München (und Umgebung)

  • Interessant! Im Prinzip schreiben sie in dem Artikel aber bereits, dass die Regelung nicht funktioniert. Wenn man als Radfahrer ohnehin anhalten muss, weil man sich nicht auf seine Vorfahrt verlassen kann, dann kann man auch gleich absteigen. Oder man wartet, bis die Fahrbahn frei ist oder dass der Fahrbahnverkehr freiwillig wartet. Dann braucht man auch nicht abzusteigen

    Natürlich wünschen sich Radfahrer freie Fahrt, aber ich halte diese Kombination für gefährlich.

    Dass das Zeichen 350 nicht gemeinsam mit anderen Verkehrszeichen stehen soll, dient doch auch in erster Linie der Sicherheit der Fußgänger, damit diese die volle Aufmerksamkeit haben. Die VwV-StVO ist selten so eindeutig formuliert wie in diesem Fall: Das Zeichen 350 darf nicht in Kombination mit anderen Zeichen aufgestellt werden.

    In der Umsetzung in Werne ist dann dazu auch noch das [Zusazzeichen 1000-32] falsch platziert, weil es dann wenigstens über das [Zeichen 205] gehörte und nicht unter das Z350. So wird das Z350 auch noch von den anderen beiden, eigentlich zusammenhängenden Zeichen "eingerahmt". Das ist Murks!

  • Interessant! Im Prinzip schreiben sie in dem Artikel aber bereits, dass die Regelung nicht funktioniert. Wenn man als Radfahrer ohnehin anhalten muss, weil man sich nicht auf seine Vorfahrt verlassen kann, dann kann man auch gleich absteigen. Oder man wartet, bis die Fahrbahn frei ist oder dass der Fahrbahnverkehr freiwillig wartet. Dann braucht man auch nicht abzusteigen

    Natürlich wünschen sich Radfahrer freie Fahrt, aber ich halte diese Kombination für gefährlich.

    Dass das Zeichen 350 nicht gemeinsam mit anderen Verkehrszeichen stehen soll, dient doch auch in erster Linie der Sicherheit der Fußgänger, damit diese die volle Aufmerksamkeit haben. Die VwV-StVO ist selten so eindeutig formuliert wie in diesem Fall: Das Zeichen 350 darf nicht in Kombination mit anderen Zeichen aufgestellt werden.

    In der Umsetzung in Werne ist dann dazu auch noch das [Zusazzeichen 1000-32] falsch platziert, weil es dann wenigstens über das [Zeichen 205] gehörte und nicht unter das Z350. So wird das Z350 auch noch von den anderen beiden, eigentlich zusammenhängenden Zeichen "eingerahmt". Das ist Murks!

    Unmittelbar an wartepflichtigen Einmündungen müssen FGÜ nicht per Schild markiert werden. "Auf Fußgängerüberwege wird mit Zeichen 350 hingewiesen. In wartepflichtigen Zufahrten ist dies in der Regel entbehrlich." VWV zu §26 StVO

  • Vielen Dank für das Feedback zu dem Puchheimer Rad-Unterführungs-Zebrastreifen-Absteigegebot.

    Ich bin ja absichtlich kein Kommunalpolitiker geworden, denn solche Diskussionen finde ich sehr frustrierend, und die müsste man ständig führen. Mein höchster Respekt gilt allen die das durchziehen und dabei auch noch was Gutes in Bewegung setzen.

    Diese Stelle in München kenne ich sehr gut, da sie nur ca. 200 Meter von meiner Arbeitsstelle entfernt liegt.

    Zeitungsartikel dazu:

    2018: Münchens gefährlichster Zebrastreifen (inzwischen geht der Zebrastreifen auch über den Radweg)

    2012: Keine Umwege mehr

  • 2018: Münchens gefährlichster Zebrastreifen (inzwischen geht der Zebrastreifen auch über den Radweg)

    Wie weltfremd muss man eigentlich sein, um so etwas abzusondern:

    Zitat

    Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) erklärt auf Anfrage: „An der beschriebenen Örtlichkeit wurde eine Aufstellfläche geschaffen, bei der die querenden Fußgänger/Schulkinder warten können und sollen, bevor sie den Radweg queren. Vorher gab es diese Aufstellfläche nicht.“

  • Welcher Autofahrer rechnet denn damit, »mitten auf der Straße«, fernab von einer Kreuzung oder Einmündung, ein [Zeichen 205] anzutreffen?

