BASt-Versuch zum Grünpfeil für Radfahrer

  • Die BASt möchte nun also tatsächlich den so genannten Grünpfeil für Radfahrer ausprobieren: Diese deutschen Städte bekommen den Grünpfeil für Radfahrer

    Nun liegt es in der Natur der Sache, dass man die Straßenverkehrs-Ordnung erst anpassen wird, wenn der Verkehrsversuch positive Ergebnisse geliefert hat. Ich sehe allerdings das Problem, dass ohne eine Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung dieser Versuch nicht durchführbar ist.

    Wir hatten hier im Forum bereits an mehreren Ecken festgestellt, dass Grünpfeile für den Radverkehr momentan nicht funktionieren (Kieler Straße, Stuttgart).

    Für das Zeichen 720 gilt nunmal:

    Zitat

    Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach Rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigebenden Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

    Die Grünpfeil-Regelung bezieht sich aber explizit nur auf den rechten Fahrstreifen. Das war dem Verordnungsgeber so wichtig, dass er es nicht beiläufig fallen lässt, sondern explizit erwähnt; es ist nicht von Radfahrstreifen, Hochbord-Radwegen oder von mit dem Rad zu befahrenden Gehwegen die Rede. Das heißt, für den mutmaßlich am häufigsten anzutreffenden Fall, dass bei rotem Licht auf Radverkehrsinfrastruktur jeglicher Art abgebogen werden darf, ist Zeichen 720 schlicht nicht geeignet.

    Und falls die BASt auf die Idee kommt, tatsächlich Zeichen [Zeichen 720] mit „nur Radfahrer“ auf einer weißen Trägertafel zu kombinieren: Das funktioniert auch nicht: Die Montage von Zeichen 720 ist ausschließlich neben dem roten Licht eines Signalgebers vorgesehen, nicht auf weißen Trägertafeln, nicht in Kombination mit anderen Zusatzzeichen. Es hilft ja nichts, zitiere es noch mal:

    Zitat

    Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach Rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen.

    Klar, man sieht ja was gemeint ist, sagt man nicht so?

    Aber ist das denn so klar, was gemeint ist?

    Auf der Fahrbahn muss ich beispielsweise sowohl an der Halt- als auch an der Sichtlinie stoppen. Auf einer Radverkehrsinfrastruktur auch? An den meisten Kreuzungen gibt es auf Radwegen gar keine Haltlinien, da hält man… irgendwo. Oder auch nicht. Und das Halten an der Sichtlinie entfällt eventuell auch, jedenfalls in der Theorie, weil ich mit dem Rad eine viel bessere Übersicht habe als am Lenkrad hinter einer Windschutzscheibe. Und selbst wenn ich der Ordnung halber zwei Mal stoppe, muss es ganz artig mit dem Fuß auf dem Boden sein? Oder reicht auch Schrittgeschwindigkeit?

    Puh. Alles Fragen, die man sinnvollerweise rechtzeitig kommuniziert, aber am besten nicht in der lokalen Tageszeitung und am besten nicht in einer Regelung, die sich auch noch von Stadt zu Stadt unterscheidet, je nachdem, wie die örtliche Straßenverkehrsbehörde die Sachlage und ihre eigenen Kreuzungen interpretiert.

  • Ich denke mal, für die Versuchsphase kann man das auch einfach mal laufen lassen. Wie Du schon schreibst: Man sieht ja, was gemeint ist.

    Es wäre nur problematisch, wenn die Polizei Deiner Argumentation folgen, Knöllchen verteilen würde und ein Richter anschließend gegen den Radfahrer entscheidet. Ich weiß ja, dass in Norddeutschland irgendwas im Wasser ist. Aber das wäre noch eine Stufe verrückter.

    Das Halteproblem sehe ich nicht:

    - Gibt es keine Haltelinie, hält man halt nur an der Sichtlinie. Wie beim Stoppschild auch.

