Woche 18 vom 29. April bis 05. Mai

  • Deshalb habe ich immer Fahrzeugbrief, Führerschein und Fahrerkarte mit Ausdruck der letzten vier Jahre dabei. Damit ich nachweisen kann, dass ich legal mein Grundstück verlassen darf.

  • Spiegel Online bringt einen Beitrag über skurrile Radweg-Planungen. Fast nichts, was man hier im Forum nicht schon gesehen hätte, aber schön, die härtesten Beispiele mal einem weiteren Publikum nahezubringen.

    Malte: Ich weiß nicht, ob ich blind bin oder ob es mit deiner Forumsserver-Umstellung zu tun hat: Ich konnte kein neues Thema anlegen. Wenn möglich, diesen Beitrag bitte in einen Thread "Woche 19 vom 6. bis 12. Mai 2019" verschieben.

  • München schafft Pedelecs für die Verkehrsüberwachung an. Das Ziel der Massnahme : Radwegparker.

    München

    Das Hauptproblem wird in diesem Beitrag sehr schön deutlich, aber es wird wie so oft nicht konsequent weitergedacht: "Böhle kennt die Not der Lieferdienste in der notorisch zugeparkten Stadt. Deshalb sollen die Verkehrsüberwacher mit Fingerspitzengefühl vorgehen. In nicht so gravierenden Fällen sollen sie es, statt ein Knöllchen auszustellen, bei einem Hinweis belassen."

    Es soll geahndet werden. strrrrrreng geahndet werden, aber wenn es Verstöße gibt, dann soll ein Auge zugedrückt werden. Das ist nur allzu menschlich und auch verständlich.

    Was nicht stattfindet, bzw. konsequent vermieden wird, ist ein Hierarchisierung der Verkehre. Da parken Autofahrer, die am Einkaufsstätten-, Arbeitsstätten oder Freizeitstättenzubringerverkehr teilnehmen. Verkehre die sehr gut mit dem ÖPNV oder dem Rad bewältigt werden können. Warum werden für diese Verkehre überhaupt Parkplätze vorgehalten. Wo es doch offensichtlich so ist, dass die sehr viel wichtigeren Handwerkerfahrten und/oder Lieferfahrten darunter leiden, dass die Fahrer keinen Parkplatz oder Halteplatz finden und deshalb die Radverkehrsinfrastruktur blockieren.

  • Mein Vorschlag diesbezüglich ist, dass in Kerngebieten (gem. Flächennutzungsplan) keinerlei allgemeine Fahrbahnrandbeparkung stattfinden darf. Zulässig ist dort lediglich das erkennbare Be- und Entladen (geöffnete Kofferraumdeckel u.ä.) sowie das Parken von Lieferdiensten zum Zwecke der Serviceerbringung. In Misch- und Wohngebieten dann abhängig vom Parkdruck angeordnete Lieferzonen, auf die die o.g. Regeln ebenso anzuwenden sind. Missbräuchlich abgestellte Fahrzeuge werden nicht nur verwarnt sondern abgeschleppt bzw. zumindest der Schlepper bestellt.

  • Bei uns in der Straße werden 3 Supermärkte beliefert. Alle 3 haben Lieferzonen mit Parkbeschränkungen. Diese sind meistens zugeparkt, weshalb die Lieferanten auf dem Radstreifen halten (oder manchmal auf der Fahrbahn daneben, was bei nur 1Kfz-Spur schon Eier braucht). Hier kann ich verstehen, wenn die Polizisten nicht die Lieferanten noch dafür bestrafen wollen, dass die für sie bestimmten Halteplätze blockiert sind.

    Ansonsten halte ich dieses "bei einer Verwarnung belassen" für völligen Blödsinn. Da wird so getan, als ob durch einen kleine Unachtsamkeit für den Zahlungspflichtigen existenzgefährdende Forderungen aufschlagen würden, die man dann als großherziger Staat erlässt. Häufig tut bei der 10€-Strafe doch der Aufwand zum Überweisen am meisten weh!