    Warum "fernab von einer Kreuzung"? Es kreuzt doch der Radweg, oder sind Radfahrer für diich keine gleichwertigen Verkehrsteilnehmer?

    Ich fände ein Stop-Schild [Zeichen 206] für den Autoverkehr besser!

    Hier eine Stelle aus Hannover, an der ein Radweg über eine Fahrbahn hinweggeführt wird:

    Auf der alten google-streetview-Aufnahme von 2008 hatten die Benutzer des Radweges noch keine Vorfahrt. https://www.google.de/maps/@52.37368…!7i13312!8i6656 Leider kann ich mich genau daran erinnern, wann das geändert wurde. Nach diesem HAZ-Artikel von 2010 muss es 2010 geweschehen sein: https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…die-Kleestrasse

    Heute sieht es dort so aus:

    Das weiße Streifenmuster vor dem Stop-Schild wurde aufgebracht, um den Autoverkehr dafür zu sensibilisieren, dass es hier ein Stop-Schild zu beachten gilt.

    Die Fahrradstraßenpiktogramme und die Ausschilderung als Fahrradstraße endet genau an dem querenden Radweg. Die Fahrradstraßen-Ausschilderung ist noch mal deutlich neueren Datums.

    Es gab anfangs tatsächlich Probleme mit den Autofahrern, die sich erst mal dran gewöhnen mussten, dass hier jetzt der querende Radverkehr Vorrang hat. Dass die Straße eine Wohngebiet erschließt (das Foto ist aus der Sicht gemacht, die aus dem Wohngebiet hinausführt) und deshalb immer dieselben Autofahrer dort lang fahren und nur selten Ortsfremde sich hierher verirren, hat es vermutlich begünstigt, dass Autofahrer den Vorrang für den Radverkehr beachten. Ebenso die Tatsache, dass hier wirklich sehr viel Radverkehr langgeht.

    Hier noch mal der Link zu dem Artikel auf den sich das Zitat von Fahrbahnradler bezieht:

    https://www.wa.de/lokales/werne/…n-10021905.html

  • Alf - Respekt, dass die überhaupt so lange diskutiert haben. Ich werde meistens spätestens nach der 1. Erwiderung ignoriert.

    Zitat

    sondern aufgrund eines vor Ort Termins mit vielen anderen Beteiligten angebracht.

    Ja, das machen sie gerne: darauf verweisen, dass das ja auch von der versammelten "Fachkompetenz" aus Straßenbauamt, Baulastträger, Gemeinde, Stadt, Kreis, Land, Polizei, ADAC, ADFC usw. für gut und nötig befunden wurde... Hat man im Kreis Kaiserslautern Letztens auch wieder gemacht; auch, um ein 1,5 m schmales, nicht straßenbegleitendes, von einer Leitplanke und einem Holzlattenzaun eingeengtes Handtuch unbedingt weiter mit [Zeichen 240] beschildert zu lassen. :rolleyes: In dem Fall hatte die eigentlich zuständige StVB dann auch keinen Mumm, sich gegen den (sowieso auf jedes Recht scheißenden) Kreis und die Polizei zu stellen.

    Ich befürchte, dass auch die grunsätzliche Inkompetenz in Straßenverkehrsbehörden auch tiefgründigere Ursachen hat. Und die fangen bei der Ausbildung von Verwaltungsbeamten im gehobenen und höheren Dienst an und enden damit, dass im Rahmen neoliberalen Personalabbaus grade im ÖD nur noch Inkompetenz bei rumkommen kann.

