Sperrung von Bundesstraße - Ausweichweg ohne Winterdienst

  • Beitrag von Gelöschtes Mitglied (17. Oktober 2018 um 18:51)

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  • Ein weiterer Fall aus der Pfalz: Im Westen von Kaiserslautern ist die B270 nach Norden für Radfahrer gesperrt. Der Stadtteil Siegelbach und das neue Industriegebiet Nord sind damit nicht direkt per Rad zu erreichen (vgl. Pannenflicken 2012, die Situation ist seither nicht besser geworden). Die Ausweichstrecke für Radfahrer führt in einem Riesenbogen durch den Wald, über wassergebundene Wege. Und an Winterdienst ist natürlich nicht zu denken.

  • Beitrag von Gelöschtes Mitglied (17. Oktober 2018 um 20:25)

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  • Beitrag von Gelöschtes Mitglied (20. Oktober 2018 um 11:04)

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  • Beitrag von Gelöschtes Mitglied (8. Dezember 2018 um 19:38)

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  • Beitrag von Gelöschtes Mitglied (9. Januar 2019 um 20:51)

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  • Das wäre ja mal was, wenn auch das illegale Aufhängen von Verkehrszeichen einen Straftatbestand darstellen würde, für den die MA der Verkehrsbehörden persönlich haften müssten. Ich glaube, dann wären 99% aller [Zeichen 240] in ganz Deutschland in kürzester Zeit weg.

  • Anordnung von Verkehrszeichen erfolgt ja nicht illegal, sondern fehlerhaft oder ermessensfehlerhaft.

    wenn man also das fehlerhafte Anordnen von VZ. durch "Haftung" ahnden lassen wollte, müsste man auch das fehlerhafte nicht-anordnen von VZ. durch "Haftung" ahnden lassen.

    Nur dann wäre ein verfolgtes Ziel - nämlich die Prüfung des Einzelfalls - umsetzbar.

  • Vielleicht müsste man analog zur Fahrlässigkeit unterscheiden zwischen ermessensfehlerhaften Anordnungen und grob ermessensfehlerhaften Anordnungen.

    Die Beschränkung des fließenden Verkehrs in Form des Verbotes einer Verkehrsart mit der Begründung, dass damit die Ampelphasen für eine andere Verkehrsart besser zu optimieren seien, wäre sicherlich grob ermessensfehlerhaft, weil nicht einmal versucht wurde, die Anordnung mit einer außergewöhnlichen Gefahrenlage zu begründen.

    Auch die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht auf einem 1,30m breiten Zweirichtungsradweg auf der linken Straßenseite einer wenig befahrenen Nebenstraße mit Tempo 30 wäre sicherlich grob ermessensfehlerhaft, weil ganz offensichtlich keine außerordentliche Gefahrenlage auf der Fahrbahn bestehen kann und die Mindestvoraussetzungen deutlich unterschritten sind und weil linksseitige Radwege innerorts sowieso niemals die Verkehrssicherheit erhöhen können. Warum muss man mit solch eindeutigen Fällen ein Verwaltungsgericht bemühen?

    Egal wie: Man muss es den Verkehrsbehörden schwerer machen, damit sie mit ihrem fahrradfeindlichen Murks nicht immer so einfach durchkommen und ändern, dass man dagegen nur langwierige juristische Auseinandersetzungen führen kann. Warum muss man gegen jedes unzulässige Schild klagen? Warum gibt es nicht eine übergeordnete Stelle (z.B. beim Verkehrsministerium des Bundeslandes), die den ahnungslos agierenden und nach eigenem Gutdünken entscheidenden örtlichen Verkehrsbehörden auf die Finger schaut? Da könnten natürlich genau solche Trottel sitzen wie in den Provinz-Behörden, aber vielleicht wäre es auch möglich, dort Spezialisten für bestimmte Fachfragen einzusetzen, die zumindest den allergrößten Mist unterbinden.

    2 Beispiele aus der ländliche Idylle Nordkehdingens zwischen Stade und Cuxhaven. Links ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg auf einem Deich, der 50m weiter endet und dann rechtwinklig nach rechts die Böschung hinab führt. Und rechts eine extrem gefährliche Einmündung eines endenden Radweges auf eine Straße, auf der am Tag mindestens 20 Autos fahren. Da steigt man doch besser ab! Irgendwo in der Gegend schiebt sicherlich noch jemand sein Fahrrad durch die Gegend und sucht das Schild, wo er wieder aufsteigen darf. Jeder, der seine Unterschrift unter eine derartige Anordnung gesetzt hat, gehört umgehend aus dem Staatsdienst entlassen.

