Die Dekra möchte gerne § 5 Abs. 8 StVO streichen, so dass Lastkraftwagen nicht mehr von Radfahrern rechts überholt werden dürfen: Radfahrer sollen Lkw nicht rechts überholen
Dabei gerät natürlich mal wieder alles durcheinander:
Zitat„Das Tragische hier ist, dass der ausreichende Raum auf der rechten Seite erst dann entsteht, wenn der Lkw rechts abbiegen will, und sich daher etwas weiter links eingeordnet hat, um um die Kurve zu fahren“, erläutert der Diplom-Ingenieur.
In diesem skizzierten Fall dürfen Radfahrer aber ohnehin nicht überholen, denn § 5 Abs. 8 StVO erlaubt das überholen explizit nur an wartenden, also stehenden Kraftfahrzeugen.
Dann:
ZitatFrüher habe man das Warten auf dem rechten Seitenstreifen und das Überholen mit mäßiger Geschwindigkeit rechts unterstützt, weil man Radfahrern nicht zumuten wollte, im Abgasstrom zu warten. „Das hat sich erledigt, da das Abgasverhalten moderner Lkw sich deutlich verbessert hat und das Abgasendrohr sich links befindet“, erläutert Klinke.
Das Abgasverhalten moderner Lastkraftwagen hat sich sicherlich gebessert — wenn man denn nicht an einen älteren Lastkraftwagen oder an ein Fahrzeug mit ordnungswidrig deaktivierter Abgasreinigung oder ein Kraftfahrzeug gerät, das den Auspuff hinten rechts hat. Das ist ja nun wirklich das drolligste Argument, das ich seit langer Zeit zu § 5 Abs. 8 StVO gehört habe.
Dann:
ZitatEs gebe Situationen im Stadtverkehr, bei denen der Radfahrer den Lkw an jeder Ampel überholt – immer und immer wieder. „Jeder Vorgang birgt erneute Gefahren“, sagt Klinke und mahnt: „Hier gilt es dringend, einen Riegel vorzuschieben. Denn im Duell des Schwächsten gegen den Stärksten verliert immer der Schwächste, sprich: der Radfahrer oder Fußgänger.“ Am besten geeignet sind Klinkes Ansicht nach von der Fahrbahn getrennte Fahrwege mit entsprechend sicher gestalteten Knotenpunkten.
Auch diese Argumentation halte ich für etwas unausgegoren. Genauso könnte man fordern, dass Lastkraftwagen nicht mehr rechts abbiegen dürften, weil sie sich offenbar nicht an die Regeln halten und im entscheidenden Moment ebenjenen Radfahrer „übersehen“, den vorher schon fünf Mal überholt haben. Ist aber halt Blödsinn, man kann doch nicht immer nur auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer abstellen.
Und wie es um die Sicherheit dieser von der Fahrbahn getrennten „Fahrwege“ bestellt ist, lässt sich in jeder Unfallstatistik eindrucksvoll ablesen: Diese vermeintlich sicher gestalteten Knotenpunkte sind nämlich ebenjene Punkte, an denen Radfahrer zu Tode kommen, weil sie dort nämlich „wie aus dem Nichts angeschossen kommen“, für Lastkraftwagen-Fahrer hinter parkenden Kraftfahrzeugen, Litfaßsäulen und Straßenbegleitgrün unsichtbar bleiben — und weil diese vermeintlich sicher gestalteten Knotenpunkte das Gefühl vermitteln, hier in trügerischer Sicherheit die Kreuzung queren zu können.
Das endet eben manchmal tödlich.
Ich hätte mir gewünscht, dass die Dekra vielleicht nicht nur auf den Selbstschutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer abzielt, sondern stattdessen auch mal ein Wörtchen zum vorsichtigen Rechtsabbiegen, Abbiegeassistenten oder Beifahrern verliert.