30. August: Fahrradgroßkontrolle am Alsterglacis

  • He he, das ist die typische Hamburger Beschilderung. [Zeichen 237] zeigt an, dass unter den roten Betonsteinen ein benutzungspflichtiger Radweg liegt (auf der Fahrbahn gilt [Zeichen 274-56], da muss das so sein), und rechts davon liegen Gehwegplatten, also ist das auch ohne Beschilderung für Fußgänger gedacht. Ein [Zeichen 241-30] aufstellen? Wofür? Die Wege sind doch »baulich getrennt«, gelle?

    Aber man könnte sich tatsächlich mal den Spaß machen und anfragen, warum da nicht [Zeichen 259] steht ...

  • Welche Fahrbahn? Schilder stehen grundsätzliche rechts von der Fläche, für die sie gelten sollen. Ich sehe hier keinen Anhaltspunkt für eine der Ausnahmen von diesem Grundsatz. Und da an der Ampel steht, dass es ein Zweirichtungs-Radweg ist, ist die Leitline wohl zu Trennung der beiden Fahrtrichtungen da.

    Hach, was wäre das schön in einem die Vorschriften extrem ernst nehmenden Rechtsstaat zu leben.:whistling:

  • Hach, was wäre das schön in einem die Vorschriften extrem ernst nehmenden Rechtsstaat zu leben.:whistling:

    Was des einen Traum, ist des anderen Alb-.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Die Hamburger Polizei scheint ihre Großkontrollen ja wirklich regelmäßig durchführen zu wollen:

    Schade, dass man sich immer auf die gleichen Stellen konzentriert. Das Gehwegradeln an der eingangs erwähnten Stelle am Alsterglacis abkassieren zu wollen ist langsam öde, da könnte sich die Polizei als Straßenverkehrsbehörde gerne um eine vernünftige Verkehrsführung bemühen.

  • Es ist nun einiges passiert.

    Vor ein paar Tagen fand ich eine Vorladung für den 4. Februar am Amtsgericht Hamburg im Briefkasten. Der Brief war seine obligatorischen drei Wochen unterwegs, weil man es zunächst wieder einmal an meinem alten Briefkasten versucht hat. Dieses Mal wurde immerhin davon abgesehen, den Brief als förmlich zugestellt in einen namenlosen Kasten zu stopfen, sondern erst einmal bei der Behörde meine neue Anschrift in Erfahrung gebracht. Das führt dazu, dass auf dem gelben Umschlag nun zwei verschiedene Datumsangaben eingetragen wurden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht im Sinne des Erfinders ist, aber naja.

    Gestern habe ich telefonisch mit § 49 OWiG an der Hand Akteneinsicht beim Amtsgericht beantragt. Das hätte ich auch vor meinem Einspruch noch machen können, allerdings war damals in der Akte noch nicht viel mehr als die eigentliche Ordnungswidrigkeitenanzeige. Da nach meinem Einspruch das Verfahren aber aufrecht erhalten und nicht eingestellt wurde, müssten sich ja nun interessante Dinge in der Akte befinden.

    Heute morgen um 8.15 Uhr rief mich die Dame von der Dienststelle zurück, ich könne täglich zwischen 8 und 16 Uhr vorbeikommen. Prima, also los.

    Die Akte maß etwa zehn Seiten, angefangen mit der eigentlichen Ordnungswidrigkeitenanzeige, Tatbestandsnummer 137612, Vorwurf: „Fuhr mit seinem Fahrrad bei Rotlicht zeigender LZA über die Alsterglacis/Neuer Jungfernstieg“.

    Dann ein Auszug aus dem Fahreignungsregister. Natürlich leer, denn die Geschwindigkeitsübertretung ein paar Tage zuvor führte aufgrund der geringfügigen Überschreitung nicht zu Punkten.

    Dann kommt die Urkunde über die förmliche Zustellung des Bußgeldbescheides. Da hätte man auch Dinge wie „Empfänger verzogen“ ankreuzen können, aber laut dem Protokoll hatte die Deutsche Post erst geklingelt („zu übergeben versucht”) und dann in den Briefkasten gestopft („zur Wohnung“). Naja.

