Fotos: Die tollsten Momente in der Fahrradstadt Kiel

  • Auf der Alten Levensauer Hochbrücke, der westlichsten der drei Kieler Brücken über den Nord-Ostsee-Kanal, sollen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Das ist angesichts der nicht zu unterschätzenden Steigung auf 45 Meter Höhe und den ungeduldigen Kraftfahrern natürlich nicht jedermanns Sache und sieht im Norden so aus:

    Natürlich ist das wieder unsinnig, weil Zeichen 239 einen Gehweg ausweist, das selbstgebastelte Zusatzschild „Radfahrer Fahrbahn benutzen“ ist ohnehin ungültig und Zeichen 254 sperrt dann netterweise den gesamten Straßenquerschnitt für den Radverkehr. Ab hier ist also absteigen und schieben angesagt — natürlich auf der Fahrbahn, denn auf dem folgenden engen Gehweg gilt natürlich § 25 Abs. 2 StVO: Wir führen ein Fahrzeug und behinderten damit Fußgänger auf dem engen Gehweg. Der sieht übrigens so aus:

    Auf der Fahrbahn gibt es einen undefinierten Straßenteil, der von Zeichen 295 abgegrenzt wird, aber es handelt sich offenkundig weder um einen Seitenstreifen noch um einen Radfahrstreifen oder gar einen Schutzstreifen. Dennoch besteht hier eine soziale Benutzungspflicht, die vom in gleicher Richtung rollenden Kraftverkehr überprüft und durchgesetzt wird.

    Dieser Was-auch-immer-Streifen endet relativ unvermittelt, Radfahrer haben hier die Wahl zwischen Fahrbahn und Schutzplanke:

    Im weiteren Verlauf der Brücke kommt man an solchen Späßen vorbei:

    Keine Ahnung, was dieses Zeichen 240 bedeuten soll. Auf den Gehweg hochkraxeln kann man mit dem Rad in Ermangelung einer geeigneten Auffahrmöglichkeit sowieso nicht und bei dem Tempo, das man hier eventuell bergab erreicht, verbieten sich solche Späße ohnehin. Ich dachte erst, das Schild gelte vielleicht für den Weg, der hier rechts herunter führt, aber der hat schon ein eigenes Zeichen 240:


    Kurz nach dem Zeichen 240 kommt dann das hier: „¡Radfahrer dürfen Fahrbahn benutzen!“

    Und kurz nach diesem superinformativen Schild wartet die nächste Radwegbenutzungspflicht, die vermutlich dieses Mal sogar ernst gemeint ist:

    Aus Süden kommend, also in der Gegenrichtung, ist das ähnlich geil gelöst — die linksseitige Radwegbenutzungspflicht endet unvermittelt vor Zeichen 239, aber hier darf der Radverkehr dann selbst sehen, wie er gefahrlos und im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung zurück auf die Fahrbahn kommt:

    Aber das hält die Polizei ja leider nicht davon ab, regelmäßig die mangelnde Regelkenntnis der lieben Radfahrer zu beklagen.

  • Aber das hält die Polizei ja leider nicht davon ab, regelmäßig die mangelnde Regelkenntnis der lieben Radfahrer zu beklagen.

    Angesichts des Fotos, mit dem der verlinkte Artikel betitelt wird, muss ich noch mal nachlegen. Die Nebenstraße des Theodor-Heuss-Ring, auf dem gerade zwei Geisterradler gestellt wurden, sieht etwa 650 Meter weiter in Richtung Osten so aus:

    Das ist natürlich wieder die reine Geilheit. Zeichen 259 und Zeichen 254 sperren die Straße für Radfahrer und Fußgänger — ein modifiziertes Zeichen 260 war wohl nicht zur Hand? Danach folgt Zeichen 205, was im normalen Betrieb natürlich total super ist: Radfahrer haben an dieser Stelle keine Vorfahrt gegenüber abbiegenden Kraftfahrern, aber für Fußgänger gilt Zeichen 205 natürlich nicht, so dass ebenjene abbiegende Kraftfahrer geradeaus laufende Fußgänger im Sinne von § 9 Abs. 3 StVO durchlassen muss. Anschließend folgt Zeichen 240 mit „Mofas frei“. Toll. Warum kann man nicht wenigstens die Benutzungspflicht auskreuzen? Man beachte auch die gleiche Kombination weiter hinten, die den gemeinsamen Fuß- und Radweg sperrt für den Fall, dass jemand sich von hinten rechts auf die Straße mogeln möchte.

    Es gibt eine Umleitung, deren Schilder seltsamerweise mit grüner Schrift auf weißer Tafel gedruckt wurden — normalerweise geben sich Umleitungsschilder bereits mit einem beiläufigen Blick aufgrund ihrer gelb-schwarzen Farbgebung zu erkennen.

    Wir bewegen uns rückwärts und sehen dort schon mal eine Vorwarnung vor der folgenden Sperrung. Auch wenn die Kombination aus Zeichen 240, 254 und 259 verwirrt, wurde immerhin an nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer gedacht.

