Infrastruktur: gelungene Lösungen und positive Beispiele

  • arvoituksellinen Yorkstraße Hannover, geschliffenes Pflaster. Ich habe das mal so genannt, ich weiß nicht wie das wirklich heißt, oder wie es hergestellt wird. Aber es ist tatsächlich deutlich besser befahrbar als Kopfsteinpflaster.

    Hintergrund ist ein Anwohnerstreit, ob aus historischen Gründen das Kopfsteinpflaster bei einer fälligen Erneuerung wieder aufgelegt werden soll oder asphaltiert werden soll. Ich hätte der Kopfsteinpflasterfraktion vorgehalten, dass dann aus historischen Gründen die parkenden Autos alle verschwinden müssen. ^^

  • Fahrradstraße Gertigstraße

    Verbesserte Radverkehr-Infrastruktur oder Mogelpackung?

    "Neue Fahrradstraße in Winterhude: Die Gertigstraße wird vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer entsprechend umgebaut.

    (...)

    Durch eine Zusatzbeschilderung bleibt die Gertigstraße auch mit dem Auto befahrbar."

    Hamburg 1 vom 14.2.22

    Neue Fahrradstraße in Winterhude: Veloroute 13 in der Gertigstraße
    Neue Fahrradstraße in Winterhude: Die Gertigstraße wird vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer entsprechend umgebaut. Damit soll sie zu einem weiteren…
    hamburg1.de

    Worin wird der Umbau denn bestehen?

    Zur Zeit gibt es sehr schmale Angebotsradwege in der Gertigstraße und auch die Gehwegfläche ist schmal, so dass sich Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen, die nicht die Fahrbahn benutzen (was in der Gertigstraße für Fahrradfahrer*innen erlaubt ist), an vielen Stellen gegenseitig behindern.

    Auf der Gertigstraße gilt Tempo 50.

    Dieses Dokument zeigt, welche Varianten für eine Neugestaltung der Gertigstraße diskutiert und verworfen wurden:

    https://lsbg.hamburg.de/contentblob/11904792/72c4f1801ab6eb5672b6c32bb02be0c2/data/veloroute-13-planung-gertigstrasse-oeffentliche-veranstaltung-november-2018-querschnitt-verworfene-varianten.pdf

    Dieses Dokument zeigt den geplanten Umbau: Die Umbaumaßnahmen führen zu einer Straße, die als Tempo 30 Zone oder als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann. Ehrlich gesagt sind mir die Unterschiede nicht so recht deutlich geworden. Am augenfälligsten ist die Fahrbahnmarkierung für die Fahrradstraße, die bei der Tempo-Variante fehlt.

    https://lsbg.hamburg.de/contentblob/11904790/4b19b5102bf469d0b7850f85b505dd5d/data/veloroute-13-planung-gertigstrasse-oeffentliche-veranstaltung-november-2018-querschnitt-tempo-30-und-fahrradstrasse.pdf

    Auf der Internetseite des lsbg (=Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer) heißt es:
    "Die Gertigstraße soll in Zukunft den für eine Veloroute erforderlichen Standard erfüllen und dabei auch die Situation für den Fußverkehr verbessern. Dafür hat sich nach Abschluss der öffentlichen Beteiligung und im Abwägungsprozess der Planung die Einrichtung einer Fahrradstraße als geeignet herausgestellt."

    lsbg hamburg: "Umsetzung der Veloroute 13 im Abschnitt Gertigstraße"

    Gertigstraße
    lsbg.hamburg.de

    Eine Chance in der erklärten Absicht eine Fahrradstraße einzurichten, sehe ich darin, dass der ruhende Verkehr stärker dahingehend reguliert werden kann, dass die Fahrbahn auch tatsächlich über die ganze Breite genutzt werden kann, ohne dass Lieferverkehr einen Teil der Fahrbahn beim Halten blockiert. Durch die Ausschilderung als Fahrradstraße gibt es möglicherweise eine stärkere Begründung dafür, für den Lieferverkehr eigene Stellplätze auszuweisen, die effektiv kontrolliert werden, so dass die Lieferverkehr-Stellplätze nicht zum Parken missbraucht werden und der Lieferverkehr dann auf der Fahrbahn hält. So ist es jetzt leider häufiger der Fall.

