Die BASt möchte nun also tatsächlich den so genannten Grünpfeil für Radfahrer ausprobieren: Diese deutschen Städte bekommen den Grünpfeil für Radfahrer
Nun liegt es in der Natur der Sache, dass man die Straßenverkehrs-Ordnung erst anpassen wird, wenn der Verkehrsversuch positive Ergebnisse geliefert hat. Ich sehe allerdings das Problem, dass ohne eine Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung dieser Versuch nicht durchführbar ist.
Wir hatten hier im Forum bereits an mehreren Ecken festgestellt, dass Grünpfeile für den Radverkehr momentan nicht funktionieren (Kieler Straße, Stuttgart).
Für das Zeichen 720 gilt nunmal:
ZitatRot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach Rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigebenden Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Die Grünpfeil-Regelung bezieht sich aber explizit nur auf den rechten Fahrstreifen. Das war dem Verordnungsgeber so wichtig, dass er es nicht beiläufig fallen lässt, sondern explizit erwähnt; es ist nicht von Radfahrstreifen, Hochbord-Radwegen oder von mit dem Rad zu befahrenden Gehwegen die Rede. Das heißt, für den mutmaßlich am häufigsten anzutreffenden Fall, dass bei rotem Licht auf Radverkehrsinfrastruktur jeglicher Art abgebogen werden darf, ist Zeichen 720 schlicht nicht geeignet.
Und falls die BASt auf die Idee kommt, tatsächlich Zeichen mit „nur Radfahrer“ auf einer weißen Trägertafel zu kombinieren: Das funktioniert auch nicht: Die Montage von Zeichen 720 ist ausschließlich neben dem roten Licht eines Signalgebers vorgesehen, nicht auf weißen Trägertafeln, nicht in Kombination mit anderen Zusatzzeichen. Es hilft ja nichts, zitiere es noch mal:
ZitatNach dem Anhalten ist das Abbiegen nach Rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen.
Klar, man sieht ja was gemeint ist, sagt man nicht so?
Aber ist das denn so klar, was gemeint ist?
Auf der Fahrbahn muss ich beispielsweise sowohl an der Halt- als auch an der Sichtlinie stoppen. Auf einer Radverkehrsinfrastruktur auch? An den meisten Kreuzungen gibt es auf Radwegen gar keine Haltlinien, da hält man… irgendwo. Oder auch nicht. Und das Halten an der Sichtlinie entfällt eventuell auch, jedenfalls in der Theorie, weil ich mit dem Rad eine viel bessere Übersicht habe als am Lenkrad hinter einer Windschutzscheibe. Und selbst wenn ich der Ordnung halber zwei Mal stoppe, muss es ganz artig mit dem Fuß auf dem Boden sein? Oder reicht auch Schrittgeschwindigkeit?
Puh. Alles Fragen, die man sinnvollerweise rechtzeitig kommuniziert, aber am besten nicht in der lokalen Tageszeitung und am besten nicht in einer Regelung, die sich auch noch von Stadt zu Stadt unterscheidet, je nachdem, wie die örtliche Straßenverkehrsbehörde die Sachlage und ihre eigenen Kreuzungen interpretiert.