    Das „Umleitungsschild“ weist uns auf die linke Straßenseite. Dort sieht es dann so aus:

    Der Radweg ist einigermaßen breit, auch wenn ich die einschlägigen Verwaltungsvorschriften nicht als erfüllt ansehe. Aber das ist halt wieder das Ding: Hier und da und dort soll man Bitteschön mit dem Rad auf der falschen Straßenseite fahren, aber an anderen Stellen dann doch wieder nicht. Immerhin ist an dieser Umleitung der Sachverhalt einigermaßen klar.

    Und die Straßenverkehrsbehörde so: Hold my Regelplan.

    Denn wenn eine Arbeitsstelle so lange eine Strecke blockiert, dass die Umleitungsschilder und Absperrgitter sogar einbetoniert werden, dann kann es in diesem jahrelangen Zeitraum nunmal auch passieren, dass mal hier und da eine Arbeitsstelle dazwischen gerät. Und dann sieht die lange geplante Umleitung plötzlich so aus:

    Und so exakt ein halbes Jahr später:

    Vielleicht geht man auch an dieser Stelle davon aus, dass sich der Radverkehr schon irgendwie seinen Weg suchen wird und eine geeignete Umleitung für die gesperrte Strecke findet, die sich ohne wesentliche Ordnungswidrigkeiten bestreiten lässt. Vielleicht war’s auch einfach mal wieder egal, weil mal wieder alles egal war, aber wenigstens die erste Umleitung kann so egal ja nicht gewesen sein, da hat sich ja schließlich jemand die Mühe gemacht, die Schilder ordentlich einzubetonieren.

    Aber wenn Rad- und Fußverkehr auch in einer Stadt im Klimanotstand ständig unter den Tisch fallen, dann sollten wir uns vielleicht nicht wundern, wenn sich der Radverkehr, wie im eingangs erwähnten Artikel der Kieler Nachrichten bemängelt, tatsächlich seinen Weg sucht. Den Theodor-Heuss-Ring, der hier teilweise als Hochstraße auf einer Art Damm verläuft, kann man tatsächlich nur an einer recht übersichtlichen Anzahl Kreuzungen queren. Man fährt also entweder brav vom Baumarkt oder Supermarkt erstmal eine ganze Weile in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, um dann an einer geeigneten Kreuzung mit schlecht aufeinander abgestimmten Ampelphasen für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer zu wenden — oder man fährt einfach auf der falschen Seite.

    So wie es ja stellenweise auch angeordnet ist.

  • Das ist natürlich wieder die reine Geilheit. Zeichen 259 und Zeichen 254 sperren die Straße für Radfahrer und Fußgänger — ein modifiziertes Zeichen 260 war wohl nicht zur Hand? Danach folgt Zeichen 205, was im normalen Betrieb natürlich total super ist: Radfahrer haben an dieser Stelle keine Vorfahrt gegenüber abbiegenden Kraftfahrern, aber für Fußgänger gilt Zeichen 205 natürlich nicht, so dass ebenjene abbiegende Kraftfahrer geradeaus laufende Fußgänger im Sinne von § 9 Abs. 3 StVO durchlassen muss. Anschließend folgt Zeichen 240 mit „Mofas frei“. Toll. Warum kann man nicht wenigstens die Benutzungspflicht auskreuzen? Man beachte auch die gleiche Kombination weiter hinten, die den gemeinsamen Fuß- und Radweg sperrt für den Fall, dass jemand sich von hinten rechts auf die Straße mogeln möchte.

    Das kleine [Zeichen 205] und die Beschaffenheit des Wegs zeigen hier doch eindeutig, dass der gesperrte Weg nicht zur Bundesstraße gehört. Deswegen ist die Absperrung und die beiden Verbotszeichen ja auch entsprechend (korrekt) schräg angeordnet - es ist verboten, den eigenständigen Sonderweg, der schräg auf die Bundesstraße zuführt, mit Fahrrädern ([Zeichen 254]), zu Fuß ([Zeichen 259]) oder mit Kraftfahrzeugen ([Zeichen 240]) zu benutzen. Die davon unabhängige Bundesstraße kann dagegen, sofern sie keine Kraftfahrstraße ist, auf alle drei Arten problemlos benutzt werden.

    Die Verwaltung hat da ja auch korrekt gehandelt - auf so einem schmalen Weg gefährdet man sich nur selbst, und bei freilaufenden Rechtsabbiegern ist die Gefahr ebenfalls sehr hoch, da ist die Straße deutlich sicherer. Wahrscheinlich ist es ihnen einfach zu teuer, der Asphalt wegzuschieben, ein paar Schilder kommen billiger und erreichen den gleichen Zweck.