    Hier zum Beispiel hält ein Lieferwagen auf der Fahrbahn:

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    www.google.de

    Hier ist ein weiteres Beispiel, bei dem man auch sieht, das bereits heute schon Lieferfahrzeug-Stellplätze ausgeschildert sind. Die werden aber von Dauerparken blockiert, so dass der Lieferverkehr auf der Fahrbahn hält:

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    Aus den verlinkten Beschreibungen geht leider nicht hervor, wie der Autoverkehr in der Gertigstraße reduziert werden soll, oder ob erwartet wird, dass der Autoverkehr möglicherweise von selbst weniger wird, wenn dort Tempo 30 statt Tempo 50 gilt und wenn dort Fahrradstraßen-Schilder [Zeichen 244] stehen.

    Wenn's ganz blöd läuft, dann findet dort so viel Autoverkehr wie jetzt statt, oder der Autoverkehr nimmt sogar noch zu. Und wenn es dann zu Autostaus auf der neuen Fahrradstraße kommt, dann haben Fahrradfahrer*innen nicht einmal mehr die Möglichkeit auf einem Angebotsfahrradweg am Autostau vorbei zu fahren.

  • Also als Hamburger (der heute zufällig sogar in der Gertigstr. war) kann ich ja mal meine Gedanken dazu schreiben.

    Viel ändern wird sich nicht.

    Die Handtuch-Radwege auf den Gehwegen rückzubauen ist überfällig und auch sehr gut.

    Auch heute sind schon schätzungsweise 1/3 der Parkstände Lieferzonen. Diese sollen erhalten und ausgeweitet werden - auch gut.

    Die Straße ist durch vorhandene Gehwegüberfahrten eh vorfahrtsberechtigt.

    Der Radverkehrsanteil ist ebenfalls hoch - gemäß VwV steht also eigentlich nix einer Fahrradstraße entgegen.

    Es läuft also auf eine Sanierung der Fahrbahn, Umverteilung der Parkflächen zu Lieferzonen und Fahrradparken sowie eine Sanierung und Verbreiterung des Gehwegs hinaus + Ausschilderung als Fahrradstraße. Kfz Verkehr wird sich wahrscheinlich nicht verändern - sehe ich aber eher unproblematisch.

    Vorteile sehe ich im uneingeschränkten Nebeneinanderfahren und der Wirkung im Netz.

    Ich persönlich hätte einen "Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" bevorzugt, da dort 20 km/h gelten würde, was eher dem Radverkehrstempo entspräche...

    Insgesamt finde ich es eine oke Planung, die die Situation im Vergleich zu jetzt verbessert.

    Hier übrigens der Lageplan: https://lsbg.hamburg.de/contentblob/13…lanung-plan.pdf

  • Ich befahre die Gertigstraße ca. 1x pro Woche abends in Ostrichtung. Das ist da komplettes Chaos. Eigentlich kann's nur besser werden.

    Schrecklich ist auch die Situation zwischen Poelchaukamp -> Mühlenkamp -> Gertigstraße. Da ist normal schon Stau, ab und an parken gerne mal Volldeppen die rechte Spur zu, dann geht da nix mehr.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Vorteile sehe ich im uneingeschränkten Nebeneinanderfahren und der Wirkung im Netz.

    Ich persönlich hätte einen "Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" bevorzugt, da dort 20 km/h gelten würde, was eher dem Radverkehrstempo entspräche...

    Insgesamt finde ich es eine oke Planung, die die Situation im Vergleich zu jetzt verbessert.

    Hier übrigens der Lageplan: https://lsbg.hamburg.de/contentblob/13…lanung-plan.pdf

    Gibt es denn das Modell "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit 20 km/h" häufiger in Hamburg? Hier in Hannover will mir jetzt nicht so ein richtiges Beispiel dafür einfallen.

    Vielen Dank für den Plan.

    Es sieht so aus, dass mehrere Autoparkplätze wegfallen. Wird denn dafür in den Nebenstraßen Kurzzeitparken mit Parkscheibe angeordnet? Gibt es in der Gertigstraße kostenpflichtiges Parken mit Parkscheinautomat? Wurde das angedacht?

    Ich befürchte ähnlich wie Gerhart, dass es auf eine mehr symbolische Verbesserung für den Fahrradverkehr (zumindest erstmal) hinausläuft. Immerhin, das wäre auch schon was.

