Dekra: Radfahrer sollen Lkw nicht rechts überholen

  • Die Dekra möchte gerne § 5 Abs. 8 StVO streichen, so dass Lastkraftwagen nicht mehr von Radfahrern rechts überholt werden dürfen: Radfahrer sollen Lkw nicht rechts überholen

    Dabei gerät natürlich mal wieder alles durcheinander:

    Zitat

    „Das Tragische hier ist, dass der ausreichende Raum auf der rechten Seite erst dann entsteht, wenn der Lkw rechts abbiegen will, und sich daher etwas weiter links eingeordnet hat, um um die Kurve zu fahren“, erläutert der Diplom-Ingenieur.

    In diesem skizzierten Fall dürfen Radfahrer aber ohnehin nicht überholen, denn § 5 Abs. 8 StVO erlaubt das überholen explizit nur an wartenden, also stehenden Kraftfahrzeugen.

    Dann:

    Zitat

    Früher habe man das Warten auf dem rechten Seitenstreifen und das Überholen mit mäßiger Geschwindigkeit rechts unterstützt, weil man Radfahrern nicht zumuten wollte, im Abgasstrom zu warten. „Das hat sich erledigt, da das Abgasverhalten moderner Lkw sich deutlich verbessert hat und das Abgasendrohr sich links befindet“, erläutert Klinke.

    Das Abgasverhalten moderner Lastkraftwagen hat sich sicherlich gebessert — wenn man denn nicht an einen älteren Lastkraftwagen oder an ein Fahrzeug mit ordnungswidrig deaktivierter Abgasreinigung oder ein Kraftfahrzeug gerät, das den Auspuff hinten rechts hat. Das ist ja nun wirklich das drolligste Argument, das ich seit langer Zeit zu § 5 Abs. 8 StVO gehört habe.

    Dann:

    Zitat

    Es gebe Situationen im Stadtverkehr, bei denen der Radfahrer den Lkw an jeder Ampel überholt – immer und immer wieder. „Jeder Vorgang birgt erneute Gefahren“, sagt Klinke und mahnt: „Hier gilt es dringend, einen Riegel vorzuschieben. Denn im Duell des Schwächsten gegen den Stärksten verliert immer der Schwächste, sprich: der Radfahrer oder Fußgänger.“ Am besten geeignet sind Klinkes Ansicht nach von der Fahrbahn getrennte Fahrwege mit entsprechend sicher gestalteten Knotenpunkten.

    Auch diese Argumentation halte ich für etwas unausgegoren. Genauso könnte man fordern, dass Lastkraftwagen nicht mehr rechts abbiegen dürften, weil sie sich offenbar nicht an die Regeln halten und im entscheidenden Moment ebenjenen Radfahrer „übersehen“, den vorher schon fünf Mal überholt haben. Ist aber halt Blödsinn, man kann doch nicht immer nur auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer abstellen.

    Und wie es um die Sicherheit dieser von der Fahrbahn getrennten „Fahrwege“ bestellt ist, lässt sich in jeder Unfallstatistik eindrucksvoll ablesen: Diese vermeintlich sicher gestalteten Knotenpunkte sind nämlich ebenjene Punkte, an denen Radfahrer zu Tode kommen, weil sie dort nämlich „wie aus dem Nichts angeschossen kommen“, für Lastkraftwagen-Fahrer hinter parkenden Kraftfahrzeugen, Litfaßsäulen und Straßenbegleitgrün unsichtbar bleiben — und weil diese vermeintlich sicher gestalteten Knotenpunkte das Gefühl vermitteln, hier in trügerischer Sicherheit die Kreuzung queren zu können.

    Das endet eben manchmal tödlich.

    Ich hätte mir gewünscht, dass die Dekra vielleicht nicht nur auf den Selbstschutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer abzielt, sondern stattdessen auch mal ein Wörtchen zum vorsichtigen Rechtsabbiegen, Abbiegeassistenten oder Beifahrern verliert.

  • Hallo Malte, habe gerade den von dir angegebenen Link angeklickt. ( https://www.eurotransport.de/artikel/dekra-…n-10308542.html ) Ganz oben in dem Artikel ein Foto bei dem man den Radfahrer sehr deutlich im Rückspiegel erkennen kann. Es handelt sich dabei vermutlich um den Weitwinkelspiegel rechts. Siehe auch: https://adfc-berlin.de/radverkehr/sic…ote-winkel.html

    Alleine dieses Bild ganz am Anfang des Artikels, den du verlinkt hast, zeigt, dass der Dekra-Sachverständige hier eiskalt und glatt Lügen verbreitet.

    In dem von mir verlinkten ADFC-Artikel heißt es dazu: "Es gibt keinen „Toten Winkel“ an schweren Lkw."

