Der Tote Winkel lebt

  • Erstens: Wozu? Ein Anhänger folgt berechenbar dem Zugfahrzeug. Auch wenn das für Anfänger oft nicht sofort klar ist, Anhängerfahren kann man lernen und das Verhalten ist klar. Beispielvideos unter Youtube gibt es genug (Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=jhhqkHsGrsA ).

    Zweitens: Der Anhänger ist in den Spiegeln des Zugfahrzeugs sichtbar. Wenn er das nicht mehr ist, dann ist irgendwas größeres schief gelaufen (Beispiele: https://www.youtube.com/watch?v=a2-mEw78Tjw ).

    Und der technische Fortschritt bringt durchaus sinnvolle Anwendungen hervor. Ob sich diese finanziell lohnen ist oft eher fraglich (Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=E1h_XCaL_f0 ), eine gute Idee wäre es aber oft allemal. Dort sollte dann der Gesetzgeber eingreifen. Auch wenn dir die StVO nicht gefällt (Beispiel: Schutzstreifen in Bargteheide geplant... ).

  • Zweitens: Der Anhänger ist in den Spiegeln des Zugfahrzeugs sichtbar.

    Der schon, aber auch der Radler neben dem Anhänger?

    Stell Dir vor der Stelle des Rechtsabbiegens eine leichte Linkskurve vor, schon isser futsch ...

    Könnte meiner Meinung nach hier eine Rolle gespielt haben ...

    Die Stelle war frisch eingeweiht und wurde prompt nachgebessert ...

    S.a. hier #2273 und vier Beiträge später und noch mal 11 später für Lkw in Aktion ...

  • Einverstanden. Kamera am Hänger wäre dann eine echte Bereicherung.

    Ich befürchte, im Fall eines zweiten LKW hinter dem Ersten wäre die Sichtbeziehung aber wieder unterbrochen. Manche Situationen müssen auf der Fahrbahn entschärft werden.

  • die Doppelgelenkbusse von VanHool, die noch vor einiger Zeit in Hamburg unterwegs waren, hatten eine Kamera hinter dem 2. Gelenk, so dass die lenkende Person dort keinen Super-Toten-Winkel hatte...

  • die Doppelgelenkbusse von VanHool, die noch vor einiger Zeit in Hamburg unterwegs waren, hatten eine Kamera hinter dem 2. Gelenk, so dass die lenkende Person dort keinen Super-Toten-Winkel hatte...

    Diese Doppelgelenkbusse sind so lang, dass sie nur mit Sondergenehmigung fahren dürfen. Vielleicht sind die zusätzlichen Kameras eine entsprechende Auflage?

    Für den Bus in diesem Video ist wohl auf jeden Fall so was nötig: https://m.youtube.com/watch?v=R3RghnwpPAI

  • Nun §56 StVZO schreibt vor

    Zitat von STVZO

    (1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

    Wenn dies bei diesem Fahrzeug allein mit Spiegeln nicht möglich ist ...

  • Und immer wieder stößt man auf diese Pseudo-Experten-Sendungen, die über den "toten Winkel in einer Art und Weise aufklären, dass man niemals nie wieder es wagt, ein Rad zu besteigen, wenn man damit rechnen muss, dass ein LKW in der Nähe ist.

    Zwar wird in dem Film über den Abbiegeassistenten berichtet, aber es wird nichts dazu gesagt und gezeigt, dass es mit dem Rampenspiegel, dem Weitwinkelspiegel und dem Frontspiegel ja auch heute schon ein ganz passables Abbiegeassistenten-System gibt, dass funktioniert, wenn der Fahrer alle Spiegel sorgfältig beachtet und vor allem laaaangsaaaaam abbiegt.

    Überhaupt ist der ganze Film ziemlich Panne, denn es wird ein Horror-Crash-Szenario an das andere gereiht und stets stehen durch Unfälle zerfetzte Fahrräder im Mittelpunkt.

    Aber die Krönung ist der Abschnitt mit dem toten Winkel gepaart mit der Light-Version der Filmmusik von Hitchcocks Psycho!

    Siehe Minute 1:37 https://youtu.be/s22lNU5jXM4?t=97

    In dem Film, "Steigende Unfallrisiken für Radfahrer - Wie kann Fahrradfahren sicherer werden?" hört sich das dann in Minute 2:25 bis 2:35 so an:

    https://youtu.be/Lbb59lCX5XY?t=147 Im Hintergrund spielt eine Filmmusik mit einem beunruhigenden Tremolo.