    Wenn man von Anfang an auf der Straße fährt, ist das Problem gar nicht vorhanden: die Verbotsschilder gelten nicht, die Gebotsschilder gelten nicht, und man erreicht den Sonderweg nichtmal, weil man auf der Geradeausspur bleibt, anstatt sich erst auf den Rechtsabbieger einzuordnen und dann beim Rechtsabbiegen links abzubiegen. Auch hier gilt: wer hupt, hat mich gesehen und ist keine Gefahr mehr für mich. ^^

  • In unmittelbarer Nähe zur Veloroute 10 wird seit ein paar Wochen gebaut und die Nähe zur Veloroute ist durchaus erwähnenswert, weil auch zu Nicht-Corona-Zeiten dort ein bemerkenswertes Radverkehrsaufkommen herrscht. Will sagen: Da kann man sich durchaus mal Mühe geben mit der Radverkehrsführung und der Absicherung der Arbeitsstelle.

    Es passiert das übliche: Der Radweg weicht unvermittelt einer Baugrube, die Straßenverkehrsbehörde schwankt zwischen „Der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen“ und „man kann ja auch mal absteigen“ und im Endeffekt treiben renitente Radfahrer ungeschützte Fußgänger mit der Klingel vor sich her:

    Und wenn dann dunkelfarbige Baumaterialien mit einer lauschigen Warnbake als Absicherung auf dem Radweg abgestellt werden…

    … dann ist meines Erachtens der Weg zu § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB gar nicht mehr so ganz weit:

    Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Im weiteren Verlauf gibt es dann zwar eine „Absicherung“ der Arbeitsstelle, die diese Bezeichnung allerdings nicht wirklich verdient, und mit der längs verlaufenden Bordsteinkante ein herrliches Unfallrisiko bietet, nicht nur bei Regen oder Dunkelheit. Vielleicht mal was für § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB?

    Für § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB gibt’s an dieser Arbeitsstelle auch noch ein tolles Beispiel. Es gab mal eine Zeit, in der laminierte Warnhinweise mit Kabelbindern mehrere Wochen vor dem Abbau von Fahrradständern angebracht wurden, aber nach meiner Kenntnis ist man von dieser Praxis wieder abgerückt. Wenn das Fahrrad während der Einrichtung einer unangekündigten Baumaßnahme im Weg herumsteht, hat man halt Pech gehabt.

    Das wurde wohl schon an mehreren Stellen im Stadtgebiet so praktiziert. Ein Teilnehmer der Critical Mass Kiel fand sein Fahrrad eines Morgens praktischerweise inklusive Fahrradständer im Straßenbegleitgrün liegen, beschwerte sich daraufhin bei den anwesenden Bauarbeitern und wurde angeblich gebeten, sich doch mal ein bisschen zu freuen, dass sein Fahrzeug nicht auf den Wertstoffhof verbracht wurde.

    Vielleicht könnte die Straßenverkehrsbehörde ja mal ein Auge auf diese Praxis haben.

  • In unmittelbarer Nähe zur Veloroute 10 wird seit ein paar Wochen gebaut und die Nähe zur Veloroute ist durchaus erwähnenswert, weil auch zu Nicht-Corona-Zeiten dort ein bemerkenswertes Radverkehrsaufkommen herrscht. Will sagen: Da kann man sich durchaus mal Mühe geben mit der Radverkehrsführung und der Absicherung der Arbeitsstelle.

    Vor ein paar Tagen sah es dann so aus. Ich denke mal, das geht besser, aber auch noch wesentlich schlechter:

    Für die Option „wesentlich schlechter“ entschied man sich zwei Tage später:

    Okay, was haben wir denn alles da? Zeichen 254 und 259, okay, dann jeweils ein laminiertes Schild mit „Geh- und Radweg gesperrt“, zwei Mal Zusatzzeichen 1000-12, „Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen“ — und ein selbstgebasteltes Zusatzzeichen mit einem Fahrrad und einem Pfeil nach links.

    Wie schön: Es sind also mal wieder Norddeutsche „Der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen“-Tage in Kiel. Die Bedeutung dieses kleinen Schildes darf ich mir nun selbst zusammenreimen: Soll ich links an der Absperrung auf der Fahrbahn vorbeifahren, muss ich dabei irgendwelche Lichtsignale beachten? Oder soll ich auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf dem linksseitigen Radweg weiterfahren, der in Ermangelung der notwendigen Beschilderung nicht dafür freigegeben ist?

    Oh, Mist, das war ja alles dreist gelogen — es gibt auf der anderen Seite ein einsames Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ und ein umgedrehtes und teilweise abgeklebtes Zusatzzeichen 1000-11 „Richtung der Gefahrenstelle, linksweisend“. Mir war bei diesem Anblick aber tatsächlich nicht klar, ob mir die noch erkennbare geschwungene Form des Pfeils irgendwie mitteilen soll, dass ich in die für den Radverkehr freigegebene Straße einbiegen und einen 850 Meter statt 150 Meter langen Umweg bestreiten oder tatsächlich auf dem untermaßigen Radweg auf der falschen Straßenseite fahren soll, für den nach meinem Dafürhalten nach der Kreuzung ein weiteres Zusatzzeichen 1022-10 notwendig gewesen wäre. Das im Bild zu sehende Zusatzzeichen gibt nur die fünf Meter zwischen Schild und Querstraße frei.

