Sichtfahrgebot und Warnwesten

  • Fahrlässig nicht auf Sicht fahren und jemanden dadurch töten für gerade mal 1800 Euro:

    https://www.swr.de/swraktuell/rhe…ahrers-100.html

    Geringe Schuld, weil der Radfahrer nicht richtig beleuchtet war. Das Fahrradbeleuchtungen mit Glühlampen (die kaum Licht abgeben und jederzeit durch brennen können) zugelassen sind und alleine schon deshalb damit gerechnet werden müsste spielt keine Rolle. Ein Standlicht ist keine Vorschrift, hätte der Radfahrer (z.B. wegen eines platten Reifens) gerade gestanden wäre er auch unbeleuchtet gewesen.

    Dunkle Kleidung ist ebenfalls nicht verboten. Bei Dunkelheit und Nebel mit Tempo 70 bis 90 zu fahren allerdings schon (Sichtfahrgebot). Die Aussage das dies dort erlaubt war stimmt so nicht, es wäre bei guter Sicht dort erlaubt, aber eben nicht bei Dunkelheit und Nebel.

    Mal wieder wird versucht die Schuld möglichst auf das Opfer ab zu wälzen, wobei sogar völlig legales Verhalten heran gezogen wird (dunkle Kleidung). <X

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Richter sind halt Autofahrer.

    Die ganzen, extrem kleinlichen Beleuchtungsvorschriften (inkl. der mind. 10 Reflektoren) in der StVZO dienen im Endeffekt ja auch zu nix anderem, als bei Unfällen dem Kfz-Nutzer einen Freibrief auszustellen. Nur haben sich leider recht viele Radfahrer an dieses schon vor Urzeiten in Verordnungsform geronnene victim-blaming gewöhnt - und sind der Ansicht, Radfahrer, die keinen Großflächen- oder Pedalrückstrahler an ihrem Rad montiert haben und sich somit "selber nicht an die Regeln hielten", dürften sich auch nicht wundern, wenn man sie bei StVO-Diskussionen nicht ernst nehmen würde... :rolleyes:

    Die ständige Erwähnung von "dunkler Kleidung" passt da auch mit rein. Muss ich mir im Bekanntenkreis auch immer wieder anhören. Dient auch als Vorbereitung dafür, irgendwann eine Wahnwestenpflicht einzuführen. Zur Not über die Haftung, wie beim so gennanten "Fahrradhelm".

  • Ich verstehe das Argument mit der dunklen Bekleidung auch nicht. Wenn die vorgeschriebene Beleuchtung vorhanden und funktionstüchtig ist, sollte man doch erkennen können, dass da jemand Rad fährt. Es fliegen schließlich keine Leuchten autonom durch die Gegend.

    Bei einem entgegenkommenden Kfz kann ich die Farbe auch nicht erkennen; es macht also keinen Unterschied, ob das Auto schwarz oder neon-gelb ist.

    Der Grund für die ständige Forderung nach heller Kleidung und Warnwesten scheint mir eher zu sein, dass niemand seine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen will, und dabei jegliche Verantwortung abgenommen haben möchte.

  • Wenn die vorgeschriebene Beleuchtung vorhanden und funktionstüchtig ist

    Nicht jeder fährt mit guter Beleuchtung rum. Gibt ja leider noch immer Glimmlampen und Seitenläuferdynamos. Das kann schonmal sehr dunkel sein.

    Gerade solche Beleuchtung kann auch komplett ausfallen. Helle oder besser reflektierende Kleidung kann dann durchaus helfen, besser gesehen zu werden.

    Ich würde fordern, dass Radfahrer gut sichtbar sein müssen. Wie, das sollen sie selbst entscheiden.

    PS: Ich reg mich auch über Autofahrer auf, die nachts ihre Beleuchtung auslassen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Keine Frage, sehen und gesehen werden ist Pflicht. Ich finde allerdings eine aktive Beleuchtung deutlich effektiver als die Farbe des Outfits, auch wenn das in bestimmten Situationen helfen mag. Klar, schwarz in schwarz und ohne Licht ist keine gute Idee.

