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien. Sie dezentral zu nutzen und ihre Anwendung mit der Digitalisierung zu optimieren, ist das Gebot der Stunde. Hier muss Deutschland vorne auf der Lokomotive sitzen, wenn wir unseren Wohlstand langfristig sichern möchten. Und nur so werden wir andere Länder beim Klimaschutz mitreißen.'
    Meine Damen und Herren, wir brauchen einen ökologischen Umbau der Industrie, bei dem niemand auf der Strecke bleibt, nicht die Verbraucher, nicht die Beschäftigten der Branche, aber auch nicht die Umwelt. Ich wünsche mir, dass der Wandel gelingt und wir einen technologischen Fortschritt bekommen, aus dem endlich ein Fortschritt für alle wird. Wirtschaft und Ökologie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
    Begreifen wir den Einsatz, vor allem auch vieler junger Menschen, gegen den Klimawandel nicht als Bedrohung, sondern tatsächlich als große Chance. Als Oberbürgermeister bin ich allen, die sich an Demonstrationen beteiligen, dankbar, weil es ihnen nicht vorrangig um das eigene Wohl, sondern um eine gute Zukunft für uns alle und den Kampf gegen den Klimawandel geht.
    Dieser Einsatz ist nicht, wie manche meinen naiv, sondern er ist dringend notwendig! Frankfurt war im vergangenen Jahr die Stadt mit den meisten Demonstrationen. Es gehört zu unserer politischen Kultur, laut zu sagen, was man denkt. Zugleich ist klar: Friedliche Proteste haben immer ihren Platz in unserem Frankfurt, Gewalt lehnen wir in allen Erscheinungsformen entschieden ab. Darum appelliere ich auch an dieser Stelle an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Sie und ihr habt zu Recht viel Sympathie und Unterstützung, sorgt mit dafür, dass es lebhaft, aber immer friedlich bleibt!
    Unserer IAA wünsche ich Erfolg, ich wünsche allen Teilnehmern Offenheit und Empathie den Forderungen der vielen jungen Menschen gegenüber. Begreifen wir die sozial-ökologische Verkehrswende als unsere gemeinsame Herausforderung. Ich danke Ihnen."

    Quelle: Diese Rede darf Frankfurts OB nicht halten, Internetseite t-online.de vom 12.9.19 https://www.t-online.de/auto/neuvorste…germeister.html

  • Die Fahrbahn ist hier eher nur was für sehr selbstbewusste Radler.

    Das ist eine stinknormale 08/15-Straße. Würde man nicht ständig sowas behaupten (und sich selber einreden)... :rolleyes:

    sowie wegen der in den meisten Bundesstaaten fehlenden Beleuchtungspflicht mit aktiven Rückleuchten

    Ein Traum...! :love: Okay, ein aktives Licht darf es schon sein. :saint: Nur mitzuführen, wenn nötig. Aber nicht diese auf deutscher Gründlichkeit und Verordnungen aus der Nazi-Zeit stammenden Lametta-Pflichten mit zig vorgeschriebenen Reflektoren... Warum musste das Bundesverkehrsministerium eigentlich noch nie einen Nachweis dafür erbringen, dass der ganze Reflektoren-Mist überhaupt der "Verkehrssicherheit" dient? Welchen zusätzlichen Wert haben Front- und Heckreflektoren, wenn bereits ein Front- und Hecklicht vorgeschrieben ist?

  • Welchen zusätzlichen Wert haben Front- und Heckreflektoren, wenn bereits ein Front- und Hecklicht vorgeschrieben ist?

    Naja. Hier gibt es unbeleuchtete Strecken. Auf denen vergleichsweise viele Radfahrer unterwegs sind, von denen gelegentlich mal einer liegen bleibt. Standlicht haben immer noch nicht alle, von daher hilft es tatsächlich - ebenso wie die dämliche Warnweste, wenn einer neben seinem Radl im Dunklen kniet und den Reifen wechselt. Ist halt nur ein sehr seltener Fall. Dafür nun den ganzen Vorschriftskram?

    Aber einen zusätzlichen Wert haben die Reflektoren. Nur eben keinen großen.

  • Ist halt nur ein sehr seltener Fall.

    Ja, eben 1. Seeeeeehr selten. Wer absteigt und an seinem Rad rumwerkelt, ist übrigens kein Radfahrer mehr. ;) Aber die Wahnwestenpflicht für Fußgänger kommt sicher auch irgendwann...

