Woche 9 vom 25. Februar bis 03. März 2019

  • Aber ein Bus hätte dort doch nie überholen dürfen. Okay, das Kamera-Auto hätte ebenfalls nicht überholen dürfen (Fußgänger von rechts, Mindestabstand, Gegenverkehr).

    Dass der Bus in der Engstelle überholt haben muss, und dass das keine weitere Erwähnung wert war, war mir auch schon aufgefallen.

    Zu denken gibt mir, dass der Blutfleck auf Höhe der Sperrfläche und eindeutig *vor* dem Bus ist, ebenso, wie die mutmaßlichen Habseligkeiten der Verünglückten. Das passt nicht wirklich zum Meldungstext, denn dann müsste die Radfahrerin seitlich gegen die Flanke des Busses gestürzt und hinter ihm zu liegen gekommen sein. Auch dass der Bus quasi unmittelbar hinter dem Beet an der Engstelle schon wieder am linken Fahrbahnrand steht, deutet darauf hin, dass die Radfahrerin nicht einfach beim Vorbeifahren gestreift wurde, sondern dass der Fahrer offenbar eine stärkere Ausweichbewegung gemacht haben muss.

    Vorne rechts im BILD-Foto liegt übrigens ein Helm auf der Straße...

  • hugo790

    … sieht aber auf dem Luftbild in https://www.tim-online.nrw.de immer noch so aus …

    Die Sperrfläche ist definitiv noch da und ich kann mir nicht vorstellen, dass zwischen parkenden Fahrzeugen und Sperrfläche ausreichend Platz ist, damit der Bus legal überholen kann.

    Zitat

    Der BGH (Urteil vom 28.04.1987 - VI ZR 66/86) hat entschieden:

    Die ununterbrochene Mittellinie (Zeichen 295) und die Sperrfläche (Zeichen 298) sprechen zwar ein Überholverbot nicht unmittelbar aus. Ein Fahrzeugführer darf aber darauf vertrauen, daß ein nachfolgender Kraftfahrer ihn nicht überholt, wenn dies bei dem gebotenen seitlichen Abstand nur durch Inanspruchnahme des abgegrenzten Fahrstreifens oder der Sperrfläche möglich ist.
  • Gut, klares Hamburger Problem, dass alles durch den Hauptbahnhof muss. Mit dem Auto ist Langenhorner, Fuhle, Ring2 ja nur geradeaus und zu der Zeit auch frei.

    Richtig. Solange ich »parallel« zur U-Bahn fahre, bin ich auch abends um 20 Uhr oder morgens um 5 Uhr nicht schneller. Aber Ohlsdorf-Horner Rennbahn ist zu der Zeit per Auto schneller als Ohlsdorf-Jungfernstieg mit der U-Bahn.

    Ja, und das Hamburger Problem wird noch zementiert, äh: betoniert, mit der neuen U5, die von Nordost nach Nordwest nicht direkt, sondern - genau! - durch den Hauptbahnhof fährt.

    In Hamburg durftest und darfst Du kein Haus ohne Parkplätze bauen, aber sechsspurige Schneisen durch die Botanik schlagen darf man, ohne dass eine U-Bahn drunter oder eine Stadtbahn in die Mitte muss. Luruper Chaussee, Kieler Straße, Bramfelder Chaussee, Ring 2, Ring 3, Steilshooper Allee ... Großwohnsiedlungen und Bürostadt ohne Schnellbahnanschluss ... man müsste die damals verantwortlichen Planer und Entscheider eigentlich noch nachträglich an einen Marterpfahl binden und auf die fetten Kreuzungen stellen.

  • Man stelle sich mal vor, man würde Autofahrer nach dem Abschleppen so behandeln:

    https://www.ksta.de/koeln/karneval…achten-32113280

    Zitat

    Personen, deren Fahrrad sichergestellt wurde, können sich ab Aschermittwoch beim Bürgertelefon...

    Klar, wer sein Fahrzeug so parkt, dass es massiv behindert oder andere gefährdet (wie das bei einem Rad gehen soll ist mir allerdings nicht ganz klar) muss damit rechnen, dass es abgeschleppt wird. Aber man stelle sich mal vor, Autofahrer würden ihr Fahrzeug erst Tage später wieder abholen können....

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • In Kaiserslautern (mit Foto) hat kürzlich ein linksabbiegender Autofahrer eine 36-jährige auf ihrem E-Bike mit Kinderanhänger (auf einem missglückten Radfahrschutzstreifengemisch) seitlich gerammt. Den beiden Kindern passierte glücklicherweise nichts. Schuld sei die tiefstehende Sonne gewesen. Der Mann ist also einfach auf gut Glück losgefahren.