    Was mir in den letzten Tagen auch auffällt: Die Häufung von Kfz, bei denen die Beleuchtung nur einseitig funktioniert. Bei meinem Fahrrad entspräche das einem Totalausfall, beim Auto stört das wohl niemanden. Selbst wenn nur der rechte Scheinwerfer hell ist...

  • Keine Frage, sehen und gesehen werden ist Pflicht.

    Nein, nur sehen ist Pflicht. Gesehen werden ist nur für Fahrzeuge (und mit Einschränkungen) Pflicht.

    Und man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass Licht nicht nur der Sicherheit dient sondern auch oder besser viel mehr der Geschwindigkeit. Das sind zwei Seiten einer Medaille.

  • Keine Frage, sehen und gesehen werden ist Pflicht. Ich finde allerdings eine aktive Beleuchtung deutlich effektiver als die Farbe des Outfits, auch wenn das in bestimmten Situationen helfen mag. Klar, schwarz in schwarz und ohne Licht ist keine gute Idee.

    Was mir in den letzten Tagen auch auffällt: Die Häufung von Kfz, bei denen die Beleuchtung nur einseitig funktioniert. Bei meinem Fahrrad entspräche das einem Totalausfall, beim Auto stört das wohl niemanden. Selbst wenn nur der rechte Scheinwerfer hell ist...

    Ich sehe das so, dass man sein Rad ordnungsgemäß ausrüsten muss. Es war nie so einfach wie heute. Und wenn die Gefahr besteht, dass die Rückleuchte ausfällt- das kann auch bei modernen LED-Lampen passieren- muss man im Eigeninteresse auf Redundanz setzen. Unter anderem darum werden die Pedal- und hinteren Reflektoren weiterhin vorgeschrieben. Damit bei Ausfall des Rücklichts wenigstens noch etwas auffällig reflektiert. Bei Rädern, mit denen ich regelmäßig im Dunkeln außerorts unterwegs war, hatte ich eben noch ein Batterierücklicht zusätzlich montiert. Kostet wenig, wiegt so gut wie nix und gibt zusätzliche Sicherheit. Der großflächenreflektor hinten ist inzwischen imho nicht mehr vorgeschrieben, aber auch nicht verboten. Den hab ich auch immer noch montiert gekriegt.

    Und wenn man denn schon so drauf ist, dass man meint, auf das alles verzichten zu können, weil man ja so ein doller Hecht ist, dann sollte man wenigstens gut sichtbare, im idealfall auch reflektierende Kleidung tragen. Da ist der Hinweis, dass bei nicht ordentlich ausgerüstetem Rad auch der Fahrer selbst schlecht zu sehen war, gar nicht so weit weg zu weisen. Nennt es meinetwegen Victimblaiming, aber wenn der Radler entweder sein Rad ordentlich ausgerüstet hätte oder wenigstens nachts gut sichtbare Kleidung getragen hätte, würde er wahrscheinlich noch leben, hätte nicht mal nen Unfall gehabt. Sichtfahrgebot ist gut und schön, aber es muss auch was zu sehen geben. Wer mit Nachttarnung unterwegs ist, darf sich nicht wundern, wenn er im Dunkeln nicht oder zu spät gesehen wird.

    Und wenn man im Dunkeln ohne Fremdbeleuchtung am Fahrbahnrand stehen bleibt und keine Standlichtfunktion und kein Batterielicht hat, dass auch bei Stillstand leuchtet, hat man eben noch die diversen Reflektoren, die unabhängig davon immer reflektieren. Und kann auch selber ein bisschen aufpassen, ob man nicht die Fahrbahn in Richtung Randstreifen, Bankett oder ähnlichem verlassen kann.

    Und ja, ich kaufe auch keine dunkel lackierten Autos. Und am Auto hat man auch neben den immer mindestens doppelt ausgeführten Lampen zum sehen und gesehen werden- für die Schlaumeier: Bremslichter 3 Stück, Rückfahrscheinwerfer und NSL lediglich mindestens eines- immer noch die zusätzlichen Reflektoren hinten und für ausgefallene Hauptscheinwerfer noch das Positionslicht, vulgo Standlicht, dass auf der Seite des ausgefallenen Scheinwerfers wenigstens die Konturen des Fahrzeugs erahnen lässt. Nur seitlich ist nix vorgeschrieben, da ist das Fahrrad im Vorteil.