    Nur eben keinen großen.

    Ja, eben 2. Trotzdem musst du den Krempel immer am Rad haben; auch wenn du z. B. Nachts nie unterwegs bist. Und keine Panne hast. Warum kriegt man es in D nicht endlich gebacken, bei Dunkelheit mit Stecklichtern ausgerüstete Rennräder und Mountainbikes endlich zu "legalisieren"? Sind diese regelm. NICHT-StVZO-ausgestatteten Räder denn statistisch überhaupt auffällig, was Unfälle im Dunkeln betrifft...!?

    Der ganze Krempel taugt nur zum victim-blaming. Gäbe es diese urzeitlichen Vorschriften nicht und man würde sie heute einführen wollen, würden sich alle über die Schuldverlagerung von den Gefährdern zu den Gefährdeten aufregen. Aber wenn man sich mal dran gewöhnt hat...

  • Sind diese regelm. NICHT-StVZO-ausgestatteten Räder denn statistisch überhaupt auffällig, was Unfälle im Dunkeln betrifft...!?

    Der ganze Krempel taugt nur zum victim-blaming. Gäbe es diese urzeitlichen Vorschriften nicht und man würde sie heute einführen wollen, würden sich alle über die Schuldverlagerung von den Gefährdern zu den Gefährdeten aufregen. Aber wenn man sich mal dran gewöhnt hat...

    Ganz grundsätzlich halte ich es für richtig, dass es Vorschriften darüber gibt, dass Produkte, die man kauft, bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen müssen. Zum Beispiel müssen Elektrogeräte mit einem leitenden Gehäuse so gebaut sein, dass das Gehäuse mit der Erdungs-Ader verbunden ist. Und es muss ein Schutzkontakt-Stecker an der Leitung sein, so dass die Verbindung mit der Erdung der Hausinstallation gewährleistet ist.

    Wer Fahrräder verkauft für den sollte gelten, dass er nur solche Fahrräder verkaufen darf, die eine solide und haltbare lichttechnische Ausstattung besitzen. Häufige Fehler sind zu dünne Kabel und zu wackelige Kontakte.

    Die großflächigen Rückstrahler, die inzwischen schon mehrere Jahrzehnte vorgeschrieben sind, sind ja eigentlich nur eine "Ersatzlösung" dafür, dass Rücklichter so wenig haltbar waren damals. Ich kann mich noch dran erinnern, dass ich früher immer ein Ersatz-Rücklichtbirnchen dabei hatte. Aber viele hatten das nicht. Oder das Rücklicht funktionierte ohnehin nicht, weil die dünnen Drähtchen gerissen waren oder die Stromleitung über den Rahmen nicht gewährleistet war, weil die Schutzblechhalterungen korrodiert waren. Die modernen LED-Rücklichter sind deutlich haltbarer. Aber an den dünnen Drähtchen und der mangelhaften Leitung über Schutzzblech und Rahmen hat sich so weit, ich das sehe, vorschriftsmäßig nichts verändert.

    Die Anzahl der Fahrräder mit voll funktionsfähiger Beleuchtungsanlage könnte m. E. deutlich gesteigert werden, wenn verbesserte Vorschriften dafür gelten würden, dass Fahrräder beim Verkauf grundsätzlich mit einer besseren Beleuchtungsanlage als heute vielfach üblich, ausgestattet sein müssen.

  • Wer Fahrräder verkauft für den sollte gelten, dass er nur solche Fahrräder verkaufen darf, die eine solide und haltbare lichttechnische Ausstattung besitzen. Häufige Fehler sind zu dünne Kabel und zu wackelige Kontakte.

    [...] Aber an den dünnen Drähtchen und der mangelhaften Leitung über Schutzzblech und Rahmen hat sich so weit, ich das sehe, vorschriftsmäßig nichts verändert.

    Die Anzahl der Fahrräder mit voll funktionsfähiger Beleuchtungsanlage könnte m. E. deutlich gesteigert werden, wenn verbesserte Vorschriften dafür gelten würden, dass Fahrräder beim Verkauf grundsätzlich mit einer besseren Beleuchtungsanlage als heute vielfach üblich, ausgestattet sein müssen.

