In Bezug auf die Notwendigkeit der "Fortbildung des Rechts" sollte meines Erachtens auch die folgende Petition Erwähnung finden:
Pet 1-18-12-9213-024335Straßenverkehrs-Ordnung
Plenarprotokoll 18/179 vom 23.06.16 unter TOP 30 b
Bundestagsdrucksache 18/8728 (Sammelübersicht 327 zu Petitionen, Petition Nr.5)
Der Bundestag schließt sich bezüglich der Einführung einer Gelbphase der folgenden Meinung des Verkehrsministeriums an:
ZitatAlles anzeigenEine Gelbphase bei Lichtsignalanlagen für Fußgänger- und Radfahrer ist aufgrund
eines deutlich kürzeren Bremsweges im Vergleich zum Kfz-Verkehr nicht erforderlich.
Zudem räumen bei der Verfolgung und Ahndung sogenannter Rotlichtverstöße die für
die Verkehrsüberwachung zuständigen Behörden der Länder den
Verkehrsteilnehmern im Allgemeinen eine gewisse Toleranzzeit ein. Damit soll
sichergestellt werden, dass die für Rotlichtverstöße im Bußgeldkatalog (BKat)
vorgesehenen Geldbußen nur bei objektiv groben Zuwiderhandlungen verhängt
werden. Geringfügigen Zuwiderhandlungen wird in der Praxis somit durch die
Einräumung einer gewissen Toleranzzeit entsprochen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sieht daher keinenÄnderungsbedarf.
D.h. das Ministerium ist schon der Meinung, dass es sich um "Zuwiderhandlungen", also Ordnungswidrigkeiten handelt.
Die Einräumung der Toleranzzeiten wäre nach dieser Rechtsansicht also eine Nichtverfolgung von OWi's nach dem Opportunitätsprinzip.
Zur Fortbildung des Rechts ist aber zu klären, ob sich die Nichtverfolgung nicht bereits aus dem Erfordernis des Nachweises von fahrlässigem Handeln und damit aus dem Legalitätsprinzip ergibt. Ebenso ist zu klären, wie lang diese Toleranzzeiten zu bemessen sind.
Wenig professionell wirkt die Argumentation auch durch die Bezugnahme auf den deutlich verkürzten Bremsweg. Zum einen wird damit der Reaktionsweg außer Acht gelassen, zum anderen geht es um zu berücksichtigende Zeiten, denn "Gelb" wird ja nur für eine gewisse Zeit und nicht für einen Weg gewährt. Die Reaktionszeit düfte aber für Radfahrer nicht kürzer sein als für Kraftfahrer. Und die Zeit für die Bremsung bzw. für das Durchfahren des Bremsweges sinkt zwar bei niedrigeren Geschwindigkeiten, sie verlängert sich aber, wenn man mit niedrigeren Verzögerungen bremst.