    Ach, und beide Kreuzungsarme haben natürlich keine für den Radverkehr gültigen Signalgeber in dieser Richtung. Dafür lässt einen die Bettelampel schön erstmal zwei Strafminuten aufgrund der Behinderung des „echten Verkehrs“ absitzen. Wer meint, er könne sich auf dem Rad die zwei Minuten sparen, weil die Fußgängerampel eh nicht für Radfahrer gilt oder wer hier gerne auf die Fahrbahn einfahren möchte, hat aber seine liebe Not, weil sich die zurückliegende Straße überhaupt nicht einsehen lässt:

    Tatsächlich ist offenbar vorgesehen, sich auf diesem absolut untermaßigen Radweg zu begegnen, der für den Zweirichtungsverkehr überhaupt nicht geeignet ist. Der in der richtigen Richtung fahrende Radverkehr wird hier zwangsläufig bei Gegenverkehr auf den Gehweg ausweichen müssen und dort womöglich mit Fußgängern aneinander geraten. Das ist natürlich nicht erst seit der Implementierung so genannter Sicherheitsabstände in der Coronakrise eine blöde Sache:

    Blick in die andere Richtung: Sollen Radfahrer jetzt wieder die Straßenseite wechseln, natürlich wieder mit zwei Strafminuten an der Bettelampel, oder einfach weiter geradeaus bis zur nächsten großen Kreuzung fahren, weil jetzt eh alles egal ist und der Radweg sogar etwas breiter?

  • Aber wenn Rad- und Fußverkehr auch in einer Stadt im Klimanotstand ständig unter den Tisch fallen, dann sollten wir uns vielleicht nicht wundern, wenn sich der Radverkehr, wie im eingangs erwähnten Artikel der Kieler Nachrichten bemängelt, tatsächlich seinen Weg sucht. Den Theodor-Heuss-Ring, der hier teilweise als Hochstraße auf einer Art Damm verläuft, kann man tatsächlich nur an einer recht übersichtlichen Anzahl Kreuzungen queren. Man fährt also entweder brav vom Baumarkt oder Supermarkt erstmal eine ganze Weile in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, um dann an einer geeigneten Kreuzung mit schlecht aufeinander abgestimmten Ampelphasen für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer zu wenden — oder man fährt einfach auf der falschen Seite.

    Wieder ein halbes Jahr später:

    Nachdem mir die Straßenverkehrsbehörde nicht antworten mag, habe ich mal auf Twitter nachgefragt:

    Externer Inhalt twitter.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • In Kiel hatten wir jetzt zum zweiten Mal eine Popup-Bike-Lane in Form einer zwei-, beziehungsweise heute sogar achtstündigen Demonstration; Fotos gibt es hier von letzter Woche und von heute.

    Was ich dann doch ein bisschen bitter finde: Nach einem halben komfortablen Kilometer auf der Popup-Bike-Lane wartet gleich wieder der absolute Unfug auf Radfahrer.

    Entlang des Westrings wird der Radverkehr eine Weile auf einem schmalen Radfahrstreifen geführt. Das passierte meines Erachtens auch eher zugunsten der Schaffung des Parkraums, damit Kraftfahrzeuge auf dem Gehweg parken können, aber gut. Man kann hier natürlich auch jetzt wieder die üblichen Fragen stellen, wo denn überhaupt noch Fußgänger laufen sollen, womöglich auch noch mit Kinderwagen oder Rollstuhl oder Rollator. Da hinten gibt’s sogar eine Sitzbank zum Verschnaufen, auf der man aber nicht einmal die Beine ausstrecken kann ohne den Lack des nächsten parkenden Autos zu verkratzen (und eventuellen Fußgängern den Weg zu versperren). Anderthalb Meter Abstand können hier ohnehin nicht eingehalten werden.

    Danach kommt dann sowas. Der Radfahrstreifen wird aufs Hochbord geleitet, aber immerhin ohne Benutzungspflicht. Man darf auch weiter auf der Fahrbahn pedalieren, darf aber nicht damit rechnen, dass das dem vorbeifahrenden Kraftverkehr gefällt. Von dem gesperrten rechten Fahrstreifen zeugen nur die Leitbaken, die zwischen den beiden Fahrstreifen stehen. So wie es dort steht kapiert das natürlich kein Mensch.

    Kein Mensch kapiert auch das, was für den Radverkehr aufgestellt wurde. Die Oberfläche des Radweges wurde auf ein paar Metern erneuert, dafür wurde der Radweg gesperrt und Radfahrer dürfen den freigegebenen Gehweg nutzen. Natürlich mit Schrittgeschwindigkeit, versteht sich. Gleichzeitig sagt Zeichen 254 aber ganz eindeutig: Hier wird nicht mehr mit dem Rad gefahren. Natürlich soll das eigentlich nur für den Radweg gelten, aber aus der Beschilderung geht das nicht hervor.

    Blick aus der Gegenrichtung. Auch hier darf man neuerdings auf dem Gehweg mit dem Rad in der falschen Richtung fahren. Ob das so beabsichtigt war? Genügend Platz ist jedenfalls nicht.

    Und ich wundere mich immer wieder: Warum fällt sowas nie jemandem auf? Irgendwo zwischen Straßenverkehrsbehörde, Baufirma und Polizei muss doch mal jemand stutzig werden.