    - Bei einem Haltegebot spielt die gefühlte Übersicht keine Rolle. Weder am Stoppschild, noch am grünen Pfeil.

    - Und Schrittgeschwindigkeit ist kein Halten. Dazu müssen für einen Moment alle Räder gleichzeitig still stehen. Die einzige Frage ist, ob dabei ein Fuß auf den Boden muss. Das wird wohl analog zum Stoppschild sein (keine Ahnung, wie es da ist).

  • Mal Interessehalber (ohne mich jetzt selber durch das gesamte StVG und die StVO wühlen zu müssen), vielleicht weiß es ja einer: ;)

    Wo finde ich die Rechtsgrundlage für solche "Versuche"? Denn die gibt es ja immer wieder mal: Also wo wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass auch versuchsweise Verkehrszeichen gelten, die es (derzeit) offiziell gar nicht gibt? Vielleicht irgendwo im § 6 StVG?

  • Der Fuss e.V. bemängelt, dass es mit einem Grünpfeil für Radfahrer zu häufigeren Konflikten mit Fußgängern kommen könnte: https://twitter.com/fussverkehr_de…743238723862529

    Ich bin mir da unsicher — die Konflikte gibt es momentan bei normalem grünen Licht ebenfalls, wenn Fußgänger geradeaus möchten und Rad- oder Kraftfahrer rechts abbiegen. Wenn Radfahrer mit ihrem Grünpfeil rechts abbiegen, hat der Fußverkehr geradeaus mutmaßlich rotes Licht, da sollte es hoffentlich keine Konflikte geben. Und Kreuzungen, die aufgrund der Anordnung der Schaltungen oder des Kreuzungsdesigns solche Konflikte begünstigen könnten, werden hoffentlich nicht mit einem Grünpfeil ausgestattet. Die Vorschriften für den Einsatz des Grünpfeils sind ja ganz umfangreich, das wird ja für den Grünpfeil für Radfahrer hoffentlich ähnlich aussehen.

  • aber die Begründung für die sukzessive Abschaffung der normalen Grünpfeils ist und war immer, dass der Grünpfeilnutzer eben oft nicht an der Haltelinie stehen bleibt, sondern bis zur Sichtlinie vorprescht. Und dabei überfährt er eben jene Furt, auf der Fußgänger/Radfahrer queren und ihrerseits grün haben.

    Und wenn die querenden VT nicht umgenietet werden, so wird oft mit dem Heck auf der Furt gestanden, so dass man wieder ausweichen muss.

    So gänzlich bin ich vom Grünpfeil (egal ob für alle oder nur Radfahrer) nicht überzeugt.

  • Ich kann den Fuß e.V. schon verstehen. Nur weil es die Probleme auch in anderen Situationen gibt, heißt es ja nicht, das es mehr werden sollten. Bedingt verträglich abbiegen/kreuzen klappt eigentlich nur wirklich gut, wenn eine Fraktion selten ist und die Sicht gut. Wenn ich etwa an die neue Ampel am Dammtorbahnhof denke wo der Radverkehr rechts zum Dammtordamm warten muss um dann bei grün nach 2m direkt auf die querenden Fußgänger zu stoßen, dann hat der Pfeil durchaus das Potential Probleme zu machen. Natürlich nicht das Mittel/Werkzeug an sich, sondern die Tatsache das Verkehrsplaner damit nicht umgehen können.

    Anders formuliert: warum soll ich mich als Radfahrer gegen Fußgänger ausspielen lassen? Dieser Pfeil sollte etwa nicht als billige Alternative eingesetzt werden, wenn es eine grüne Welle Radverkehr, längere Grünzeiten für Rad und Fuß, oder ein echter, freier Rechtsabbieger auch täten. Ich finde daher sowohl das Experiment richtig, als auch die Beschwerden des Fuss e.V. das Ding sparsam zu verwenden.

