Mal wieder Spaß an der Stresemannstraße

  • Wegen meines Urlaubes hatte ich gar nicht so richtig Zeit, mich über die Stresemannstraße aufzuregen, obwohl ich da schon drei Mal vorbeigefahren bin. Netterweise haben das ein paar Leute drüben bei Twitter und Facebook schon erledigt:

    An der Kreuzung Stresemannstraße / Kieler Straße / Holstenstraße wird momentan ein Studentenwohnheim (?) gebaut. Der dazugehörige gemeinsame Fuß- und Radweg wurde erst vor ein paar Jahren zugunsten des beschleunigten Kraftverkehrs verkleinert, nun wurde der Weg für Fußgänger gesperrt und Radfahrer dürfen sich da irgendwie auf den restlichen 75 Zentimetern zurechtfinden.

    Hamburg wird halt Fahrradstadt. Im Endeffekt laufen dort natürlich weiterhin Fußgänger herum, allein schon dadurch bedingt, dass dort Autofahrer aus geparkten Autos aussteigen. Und die obigatorischen Geisterradler auf dem Stück dürfen genauso wenig fehlen wie die Fußplatten des benachbarten Bauzaunes.

    Die Strategie der zuständigen Straßenverkehrsbehörde lässt sich wohl eher als aussitzen bezeichnen.

  • Malte 18. August 2018 um 20:11

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin’s jetzt noch mal abgefahren.

    Die Beschilderung ist ja ganz schön drollig: [Zeichen 259] mit [Zusatzzeichen 1022-10], sehr sinnvoll.

    Die Fahrstreifen wurden dann minimal nach links versetzt, rechts wurden 30 Zentimeter Breitstrich ergänzt. Ich sehe nicht, warum Kraftfahrer dadurch angehalten werden sollten, mehr Abstand zum Hochbord zu halten, rechtlich halte ich das für eine wirkungslose Markierung.

    Dann folgt der Seitenstreifen inklusive der üblichen Falschparker. Generell wird hier beim Parken auch mehr Abstand zur Fahrbahn als zum Radweg gehalten. Dass man es in der so genannten Fahrradstadt Hamburg noch nicht einmal geregelt bekommt, bei beengten Platzverhältnissen zugunsten der Sicherheit des Radverkehrs wenigstens die Parkplätze temporär aufzugeben, will mir genauso wenig in den Kopf wie die Aufhebung des ehemaligen Radweges zugunsten des beschleunigten Kraftverkehrs. Nun gut, man setzt in Hamburg nunmal Prioritäten.

    Da hinten nähert sich der obligatorische Geisterradler, mit dem ich mich ein biiiiischen angelegt habe. Leider ist auf dem Video aufgrund der berühmten tiefstehenden Sonne danach überhaupt nichts mehr zu erkennen. Er war der Meinung, ich hätte weiter rechts fahren müssen, weil wir in Deutschland ein Rechtsfahrgebot hätten, ich konnte aber nicht weiter nach rechts, weil da schon der Bauzaun steht. Naja.

    Blick zurück: Parkstände frei steht unter dem Schild:

    Gleich noch mal: Parkstände frei und bis Hausnummer soundso frei:

    Ich frage mich ja wirklich, wie viel Angst man dort vor dem Kraftverkehr hat, dass es für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer auf Teufel komm raus keine besseren Lösungen geben darf.

  • PeeeKaaaa ZwoooEins.

    Das lässt mich so fassungslos zurück wie die Arschlöcher hinterm Lenkrad, die mit 10cm Seitenabstand überholen und quaken: "selbst schuld, da ist ein Radweg!"

    Das ist so ein Gefühl von Hilflosigkeit und "gnaaaaaaaaa!!!! Was denkt ihr euch dabei!?"

    und am Ende bleibt nichts weiter als "ertragen", weil die zuständigen Behörden das aussitzen und bei Beschwerden nach oben einfach irgendwas begründen mit "Leichtigkeit des Verkehrs" und "wenn wir das anders machen, gibts dauerstau. Wollen Sie das?"...

  • Die Fahrstreifen wurden dann minimal nach links versetzt, rechts wurden 30 Zentimeter Breitstrich ergänzt. Ich sehe nicht, warum Kraftfahrer dadurch angehalten werden sollten, mehr Abstand zum Hochbord zu halten, rechtlich halte ich das für eine wirkungslose Markierung.

    Trotz des [Zeichen 259] passiert dann häufig so etwas:

    Ist natürlich wieder super. Radfahrer und Fußgänger sollen hier gerne aneinandergeraten, solange nur der Kraftverkehr nicht beeinträchtigt wird.

  • Radwege auf dem Hochbord sind halt nur anzulegen, wenn genügend Fläche für den Fußgängerverkehr vorhanden ist. Gegen die Radwege sollte man Widerspruch einlegen, aber als Fußgänger.

    Zumal das Schild Verkehrsverbot für Fußgänger für die gesamte Straße gilt, also auch auf dem Gehweg auf der anderen Straßenseite. Sowas laßt Ihr Euch in Hamburg bieten?

