Sachschaden durch Betonsägearbeiten

  • Momentan werden am Bahnhof Grafrath (das ist im Landkreis Fürstenfeldbruck/Bayern) die Bahnsteige saniert. Alte Gehwegplatten raus, neue Beton-Pflastersteine rein. Sehen ganz hübsch aus. Natürlich müssen etliche Steine wegen Kanten, Kabelschächten, Pfosten usw. reichlich geschnitten werden. Und wo macht man sowas dann am besten? Genau! Direkt neben dem Fahrrad-Unterstand!

    So sah dann mein Fahrrad aus, als ich müde von der Arbeit aus der S-Bahn fiel:

    Nein, das ist kein Ghostbike! Das ist mein Kettler-Bahnhofsfahrrad. Das ist normalerweise dunkelgrün!

    Ich war erst einmal nicht schlecht am Staunen. Die Arbeiten wurden unterdessen natürlich unbeirrt fortgeführt:

    Ich habe direkt vor Ort niemanden mit dem Sachverhalt konfrontiert. Geschehen ist schließlich geschehen. Viel mehr freute ich mich, mich auf offiziellem Wege an die Baufirma zu wenden. Aber vorher hatte ich noch versucht, das Fahrrad mit dem Gartenschlauch abzubrausen. Solange das Fahrrad naß war, sah es auch einigermaßen sauber aus. Doch sobald es wieder getrocknet war, kam der weiße Betonschleier zurück:

    Und zum Vergleich ein Archivfoto vom sauberen Fahrrad:

    Geputzt habe ich es bislang noch nicht. Dafür hat die Baufirma letzte Woche jedoch einen netten Brief inklusive Fotos von mir bekommen. Bislang keine Reaktion. Mal sehen, ob und was da wohl noch kommt.

    Sind Firmen nicht gegen Schäden an Fahrzeugen versichert, die sie anrichten? Dann brauchen die es ja nur ihrer Versicherung mittteilen, oder? Der Schaden ist jedoch schwer zu schätzen. Auf jeden Fall ist eine gründliche mechanische Reinigung mit vieeel Wasser erforderlich. Und Lager, Naben, Kette müssten allesamt gereinigt und neu geschmiert werden. Der Staub setzt sich ja überall ab und wirkt wie Schleifpapier. Das ist 'ne Arbeit, zu der ich eigentlich gar kein Bock habe.

    Ach ja, meine Hose war natürlich auch eingesaut. Man hätte meinen können, I C H wäre der Bauarbeiter gewesen! Waschmaschine hat's aber geheilt.

    Die Baustelle ist dort auf jeden Fall noch längere Zeit eingerichtet und auch die Schneidemaschine versieht weiterhin dort fleißig ihren Dienst.

  • Nur für den Fall: Betonschleierentferner ist Salzsäure und sollte besser nicht ans Rad. Das ist ein Fall für einen Austausch auf Versicherungskosten.

    Wenn sich die Baufirma nicht zügig rührt wurde ich das vielleicht sogar als Sachbeschädigung anzeigen. Wie immer der direkte Vergleich: Bei einem Auto wäre das Fahrzeug am nächsten Tag bei einem Gutachter gestanden (berechtigt) - es gibt keinen Grund beim Fahrrad nicht den selben Weg zu gehen.

  • Beitrag von hugo790 (3. Juni 2019 um 12:19)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (3. Juni 2019 um 12:20).
  • Wahrscheinlich sind sie versichert. Aber für Schäden haften sie auch so. Zumal dort sichtbar vorschriftenwidrig gearbeitet wird.

    Das ist eine gefährliche Arbeitsstelle (offene "Kreissäge" auf unebenem Untergrund!). Die gehört abgesichert und der Straßenraum, mit entsprechenden Genehmigungen, abgesperrt. Ich würde mal das Ordnungsamt einschalten.

  • Sind Firmen nicht gegen Schäden an Fahrzeugen versichert, die sie anrichten?

    Viele Firmen haben eine Betriebshaftpflicht. Die sollte dann Schäden Dritter ersetzen (egal ob Fahrzeug oder nicht). Die Betriebshaftpflicht wird in vielen Ausschreibungen standardmässig gefordert.