  • Alle 3 haben Lieferzonen mit Parkbeschränkungen. Diese sind meistens zugeparkt

    Bei uns vor der Kita haben wir auch so eine Ladezone. Und praktisch jeden Morgen steht der LKW in zweiter Reihe. Denn in dem HV mit "Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei" parken die Eltern, die ihre Kinder bringen.

    Aber: Ich habe mich da mal eingelesen. Und im Ergebnis ist das vollkommen legal. In dem Fall macht niemand etwas falsch. Und trotzdem kann der LKW die Ladezone nicht nutzen. Da müssten bessere Mechanismen zur Einrichtung solcher Ladezonen gefunden werden.

    Wie ich zu dem Schluss komme, dass Eltern dort parken dürfen, während sie die Kinder wegbringen?

    Das gilt als "Ein- und Aussteigen". Genauso wie beim "Be- und Entladen" sind Nebentätigkeiten erlaubt. Es gab mal ein Urteil zu einem Taxifahrer, der im HV mit "Ein- und Aussteigen frei" stand. Der durfte:

    • Aussteigen
    • In eine Gaststätte gehen, um seinen Fahrgast abzuholen
    • Warten, bis der Wirt die Rechnung fertig hatte
    • Warten, bis der Fahrgast seinen Mantel gefunden und angezogen hatte

    All das galt als "Ein- und Aussteigen". Die Bring- und Abholsituation in einer Kita ist im Grunde nichts anderes.

  • Beitrag von Togvik (13. Mai 2019 um 18:28)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (13. Mai 2019 um 18:29).
  • Bei uns vor der Kita haben wir auch so eine Ladezone. Und praktisch jeden Morgen steht der LKW in zweiter Reihe. Denn in dem HV mit "Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei" parken die Eltern, die ihre Kinder bringen.

    Aber: Ich habe mich da mal eingelesen. Und im Ergebnis ist das vollkommen legal. In dem Fall macht niemand etwas falsch. Und trotzdem kann der LKW die Ladezone nicht nutzen. Da müssten bessere Mechanismen zur Einrichtung solcher Ladezonen gefunden werden.

    Wie ich zu dem Schluss komme, dass Eltern dort parken dürfen, während sie die Kinder wegbringen?

    Das gilt als "Ein- und Aussteigen". Genauso wie beim "Be- und Entladen" sind Nebentätigkeiten erlaubt. Es gab mal ein Urteil zu einem Taxifahrer, der im HV mit "Ein- und Aussteigen frei" stand. Der durfte:

    • Aussteigen
    • In eine Gaststätte gehen, um seinen Fahrgast abzuholen
    • Warten, bis der Wirt die Rechnung fertig hatte
    • Warten, bis der Fahrgast seinen Mantel gefunden und angezogen hatte

    All das galt als "Ein- und Aussteigen". Die Bring- und Abholsituation in einer Kita ist im Grunde nichts anderes.

    Das Bild habe ich mal in Lille in Nordfrankreich aufgenommen. Es sieht da so aus als würden dort Lieferverkehr-Halteplätze strenger überwacht und besser geschützt. Allerdings weiß ich nichts über die Details.

    "Interdit sauf livraisons" heißt "Verboten außer Lieferverkehr". Allerdings weiß ich nicht ob das auch für "Elterntaxis" oder private Geschäftskunden gilt, dass dort nicht gehalten werden darf.

    Im Interesse einer zunehmend autofreien Innenstadt halte ich es für richtig an dieser Stelle den Keil anzusetzen, um die Autofahrerschaft zu spalten. Für Lieferverkehre und Handwerker-Fahrzeuge darf es Halteflächen außerhalb von Parkhäusern geben, für privaten KFZ-Verkehr nicht! Damit könnte man vielleicht sogar die FDP umgarnen, die sich dann als Schutzmacht der Handwerker und Gewerbetreibenden profilieren kann.