  • Als ich vor 12 Jahren aus Braunschweig weggezogen bin, hatte man gerade die ersten Fahrradstraßen ausgeschildert. Anfangs hat das noch gar nicht funktioniert, weil weiterhin einige Autofahrer die Straßen als Ausweichstrecke für den östlichen Ring genutzt haben, auf dem es sich zu Stoßzeiten immer gestaut hat.

    Inzwischen klappt es aber gut und die Leute haben sich daran gewöhnt, dass die Fahrradstraßen keine Alternative sind. Natürlich muss man mit dem Rad auch mal kurz warten, wenn ein Auto in eine Parklücke einparkt, aber im Großen und Ganzen geht es deutlich besser als früher, als es noch keine Fahrradstraßen waren. Vielleicht braucht das einfach alles seine Zeit und man sollte es nicht voreilig totreden.

  • Das Schöne ist, wenn sich die Autos in der Fahrradstraße so sehr stauen, dass auf der Fahrbahn kein Vorankommen mehr möglich ist, dann kann ich notfalls vom Rad steigen und zum Fußgänger werden! :)

  • Vielleicht braucht das einfach alles seine Zeit und man sollte es nicht voreilig totreden

    So auch in Jena: Unsere erste [Zeichen 244][Zusatzzeichen 1020-30] im Nebennetz des KfZ-Verkehrs war ursprünglich eine [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] in der es üblich war, dass im Begegnungsfall der Radfahrer ganz lieb am Rand gewartet hat, damit das Auto nahezu ungebremst durchfahren kann. Zunächst hat sich durch die Beschilderung nichts daran geändert, doch nach 2-3 Jahren kommt es immer häufiger vor, dass im Begegnungsfall das Auto auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst wird. Das [Zusatzzeichen 1020-30] wird jedoch nach wie vor großzügig interpretiert, da die Straße für manche Strecken eine beliebte Abkürzung darstellt.

    Auch deswegen fahren immer noch viele mit dem Rad auf dem Gehweg nebenan, was wiederum für Ärger und Unverständnis unter den Fußgängern sorgt:

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  • Gibt es denn das Modell "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit 20 km/h" häufiger in Hamburg? Hier in Hannover will mir jetzt nicht so ein richtiges Beispiel dafür einfallen.

    "Häufiger" ist ansichtssache. Hier eine Karte mit allen Tempo-20 Zonen in Hamburg: Karte

    Wir haben übrigens auch Tempo 25 Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche...

    (Bild: veloroute_hamburg CC BY-SA 4.0)

    Aber es sind, wie Schlau Meier schon sagte, mehre momentan in Planung. Neben "Frahmredder" bspw. auch um den "Saseler Markt"

  • Gibt es denn das Modell "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit 20 km/h" häufiger in Hamburg? Hier in Hannover will mir jetzt nicht so ein richtiges Beispiel dafür einfallen.

    In Pinneberg gibt es einen solchen Bereich irgendwo beim Drosteiplatz seit mindestens 2011, in Wentorf bei Hamburg wurde kürzlich ein solcher Bereich errichtet: https://www.abendblatt.de/region/kreis-l…po-20-Zone.html

    In Wentorf ist übrigens am Sonnabend Critical Mass und damit eine schöne Gelegenheit, sich die Sache mal näher anzusehen.

  • In der Region Hannover gab es mal eine Tempo 20 Zone am Uni-Campus in Garbsen. Die hat der niedersächsische Verkehrsminister Althusmann (CDU) einkassiert. Mit der Begründung, die Stadt Garbsen müsse Millionenbeträge an Fördergeldern zurückzahlen an die Landeskasse, wenn sie darauf beharrt, dass dort Tempo 20 angeordnet ist, wurde die Stadt Garbsen gezwungen, statt der Tempo 20 Zone eine Tempo 30 Zone auszuweisen.