    Obwohl ich die Werbung für Sodastream ja ganz putzig finde- vor allem das entsetzte Gesicht des Bärtigen, dem die Flaschen die Treppe runterpurzeln- sollte man auf dessen Verwendung im Bereich der Trinkwasserversorgung Hamburg verzichten. Die zugesetzten Haluzinogene sind doch zu heftig.

    Probiert Eifelwasser. Das ist noch unbedenklich.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Das beste ist aber die Erklärung, warum der Radverkehr jetzt einfach verboten wird: Man könne keine sichere Führung des Radverkehrs gewährleisten. Eine Umleitung soll angeblich ausgeschildert sein, davon war vorhin aber noch nichts zu sehen. Prinzipiell fahren die lieben Radfahrer einfach neben der Absperrung des Radweges wieder auf das Hochbord rauf und kurbeln dort herum.

    Vielleicht muss sich die Polizei dann aber auch nicht wundern, wenn die lieben Radfahrer machen was sie wollen.

  • T30 und/oder separate Spur wäre ja eine Möglichkeit. Ach, "der Verkehr" staut sich dann. stimmt ja.


    Vielleicht sollten wir anfangen, die zuständige StVB einfach zu mögen. Dafür, dass sie eigentlich noch viel schlimmere Dinge tun könnten. 2-Richtungsradweg auf der Gegenseite z.B. ...

  • Mich macht das echt einfach fassungslos. Das ist die reinste Kapitulation, ich weiß nur nicht genau vor wem: Vor dem Kraftverkehr oder vor der Arbeitsstelle nebenan.

    Vor allem wird es ja auch nicht besser. Radfahrer sind da genau wie Kraftfahrer: Absperrung beiseite stellen und weiterfahren. Die Gefährdung besteht aber weiterhin, aber jetzt kann sich die Verwaltung im Falle eines Unglücks drauf zurückziehen, dass man dort ja gar nicht mit dem Rad fahren durfte.

  • Da ist tatsächlich eine Umleitung ausgeschildert. Kurz vor der Kreuzung steht da so ganz unauffällig ein kleines gelbes Schild, das nach rechts weist. An der Kreuzung selbst ist nichts zu sehen. Später in der Kieler Straße soll man dann nach links abbiegen.

    Ich bin die Umleitung nicht gefahren.

    Die Schilder sind leicht zu übersehen, vor allem weil direkt an der Kreuzung nichts zu sehen ist.

    Oder anders gesagt: Besser ist das nicht geworden.

  • In der Stresemannstraße läuft alles wie gewohnt: Der Kraftverkehr fließt auf insgesamt fünf Fahrstreifen, Radfahrer quetschen sich zwischen dem rechten Fahrstreifen und der Absperrung zurück auf den Radweg: https://twitter.com/RadSchulze/status/1036536912926990336

    Die Umleitung? Die findet fast niemand. Die gelben Schilder stehen zwar einigermaßen sichtbar dort herum, aber so weit vor der Kreuzung, dass man sie als normaler Verkehrsteilnehmer noch gar nicht mit der bevorstehenden Sperrung in Zusammenhang bringt — warum sollte man auf eine Umleitung achten, wenn man noch gar nicht weiß, dass gleich der Weg gesperrt wird?

  • »Erlaubt ist das nicht, denn laut Polizei besteht an dieser Stelle weiterhin eine Radwegbenutzungspflicht – auch, wenn der Radweg gesperrt ist. Das bedeutet: Das Radfahren auf der Fahrbahn ist dort laut Polizei weiterhin verboten und wird im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes auch kontrolliert.«

    Muss ich das verstehen?

  • die Polizei will aussagen:

    Dort ist eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet, weil das Fahren auf der Fahrbahn zu gefährlich ist. Mit der Pflicht der Benutzung des Radweges geht automatisch ein Verbot der Nutzung der Fahrbahn einher.

    Wenn der Radweg nun gesperrt ist, darf nicht auf der Fahrbahn gefahren werden, da das Verbot der Nutzung noch immer gilt.

    Das ist die Schubert'sche Auslegung der StVO. Radweg im Winter nicht geräumt? Pech gehabt, auf der Fahrbahn darfste dennoch nicht fahren.

    Der Rupert Schubert ist bei der Behörde für Inneres und Sport beim Amt für Innere Verwaltung und Planung der Chef der Chef der "Grundsatzangelegenheiten im Straßenverkehr". Ist allegmein bekannt, was der Herr in den letzten Dekaden für Stilblüten zu verantworten hat. Bei der Dauer seiner Tätigkeit bleibts nicht aus, dass dessen Ansichten auch in anderen Stellen hängenbleiben.

  • Wenn der Radweg nun gesperrt ist, darf nicht auf der Fahrbahn gefahren werden, da das Verbot der Nutzung noch immer gilt.

    Wurde das Thema mal vor einem Landes- oder Bundesgericht entschieden?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.