  • Ich hatte ja in einigen anderen Threads bereits bemängelt, dass das Radfahren in den östlich gelegenen Teilen der Stadt Kiel eine eher trostlose Angelegenheit ist und einfach nur noch nervt.

    An der Werftstraße in Kiel geht’s an warmen Sommertagen ganz schön hoch her. Es handelt sich um einen für Radfahrer freigegebenen Gehweg mit der zusätzlichen Beschilderung „Radfahrer dürfen Fahrbahn benutzen“, die hier im Hintergrund zu sehen ist, aber natürlich kurbeln so gut wie alle Radfahrer auf dem Gehweg herum, gerne auch in der falschen Richtung, und klingeln sowohl Fußgänger als auch ihresgleichen aus dem Weg. Besonders sind dann elektrisch unterstützte Fahrräder, die statt der für diesen Weg vorgesehenen Schrittgeschwindigkeit mit 25 Sachen dort entlangknattern.

    Nun kann man natürlich auch auf der Fahrbahn fahren, dieses Recht wird dem Radverkehr auf mehreren Schildern verbrieft, aber der vierstreifige Ausbau der Fahrbahn animiert den Kraftverkehr wohl eher zu Sanktionen. Ich werde hier grundsätzlich bei jeder Durchfahrt mindestens einmal angehupt und hin und wieder auch mal mit Scheibenwaschwasser begossen. Super.

    Dann gibt es plötzlich solche Späße. Ganz offensichtlich wird hier gebaut und sogar der ehemals vollkommen brüchige Hochbordradweg bekam ein Update des Oberflächenbelages. An der Breite und an der Lage in der Door-Zone hat sich leider nichts geändert — aber nun ist das plötzlich ein freigegebener Gehweg? Gilt das Schild jetzt für den Gehweg, auf dem ich mit Schrittgeschwindigkeit fahren soll? Oder ist der Radweg gar kein Radweg, sondern ebenfalls ein Gehweg? Oder wurde das Schild einfach vergessen?

    Selbst im weiteren Verlauf der Arbeitsstelle gibt es eigentlich keinen Grund, hier irgendwas mit Schrittgeschwindigkeit vorzusehen. Durch die Windschutzscheibe sieht der erneuerte Radweg jetzt aber erst recht nach „bestens ausgebaut und breit“ aus, so dass die obligatorische Hupe für Fahrbahnradler nicht lange auf sich warten ließ.

    Eine Kreuzung später sieht der Radweg dann genauso aus, nur ohne die Beschilderung des freigegebenen Gehweges. Ich vermute mal, das Schild ist einfach irgendwie vom Laster gefallen und man hat sich mal wieder keine Gedanken um den ganzen Bums gemacht.

    Noch eine Kreuzung später: Alles neu. Oh, Moment, nicht ganz alles — wer erkennt’s?

    Im Signalgeber gegenüber leuchten Fahrrad und Fußgänger rot, obwohl aufgrund der Absenkung des Hochbordradweges auf das Fahrbahnniveau an dieser Stelle mutmaßlich die Fahrbahnampel gelten soll.

    Das ist halt so ein Ding, das kann man auch niemandem erklären. Wann immer ich mich bei der Straßenverkehrsbehörde über falsche Streuscheiben beschwert habe, werden quasi die Leute mit den weißen Jacken vorbeigeschickt. Weder in Hamburg noch in Kiel noch irgendwo anders verstehen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörden diesen Quark mit den unterschiedlichen Streuscheiben in unterschiedlichen Signalgebern, die mit unterschiedlichen Regelungen in unterschiedlichen Fassungen der Straßenverkehrs-Ordnung zu unterschiedlichen Zeiten zu unterschiedlichen Regelungen führen.

    Fürs Auto ist das ganz easy: Es gilt die Fahrbahnampel, da muss man nur das Gehirn einschalten, wenn Abbiegebeziehungen mit Pfeilen in der Optik vorliegen. Und für Radfahrer? Das kann man echt niemandem erklären, das ist vollkommen aberwitzig.

    Hier gibt’s noch einen kleinen Bonus in Form einer untermaßigen Aufstellfläche zum indirekten Linksabbiegen. Kannst ja auch wieder niemandem erklären, dass das indirekte Linksabbiegen eigentlich unabhängig von einer möglichen zweiten Ampel erfolgt, damit zeigt sich auch die Polizei regelmäßig überfordert. Manchmal gibt’s dann trotzdem Signalgeber zum indirekten Linksabbiegen oder es wird davon ausgegangen, dass der indirekt abbiegende Verkehr dann die gar nicht für Fahrräder einschlägige Fußgängerampel beachtet und so weiter und so fort.

    Hier hat man dann diese kleine Fläche und fünf Meter davon entfernt einen unscheinbaren Signalgeber in Form einer Baby-Ampel, den man an dieser Stelle aber überhaupt nicht wahrnimmt.