    Das hält natürlich weder die Dekra noch den ADAC davon ab weiterhin das Tote-Winkel-Märchen zum Besten zu geben. Stets verknüpft mit der "wohlmeinenden" Forderung, der schwächere Verkehrsteilnehmer solle sich gefälligst in Acht nehmen.

    Weil es hier so gut passt noch mal mein Foto von einer ADAC-Belehrungsveranstaltung über den toten Winkel. Der wurde an dem LKW künstlich dadurch erzeugt, dass mehrere Außenspiegel mit Tüchern verhängt wurden.

    Soooooo viele Kinder passen in den toten Winkel!

    Den gibt es an dem Vorführ-LKW aber nur deshalb, weil ein Teil der Spiegel mit schwarzen Tüchern verhängt wurde.

    Das ist keine Veranstaltung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, sondern ein Münchhausen-Stück. Hoffentlich haben's die Kinder und ihr Lehrer durchschaut und das noch mal gründlich nachgearbeitet.

    Der Rampenspiegel, der Frontspiegel und der Weitwinkelspiegel sind abgedeckt worden.

  • Auf baulich getrennte Radwege bezieht sich §5 Abs. 8 eh nicht. Das Problem, dass gerade dort viele Radfahrer beim Rechtsabbiegen getötet werden, wird dadurch nicht gelöst.

    Wenn LKW den Radfahrer immer und immer wieder überholt, dann sind wohl beide geradeausgefahren und nicht abgebogen.

    Davon abgesehen stimme ich Herrn Klinke in soweit zu, dass Radfahrer nicht rechts von LKW (Auch nicht PKW!) warten sollten. Entweder man bleibt dahinter, oder man überholt vollständig, muss dabei aber die Ampelphasen beachten, damit man auch wirklich nach vorne kommt bevor's weitergeht.

    Man könnte versuchen, Radfahrern genau dies beizubringen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Bei der DEKRA gibt es übrigens auch eine Seite zur Aufklärung rund um das Thema Abbiegeunfälle.

    Zielgruppe sind aber offenbar die lieben Radfahrer, denn alle Tipps und Verhaltenshinweise richten sich ausschließlich an Radfahrer: Nicht in den toten Winkel stellen, bei abbiegenden Lastkraftwagen vorsichtig sein, auf Vorfahrt verzichten, reflektierende Kleidung tragen und so weiter und so fort.

    Der Teil, der sich an LKW-Fahrer richtet, ist überraschend kurz: Ein Kontaktformular, über das man bis zu 50 „Fahr niemals rechts vorbei“-Aufkleber bestellen kann.

    Wenn man LKW-Fahrer immerzu ihrer Verantwortung beim Abbiegen entbindet und stattdessen mit dem Finger auf Radfahrer zeigt, die gefälligst aufpassen sollen, weil LKW-Fahrer nichts sehen können, dann braucht man sich auch nicht zu wundern, warum es ständig diese gefährlichen Situationen im Straßenverkehr gibt.

  • :cursing:Wer kann per Photoshop den LKW statt des Radfahrers durchstreichen und den Text in "fahr niemals links vorbei" oder "Augen auf beim Rechtsabbiegen" ändern?

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • :cursing:Wer kann per Photoshop den LKW statt des Radfahrers durchstreichen und den Text in "fahr niemals links vorbei" oder "Augen auf beim Rechtsabbiegen" ändern?

    Habe mal eben mit Gimp störendes entfernt und den Hintergrund transparentisiert, entgimpt, kwasi :

    https://abload.de/img/dekraneutral01i1iuv.jpg

    Textfeld vereinfacht:

    https://abload.de/img/lkwneutral010tfaf.jpg

    LKW-Spiegel vergrößert:

    https://abload.de/img/lkwneutral02m4f96.jpg

    LKW-Spiegel oben rum verbreitert:

    https://abload.de/img/lkwneutral03uhil0.jpg

    In den Spiegel könnte man Smileys oder Gesichter rein setzen.

    Im Textfeld könnten jetzt Sätze stehen wie:

    - Fahr niemals links vorbei !

    - Augen auf beim Rechtsabbiegen !

    - Radfahrer töten nicht - sie werden getötet !

    - Tote Winkel gibt es nicht !

    - Tote Winkel sind Märchen !

    Gibts noch mehr Ideen?

    ^^

  • Ich denke gerade über diesen Unfall von letzter Woche in Oldenburg nach: https://www.nwzonline.de/oldenburg/blau…3284536157.html

    Hier: https://goo.gl/maps/4eQR4HP8ZED2

    Da gibt es einen Schutzstreifen in der Schützenhofstraße und eine Aufstellfläche an der Ampel. Das Mädchen ist nach dem Zeitungsbericht über die Bremer Straße gefahren. Wenn sie bereits an der Radwegfurt gewartet hat, muss der LKW-Fahrer sie ja gesehen haben. Oder kam sie vielleicht von hinten auf dem Gehweg an? In dem Fall würde ich der DEKRA recht geben.