Fahrlässig nicht auf Sicht fahren und jemanden dadurch töten für gerade mal 1800 Euro:
https://www.swr.de/swraktuell/rhe…ahrers-100.html
Geringe Schuld, weil der Radfahrer nicht richtig beleuchtet war. Das Fahrradbeleuchtungen mit Glühlampen (die kaum Licht abgeben und jederzeit durch brennen können) zugelassen sind und alleine schon deshalb damit gerechnet werden müsste spielt keine Rolle. Ein Standlicht ist keine Vorschrift, hätte der Radfahrer (z.B. wegen eines platten Reifens) gerade gestanden wäre er auch unbeleuchtet gewesen.
Dunkle Kleidung ist ebenfalls nicht verboten. Bei Dunkelheit und Nebel mit Tempo 70 bis 90 zu fahren allerdings schon (Sichtfahrgebot). Die Aussage das dies dort erlaubt war stimmt so nicht, es wäre bei guter Sicht dort erlaubt, aber eben nicht bei Dunkelheit und Nebel.
Mal wieder wird versucht die Schuld möglichst auf das Opfer ab zu wälzen, wobei sogar völlig legales Verhalten heran gezogen wird (dunkle Kleidung).