  • "Der Grünpfeil für Radfahrer ist eine Luftnummer"

    findet die Süddeutsche Zeitung:

    Statt hier neue, innovative Lösungen zu präsentieren, zeigt das Pilotprojekt Grünpfeil für Radfahrer nur die bekannte Strategie vieler deutscher Verkehrspolitiker: zögern, abwarten, niemandem wehtun. Aber am Ende behaupten, man tue doch was. Ob das eine Mehrheit der Stadtbewohner das noch lange akzeptiert? Es sieht nicht danach aus.

  • Das hier ist übrigens der Versuch meiner alten Heimatstadt Wedel, die Nutzung des Grünpfeils nur für Kraftomnibusse zu erlauben.

    Das ist natürlich Käse.

    Erstmal kann man an Zeichen 720 nicht noch irgendwelche Zusatzzeichen kleben, weil das in der Straßenverkehrs-Ordnung überhaupt nicht vorgesehen ist, zweitens reflektiert das weiße Zusatzzeichen ungleich besser als Zeichen 720, so dass nachts nur der Bus neben dem gelben Licht des Signalgebers zu sehen ist.

    Ich habe diese Meinungsverschiedenheit eine Weile mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ausgetragen, leider aber ohne nennenswerte Erfolge. Hier wäre meiner Ansicht nach eine separate Schaltung für eine Art Busbeschleunigung notwendig gewesen. Im Endeffekt haben aber alle möglichen Kraftfahrer an diesem Zeichen 720 partizipiert, was sicherlich nicht im Sinne des Erfinders war.

  • "Der Grünpfeil für Radfahrer ist eine Luftnummer"

    findet die Süddeutsche Zeitung:

    "Statt hier neue, innovative Lösungen zu präsentieren, zeigt das Pilotprojekt Grünpfeil für Radfahrer nur die bekannte Strategie vieler deutscher Verkehrspolitiker: zögern, abwarten, niemandem wehtun. Aber am Ende behaupten, man tue doch was. Ob das eine Mehrheit der Stadtbewohner das noch lange akzeptiert? Es sieht nicht danach aus.", ist in dem Artikel zu lesen. Ich fürchte allerdings, dass eine Mehrheit der Stadtbewohner*innen gar keine andere Chance hat, als zahlreiche Benachteiligungen für den Radverkehr hinzunehmen. Und auch an die allgegenwärtigen Präsenz - oft in verkehrsgefährdender Weise - des Autoverkehrs wird weiter kräftig von der Politik geduldet.
    Zumindest bringt der Grünpfeil eines, das auch im Artikel zu lesen ist: Der Grünpfeil dient "zur Entkriminalisierung eines harmlosen Vorgangs." Aber dazu müsste der Grünpfeil quasi flächendeckend zum Einsatz kommen. Wird er das? Ich fürchte nein.

  • Wir hatten hier im Forum bereits an mehreren Ecken festgestellt, dass Grünpfeile für den Radverkehr momentan nicht funktionieren (Kieler Straße, Stuttgart).

    Ich will noch einmal diese Kombination aus Kiel einwerfen, das gleich doppelt kompliziert ist:

    Erstens ist das Abbiegen unter Berücksichtigung des Grünpfeils nur vom rechten Fahrstreifen aus erlaubt. Der Radfahrstreifen ist aber nicht der rechte Fahrstreifen. Ob der Gesetzgeber diesen Umstand im Sinn hat? Weiß man nicht. Vielleicht ja, damit hier nicht zwei Fahrzeuge auf einmal nach rechts abbiegen, nämlich Kraftverkehr und Radverkehr, und somit gleich wieder in Konflikt geraten, vielleicht auch nicht, weil man bei der Einführung von Schutz- und Radfahrstreifen nicht daran gedacht hat, den mit der Wiedervereinigung übernommenen Grünpfeil daran anzupassen.

    Zweitens bezieht sich der Grünpfeil nur auf den Signalgeber für den Fahrbahnverkehr, die kleine Baby-Ampel für den Radverkehr hat keinen Grünpfeil abbekommen. Ob das im Endeffekt relevant ist? Keine Ahnung.