    Die Gehobenen werden im Studium dazu gedrillt, eierlegende Wollmilchsäue zu werden. Ich wurde zwar durch die Mangel einer anderen Fachrichtung gedreht (Finanzen), aber im Allgemeinen dürfte es da nicht minder schlimm sein. Man wird also durch alle möglichen Rechtskreise geprügelt, die Verwaltungsbeamte so abdecken. Und das zwar schon relativ tiefgehend (auch, um durch den "Wettbewerb" zu selektieren) - aber für die eigentliche Aufgabe am Ende: nicht ausreichend. Ein Dozent hatte das damals mit einem nach oben aufsteigenden Trapez visualisiert, was den Kenntnisstand nach dem Studium darstellen sollte. Dann setzte er am linken Rand noch ein Dreieck obendrauf und schnitt den riesigen Batzen rechts weg. Das war die "Spezialisierung" aufs Fachgebiet nach dem Studium. Im Ergebnis: Du hast dir drei Jahre den A... aufgerissen, um hinterher 80 - 90 % dessen zu vergessen, was du dir für die Prüfung in den Kopf prügeln musstest.

    Im Endeffekt entscheidet dann auch der Zufall, wo du landest und für welche Rechtskreise du zuständig bist. Straßenverkehrsrecht ist da nur ein Fach von vielen. Und das wird im Studium rein "juristisch", also ohne wissenschaftlichen Tiefgang durchgeprügelt ("Ein Beamter der selber denkt, bewegt sich am Rande der Dienstpflichtverletzung"). Nun ist es zu allem Elend auch noch so (vor allem in kleineren Verwaltungseinheiten), dass Straßenverkehrsrecht nur eins der vielen Rechtsgebiete ist, für die ein einzelner Beamter zuständig ist. Ein relativ unwichtiges. Was da dann am Ende bei rumkommt, sieht man nicht nur hier... Und dann kommt noch hinzu, dass die Leute ja ständig versetzt werden und quasi bei Null anfangen. Und wenn jemand länger krank ist, wie z. B. in den beiden Nachbarstädten, dann tut sich halt über Monate oder Jahre gar nichts.

    Im Höheren Dienst ist es noch schlimmer. Das sind in aller Regel studierte Juristen. Also totale Fachidioten.

    Einmal editiert, zuletzt von Pirminator (21. November 2019 um 08:40)

  • Wie weltfremd muss man eigentlich sein, um so etwas abzusondern:

    Dieses Problem mit dem Absondern hast du in ähnlicher Form an ganz vielen Bushaltestellen. Im Prinzip gibt es drei Typen:

    1. Hochbordradweg hinter dem Wartehäuschen.

    2. Hochbordradweg zwischen Bordsteinkante und Wartehäuschen.

    3. Radverkehr auf der Fahrbahn (manchmal mit Fahrradschutzstreifen oder Radfahrweg).

    Richtig gemacht ist 3! Aber frage nicht nach dem Geschrei!

    Nämlich das Geschrei der Radfahrer, die vorher hochbord gefahren sind und es leider nicht für nötig gehalten haben, auf aussteigende Omnibus-Fahrgäste Rücksicht zu nehmen.

    ABER: Das Münchner Beispiel zeigt eine Straße mit mehreren Autoverkehrsspuren und breitem Mittelstreifen https://www.tz.de/muenchen/stadt…n-10358941.html , so dass es naheliegt einen Zweirichtungsradweg für den Radverkehr anzubieten. Und deshalb die Absonderung. So ein Zweirichtungsradweg schafft Probleme an Zebrastreifen, an Fußgängerampel-Überwegen, aber auch an Haltestellen. Wirklich konsequent wäre es den Autoverkehr drastisch zu reduzieren, nur eine Fahrbahn je Richtung und kein Mittelstreifen und max. Tempo 30. Dann bräuchte es auch keine Zweirichtungsradwege, die dazu dienen, lange Umwege für den Radverkehr zu vermeiden.

    Das Beamte in ihrer Ausbildung dazu ermuntert werden, kreative Lösungen zu entwickeln, die nicht immer nur einseitig den Autoverkehr bevorzugen, finde ich übrigens erfreulich. Und ich würde das auch nicht als Drill zur eierlegenden Wollmilchsau bezeichnen.

  • "Ein Beamter der selber denkt, bewegt sich am Rande der Dienstpflichtverletzung"

    Nur ein Beamter, der in der Lage ist, sich sicher am Rande einer Dienstpflichtverletzung zu bewegen, ist ein guter Beamter. Die Geschichte hat gezeigt, dass es bisweilen notwendig ist, auch diese Grenze zu überschreiten.