  • "Ein Fahrradhelm schütze sie vermutlich vor Schlimmerem."


    Das würde ich spontan einmal ganz heftig anzweifeln, weil ich bei dem augenscheinlichen Unfallhergang nicht davon ausgehe, dass sie mit dem Kopf auf's Pflaster aufschlug. Vielmehr wieder einmal journalistische Erziehungsmaßnahmen der Exekutive gegenüber Radfahrern, sich doch bitteschön mit fragwürdiger Schutzausrüstung auszustatten, die nachweisbar nicht zu weniger Verletzungen führt als andere Sicherungsmaßnahmen, die wiederum jedoch niemand verlangt. Bei der Radfahrerin hat's jedoch bereits gefruchtet.

  • Das würde ich spontan einmal ganz heftig anzweifeln, weil ich bei dem augenscheinlichen Unfallhergang nicht davon ausgehe, dass sie mit dem Kopf auf's Pflaster aufschlug.

    Darum geht es bei diesen blöden Sprüchen ja auch gar nicht, sondern wie du richtig anmerkst der weiteren Indoktrination, sich derartigen Blödsinn zu kaufen (damit die Haftpflichtversicherungsbeiträge von Autofahrern sinken bzw. die Gewinne der Versicherer steigen können). Die Polizei ist ja eigentlich dazu angehalten, in ihre Berichte möglichst objektiv zu halten und jede Spekulation zu vermeiden. Obwohl es keine Helmpflicht für Radfahrer gibt, wird aber in bestimmt 50 % der Fälle das (somit verwerfliche) Nichttragen erwähnt und spekuliert, was denn alles hätte Schlimmeres passieren können. Hätte die Frau bei diesem Unfall keinen getragen, hätte man es ihr natürlich (gewohnt beliebig) vorgeworfen. Selbst wenn der Kopf gar nicht verletzt wurde.

    Da fällt mir immer diese Karikatur ein:

    noscratch.png

    Besonders viel hämische Schadenfreude kommt auf, wenn dann eine Radfahrerin einen Unfall mit einem Pkw mal selbst verursacht.

  • Die Verurteilung eines Rasers aus Hamburg wegen Mordes ist rechtskräftig: Vor zwei Jahren hatte der damals 24-jährige Täter ein Taxi gestohlen. Er war betrunken, hatte keinen Führerschein und fuhr los. Ein Streifenwagen nahm die Verfolgung auf. Mit bis zu 155 km/h raste er durchs nächtliche Hamburg, um die Polizei abzuhängen.

  • Das heißt also, bedingter Vorsatz "Er habe den Tod anderer billigend in Kauf genommen." reicht für die Verurteilung zum Mord.

    Ich hoffe das Urteil wirkt sich dann auch noch auf die Raser aus Berlin aus, so dass die ebenfalls rechtskräftig wegen Mordes verurteilt werden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Das heißt also, bedingter Vorsatz "Er habe den Tod anderer billigend in Kauf genommen." reicht für die Verurteilung zum Mord.

    Ich hoffe das Urteil wirkt sich dann auch noch auf die Raser aus Berlin aus, so dass die ebenfalls rechtskräftig wegen Mordes verurteilt werden.

    Wobei der nicht aus Jux und Dollerei (= zum Angeben) gerast ist, sondern um sich der Entdeckung nach Begehung einer anderen Straftat zu entziehen.

    Zitat von § 211 Absatz 2 StGB

    »Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.«

    Das heißt, das Verdecken lag vor, es musste nur noch geklärt werden, ob auch das »um zu« vorlag, weil er ja nicht beschlossen hatte, genau diesen Menschen zu töten. Also der »bedingte Vorsatz«.

    Bei den Protz-Rasern muss ja was anderes genommen werden: niedrige Beweggründe?

  • Bei den Protz-Rasern muss ja was anderes genommen werden: niedrige Beweggründe?

    Eben diese. Aber ob die Judikative das auch so sieht, wird sich zeigen.

    Zitat

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich dabei um ein Tatmotiv, „das nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist.“

    https://de.wikipedia.org/wiki/Niedrige_…eweggr%C3%BCnde

    In meinen Augen trifft diese Definition zu. Es ist das Allerletzte, aus Geltungssucht "Ich bin der tollste, der schnellste, der krasseste Autofahrer" heraus den Tod anderer Menschen billigend in Kauf zu nehmen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.