München (und Umgebung)

  • 🤦

    Vor allem lässt das riesige "Radweg Ende" ahnen, dass die das Problem schon bemerkt haben, es aber offenbar gar nicht im Sinne der Radfahrer abstellen WOLLEN…

    Aber sind da jetzt echt in den drei Wochen 50.000 Leute lang geradelt, oder stellt das Ding irgendwelche Hochrechnungen an?

  • Die Lösung ist doch ganz einfach: »Radweg Ende« bedeutet, dass ab dieser Stelle wieder mit Fußgängern auf der Piste zu rechnen ist. Aus einem Refugium ("Bikes only") wechselt man dort also in einen "Shared Space".

  • Zu dem seltsamen Ende der Fahrradunterführung hatte ich Mails mit der Verwaltung ausgetauscht. Siehe hier:

    Christian F
    19. November 2019 um 22:49

    Auch der Hinweis auf die Rechtslage hat nichts gebracht und endete mit der Bemerkung

    Zitat

    Bei weiteren rechtlichen Fragen können Sie sich gerne z.B. an das Bundesministerium für Verkehr wenden, eine weitere rechtliche Diskussion zum Thema Überquerung von Fußgängerüberwegen ist unserseits hiermit beendet.

  • gehen die davon aus, dass das eine Gehwegüberfahrt ist, wie bei einer herkömmlichen Grundstückszufahrt?

    weil der Stuß mit dem FGÜ aus deinem älteren Beitrag kann ja nicht gemeint sein

  • gehen die davon aus, dass das eine Gehwegüberfahrt ist, wie bei einer herkömmlichen Grundstückszufahrt?

    Meine erste Frage war ja, ob die erwarten dass ich absteige, wenn ich aus der Unterführung komme. Die Begründung war, dass ich eh absteigen müsse, wenn ich über den Zebrastreifen will. Und aufgrund der Klarheit der Verkehrsführung sei es nötig abzusteigen. Die DIskussion, die sich dann anschloss, ging über die geltenden Regeln am Zebrastreifen. Ohne Rechtsanwalt und ggf. Klage gehts da nicht weiter, und das war es mir ehrlichgesagt leider nicht wert.

  • Niemand muss als Radfahrer am Fußgängerüberweg absteigen.

    Den Herrschaften in der dortigen Straßenverkehrsbehörden sei da das Zitat aus einem aktuellen Urteil des OLG Hamburg ins Stammbuch geschrieben:

    Zitat

    Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«

    Aber vermutlich hast du recht - auch meine Erfahrung ist leider die, dass es erst ein Verwaltungsgericht braucht, damit es da mal weitergeht (aber selbst nach dem Unterliegen der Behörde vor Gericht stellt sich oft leider keine Einsicht ein).

  • Die Lösung ist doch ganz einfach: »Radweg Ende« bedeutet, dass ab dieser Stelle wieder mit Fußgängern auf der Piste zu rechnen ist. Aus einem Refugium ("Bikes only") wechselt man dort also in einen "Shared Space".

    Du vergisst, dass das in Bayern ist – also muss man einen Weg finden, der möglichst umständlich reguliert ist und zum anderen den Radverkehr maximal einbremst… Radweg bis an die Fahrbahn führen und Zebrastreifen drüber wäre doch zu einfach. :/

  • Vorm Jahr fing nach 4 m noch eine Tempo-20-Zone an. Gibt's die nicht mehr? Wie kommen dann die Autos zum Parkplatz rechts?

    Doch, diese Tempo-20-Zone gibt es weiterhin noch. Aber dann muss stark hinterfragt werden, ob damit auch der Bereich mit dem Kleinpflaster gemeint sein soll und ob diese Zone dann nicht in Konflikt mit dem [Zeichen 239] steht. Immerhin gibt es bis zum Bordstein ja gar keine Fahrbahn.

  • Der Radweg beginnt und endet tatsächlich vor dieser Kleinpflasterung. Für die übrigen 15 Meter ist das Befahren dieser Fläche schlichtweg illegal.

    Ist das wirklich so? Für mich heißt "Radweg Ende" nicht automatisch, dass ich vom Fahrrad absteigen muss, solange das nicht explizit durch z.B. [Zeichen 239] angezeigt wird. Denn wer sagt, dass man nur auf einem "Radweg" Radfahren darf? Dann isses halt kein Radweg, auf dem ich grade mit dem Rad fahre... oder ein "anderer Radweg", oder wie immer das heißt.

    Ich bin der Meinung, solange das Radfahren nicht explizit verboten ist, ist es erlaubt. Und ich kann mich grade nicht erinnern, dass außer diesem freundlichen Hinweis "Radweg Ende" irgendwo ein Verbotsschild steht. Denn das [Zeichen 239] bezieht sich ja klarerweise auf die Fläche neben der roten Trennlinie im Boden, nochmals verdeutlicht durch den schwarzen Trennstrich auf dem Schild. Wofür wär die - zweifellos physikalisch existierende und absichtlich gebaute - Trennlinie denn sonst da? :)

    19513-img-20191209-095647-jpg

  • Das ist aber schon seit einigen Jahren so dito, wenn man von Eichenau kommt, da muss man auch über den Gehweg.