    Sicher kann man nach der Theorie verlangen, dass Führer von KFZ nicht schneller fahren, als sie den Umständen entsprechend sicher auch dunkle Hindernisse erkennen können. In der Praxis wird das auch getan, wenn ein gestürzter Fußgänger überrollt oder ein getarnter Radler angefahren wird. Aber eben mit einem geringen Strafmaß, weil der Führer des KFZ wegen der schlechten Erkennbarkeit, dass die Situation derart gefährlich ist, nur eine geringe Schuld trägt. Dieser Fehler, zu meinen, man sähe genug, ist menschlich. Man sieht halt nicht, was man nicht sieht.

    Und in der Praxis ist es abseits aller formalter Regeln einfach gesünder, sein Rad ordentlich auszurüsten, diese Ausrüstung gelegentlich zu prüfen und zu warten und auch sonst darauf zu achten, gut erkennbar zu sein. Das muss nicht gleich die Warnweste sein, es gibt genug Radlerkleidung, die unauffällige, aber wirksame reflektierende Elemente integriert haben. In allen Preisklassen.

    Ich hab schon manchem Radler die Knochen verflucht, der im Dunkeln in Volltarnung ohne Licht unterwegs ist. Sowohl als Autofahrer, abe auch als Radler und Fußgänger. Und es wundert mich nicht im Mindesten, wenn es so einen früher oder später trifft.

    bye
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  • Apropos Bekleidung: Fleecejacken oder -sweater findet man massenweise in schwarz, dunkelgrau, dunkelgrün, dunkelblau. Es dauert, bis man mal auf hellgrau stößt ...

    Ja, man muss etwas suchen. Ich bin im Winter viel im Dunkeln mit dem Hund zu Fuß unterwegs, und auch dabei will ich gesehen werden. Die typische Herbst-Winter-Kleidung ist leider sehr dunkel gehalten, aber es gibt Ausnahmen. Wenn ich im Geschäft nur Kleiderständer mit dunklen Farben sehe, geh ich erst gar nicht kucken. Aber es gibt sie, die tragbare Kleidung mit helleren Farben. Und es gibt helle oder sogar mit reflektierenden Elementen ausgestattete Walking- oder Leichtwanderschuhe. Die sind von weitem wegen tiefer Lage im Lichtkegel und der Auf- und Abbewegung gut zu erkennen.

    Und der Hund hat sein Leuchthalsband. In der Tasche hab ich eine kleine Taschenlampe.

    Hab ich schon gesagt, dass ich ein Fan von passiver Sicherheit bin?

    Das mit dem Drahtseil ist eine Sauerei. Leider bekommt man die Hohlbirnen nicht zu fassen, die sowas anstellen. Hoffe mal, die Kleine hat keine schlimmen Verletzungen.

    bye
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  • Mal so ein Gedankenexperiment. A parkt sein Auto auf einem Parkplatz. B parkt daneben und öffnet seine Türe unvorsichtig, wodurch A ein Schaden am Lack entsteht. Nun würde der Vorfall untersucht und B eine nur geringe Schuld gegeben. Begründet wird dies damit, das A ein wenig über der Parkmarkierung geparkt hat und somit eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Außerdem hat A ein schwarzes Auto, welches man im Dunkeln schlecht sehen konnte von der Seite. Dazu wird darauf verwiesen, dass es Schutzleisten für die Seite gibt, welche A nicht angebracht hatte, aber einen Schaden verhindert hätten.

    Undenkbar im echten Leben, aber bei Radfahrern kann man es ja machen, ihnen die Schuld zu zu schieben, auch indem man Verhaltensweisen mit ein bezieht, die zulässig sind.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ich mag solche Strohmannargumente nicht.

    Wenn der Autofahrer B auf dem Parkplatz neben einem schlecht beleuchteten Radfahrer anhielte, dann seine Tür öffnete und diesem vom Rad stieße würde ihm keiner eine verminderte Schuld geben. Der Schaden wäre vergleichsweise gering und dafür ergibt sich kein Platz für geringere Schuld.