    Ein Glück, dass der Gesetzgeber das anders sieht. Der Aufbau unterliegt dem technischen Umgebungsbedingungen. Deswegen sind alle Vorschriften, die auf den "zum Gesetzgebungszeitpunkt üblichen" technischen Details bestehen häufig später Unfug (siehe: 3W maximale Leistungsaufnahme der Beleuchtung am Fahrrad, siehe 0,6W maximale Leistungsaufnahme Rücklicht). Das richtige Gesetz besteht schon: Das Licht muss vorhanden sein und funktionieren.

    Der Radlbauer darf dann entscheiden, ob lieber ein wackeliger Steckkontakt dran soll oder ob er die Leitungen einfach verlötet.

  • Wer Fahrräder verkauft für den sollte gelten, dass er nur solche Fahrräder verkaufen darf, die eine solide und haltbare lichttechnische Ausstattung besitzen. Häufige Fehler sind zu dünne Kabel und zu wackelige Kontakte.

    Warum? Baulich am Rad angebrachtes oder anderweitig aktives Licht (Akku-Beleuchtung) ist doch (im Gegensatz zum Lametta...) bei Tageslicht gar nicht mehr vorgeschrieben. Und das völlig zurecht. Wo ist der statistische oder wissenschaftliche Nachweis dafür, dass das (auch teilweise) Fehlen dieses ganze Gerümpels überhaupt eine nennenswerte Unfallursache darstellt? Die Unfallursachenstatistik sagt da was ganz anderes.

    Ich erinnere in dem Zusammenhang auch an das widerliche victim-blaming, welches eine überlebende Mutter in Österreich über sich ergehen lassen musste, weil ein offensichtlich blinder Autofahrer ihre im Anhänger transportierten Kinder und Hunde ins jenseits beförderte.

    Wer so denkt, sollte sich auch für Wahnwestenpflicht einsetzen. Wäre nur konsequent.

    Die Anzahl der Fahrräder mit voll funktionsfähiger Beleuchtungsanlage könnte m. E. deutlich gesteigert werden, wenn verbesserte Vorschriften dafür gelten würden, dass Fahrräder beim Verkauf grundsätzlich mit einer besseren Beleuchtungsanlage als heute vielfach üblich, ausgestattet sein müssen.

    Genau. Noch mehr teutsche Regelungswut. Es reicht schon, dass das Licht vorne und hinten nicht einfach nur weiß und rot leuchten müssen. Nein, es braucht ja noch eine "K-Nummer"... :rolleyes:

  • Deswegen sind alle Vorschriften, die auf den "zum Gesetzgebungszeitpunkt üblichen" technischen Details bestehen häufig später Unfug (siehe: 3W maximale

    Leistungsaufnahme der Beleuchtung am Fahrrad, siehe 0,6W maximale Leistungsaufnahme Rücklicht).

    Das Problem gibt es bei Autos grundsätzlich auch. Da werden die Zulassungsvorschrift halt regelmäßig dem Stand der Technik angepasst.

    Bei Fahrrädern verpennt die Politik das leider ständig.

    Mit der Zuverlässigkeit der Beleuchtungsanlage hat das natürlich nichts zu tun. Die müssen die Hersteller in den Griff bekommen.

  • "zum Gesetzgebungszeitpunkt üblichen" technischen Details bestehen häufig später Unfug (siehe: 3W maximale Leistungsaufnahme der Beleuchtung am Fahrrad, siehe 0,6W maximale Leistungsaufnahme Rücklicht).

    Bei dieser Vorschrift bin ich der Auffassung, dass es sich seinerzeit um eine sinnvolle Standardisierung handelte, die dafür gesorgt hat, dass beim Fahrradlicht eine einheitliche Versorgung sichergestellt war, bei der beliebig gekaufte Teile zueinander passend eingesetzt werden konnten und wo die Birnchen an jedem Rad einerseits hell genug leuchten konnten, ohne andererseits Gefahr zu laufen, wegen Überlastung bereits nach Sekunden gegrillt zu werden. Die maximale Leistungsaufnahme stellte damals ja gleichzeitig auch eine elektrische *Mindest*anforderung an die Leistungsfähigkeit der Lichtmaschine dar. Immerhin stammt diese Vorschrift im Kern noch aus einer Zeit, als für KFZ im Altbestand durchaus noch Karbidlampen und mechanische Winker endemisch waren. Dass das nachträglich nie der technischen Entwicklung angepasst wurde - geschenkt. Das zeigt vor allem, wie unwichtig Fahrradbeleuchtung in den von Straßenlaternen durchgängig erleuchteten Städten geworden war.