    Und dann kommt noch sowas hier unter erschwerten Bedingungen. Tja, Mist, Signalgeber zeigt rot, Signalgeber zeigt aber auch nur Fußgänger, für mich gilt auf dem Rad also die Fahrbahnampel. Die kann ich von hier aber gar nicht sehen.

    Also erst einen Schritt zurück und durchatmen: Wo muss ich denn überhaupt hin? Ein Signalgeber für Fußgänger, hinter dem eine Sonderfläche beginnt, die nicht nach einem Radweg aussieht, die auch noch extra eingezäunt ist, das sieht mir gar nicht danach aus, als ob ich dort weiterfahren sollte:

    Erst beim Schieben auf die Fahrbahn fiel mir das Zeichen 240 auf, das sich weiter hinten in der tollen Beschilderung versteckte:

    Ungefähr so ging es dann am Sonntag noch einige Kilometer weiter. Immer wieder hier ein benutzungspflichtiger Radweg, der in Ortsdurchfahrten plötzlich zu einem freigegebenen Gehweg wurde, dann die Straßenseite wechselte und auf der anderen Seite als benutzungspflichtiger Radweg weiter ins nächste Dorf führte:

    Natürlich kann man auch einfach in diesen Fällen auf der Fahrbahn bleiben, aber dann kommen die ganzen Künstler aus dem ersten Foto wieder und drücken empört auf die Hupe, weil ja auch die Fahrradpiktogramme auf dem freigegebenen Gehweg total super mit der von der Straßenverkehrs-Ordnung vorgesehenen Regelung harmonieren.

  • Diese Straße wird jetzt zur „Fahrradstraße“: Sophienblatt wird zur Fahrradstraße

    Ist natürlich auch irgendwie wieder Fake-News, denn es ist ja gar keine „Fahrradstraße“, sondern eine Straße, in der auch Fahrräder fahren dürfen. Okay, ein bisschen mehr ist es schon, denn der Radverkehr soll künftig einen eigenen Fahrstreifen bekommen anstelle des bisherigen untermaßigen Radweges. Der Kraftverkehr soll künftig aus dem Sophienblatt verschwinden — nach dem Umbau des Kleinen Kiel-Kanals wird sich das Verkehrsaufkommen ohnehin in Grenzen halten.

    Auch daran erkennt man übrigens, dass es sich nicht um eine echte deutsche Fahrradstraße handelt: Sonst dürfte ja der Kraftverkehr einfahren.

  • Zu den schönsten Fotos aus der Landeshauptstadt im Klimanotstand gehört auch immer wieder das lustige Späßchen, kostengünstige Radverkehrsinfrastruktur auf der Fahrbahn mit einem Schutz- oder Radfahrstreifen einzurichten, während der benachbarte Hochbordradweg bestehen bleibt. Dieser Spaß aus der Verwaltung bringt mich als Radfahrer ungefähr einmal im Monat in Erklärungsnot, wenn ich an der roten Ampel gefragt werde, warum ich denn nicht „den bestens ausgebauten und breiten Radweg“ verwende, sondern stattdessen „mitten auf der Straße“ fahre.

    Auf die Spitze trieb man es dann im Hasseldieksdammer Weg. Dort gab es zunächst den üblichen untermaßigen Radweg aus Kaisers Zeiten, dann wurde das so genannte aufgeschulterte Parken eingerichtet und der Radweg mit einem Pinsel einen Meter nach rechts auf den Gehweg verschoben. Dann brachen wieder neue Zeiten an und auf der Fahrbahn wurde ein Schutzstreifen angelegt. Da kann man schon mal durcheinander kommen, wobei ich mich schon frage, warum man dann als Kraftfahrer mitunter alle drei Arten der Infrastruktur zuparken muss.

  • Der Kieler Grasweg war früher ein Industriegebiet am Kieler Güterbahnhof West, parallel zur Veloroute 10, die auf der alten Güterbahntrasse errichtet wurde. Mittlerweile habe sich dort verschiedene Betriebe angesiedelt, unter anderem ein Café, eine Discothek mit Kino und Restaurant, eine Kletterhalle, ein Fitnessstudio, diverse Werkstätten, Dienstleistungsbetriebe, Autohäuser und so weiter und so fort.

    Der Kraftverkehr durfte bislang quasi parken wo er wollte, Fußgänger konnten dann sozusagen selbst sehen, wo sie abbleiben. Das wurde nun geändert, der ehemalige Parkplatz mit wassergebundener Oberfläche wurde nun zu einem Gehweg mit Findlingen zur Abwehr von Kraftfahrzeugen.

    Soweit, so gut, der Rest ist mal wieder der Hit. Die Beschilderung ist nicht so gelungen.

    Eigentlich gilt im Grasweg Tempo 30. Ich bin mir nicht sicher, ob man eigentlich eine Tempo-30-Zone einrichten wollte, denn dieses Streckenverbot gilt natürlich nicht mehr nach dem Abbiegen in eine andere Straße des weit verzweigten Gewerbegebietes. Das ist jetzt aber sowieso egal, denn seit ein paar Wochen prangt vor dem Zeichen 274-30 ein… falsch herum aufgestelltes Zeichen 308 mit einer Warnung vor Fußgängern. Ich weiß nicht, worüber ich mich eher wundern sollte: Dass dieses Schild auch mehrere Tage nach Abschluss der Arbeitsstelle und der damit einhergegangenen Engstelle noch nicht abgebaut wurde oder dass sich einfach niemand darüber wundert, dass Zeichen 308 verkehrt herum montiert zu haben.