  • Das ist eine gefährliche Arbeitsstelle (offene "Kreissäge" auf unebenem Untergrund!). Die gehört abgesichert und der Straßenraum, mit entsprechenden Genehmigungen, abgesperrt. Ich würde mal das Ordnungsamt einschalten.

    Hier in Köln passiert gar nichts, wenn man das Ordnungsamt darauf anspricht, dass jemand mit einer (offenen) Kettensäge auf einem Radweg Holz klein macht. Die halten sich für nicht zuständig :/

  • Bei meiner Hausratversicherung (kleinere Sturmschäden am Haus/im Garten) habe ich bisher immer die eigene Arbeitszeit mit angegeben und habe diese auch erstattet bekommen (sogar 20€ pro Stunde hat mal geklappt).

    In Deinem Fall ist das echt eine Frechheit! Da hat jemand nicht nachgedacht, bewusst ignoriert oder sich einen Spaß draus gemacht. Ich gehe mal davon aus, dass es auch alternative Arbeitsplätze gegeben hätte.

  • Die Diskussion um "Sachbeschädigung oder nicht" ist zum Glück relativ wurscht (so aus dem Süden Deutschlands). Dabei geht es m.A. nach um Straftrecht - und ich kann bei den beiden eingesauten Fahrrädern in Maltes Bild keinen Vorsatz erkennen. Es war dem dort arbeitenden entweder nicht bewusst, oder egal. Ich glaube wirklich eher an das Erste, weil ich eine erstaunlich hohe Anzahl an "von der Feuerwehr durch Flexspäne versauten Feuerwehrautofrontscheiben" gesehen habe. Die wollen keine neue Scheibe - die sind nur an der Arbeit und denken nicht über die fliegenden Funken nach.

    Privatrechtlich ändert das aber wenig (hoffe ich - kenne mich da nicht aus). Das Rad ist defekt und es müssen Teile ersetzt werden. Der Antrag lautet zunächst auf "neues Rad", dann sagt die Versicherung "aber das Frontlicht sieht noch ganz gut aus", dann darf Alf den Einzelkauf entweder selbst dokumentieren, oder ein Gutachter muss das machen. Das kostet zwar Zeit, trifft im Endeffekt aber zunächst die Haftpflichtversicherung.

    Wie auch beim Auto (siehe oben) kann die Versicherung zwar einen Gutachter vorschlagen, der Betroffene darf aber immer selbst wählen.

    Ich sags mal so: Wenn die Versicherung nicht zickt wäre mir ein gleichwertiger Ersatz, von einem Fachmann angebaut, ausreichend. Wenn sie anfangen zu streiten, dann kommen halt noch die Kosten meines Anwaltes, meines Gutachters und des Rechtsstreites dazu. Fahrlässigkeit von Alf können sie ja nun schlecht nachweisen, eine Teilschuld kommt wohl eher nicht in Frage. Das Streiten mit der Versicherung dürfte dann der bezahlte Anwalt für mich übernehmen. Der kann das besser als ich und ist nicht emotional verwickelt.

  • Privat aufgebrachte Zeit ist idR nicht ersatzfähig.

    Also mir hatte die Kfz-Haftpflicht eine (meines Erachtens angemessene) Pauschale dafür gezahlt, dass ich nach meinem Dooring-Unfällchen die Reparaturen (u. a. Gabelaustausch) an meinem Rad selber durchgeführt hatte.

  • Also mir hatte die Kfz-Haftpflicht eine (meines Erachtens angemessene) Pauschale dafür gezahlt, dass ich nach meinem Dooring-Unfällchen die Reparaturen (u. a. Gabelaustausch) an meinem Rad selber durchgeführt hatte.

    Das kann durchaus sein, dass die Versicherung das freiwillig macht, weil die Kosten dann normalerweise immer noch niedriger sind, als wenn man eine Werkstatt damit beauftragt, deren Kosten erstattbar sind.

    Aber wenn der Bauarbeiter sieht, wie er das Fahrrad einsaut, ist es keine Fahrlässigkeit mehr. Sondern er hat die Sachbeschädigung billigend in Kauf genommen.