    Zu den Reflektoren: in den USA schreibt die dortige "StVO" in den meisten Bundesstaaten bei Dunkelheit für hinten explizit nur einen roten Reflektor vor, während vorne weißes Licht und weißer Reflektor nötig sind. Konsequenz: in DE verwendet der sicherheits- und pflichtbewusste Radler zusätzlich zum Reflektor noch aktives Licht. Der nachlässige Schlonz lässt seine Lichtanlage verkommen und vertraut auf den Reflektor (was außerorts oft genug in die Hose geht). In den USA hat selbst der sicherheits- und pflichtbewusste Radler gerade mal eben den Reflektor. am Rad. Der Schlonz fährt hinten "blanco". Und dann klagen sie darüber, dass sie mangels Radwegen so viele nachts von hinten angefahrene Todesopfer haben...

  • Warum? Baulich am Rad angebrachtes oder anderweitig aktives Licht (Akku-Beleuchtung) ist doch (im Gegensatz zum Lametta...) bei Tageslicht gar nicht mehr vorgeschrieben. Und das völlig zurecht. Wo ist der statistische oder wissenschaftliche Nachweis dafür, dass das (auch teilweise) Fehlen dieses ganze Gerümpels überhaupt eine nennenswerte Unfallursache darstellt? Die Unfallursachenstatistik sagt da was ganz anderes.

    Ich erinnere in dem Zusammenhang auch an das widerliche victim-blaming, welches eine überlebende Mutter in Österreich über sich ergehen lassen musste, weil ein offensichtlich blinder Autofahrer ihre im Anhänger transportierten Kinder und Hunde ins jenseits beförderte.

    Wer so denkt, sollte sich auch für Wahnwestenpflicht einsetzen. Wäre nur konsequent.

    Genau. Noch mehr teutsche Regelungswut. Es reicht schon, dass das Licht vorne und hinten nicht einfach nur weiß und rot leuchten müssen. Nein, es braucht ja noch eine "K-Nummer"... :rolleyes:

    Von Warnwesten hat hier keiner gesprochen. Vielmehr spreche ich mich dafür aus, dass beim Verkauf eines neuen Fahrrades eine fest verbaute und solide, quasi unkaputtbare Beleuchtung am Fahrrad angebracht sein muss. Und bei den erheblichen technischen Fortschritten dürfte das doch auch kein Problem sein. Th(oma)s Hinweis auf die Ursprünge der 2,4 Watt (Scheinwerfer), 0,6 Watt (Rücklicht) Vorschrift zeigt doch, dass es an der Zeit ist, neue Regelungen zu treffen, die den aktuellen technischen Möglichkeiten entsprechen.

    Ganz prinzipiell kann man die Sache so anpacken, dass ein Dynamo (oder andere Stromquelle) immer noch dieselbe Leistung erzeugen muss.

    Das würde bedeuten, dass man damit heute ein deutlich hellereres Licht erzeugen könnte.

    Oder dass das Licht muss immer noch mindestens so hell brennen, wie einst der 2,4 Watt-Scheinwerfer, das 0,6 Watt-Rücklicht. Dann ist es ganz sicher möglich, beim Dynamo "abzurüsten". Vielleicht ist auch ein Mittelweg auszuhandeln.

    Und es geht mir hier nicht darum, den Radfahrer*innen nacheinem Unfall Vorwürfe machen zu können, weil sie das Licht nicht eingeschaltet haben oder nicht in Ordnung gehalten haben. Es geht ja darum, eine Fahrradbelichtung zur Pflicht beim Neuverkauf zu machen, die nicht kaputt geht.

    Und die muss sich selbstverständlich automatisch einschalten, wenn es dunkel wird. Hatte das mal bei einem Leihfahrrad erlebt. Seitdem lässt der Gedanke mich nicht wieder los, sowas zur Standard-Ausstattungspflicht zu machen.

    Es ist ja auch Pflicht, dass ein Fahrrad mit zwei unabhängig voneinander funktionierenden Bremsen ausgestattet sein muss. Das finde ich auch okay. Vermutlich würden sich die allermeisten Fahrradkäufer auch gar keinen großen Kopf darum machen, wenn ihr Fahrrad mit einer soliden Beleuchtung ausgestattet ist. Und wem diese Beleuchtung nicht ausreicht, der kann sich ja zusätzlich was anbauen oder sich etwas montieren lassen.

