Das ist doch ein wunderbares Beispiel.
Wer nach halblinks will, darf - nein: muss! - an der roten Generalampel vorbeifahren, weil er nur dann bei Kombischeibengrün die nach rechts weiterführende Fahrbahn überqueren kann.
Dann kann er aber nicht anhalten müssen, wenn er hinter der roten Generalampel auf dem weiterfahren will.
Würde er vor der roten Generalampel anhalten (wo? Da ist keine Haltelinie ...), würde er die nach halblinks abbiegen wollenden Radfahrer blockieren.
Ich stelle mir es ziemlich lustig vor, dort ein Video zu drehen, wie es aussieht, wenn bei nennenswertem Radverkehrsaufkommen die nach halbrechts fahrenden Radler die rote Generalampel respektieren...