    Nö, wenn er davon ausgeht, dass das Rad nur schmutzig wird, liegt keine Sachbeschädigung vor. Selbst dann, wenn er es absichtlich mit den Lack nicht zerkratzenden Schlamm beschmieren würde, weil die Beschädigung iSd § 303 StGB langfristiger Natur sein muss. Wenn er davon ausgeht, dass der Staub abwaschbar ist, liegt ein vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum vor. Außerdem müsste nachweisbar sein, er die Gefahr der Rechtsgutverletzung ernst genommen und sich damit abgefunden hat -> Das wird sicher nicht möglich sein. IÜ würde die StA mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf den Privatklageweg verweisen und dann einstellen, sofern keine eindeutigen Vorstrafen vorliegen.

    Privatrechtlich ändert das aber wenig (hoffe ich - kenne mich da nicht aus). Das Rad ist defekt und es müssen Teile ersetzt werden. Der Antrag lautet zunächst auf "neues Rad", dann sagt die Versicherung "aber das Frontlicht sieht noch ganz gut aus", dann darf Alf den Einzelkauf entweder selbst dokumentieren, oder ein Gutachter muss das machen. Das kostet zwar Zeit, trifft im Endeffekt aber zunächst die Haftpflichtversicherung.

    Richtig, maßgeblich ist beim Anspruch gegenüber der Firma § 831 BGB, wobei fahrlässiges Handeln genügt, die Firma sich exkulpieren kann, wenn Sie den Arbeiter sorgfältig ausgewählt hat. Ansonsten kommt noch § 823 I BGB gegen den eigentlichen Schädiger in Betracht. Oder Drittschadensliquidation, wenn sich der Schaden zufällig verschoben hat.

  • Beitrag von Alf (12. Juni 2019 um 14:47)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (12. Juni 2019 um 14:50).
  • Die Baufirma hat geschrieben. Sie bedauert, dass mein Fahrrad verschmutzt wurde.

    Gleichzeitig verweisen sie auf den zuständigen Bauleiter. Man teilt mir seine Handynummer mit. Am Telefon würde dieser dann die weitere Vorgehensweise zur Klärung des Schadens besprechen.

    Am Telefon??? Auf solch fragwürdigender Art und Weise? Klingt ziemlich unseriös. Ich verlange keine Verhandlungen am Telefon, wo man den Gesprächspartner mitunter sowieso nur schlecht versteht. Vielmehr bestehe ich auf Regulierung der Angelegenheit durch Verantwortliche der Firma und nicht durch den vor Ort verantwortlichen Vorarbeiter. Was ist das denn für ein Gebaren? Will man mir da am Telefon etwa meinen Anspruch absprechen? Nach dem Motto: "Stell Dein Fahrrad mal da hin. Wenn Du heute abend wiederkommst, ist es sauber!"?????

    Ich weiß ehrlich gesagt nun nicht, was ich jetzt tun soll.

  • Ich würde anrufen und mich auf gar nichts fragwürdiges einlassen. Entweder selbst einen Vorschlag unterbreiten (ich bringe es zu Gutachter/Werkstatt xyz und Sie zahlen und bestätigen mir ggf. vorher schriftlich die Kostenübernahme) oder mir anhören, was er vorschlägt.

  • Ich würde anrufen und mich auf gar nichts fragwürdiges einlassen. Entweder selbst einen Vorschlag unterbreiten (ich bringe es zu Gutachter/Werkstatt xyz und Sie zahlen und bestätigen mir ggf. vorher schriftlich die Kostenübernahme) oder mir anhören, was er vorschlägt.

    Schön und gut! Aber dies ist doch wohl Aufgabe der Firma und nicht des Leiters der Baustelle vor Ort.

    Ich meine, wenn mein Auto von einem Linienbus angefahren wird, dann bekomme ich vom Busunternehmen ja schließlich auch nicht die Handynummer des Busfahrers.

  • Schreib denen halt, dass du das nur schriftlich klären wirst und dass die Firma dein Ansprechpartner ist. Andernfalls würde ich auch nicht vor einer Strafanzeige zurückschrecken. Ein bedingter Vorsatz durch billiges in Kauf nehmen kommt hier sehrwohl in Bedacht. Hier waren ja keine fachfremden Laien am Werk.