    Für so was muss es natürlich Bestandsschutz bei Oldtimer-Fahrrädern geben. Das ist so weit ich weiß derzeit ja auch möglich. Oder gibt es eine Nachrüstpflicht, oder eine faktische Nachrüstpflicht, weil es im Einzelfall schwer ist, das Alter eines Fahrrades genau nachzuweisen? Das Rücklicht auf dem Foto leuchtet nicht zur Seite und erfüllt unter anderem deshalb nicht die aktuellen Anforderungen.

  • Zitat

    Ganz prinzipiell kann man die Sache so anpacken, dass ein Dynamo (oder andere Stromquelle) immer noch dieselbe Leistung erzeugen muss.

    Das würde bedeuten, dass man damit heute ein deutlich hellereres Licht erzeugen könnte.

    Oder dass das Licht muss immer noch mindestens so hell brennen, wie einst der 2,4 Watt-Scheinwerfer, das 0,6 Watt-Rücklicht. Dann ist es ganz sicher möglich, beim Dynamo "abzurüsten". Vielleicht ist auch ein Mittelweg auszuhandeln.

    Was nun? Der Gesetzgeber muss sich eben für eine Variante entscheiden: Gleiche Leistung oder gleiche Lichintensität (welche? Lumen oder Lux?) oder Mittelweg?

    Die Diskussion ist doch - mit Verlaub - deppert. Ein Fahrrad muss so beleuchtet sein, dass es im Dunklen von einem durchschnittlich gebildeten, durchschnittlich ausgerüsteten anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden kann. Ob dafür eine 2,4W Frontleuchte in weiß und ein 0,6W Rückstrahler in rot ausreichen, oder ob sich ein Radler einen blinkenden farbenfrohen Kranz auf den Kopf setzen will ist egal.

    Warum wollen Sie auf jeden Fall die Technik zum Ziel vorschreiben, statt nur das Ziel vorzugeben?

    Wenn ich fordere, dass ein Fahrzeug innerhalb von 3 Sekunden anhalten kann, dann habe ich ein Ziel vorgegeben. Völlig unahängig von der Technik. Wenn ich vorschreibe, dass Fahrräder zwei unabhängige Bremsen haben müssen, die "Hinterradblockier-Technik" des Fixies aber nicht gelten soll, dafür Rücktritt-, Scheiben-, Felgen- und Trommelbremsen zulässig sind - dann hbe ich einen völlig unnötigen Fokus auf derzeitige Technologien gelegt.

    Genau dass ist es doch, was ein Gesetzt nicht soll. Im Idealfall gilt es immer. Wenn morgen einer eine induktive Bremse erfindet, die schneller wirkt, aber dafür am Kettenblatt angebracht ist - warum zum Geier soll diese dann verboten sein?

  • Das sehe ich nicht so. Gerade Zulassungsvoraussetzungen müssen regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht werden. Oder wäre vor 100 Jahren die Euro-6-Norm angemessen gewesen?

    Die Vorgabe von Zielen statt Maßnahmen wiederum ist oft natürlich besser. Darum gibt es ja auch nur die Abgasgrenzwerte und keine vorgeschriebenen technischen Maßnahmen.

    Bei den Bremsen fände ich das auch sinnvoll.

    Nicht aber beim Licht. Hier kommt es auf Einheitlichkeit an: man soll möglichst auf einen Blick erkennen, was da vor einem auf der Straße los ist. Und dazu braucht man Einheitlichkeit. Es wäre sicherlich nicht hilfreich, wenn plötzlich Radfahrer mit Warnblinklicht durch die Gegend fahren würden.

  • Die Diskussion ist doch - mit Verlaub - deppert. Ein Fahrrad muss so beleuchtet sein, dass es im Dunklen von einem durchschnittlich gebildeten, durchschnittlich ausgerüsteten anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden kann. Ob dafür eine 2,4W Frontleuchte in weiß und ein 0,6W Rückstrahler in rot ausreichen, oder ob sich ein Radler einen blinkenden farbenfrohen Kranz auf den Kopf setzen will ist egal.