  • Das Beamte in ihrer Ausbildung dazu ermuntert werden, kreative Lösungen zu entwickeln, die nicht immer nur einseitig den Autoverkehr bevorzugen, finde ich übrigens erfreulich. Und ich würde das auch nicht als Drill zur eierlegenden Wollmilchsau bezeichnen.

    Dann hast du schlicht nicht verstanden, was ich damit gemeint habe.

    Außerdem habe ich für "Kreativität" im Straßenverkehr ein stark begrenztes Verständnis. Grade dann, wenn es Leute sind, die sich nicht darauf spezialisiert haben, sondern die persönlich keinen Bezug zur Materie haben und einfach nur ihren Job machen (also Umsetzung der StVO und der VwV - ohne jede kritische Hinterfragung). Wenn dann noch Anweisungen aus der (völlig inkompetenten) Politik kommen ("macht da mal einen Radweg"), kann nur so ein Mist rauskommen wie der, den man überall bestaunen kann. Z. B. "Radverkehrsführungen" über Zebrastreifen auf rechtswidrig "freigegebenen" Gehwegen. Aber dann hinterher die "Ordnungswidrigkeiten" der bösen Kampfgehwegradler beklagen...

    Nur ein Beamter, der in der Lage ist, sich sicher am Rande einer Dienstpflichtverletzung zu bewegen, ist ein guter Beamter.

    Das Gegenteil dessen wird aber im Studium vermittelt. Jungen Beamten wird durch die Struktur jenes Studiums einzig und allein beigebracht, sich zusammenhangslos Rechtsnormen in den Kopf zu prügeln - und jene ausschließlich im Sinne des Dienstherren zu interpretieren. Eine kritische Reflexion findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Meine Mitstudierenden haben damals das (Neben-)Fach Staatsrecht gehasst: Allein deshalb, weil sie hier genötigt waren, (in Sachen Grundrechte) wenigstens ein Mindestmaß an eigener Meinung und Argumentation in die Klausur mit einfließen zu lassen. In allen anderen Fächern hatte man hingegen immer irgendeine Richtlinie, einen Erlass oder ein Urteil, auf die man verweisen konnte / musste. Wer frei und selber denken will, wird nicht Beamter. Bzw. er hat es verdammt schwer, einer zu werden.

  • ABER: Das Münchner Beispiel zeigt eine Straße mit mehreren Autoverkehrsspuren und breitem Mittelstreifen https://www.tz.de/muenchen/stadt…n-10358941.html , so dass es naheliegt einen Zweirichtungsradweg für den Radverkehr anzubieten. Und deshalb die Absonderung.

    "Nach Angaben des Elternsprechers hat die zuständige Polizeiinspektion klargestellt, dass der Radweg rechtlich als Teil des Gehweges zähle und daher der Zebrastreifen hier nicht gelten könne." Ahjaaaaa.

  • Warum "fernab von einer Kreuzung"? Es kreuzt doch der Radweg, oder sind Radfahrer für diich keine gleichwertigen Verkehrsteilnehmer?

    Das ist ein Zebrastreifen mit danebenliegender Radfurt, aber nicht das, was optisch als »Kreuzung« wahrgenommen wird: Bordsteinkante schwenkt nach außen und gibt die Einfahrt in eine oder die Ausfahrt aus einer anderen Straße frei.

    Keine gleichwertigen Verkehrsteilnehmer sind Radfahrer für Politiker und Verkehrsplaner, die so einen Schmarrn wie in Werne produzieren.

  • Gerade an dieser Stelle in München hätte man den optischen Eindruck leicht ändern können. Die Ecke da sieht auch verkehrsdurchströmter aus (auf dem Foto) als sie in Wirklichkeit ist. Folgt man der Straße bildlinks erreicht man nach kurzer Zeit ein Vz250 mit Ausnahmen für Linienbusse und Radler (ev. auch Taxi, da bin ich gerade nicht sicher). Man hätte hier also auch den "Wendeverkehr" (die Spur direkt oberhalb des Tunnelportals) optisch als Hauptrichtung herausarbeiten können, so dass das Folgen der Trappentreustr. geradeaus durch ein Rechtsabbiegemanöver eingeleitet würde.