  • Es ist schade, dass man sich als Bürger nicht auf das Instrument der Ersatzvornahme gegen eine handlungsunwillige / handlungsunfähige Verwaltung berufen kann: »Sie haben das Schild ... nicht abgehängt, obwohl Sie sich dazu am ... verpflichtet hatten. Daher habe ich es demontiert und halte es zur Abholung bereit. Dafür berechne Ihnen dafür pauschal 100 Euro, zahlbar binnen zwei Wochen. Bei Nichtzahlung werde ich meine Einkommensteuerzahlung entsprechend kürzen. Mit freundlichen Grüßen ...«

  • Links ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg auf einem Deich, der 50m weiter endet und dann rechtwinklig nach rechts die Böschung hinab führt.

    Der ist doch nicht fahrbahnbegleitend und verläuft dort nur zufällt parallel. Das Blauschild verbietet hier lediglich dem Kraftverkehr, diesen Verkehrsweg zu benutzen. Was man ja schließlich auch an den eingefahrenen Spurrinnen erkennen kann... :P

    Nein, halt! Bessere Variante: Das Blauschild bezieht sich auf den unbefestigten Pfad daneben! :D

  • Nein, halt! Bessere Variante: Das Blauschild bezieht sich auf den unbefestigten Pfad daneben! :D

    Das halte ich für gar nicht allzu weit hergeholt. Normalerweise steht ein Schild ja rechts der betroffenen Verkehrsfläche. Und der Weg rechts ist doch viel zu breit für einen kombinierten Fuß- Radweg. :S

  • Der ist doch nicht fahrbahnbegleitend und verläuft dort nur zufällt parallel. Das Blauschild verbietet hier lediglich dem Kraftverkehr, diesen Verkehrsweg zu benutzen. Was man ja schließlich auch an den eingefahrenen Spurrinnen erkennen kann... :P

    Nein, halt! Bessere Variante: Das Blauschild bezieht sich auf den unbefestigten Pfad daneben! :D

    Dieses Blauschild ist ein hervorragendes Beispiel dafür, dass damit eigentlich »dieser Weg darf nur von Radfahrern und Fußgängern benutzt werden« gemeint ist. Das Problem ist die Benutzungspflicht, die in der StVO mit diedem Schild verknüpft wird.

  • Es ist bereits blödsinnig, das Radfahren in dieser Spurrille auf dem Deich überhaupt zu erlauben, selbst wenn man das nicht als Benutzungsverbot der rechts daneben verlaufenden Fahrbahn interpretiert. Und warum muss ich als Radfahrer überhaupt ständig interpretieren, ob ein Verkehrszeichen wirklich so gemeint ist oder ob das nur jemand aus Spaß/Unfähigkeit/Dummheit aufgestellt hat oder ob das dort jemand seit Jahren vergessen hat, abmontieren zu lassen? https://www.google.de/maps/@53.80738…m/data=!3m1!1e3

    Es ist doch das selbe mit den ganzen Wirtschaftswegen mit [Zeichen 250], von denen der Gelöschtes Mitglied in seiner Gegend schreibt. Soll man da wirklich nicht drauf Fahrrad fahren oder hat da nur jemand das [Zusatzzeichen 1022-10] vergessen? Oder waren die [Zeichen 260] gerade aus?

    Besonders spannend werden diese Fragen, wenn solche für Fahrzeuge (inkl. Fahrräder) gesperrten Wege noch mit Fahrradwegweisern versehen werden.

    Ist das [Zeichen 250] hier ernst gemeint oder nicht? Das ist immerhin der Elberadweg, seit Jahren beliebtester Radwanderweg Deutschlands. Leider darf man darauf gar nicht Fahrrad fahren, schade eigentlich!

    Doof wird es, wenn etwas passiert, z.B. ein Zusammenstoß mit einem Fußgänger, Deichschaf, etc. Interessiert aber keinen. Wenn man auf solch einen Quatsch hinweist, gilt man als Korinthenkacker und Paragrafenreiter, aber im Schadensfall werden einen die Anwälte zur Kasse bitten.

    Und was ich eigentlich noch schlimmer finde: Ich fühle mich einfach nicht ernst genommen. Überall soll ich absteigen und schieben, und auch nicht so pingelig sein, wenn man "mal" ein falsches Verkehrszeichen aufgestellt hat und gleichzeitig muss ich mir immer anhören, dass Radfahrer sich auch nie an die Verkehrsregeln halten.