Es fehlt auch, dass nur für Straßen mit einer besonderen Gefahrenlage eine Benutzungspflicht in Erwägung gezogen werden darf. Das ist die Grundvoraussetzung. Wenn die fehlt, darf auch ein 5m breiter, überdachter und beheizter Radweg nicht benutzungspflichtig sein.
Wird doch bei 1:33 in dem Video gesagt. "Nur wenn die Nutzung der Fahrbahn zu gefährlich ist, darf angeordnet werden". Definitv eins der besseren Erklärvideos.