    Warum wollen Sie auf jeden Fall die Technik zum Ziel vorschreiben, statt nur das Ziel vorzugeben?

    Wer sagt denn, dass ich eine bestimmte Technik vorschreiben will? Ich halte es für sinnvoll den Weg weiter zu gehen, der bereits sehr lange beschritten wird in punkto Lichtintensität. Meines Erachtens muss das Licht nicht heller sein am Fahrrad als es bisher auch war mit einer konventionellen Amlage mit 3 Watt-Dynamo und 2,4 Watt vorne, 0,6 Watt hinten Birnchen.

    Die Bezeichnung Watt ist freilich irreführend, weil es ja eigentlich Leistung bedeutet ohne genau zu unterscheiden zwischen Licht und Wärmeleistung. Und es ging bei den Birnchen um die Leistungsaufnahme, die man gleichsetzte mit einer bestimmten Leistungsabgabe. Entscheidend ist jedoch die Helligkeit. Die zu berechnen birgt wieder ganz eigenen Probleme aber grundsätzlich gilt ganz sicher die Aussage, dass es heute kein Problem ist, mindestens so leuchtstarke Fahrradlichter zu bauen wie die Birnchen von früher, und die mit weniger Energie auskommen als die Birnchen von früher. Überlassen wir die Berechnung doch den Spezialisten. Aber die Lichter müssen am Fahrrad so verbaut sein, dass sie immer funktionsbereit sind und ohne Wartung auskommen. Ist das zu viel verlangt? Welche Technik ist dabei unerheblich. Es ist ganz wie du es sagst, auf das Ziel kommt es an. Aber eine entscheidende Bedingung ist, dass alles am Fahrrad dran ist und man nicht extra was einpacken muss, das man zu hause nicht vergessen darf.

  • Sind wir uns also einig, dass die Lichtwirkung gilt?

    Wie bereits gesagt: welche? Lux (https://de.wikipedia.org/wiki/Lux_(Einheit) ) oder Lumen (https://de.wikipedia.org/wiki/Lumen_(Einheit) ). Das ist eben nicht trivial. Alle Abneigung gegen unsere Gesetzgeber mal ausgelassen: sind Sie sich sicher, dass Sie das besser können?

    Dann mal los: Entscheidung mit vernünftiger Argumentation an den Verkehrsminister. So schwer ist das ja offenbar nicht.

    Zitat

    Entscheidend ist jedoch die Helligkeit. Die zu berechnen birgt wieder ganz eigenen Probleme aber grundsätzlich gilt ganz sicher die Aussage, dass es heute kein Problem ist, mindestens so leuchtstarke Fahrradlichter zu bauen wie die Birnchen von früher, und die mit weniger Energie auskommen als die Birnchen von früher.

  • Es wäre sicherlich nicht hilfreich, wenn plötzlich Radfahrer mit Warnblinklicht durch die Gegend fahren würden.

    Wieso? Das Verbot von festmontierten Blinkern an Fahrrädern halte ich für eine der beklopptesten Regelungen überhaupt. Wenn etwas eher unsicheren und älteren Radlern helfen würde, dann ist das die Möglichkeit, vor dem Abbiegevorgang und währenddessen ganz legal dauerhaft beide Hände am Lenker zu haben.

    Solange das fakultativ bleibt jedenfalls.

    Da kann man vielleicht noch ein paar Mindestvoraussetzungen festzurren, die solche Blinker erfüllen müssen (Mindestabstand von der Mittelachse, Mindestgröße, Blinkfrequenz etc.).

    Warum darf da kein 15W-Scheinwerfer vorne dran, wenn die Beine via Dynamo oder der Akku das hergeben? Warum kein Fernlicht? Das ist alles einfach Unsinn. Man kann für solche ja einen Lichttest vorschreiben, wenn soviel Angst besteht. Aber diese deutsche Verboteritis betreffend der Beleuchtung an Fahrrädern nervt einfach ungeheuer.

    (Fehlendes Fernlicht war für mich übrigens der ausschlaggebende Grund, auf einen nicht zugelassenen Scheinwerfer umzusteigen, der das nun hat. Der Lichtkegel des Abblendlichts ist nun auch noch besser, homogener, breiter und gleichzeitig blendfreier als bei jedem zugelassenen Scheinwerfer, zumindest blendfreier als die ohne Glühobst oder Karbid.)

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)