    "Tempo 20 am Uni-Campus: Verkehrsminister Althusmann rügt Planung in Garbsen

    Landesverkehrsminister Bernd Althusmann hat im Landtag die umstrittene Einrichtung einer Tempo-20-Zone am Maschinenbau-Campus in Garbsen gerügt. Dennoch werde man mit der Stadt zu einer Lösung kommen, sagte der CDU-Politiker." HAZ vom 18.12.19

    Tempo 20 am Uni-Campus: Verkehrsminister Althusmann rügt Planung in Garbsen
    Landesverkehrsminister Bernd Althusmann hat im Landtag die umstrittene Einrichtung einer Tempo-20-Zone am Maschinenbau-Campus in Garbsen gerügt. Dennoch werde…
    www.haz.de

    Diese "Lösung" war dann die Tempo-30-Zone.

    Es ist nicht das einzige plakative Beispiel dafür, dass die CDU in Person des von ihr gestellten Verkehrsministers solche Verkehrsmaßnahmen der Kommunen sabotiert, die Fuß- und Radverkehr begünstigen und von einzelnen aggressiven und uneinsichtigen Autofahrer*innen als "Zumutung" empfunden werden.

    Ein anderes Beispiel ist die Posse um den Radfahrstreifen am Schiffgraben, deren Beseitigung Althusmann mitten im Kommunalwahlkampf angekündigt hatte. Von der bereits beschriebenen "Autofahrertruppe" bekam er dafür mächtig Beifall. <X

    Siehe dazu auch den Artikel von Dirk Hillbrecht in der HannoRad 3/2021, Seite 14 u. 15:

    "Minister Althusmann und der Schiffgraben – Breitseite gegen Radverkehr und Verkehrswende"

    https://www.hannorad.de/wp-content/uploads/hannorad2021-3.pdf

    "Trotzdem existiert die Radfahrspur – glücklicherweise! – noch immer. Das liegt wohl daran, dass Stadt- und Landesbehörden weiterhin im Gespräch sind. Und vielleicht liegt es auch daran, dass der ganze Vorgang sicherlich noch eine zweite Ebene hat:

    Die Weisung aus dem CDU-geführten Ministerium kam „zufällig“ in der Hochphase des Kommunalwahlkampfes und richtete sich frontal gegen die vom Grünen Hannoverschen Oberbürgermeister Onay betriebene Umverteilung des Verkehrsraumes zu Gunsten von Rad- und Fußverkehr. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!"

    https://www.hannorad.de/wp-content/uploads/hannorad2021-3.pdf

    Das Foto zeigt den von Althusmann ins Visier genommene Radfahrstreifen am Schiffgraben. Die CDU lässt keine Gelegenheit aus, sich als Hardcore-Autofahrerpartei von der Sorte "unverbesserlich" zu profilieren. ?(

  • "Trotzdem existiert die Radfahrspur – glücklicherweise! – noch immer. Das liegt wohl daran, dass Stadt- und Landesbehörden weiterhin im Gespräch sind.

    Nein, das liegt daran, dass die Ansage aus dem niedersächsischen Verkehrsministerium Unfug war. Es wurde damals behauptet, die Einrichtung des Radfahrstreifens sei unzulässig, weil es an einer besonderen Gefahrenlage mangele. Aber Radfahrstreifen sind in §45 explizit von dieser Voraussetzung ausgenommen. Peinlich, dass man nicht einmal in der obersten Verkehrsbehörde des Landes die StVO gelesen hat, bevor man öffentlich das Maul aufreißt.

    Dass das niedersächsische Verkehrtministerium unter diesem Auto-Trottel Fan auch nicht bereit ist, den örtlichen Verkehrsbehörden mal ordentlich auf die Finger zu klopfen, wenn es z.B. um die Umsetzung einer StVO-Novelle aus dem Jahr 1997 geht, wundert mich daher auch nicht.

    Die Vermutung, dass der Minister lediglich Stimmung im Kommunalwahlkampf machen wollte, teile ich aber. Ich halte das für Amtsmissbrauch und würde es nicht nur um doofe Radfahrer gehen, hätte dafür sicherlich schon jemand zu Recht seinen Rücktritt gefordert.

  • Die taz schrieb dazu: "Das CDU-geführte niedersächsische Verkehrsministerium hat sich eingeschaltet und den Rückbau angeordnet. Man glaubt dort, der Radfahrstreifen sei nicht durch die Straßenverkehrsordnung gedeckt, weil es sich nicht um eine ausgewiesene Gefahrenstelle oder einen Unfallschwerpunkt handelt. Zumindest habe die Stadt auf Nachfrage des Ministeriums eine solche Grundlage nicht hinreichend darlegen können."