  • Zitat von Stadt Puchheim (Hervorhebung von mir)


    ich wiederhole mich gerne noch einmal, wer die Erläuterungen des § 26 StVO liest, der weiß, dass er absteigen muss, um einen Zebrastreifen zu überqueren.

    Zitat
    Zitat von Stadt Puchheim

    ich wiederhole mich gerne noch einmal, wer die Erläuterungen des § 26 StVO liest, der weiß, dass er absteigen muss, um einen Zebrastreifen zu überqueren.

    Es dürften die Erläuterungen zu §26 StVO vom Schurig in seinem StVO Kommentar gemeint sein. Ich hatte mal eine ähnliche Diskussion wo ich mir dessen Blödsinn anhören mußte. Aber auch da wurde nicht weiter mit mir diskutiert, da hat Puchheim Dir vergleichsweise ausgiebig Gehör geschenkt.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • In München sollen ja vermehrt "TRIXI" Spiegel aufgehängt werden an Kreuzungen.

    Trixi war ein Mädchen, das von einem LKW beim Rechtsabbiegen überfahren wurde und schwer verletzt überlebte, aber der Vater wollte eine Verbesserung der Situation und daraus erstand die Idee einen Verkehrsspiegel an den Ampelmasten zu installieren, die dem LKW/KFZ-Lenker ermöglichen, einen Fußgänger oder Radler vor dem Abbiegen zu sehen

    Dazu habe ich am Freitag diesen Leserbrief in der SZ endeckt:

    Der Zweite Leserbrief am 5. Dezember 2019, 18:38 Uhr unter Weitere Briefe:

    Kein Ersatz für die Eigensicherung "Trixi-Spiegel-Test wird deutlich größer" vom 27. November sowie "Ein Spiegel gegen die Todesgefahr" vom 9. November: Die Installation von Spiegeln an Kreuzungen oder an Lastwagen wird Unfälle mit Radlern beim Rechtsabbiegen nicht vermeiden können. Ich beobachte, dass sich Radler oft grundsätzlich im Recht zu fühlen scheinen und sich anschicken, mit unverminderter Geschwindigkeit und stur geradeaus blickend, Kreuzungen zu überqueren. Sie scheinen sich der Gefahr des toten Winkels nicht bewusst zu sein. Ich finde es unabdingbar, von Radlern zu fordern, dass sie vor Kreuzungen das Tempo reduzieren und sich mit einem Blick über die linke Schulter, besser noch mit Augenkontakt, vergewissern, dass der Autofahrer sie wahrgenommen hat. Kein Spiegel kann den Radler so schützen wie sein eigenes umsichtiges Verhalten! Das sollte bereits Kindern als Voraussetzung für den Erwerb des Fahrradführerscheins eingeimpft werden. Sybille Böhm, München

    Darauf bezieht sich der Leserbrief:

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…aelle-1.4673844

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…iegen-1.4698216

    Weitere Artikel in der SZ dazu:

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…iegen-1.4698216

  • So wie dieser Leserbriefschreiber schreibt, muss man wohl davon ausgehen, dass er den Wert des "Trixie-Spiegels" vor allem darin sieht, dass der Radfahrer oder der Fußgänger durch den Trixie-Spiegel darauf aufmerksam gemacht wird, dass er sich hier an einer potenziell besonders gefährlichen Kreuzung befindet und deshalb gefälligst sich völlig devot zu verhalten hat und erstmal die Laster und anderen Autofahrer abbiegen lassen soll. "Denn dass die ihn nicht sehen können ist ja wohl klar." "Darauf weist ja der Trixie-Spiegel unmissverständlich hin." (Entschuldigung bitte ich verfalle gerade in Ironie.)