    Immerhin wird in dem Film deutliche Kritik an Hochbordradwegen geübt. Siehe Minute 4:05 https://youtu.be/Lbb59lCX5XY?t=248

  • In Berlin wurde eine Radfahrerin von Lkw in Friedrichshain überrolt.

    Der Unfall hat sich offenbar hier ereignet. Die Radfahrerin war auf einer der neuen Popup Bike Lanes unterwegs,, der Lastkraftwagen nebenan auf der Fahrbahn. Die Straße ist quasi schnurgerade bis zum Horizont, man kann ewig weit schauen, aber trotzdem passieren solche Unfälle.

    Dann schaue ich mir die Bilder vom Unfallort an und stelle fest: Der Lkw ist wohl nach jetzigen Erkenntnissen nicht mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet, wohl aber mit einem Ich-gucke-nicht-Aufkleber:

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    Das will einfach nicht in meinen Kopf. Wir geben Geld aus und beschenken Lkw-Fahrer mit diesen dreieckigen Schildern, die so ein bisschen was mit Schuldumkehr mit sich bringen, anstatt zum vorsichtigen Abbiegen zu mahnen oder gar Abbiegeassistenten einzuführen.

  • Die Straße ist quasi schnurgerade bis zum Horizont, man kann ewig weit schauen, aber trotzdem passieren solche Unfälle.

    Übersichtlicher als an dieser Stelle kann es gar nicht werden. Die Straße ist nur etwas abschüssig, so dass Radfahrer schneller sind als normal. (Edit: die Abschüssigkeit ist falsch. Tatsächlich ging es für die Radfahrerin bergauf.)

    Aber wenn man hier einen Radfahrer übersieht, hat man nicht geguckt. Punkt.

    Und mit Schrittgeschwindigkeit ist der vermutlich auch nicht abgebogen. Sonst würde der Radfahrer nicht im hinteren Teil einschlagen.

    Hat jemand vor, zur Mahnwache zu kommen?

    Ist bei mir um die Ecke, so dass ich wohl da bin, wenn es sich irgendwie einrichten lässt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Epaminaidos (3. Juni 2020 um 17:54)

  • Beitrag von krapotke (3. Juni 2020 um 17:36)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:58).
  • Einfach weil Menschen Menschen und manschmal fahrig, unvorsichtig, verträumt oder planlos sind.

    Demnächst kommt dazu, dass der LKW-Fahrer ziemlich sicher eine glasklare und simple Regelung der StVO vorsätzlich ignoriert hat: Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen.

    Aktuell kann sich der Fahrer noch glaubwürdig damit rausreden, dass er die recht frische Regelung noch nicht kannte.

    Ich würde es als großen Sicherheitsgewinn sehen, wenn LKWs tatsächlich StVO-konform mit echter Schrittgeschwindigkeit (4-5 km/h) abbiegen. Denn das gibt dem Radfahrer wertvolle Zeit, zu reagieren. Allerdings wird das wohl ein frommer Wunsch bleiben. Das beginnt schon damit, dass Richter 7 km/h als "Schrittgeschwindigkeit" sehen. Und es endet damit, dass die Geschwindigkeit in Kurven nicht anständig gemessen werden kann und die Polizei deshalb erst sehr massive Verstöße sanktionieren wird. Wenn überhaupt.

  • Die einzigen Varianten die mir einfielen wären

    1. Konsequent getrennte Lichtzeichen für Abbiegespuren und rechts daneben geführte Radverkehrsinrastruktur.

    2. Beifahrerpflicht für LKWs. Der Beifahrer muss währen des Kompletten Rechtsabbiegevorganges die Radverkehrsführung rechts des LKW überblicken. Ggf. durch "Kopf aus dem Fenster" oder "Absitzen".

    0. Vor oder hinter dem Lkw sein. Ja, im Mischverkehr.

  • Beitrag von krapotke (3. Juni 2020 um 17:52)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:58).
  • Beide fuhren laut dem Artikel nach Norden

    Ups, stimmt ja. Dann muss ich meine Aussage von oben korrigieren: Es ging für die Radfahrerin bergauf. Sie war also langsamer als normal.

    Das macht es noch unverständlicher, wie es zu diesem Unfall kommen konnte.