    Dann folgt mein Einspruch, sorgfältig fotokopiert mitsamt der Vorder- und Rückseite des Umschlages.

    Auf den Einspruch folgt dann das Ersuchen an den Anzeigeerstatter, also die beiden Polizeibeamten. Die äußerten sich dann am 1. November, also mittlerweile lockere zwei Monate nach dem Vorfall. Grundsätzlich deckt sich der beschriebene Ablauf des Geschehnisses mit meiner Erinnerung, da sind wir uns einig, aber in den Details gibt es dann doch erhebliche Unterschiede.

    Umunwunden geben die Beamten an, dass sie keine Sekunden gezählt hätten und für die Kontrollaktion nicht mit einer geeichten Stoppuhr ausgerüstet worden wären. Von ihrer Beobachterposition aus konnten die Beamten sehen, dass Herr Hübner mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit gefahren wäre und noch vor der Ampel hätte bremsen können. Dann: „Ich kann nicht sagen, wie viele Sekunden vergangen waren.”

    Und das ist ja auch das, was mir direkt am 30. August schon sauer aufgestoßen ist: Die beiden konnten mir nicht mitteilen, ob es 0,5 oder 1,5 oder 3 Sekunden seit dem Umschalten auf rotes Licht waren. Das finde ich blöd, das ist, ganz unabhängig von meinem hier vorliegenden Fall, eine schlechte Herangehensweise für so eine Rotlichtkontrolle, finde ich. In dem Fernsehbeitrag des NDR zu der Kontrolle äußerte sich einer der Beamten, es würden ohnehin nur Rotlichtverstöße mit mehr als drei Sekunden Rotzeit geahndet. Das scheint hier ja nicht geklappt zu haben — und mit Verlaub: Wenn ich weiß, dass hier eine Kontrolle stattfindet, dann werde ich sicherlich nicht drei Sekunden nach Umschalten auf rotes Licht noch über eine Kreuzung fahren. So blöd bin ich dann doch nicht.

    Trotz der Einlassungen hat die Behörde das Verfahren aufrecht erhalten, also geht es auf dem Amtsgericht weiter. Zeugen sind keine geladen und ich wundere mich schon ein bisschen, ob die Richterin angesichts dieser ungenauen „irgendwie war es halt rot“-Angabe der Beamten den Bußgeldbescheid bestätigt.

    Ich hatte in meinem Einspruch noch die so genannte virtuelle Gelbphase von zwei Sekunden aus den RiLSA Abschnitt 2.4 genannt — darauf kann ich mich als Verkehrsteilnehmer zwar nicht berufen, aber es ist schon sehr sportlich, bei einer lediglich die Abfolge rot-grün beherrschenden Lichtzeichenanlage davon auszugehen, Radfahrer müssten so langsam fahren, dass sie immer sofort zum Stehen kommen könnten. Ich hatte mich laut meiner GPX-Aufzeichnung mit etwa 24 Kilometern pro Stunde bewegt, das Umschalten auf rotes Licht fand etwa vier Meter vor der Kreuzung statt, da kam ich schwer mit 6 Metern pro Sekunde noch zum Stehen.

    Naja. Mal sehen. Will jemand mitkommen? 4. Februar, 11 Uhr, Strafjustizgebäude im Saal 186.

  • Muss man sich da vorher anmelden, oder kann man spontan erscheinen?

    Man kann da einfach hinkommen. Gerichtsverfahren sind öffentlich, man muss nur im Strafjustizgebäude durch eine Personenkontrolle mit Taschenkontrolle und so weiter, also lieber eine Viertelstunde mehr einplanen.

  • Gibt schlimmeres. Ich finde meinen gar nicht mehr, musste extra einen vorläufigen beantragen, um etwas anderes zu beantragen. Aber wann braucht man das Ding schon, selbst die Polizei konnte meine Identität schon allein über meine EC-Karte feststellen...