    Dafür, dass der Seidl angeblich radlfreundlich ist, ist er 1. beratungsresistent und 2. Puchheim für Radler schon zum Teil ein Scheiß-Pflaster.

  • Ist das wirklich so? Für mich heißt "Radweg Ende" nicht automatisch, dass ich vom Fahrrad absteigen muss, solange das nicht explizit durch z.B. [Zeichen 239] angezeigt wird. Denn wer sagt, dass man nur auf einem "Radweg" Radfahren darf? Dann isses halt kein Radweg, auf dem ich grade mit dem Rad fahre... oder ein "anderer Radweg", oder wie immer das heißt.

    Ich bin der Meinung, solange das Radfahren nicht explizit verboten ist, ist es erlaubt. Und ich kann mich grade nicht erinnern, dass außer diesem freundlichen Hinweis "Radweg Ende" irgendwo ein Verbotsschild steht. Denn das [Zeichen 239] bezieht sich ja klarerweise auf die Fläche neben der roten Trennlinie im Boden, nochmals verdeutlicht durch den schwarzen Trennstrich auf dem Schild. Wofür wär die - zweifellos physikalisch existierende und absichtlich gebaute - Trennlinie denn sonst da? :)

    Welchen Grund hätte die StVB denn gehabt, dieses Kombi-Schild aufzustellen, wenn sie nicht gewollt hätte, dass Radfahrer dort mit dem Rad fahren aufhören. Denn die Aussage, hier ist der Radweg zu Ende, sagt ja in aggressiver Art und Weise aus, hier geht's mit diesem Verkehrsmittel nicht weiter. Das Bodengemälde unterstreicht diese Aussage nochmals. Genau so versteht sich diese Aussage ja auch an jeder anderen Stelle im Radwegenetz. Dort kann man dann aber zumindest auf der Fahrbahn weiterfahren. Die gibt es hier aber nicht. Es sei denn, man sieht das Kleinpflaster als Fahrbahn an. Dann wiederum müsste der Gehweg dort aber auch enden. Tut er gemäß Beschilderung aber absichtlich nicht. Es sei denn, man schreibt dem eingelassenen Kantenstein eine Bedeutung zu, der bis zum Bordstein Lochhauser Straße fortgeführt wird. Dann ist rechts davon weiterhin der Gehweg. Und links dann die 20er-Zone, also wohl eine Fahrbahn. Wenn da nicht der Fußgängerüberweg wäre. Denn dieser würde dann auf einer Fahrbahn enden, was sicherlich nicht zulässig wäre.

  • Welchen Grund hätte die StVB denn gehabt, dieses Kombi-Schild aufzustellen, wenn sie nicht gewollt hätte, dass Radfahrer dort mit dem Rad fahren aufhören.

    Um deutlich zu machen, dass es nach 4m keine exklusiv vom Radverkehr zu nutzende Fläche mehr gibt.

  • Um deutlich zu machen, dass es nach 4m keine exklusiv vom Radverkehr zu nutzende Fläche mehr gibt.

    Welche Verkehrsteilnehmergruppen nutzen diese Kleinpflasterfläche, die gleichzeitig Tempo-20-Zone ist, denn dann zusätzlich auch? Immerhin ist der Bereich bei der Lochhauser Straße ja abgepollert. Bleiben dann wohl nur noch einspurige Kraftfahrzeuge, (Motorräder, Leichtkrafträder, Mofas, S-Pedelecs) die hier dann wohl durchaus hineinfahren dürfen, um dann über den Gehweg durch die Unterführung durchgeschoben zu werden. Damit ist das Kleinpflaster eine Fahrbahn, die auch von Fußgängern gequert wird, oder?

    Aber so, wie es jetzt ist, müsste das Kleinpflaster nach meinem Verständnis ein reiner Gehweg sein, denn der Fußgängerüberweg mündet in das Kleinpflaster. Wenn das Kleinpflaster eine Fahrbahn wäre, dann läuft der Zebrastreifen ja praktisch ins leere und hört mittendrin auf. Es sei denn es grenzen da zwei unabhängige Fahrbahnen direkt aneinander, die nur zufällig Nachbarn sind. Gibt's sowas?

    Vielleicht wäre ein [Zeichen 325.1] in diesem Bereich wirklich sinnvoller gewesen, auch wenn der Radverkehr dann natürlich nur noch in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein darf, was bei der unklaren Verkehrssituation am Vorplatz aber ohnehin geboten ist. Und dann gäbe es auch keinen Fußgängerüberweg, der den Eindruck erweckt, das Kleinpflaster wäre ein Gehweg.

  • In einen Gehweg oder in eine Fahrbahn?

    ...oder aus Richtung der Unterführung in einen "Shared Space". Dieser Shared Space ist allerdings mit Kraftfahrzeugen nicht erreichbar, weil diese nicht aus der Unterführung kommen können, durch die man nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommt und weil diese nicht von der Fahrbahn der 20er Zone kommen können, weil sie dafür über einen abgesenkten Bordstein fahren müssten.

    Letzteres gilt dann auch für Radfahrer aus Richtung der 20er Zone. Das wäre dann eigentlich die spannendere Frage, wie man von dort mit dem Fahrrad zur Unterführung kommt. :)