    Weiter geht’s. Ein Schraubendreher war wohl auch nicht aufzutreiben, denn das Zeichen 315, das das Parken auf dem Gehweg erlaubte, wurde lediglich überklebt. Ich möchte glatt sagen: Immerhin.

    Kurz darauf kann man dann sowas bestaunen. Was soll mir das sagen? Pardon, aber wieso gibt man sich nicht mal ein kleines bisschen mehr Mühe und bringt diese seltsamen Zettel, über deren rechtliche Wirkung ich mir sowieso nicht so ganz klar bin, vernünftig an? Was soll ich mir als Verkehrsteilnehmer beim Anblick von dieser Gesamtkomposition denn noch anders denken als „naja, ist wohl eh alles egal“.

    Hier stehen jetzt noch zwei Haltverbote, die schon früher dort standen, als man noch auf dem Gehweg parken durfte. Die zeitliche Beschränkung, die wohl irgendwie eine Art Lieferzone etablieren sollte, wurde abgeklebt, der Rest eher nicht. Das korrespondiert natürlich hervorragend mit den übrigen Haltverboten, die während der Arbeitsstelle dort aufgestellt wurden.

    Heute haben wir echt alles da:

    Zum Schluss gibt’s noch die andere Seite der Engstelle. Dort wurde auch Zeichen 308 aufgestellt, dieses Mal sogar richtig herum. Mittlerweile liegt das Schild aber einfach auf dem Gehweg herum, auf dass sich irgendein sehbehinderter Fußgänger schön das Bein bricht. Da dieses Zeichen 308 richtig herum aufgestellt wurde, war das verdrehte Zeichen 308 zu Beginn des Graswegs wohl Absicht — oder ein ganz blöder Zufall. Es wäre aber schön, wenn die heiligen Verkehrsregeln auch so weit für die Straßenverkehrsbehörden gelten könnten, so dass es eine einigermaßen verständliche Beschilderung gäbe.

  • Vor ein paar Monaten eröffnete ein Onlineversandhändler aus Übersee ein neues Logistikzentrum in Borgstedtfelde, direkt an der Bundesautobahn 7 unweit meiner früheren Heimat in Büdelsdorf.

    Seitdem tauchen plötzlich signifikant mehr weiße Lieferwagen auf, in Borgstedt, Rendsburg und Büdelsdorf stehen sie nachts in den Wohngebieten am Stadtrand herum, wo sie morgens von Männern in Warnwesten bestiegen werden und anschließend unter anderem in Kiel auftauchen.

    Ich bin mir nicht so ganz im Klaren, ob es einen Grund gibt, dass dieser gewisse Onlineversandhändler auf anonyme weiße Lieferwagen setzt und nicht auf die aus der Werbung bekannten Fahrzeuge mit deren Premium-Farbgebung, aber man wird sich da wohl etwas überlegt haben. Vielleicht ist die Fahrzeugbeschaffung nicht der schnellen Expansionsstrategie der Firma hinterhergekommen, vielleicht will man aber auch vermeiden, sich den Zorn der Anwohner zuzuziehen, wenn diese Fahrzeuge plötzlich überall im Weg stehen.

    Spätestens wenn die unterbezahlten Arbeitskräfte aus den Fahrzeugen purzeln und die charakteristischen Pakete des Versandhändlers zur Tür tragen, halte ich es für ziemlich wahrscheinlich, dass es sich um Fahrzeuge aus Borgstedtfelde handelt. Ich glaube jedenfalls nicht, dass just mit der Eröffnung des dortigen Logistikzentrums plötzlich alle möglichen Lieferdienste wie DHL, UPS, GLS, DPD und so weiter auf anonym-weiße Fahrzeuge umgestiegen sind.

    Als zusätzlichen Bonus kann mal als Kunde am Liefertag den Standort des Wagens per GPS-Anzeige auf einer Karte verfolgen. Als Software-Entwickler bin ich mir bewusst, dass diese Darstellung nicht besonders genau sein muss und die teilweise schleppende Aktualisierung von mitunter über einer Minute nur zur Abschätzung der ungefähren Ankunftszeit taugt, nicht aber zur Einschätzung des Fahrverhaltens unten auf der Straße.

    Trotzdem dachte ich mir, als ich einmal eine Lieferung über diese Anzeige verfolgte: Der muss ja wohl gegen die Einbahnstraße gefahren sein — anders ließ sich die Darstellung auf der Karte nur mit extrem ungenauen Daten erklären.

    Es passiert allerdings inzwischen relativ häufig, dass sich ebenjene weiße Lieferwagen gegen die Einbahnstraße bewegen. Muss wohl Zufall sein. Ob es sich hierbei um ein Fahrzeug aus Borgstedtfelde handelt weiß ich natürlich nicht — ich kann nur ungefähre Mutmaßungen anstellen.