    Deswegen steht ja auch auf dem Trixi-Spiegel extra nochmal unmissverständlich drauf "Vorsicht toter Winkel" siehe SZ-Foto aus dem Artikel den Autogenix verlinkt hat. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…aelle-1.4673844

    Ich fürchte jedoch was ich da gerade geschrieben habe ist gar keine Ironie. Es geht wirklich darum, den Radfahrern und Fußgängern mit dem Trixie-Spiegel vor der Gefahr zu warnen, und sie damit aufzufordern, den abbiegenden LKW unbedingt freie Fahrt zu gewähren. Warum sonst steht denn am Spiegelrand "Vorsicht toter Winkel"? Diese Botschaft richtet sich doch an den Fußgänger und Radfahrer, den man allgemein für zu "unbedarft" hält um ernsthaft am Verkehr teilzunehmen.

    Das mag in manchen Fällen ja auch tatsächlich zutreffen. (In den Fällen wird derjenige aber auch nichts mit der Botschaft am Spiegelrand anfangen können, "Vorsicht toter Winkel".) Aber die Autofahrer, insbesondere die LKW-Fahrer unter den Autofahrern sollten doch eigentlich amtlich überprüft genauestens darüber Bescheid wissen, das beim Abbiegen höchste Vorsicht geboten ist, und vor allem: Dass es den toten Winkel eigentlich nur dann gibt, wenn die vier Außenspiegel beim Rechtsabbiegen nicht sorgfältig beobachtet werden. Für den LKW-Fahrer muss man das doch nicht auf den Trixie-Spiegel drauf schreiben: "Vorsicht toter Winkel!"

    Das erinnert mich alles wieder an diese ADAC-Vorführung für Schulklassen auf dem Rathausplatz in Hannover:

    Ich habe mich ein bisschen dazu gestellt, um mal zu lauschen, was der ADAC-Verteter da so verzapft hat:

    "Liebe Kinder ihr seht: Der LKW-Fahrer kann euch nicht sehen, wenn er mit dem LKW abbiegt, Deshalb müsst ihr immer stehen bleiben, wenn ein LKW abbiegen will und den erstmal abbiegen lassen, denn der kann euch ja nicht sehen."

    Der LKW-Fahrer des ADAC, der dieses "Verkehrstraining" durchführte, hielt es nicht für nötig auch nur irgendetwas zu den Kindern über die schwarzen Säcke zu sagen, die alle Spiegel außer dem Hauptspiegel verdeckten. Schließlich mischte ich mich ein und fragte selbst nach und wurde dann dahingehend belehrt, dass in der täglichen Fahrpraxis keine Zeit sei, diese ganzen Spiegel zu beachten, weshalb sie konsequenterweise bei dieser Übung abgehängt seien.<X

    Richtigerweise sollte man den Kindern sagen, dass das Abbiegen eines LKWs eine besondere Gefahrensituation darstellt. Und auch, dass man im Zweifel besser stehen bleiben sollte als weitergehen, wenn man sich nicht sicher ist, ob der LKW-Fahrer den Radfahrer oder den Fußgänger gesehen hat. Und derjenige, der die Kinder für die Gefahren sensibilisieren will, der sollte vor allem darauf hinweisen, dass auch ein LKW-Fahrer vielleicht einmal nicht alles richtig macht. Es ist aber auch wichtig zu sagen, dass man nicht grundsätzlich immer stehen bleiben muss. Wenn man sich sicher ist, dass man wahrgenommen wurde, dann ist es auch wichtig zu gehen, denn wenn beide warten, dann kann es, wenn es ganz schlecht läuft, so ausgehen, dass beide irgendwann zur selben Zeit sich weiterbewegen, daraus wächst also erst recht eine Gefahr.

  • Dazu habe ich am Freitag diesen Leserbrief in der SZ endeckt:

    Die Dame, die das geschrieben hat, neigt offenbar dazu Täter und Opfer zu verwechseln. Andere Kostprobe:

    Das Bild zum Artikel zeigt das Brustbild einer jungen Dame im Spaghetti-Top, das sehr einladend wirkt, wenn auch der warnende Schriftzug "Don't Touch" das Gegenteil bewirken soll. Es gehört nicht viel Fantasie dazu, sich vorzustellen, dass offenherzige Kleidung bei Männern Begehren wecken.

  • "....mit Augenkontakt, vergewissern, dass der Autofahrer sie wahrgenommen hat."

    Direkten Augenkontakt Stelle ich mir recht schmerzhaft vor. Wozu soll das beim Abbiegen nützen?;)

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com