    Die Situation nachts auf einer Landstraße ist aber eben eine andere. Dort wird mit schnell fahrendem Verkehr gerechnet. Wenn dort regelmäßig unbeleuchtete Hindernisse auftauchen wird davor gewarnt (Wildwechsel, zum Beispiel). Wenn dort unerwartet (weil Nachts wirklich überall weniger Radler unterwegs sind) ein unbeleuchtetes Hindernis unterwegs ist, dann gilt das nicht Schweregradreduzierend für den Schadenersatz, sondern für die Strafe. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

    Deswegen wird auch unter Alkoholeinfluss die Strafe reduziert, der Schadenersatz ist davon nicht betroffen.

  • Aber eben mit einem geringen Strafmaß, weil der Führer des KFZ wegen der schlechten Erkennbarkeit, dass die Situation derart gefährlich ist, nur eine geringe Schuld trägt.

    Ich drücke es vorsichtig aus: Ich bin entsetzt.

    Das Sichtfahrgbot ist vermutlich die wichtigste Regel überhaupt. Wer da auch nur ein wenig relativiert, sollte sich schämen!

  • Ich drücke es vorsichtig aus: Ich bin entsetzt.

    Das Sichtfahrgbot ist vermutlich die wichtigste Regel überhaupt. Wer da auch nur ein wenig relativiert, sollte sich schämen!

    Mit Tabus und Denkverboten kommt man nicht weiter. Dunkles Ding im Dunkeln ist schlecht zu sehen. Immer.

    In einem anderen Forum diskutieren wir gerade die schlechte Sichtbarkeit einer Verkehrsschranke im Gegenlicht, die manchem Radler zum Verhängnis wurde und wird. Dort ist der Tenor auch, dass bei Beachtung des Sichtfahrgebots gar nix passieren kann.
    Muss ich erwähnen, dass ich dort gegen diese Ansicht argumentiere?

    bye
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  • Ist mMn ganz einfach: die Realität ist, dass Auto- und LKW-Fahrer in ihrer Gesamtheit recht viele Menschen töten. Das ist eine unangenehme Wahrheit, die praktisch jeden Einzelnen betrifft. Genauso wie der Dieselskandal und der Klimawandel.

    Und solche unangenehmen Wahrheiten werden ungerne akzeptiert. Und um das zu vermeiden, gibt es alle möglichen Strategien. Z.B. Verleugnung der Fakten oder Abschieben der Verantwortung.

    Das ist alles nur menschlich.

  • Über die Radwestenpflicht würde man nicht mal nachdenken, wären alle Fahrräder mit den vorgeschriebenen Ausrüstungen nach StVzO ausgestattet und diese auch zuverlässig gewartet und in Betrieb. Dann wäre jedes Fahrrad und damit dessen Fahrer auch bei Dunkelheit und verminderter Sicht ausreichend gut zu sehen. Die Scharen von Radlern aber, die darauf pfeifen, bewirken, dass weitergehende Maßnahmen, die sich noch dazu sehr leicht überwachen lassen, propagiert werden.

    Gibt es eigentlich Untersuchungen dazu, wie geil sich das anfühlt, bei Dunkelheit praktisch unsichtbar durch den Verkehr zu schwimmen? Immer in dem Bewußtsein, es könnte das letzte Mal sein?

    Ach so, da gibt es kein Bewußtsein für. Schade.

    bye
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  • Ich frag mich immer wo diese Heerscharen von unbeleuchteten Radfahren so unterwegs sind... Ich begegne irgendwie höchstens Radfahrern, die ihr ansonsten einwandfrei funktionierendes Licht nicht richtig einstellen können.

  • Ich frag mich immer wo diese Heerscharen von unbeleuchteten Radfahren so unterwegs sind... Ich begegne irgendwie höchstens Radfahrern, die ihr ansonsten einwandfrei funktionierendes Licht nicht richtig einstellen können.

    Du musst nur mal genau hinschauen, dann siehst du die auch!

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.