    Und vor allem stehen diese berühmten weißen Lieferwagen auch plötzlich und quasi andauernd auf Radwegen herum — und machen die Wege komplett dicht, die parken nicht einmal alibimäßig „aufgeschultert“, um wenigstens so zu tun, den „echten Verkehr“ nicht behindern zu wollen. Ob es sich hier um ein Fahrzeug aus Borgstedtfelde handelt, weiß ich natürlich wieder nicht — es steht ja nicht drauf. Da sich drinnen aber zwei Männer in Warnweste aufhielten, die irgendwelche Pakete jonglierten, liegt der Verdacht wenigstens nahe.

    Ich kann an dieser Stelle natürlich wieder die üblichen Sprüche rezitieren: „Man kommt doch noch vorbei“, „Man kann ja auch mal warten“, „Er hat auch dein Paket dabei“, „Stell dich nicht so an“, „Es ist ja nur ganz kurz!“

    Die Polizei fuhr vorbei, interessierte sich aber natürlich nicht für diesen Falschparker, da es sich ja um den berühmten ruhenden Verkehr handelt und der „echte Verkehr“ nicht behindert wird.

    Ich fahre also links über die Fahrbahn vorbei, was mit dem vielen Gepäck natürlich nur mittelgut funktioniert, und just in dem Moment will der Fahrer losdüsen. Das wäre glatt wieder so eine Überseh-Nummer geworden, aber womöglich hätte er mich in seinem Weitwinkelspiegel gesehen, hätte er sich den nicht irgendwo kaputtfahren lassen. Nun ja.

    Wem auch immer diese tollen Fahrzeuge gehören, darf gerne einmal ein Fahrsicherheitstraining anordnen.

    Und seine Leute ordentlich bezahlen. Es darf meines Erachtens nicht sein, dass diese Menschen für einen Hungerlohn unsere Konsumgüter durch die Gegend fahren, damit wir in Pandemie-Zeiten das Haus nicht verlassen müssen.

  • Ich bin mir nicht so ganz im Klaren, ob es einen Grund gibt, dass dieser gewisse Onlineversandhändler auf anonyme weiße Lieferwagen setzt und nicht auf die aus der Werbung bekannten Fahrzeuge mit deren Premium-Farbgebung, aber man wird sich da wohl etwas überlegt haben.

    Das dürfte daran liegen, dass das Fahrzeuge von Subunternehmern sind, die mit eigenen Fahrzeugen im Auftrag des Versandhändlers ausliefern.

  • Hallo Malte,

    hast Du die Angelegenheit mit der Alten Levensauer Hochbrücke der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt (schriftlich?)?

    Sonst mache ich das. Das geht so nicht.

    Es hat sich bislang jedenfalls nichts geändert. Ich befürchte, man will die Sache bis zur Fertigstellung der neuen Brücke aussitzen.

  • Schön ist auch der Schusterkrug in Pries. Da wird gerade ein neues Gewerbegebiet gebaut. Mitten auf dem gem Zeichen zur Fahrradstraße erklärten Asphaltstreifens steht ein Radfahrer bitte absteigen.

  • Obwohl ich momentan von zu Hause arbeite, komme ich tagsüber gar nicht mal so häufig in die Verlegenheit, in die Innenstadt zu fahren.

    Und wenn ich’s tue, dann bereue ich es sofort: Man kommt ja wirklich keinen Kilometer weit, ohne von unaufmerksamen Rechtsabbiegern „übersehen“ zu werden. Was mich aber noch mehr wundert: Entweder liegt es an den fortschreitenden Lockerungen der Corona-Eindämmungsmaßnahmen oder daran, dass unser Bundesautominister seit ein paar Wochen wieder seine schützende Hand über falsch parkenden Kraftfahrer hält, aber auf meinen gerade mal vier Kilometern in die Innenstadt treffe ich locker ein Dutzend Falschparker auf dem Radweg.

    Hier ist zum Beispiel einer der bereits erwähnten ominösen weißen Lieferwagen beim Nichtbehindern des echten Verkehrs. Vier Fahrstreifen für den Kraftverkehr, der momentan baustellenbedingt hier nicht besonders stark vertreten ist, aber geparkt wird natürlich artig auf dem Radweg:

    Das Nichtbehindern des echten Verkehrs trieben diese Umzugshelfer auf die Spitze, die trotz Ansprache nicht bereit waren, ihre Mühle auf dem Seitenstreifen zu parken. Da muss man nämlich einen Parkschein lösen. Sollen Fußgänger und Radlinge halt über die Fahrbahn ausweichen.

    Gegenüber sucht einer nach dem Weg, während sich der andere erstmal ganz genüsslich eine Kippe ansteckt:

    Und… naja. Vier Fahrstreifen für den Kraftverkehr, wo soll er da schon parken, nä?

    Es nervt einfach. Gerade weil man eben ständig auf die Fahrbahn ausweichen oder über den Gehweg schieben muss.