    Wenn es so ist, dass dort keine besondere Gefahrenstelle besteht, warum darf dann an der Stelle der Fußweg für den Radverkehr freigegeben werden? Ist so eine Maßnahme nicht daran gebunden, dass eine besondere Gefahrenstelle besteht?

    Ich bin dort bereits mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn gefahren, als es noch keinen "Popup-Radweg" gab. Es ist weder auf der Fahrbahn schön zu fahren gewesen, noch auf dem viel zu schmalen Bürgersteig mit Radverkehrsfreigabe. Und so lange da der Verkehr mit Tempolimit 50 (gefahren 60-70) langbrettert, halte ich auch eine einfache Markierung für den Radfahrstreifen (Popup-Radweg") für nicht ausreichend.

    Ich sehe auch einen Unterschied darin, ob eine Verkehrsbehörde nach irgendwelchen formalen Kriterien eine Fahrbahn als "Unfallschwerpunkt" klassifiziert oder ob Fahrradfahrer*innen bestimmte Streckenabschnitte meiden, weil ihnen die Fahrt dort zu gefährlich ist.

    Die Schiffgraben-Bahnunterführung ist selbst heute noch mit ausreichend breiter Radfahrstreifenmarkierung auf der Fahrbahn vielen Radfahrerinnen ein Gräuel, und ein Streckenabschnitt, der lieber umfahren wird.

  • warum darf dann an der Stelle der Fußweg für den Radverkehr freigegeben werden?

    Wenn es einen Radfahrstreifen gibt, darf der Gehweg nicht freigegeben werden, weil Radfahrstreifen benutzungspflichtig sind.

    Ansonsten ist eine Freigabe keine Beschränkung für Radfahrer, so dass §45 (9) nicht anwendbar ist.

    Gibt es Beispiele, wo Gehweg-Freigaben von betroffenen Fußgängern erfolgreich angefochten wurden? Möglich wäre das sicherlich auf Grundlage der VwV-StVO zu den §§39 - 43, Randnummern 4 & 5.

  • Wenn es einen Radfahrstreifen gibt, darf der Gehweg nicht freigegeben werden, weil Radfahrstreifen benutzungspflichtig sind.

    Ansonsten ist eine Freigabe keine Beschränkung für Radfahrer, so dass §45 (9) nicht anwendbar ist.

    Gibt es Beispiele, wo Gehweg-Freigaben von betroffenen Fußgängern erfolgreich angefochten wurden? Möglich wäre das sicherlich auf Grundlage der VwV-StVO zu den §§39 - 43, Randnummern 4 & 5.

    Das sieht auf dem Foto aber anders aus. Es hatte mich auch gewundert, dass der Radfahrstreifen angelegt wurde, aber die Radfahrfreigabe für den Gehweg trotzdem aufrechterhalten wurde. Aber vielleicht ist auch einfach noch keiner dazu gekommen, das Radfahrer frei unter dem Gehwegschild abzuschrauben.

    Was ich meinte, das ist die Situation, bevor der Radfahrstreifen angelegt wurde. In der taz wurde ja darüber berichtet, dass der Verkehrsminister keine Gefahr für Fahrradfahrer an der Stelle erkennen konnte. Wie kommt es dann aber zustande, dass der Gehweg für den Radverkehr freigegeben wurde? Das spricht doch eigentlich dafür, dass da doch eine gewisse Gefahr für das Fahrradfahren auf der Fahrbahn besteht. Oder vielmehr bestand, bevor der Radfahrstreifen dort eingerichtet wurde. Oder zumindest, dass da früher einmal die Gehwegfreigabe von Leuten angeordnet wurde, die eine Alternative zum Fahrradfahren auf der Fahrbahn als wichtig ansahen.

    Oder das Ding ist älteren Datums, als es als selbstverständlich galt, den Radverkehr von der Fahrbahn zu verdrängen, und es dafür ausreichte, den Gehweg für den Radverkehr freizugeben. Also vor 1998. Und es wurde seitdem nie dran gerüttelt. Solche Stellen gibt es schließlich auch in Hannover.

    Hier noch mal das Foto mit Radfahrstreifen und Radverkehrsfreigabe für den Fußweg: