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  • In beiden Fällen muss man anhalten. In beiden Fällen gefährdet man niemanden, wenn man trotzdem fährt (beim linken Bild würde man rechtzeitig sehen, wenn von links ein Radfahrer kommt). Fußgänger dürften in beiden Fällen weitergehen.

    Das ist doch ein wunderbares Beispiel.

    Wer nach halblinks will, darf - nein: muss! - an der roten Generalampel vorbeifahren, weil er nur dann bei Kombischeibengrün die nach rechts weiterführende Fahrbahn überqueren kann.

    Dann kann er aber nicht anhalten müssen, wenn er hinter der roten Generalampel auf dem [Zeichen 240]weiterfahren will.

    Würde er vor der roten Generalampel anhalten (wo? Da ist keine Haltelinie ...), würde er die nach halblinks abbiegen wollenden Radfahrer blockieren.

    Ich stelle mir es ziemlich lustig vor, dort ein Video zu drehen, wie es aussieht, wenn bei nennenswertem Radverkehrsaufkommen die nach halbrechts fahrenden Radler die rote Generalampel respektieren...

  • Beitrag von krapotke (21. August 2020 um 22:34)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:44).
  • Beitrag von krapotke (21. August 2020 um 22:41)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:43).
  • Eine einfaches Zeichen 294 würde für Klarheit sorgen und die kombinierte Streuscheibe sparen.

    Nein, wieso? DIe Fahrbahnampel, die auf dem Bild zu sehen ist, gilt für Rechtsabbieger auf der Fahrbahn. Die kombinierte Streuscheibe hingegen gilt für geradeaus fahrende Radfahrer und geradeaus gehende Fußgänger. Was aber gilt für rechts abbiegende Radfahrer? Und wie Fahrbahnradler ganz richtig feststellt: Was könnte es für ein Chaos geben, wenn rechts abbiegende Radfahrer dort warten und den Weg für geradeaus fahrende Radfahrer blockieren würden?

    ich führe deinen Gedanken überspitzt weiter.

    Sorry, das ist etwas ganz Anderes. Ich habe einen Vorschlag gemacht, wie eine bestehende Regelung meiner Meinung nach verbessert und eindeutiger formuliert werden könnte und nicht gesagt, dass man sich einfach über Regeln hinweg setzen sollte, wenn sie einem nicht in den Kram passen (obwohl ich mich regelmäßig über Regeln hinweg setze, die mir nicht in den Kram passen [Zeichen 241-30][Zeichen 240]).

    Anstatt das Rechtsabbiegen auf Radwegen generell zu erlauben, könnte man es auch vom Standort des Lichtsignals abhängig machen, indem klargestellt wird, dass ein Lichtsignal hinter der zu querenden Fahrbahn nur für das Queren ebendieser Fahrbahn gilt und nicht für den Radverkehr in andere Richtungen. Wenn gewollt ist, dass alle Radfahrer vor der Kreuzung warten, dann sollte vor der Kreuzung ein eigenes Lichtsignal stehen und am besten auch eine Haltelinie markiert werden. Das Ganze wäre auch einfacher, wenn klar formuliert werden würde, dass auf Radwegen das allgemeine Lichtsignal für den Fahrverkehr niemals gilt. Wenn gewollt ist, dass Radfahrer auch auf dem Radweg halten, dann müsste eben am Radweg ein eigenes Lichtsignal für den Radverkehr vorhanden sein und es müsste klar sein, für welche Richtungen das gilt. Die derzeitige Regelung versteht keiner und es hält sich auch niemand daran.

    Hier zum Beispiel halte ich an, wenn die Ampel rot ist, um den Fußgängern das Queren zu ermöglichen. Ich bin dort aber der Einzige, der das tut und daher sollte das mit einem eigenen Lichtsignal für Radfahrer auf dem "Radweg" verdeutlicht werden. Und selbst da glaube ich, dass es auch funktioniert, wenn Radfahrer dort auf kreuzende Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn sie bei rot fahren, auch wenn das nicht der reinen Lehre entspricht :)

  • Beitrag von krapotke (21. August 2020 um 23:25)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:43).
  • Ja, irgendwer hat sich wohl über den Tweet beschwert oder der Ersteller hat ihn - warum auch immer - wieder entfernt. Da ich den Tweet noch offen hatte, konnte ich den Direktlink zum Video noch extrahieren, das verschwindet wohl nicht so schnell.

    Schade, ich hub grade zu einem meiner unqualifizierten Beiträge an, da war das Ding plötzlich weg.

    Eine tolle Aktion, die überall in D stattfinden könnte.

  • Es ist ein populärer Irrtum, dass die Grünzeit etwas über die Zeit aussagt, die Fußgänger zum Queren hätten.

    Es ist aber vielmehr die Summe aus Grün- und Räumzeit.

    Zumindest alle Führerscheininhaber müssten das ja wissen, denn auf der Fahrbahn gilt analog, dass nur bei Grün in die Kreuzung eingefahren werden darf, aber das Verlassen nicht mehr von Lichtzeichen abhängt (Grünpfeil-LZAs innerhalb der Kreuzung sind ja nur eindeutige Hinweise).

    Trotzdem sieht man immer wieder Fußgänger, die sich beeilen, die Fahrbahn zu verlassen, nur weil während der Überquerung ihre Ampel auf Rot schaltet. Wären die Ampeln korrekt auf Augenhöhe auf der eigenen Seite angebracht (wie auf der Fahrbahn in der Regel üblich), dann wäre das gar kein Problem mehr. Aber wieso einfach, wenn's auch verwirrend geht?

  • Satire?

    Lustigerweise ist mir tatsächlich noch kein Fall untergekommen, wo man eindeutig sagen müsste "Ja gut, das haben sie wohl verpennt!", also z. B. reiner Radweg und plötzlich Fußgängerampel. Das liegt wahrscheinlich auch an der großen Vielseitigkeit von § 10 StVO und der Möglichkeit für Radfahrer, nahezu überall straffrei die Fahrbahn queren zu können, solange man niemanden behindert, und das wäre dann in den meisten Fällen eher Selbstmord.

    Also glaube ich weiterhin an das gute im Verwaltungsbeamten und denke mir, dass selbiger sich wohl schon was dabei gedacht haben könnte, und den Radverkehr nicht mit langen Rotphasen aufhalten wollte, aber gleichzeitig dem Fußgänger eine sichere Querung bei Grün ermöglichen wollte. ;)

  • Es ist ein populärer Irrtum, dass die Grünzeit etwas über die Zeit aussagt, die Fußgänger zum Queren hätten.

    Es ist aber vielmehr die Summe aus Grün- und Räumzeit.

    Das ist natürlich richtig. Es ändert aber nichts daran, daß diese Straße für Fußgänger nur mit Sprinteinlage in einem Zug gequert werden kann, für alle anderen gibt es eine Bonusrunde auf der Mittelinsel.

    Ich kenne diese Straße (Bismarckstraße in Berlin), sie ist mehrere Kilometer lang, und Grünphasen für Fußgänger sind über deren gesamte Länge vergleichbar: Man kann diese Straße als Fußgänger nur mit sportlichen Ambitionen in einem Rutsch queren.

    Sie ist die Manifestation eines Fortschrittswahns, den man natürlich mit dem Automobil gleichsetzte: Sie hat 8 bis 10 Spuren (einschließlich Parkstreifen) plus beparkten Mittelstreifen. Es könnte ein Prachtboulevard sein, wurde aber in eine beampelte Autobahn mitten durchs Wohn- und Geschäftsviertel "umgestaltet". Sie ist damit fast so häßlich wie die ehemalige Ost-West-Straße in Hamburg

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

    2 Mal editiert, zuletzt von Peter Viehrig (24. August 2020 um 10:33)

  • Lustigerweise ist mir tatsächlich noch kein Fall untergekommen, wo man eindeutig sagen müsste "Ja gut, das haben sie wohl verpennt!", also z. B. reiner Radweg und plötzlich Fußgängerampel. Das liegt wahrscheinlich auch an der großen Vielseitigkeit von § 10 StVO und der Möglichkeit für Radfahrer, nahezu überall straffrei die Fahrbahn queren zu können, solange man niemanden behindert, und das wäre dann in den meisten Fällen eher Selbstmord.

    Also glaube ich weiterhin an das gute im Verwaltungsbeamten und denke mir, dass selbiger sich wohl schon was dabei gedacht haben könnte, und den Radverkehr nicht mit langen Rotphasen aufhalten wollte, aber gleichzeitig dem Fußgänger eine sichere Querung bei Grün ermöglichen wollte. ;)

    Reiner Radweg, nein, fällt mir auch nicht ein. Gibts bei uns aber auch nur ausgesucht wenige. Aber beim reinen Radweg galten früher auch kein Fußgängerampeln, oder? Zumindest kenne ich reine Radwege schon aus meiner frühen Jugend mit eignen Ampeln.

    Bei gemeinsamen Geh/Radwegen bei uns im Landkreis sind immer noch über 80% ohne entsprechende Streuscheiben, Radfahrer müssten also bei der Fahrbahnampel vor den Kreuzungen stehen bleiben. Womit das Risiko eines Konflikts mit einem abbiegenden KFZ wieder deutlich steigen dürfte.

    Es gibt auch linksseitige Radwege, wo Radler Kreuzungen, auch T-Kreuzungen, überwinden müssen, was in der Praxis StVO konform nur schiebend funktionieren würde.

  • Lustigerweise ist mir tatsächlich noch kein Fall untergekommen, wo man eindeutig sagen müsste "Ja gut, das haben sie wohl verpennt!"

    Vielleicht mag man bei diesem Bild denken, dass das so korrekt ist, weil es danach aussieht, dass die Furt auf der linken Straßenseite verläuft und man in dieser Richtung gar nicht mit dem Fahrrad fahren darf. Es gibt an dieser Kreuzung aber keine andere Querungsstelle für Fußgänger oder Radfahrer und man kann selbstverständlich dort mit dem Fahrrad rüberfahren, um nach der zweiten Ampel links zu fahren.

    Allerdings hat bei der Planung dieser Kreuzung (eigentlich bei der gesamten Brücke) ohnehin niemand an Radfahrer gedacht.

    https://goo.gl/maps/dz5z3VNVUDehohWJ6

  • Ich stelle mir es ziemlich lustig vor, dort ein Video zu drehen, wie es aussieht, wenn bei nennenswertem Radverkehrsaufkommen die nach halbrechts fahrenden Radler die rote Generalampel respektieren...

    Das sollte in die Planung für die nächste CM in Stade rein :) Und dann oben auf der Hansebrücke umentscheiden und doch weiter Richtung Salztor. :)

  • Vielleicht mag man bei diesem Bild denken, dass das so korrekt ist, weil es danach aussieht, dass die Furt auf der linken Straßenseite verläuft und man in dieser Richtung gar nicht mit dem Fahrrad fahren darf. Es gibt an dieser Kreuzung aber keine andere Querungsstelle für Fußgänger oder Radfahrer und man kann selbstverständlich dort mit dem Fahrrad rüberfahren, um nach der zweiten Ampel links zu fahren.

    Das es keine andere Querungstelle gibt, heißt doch nicht automatisch, dass man dann mit dem Rad fahren darf.

    Ich in der Meinung, wenn hier linksradln nicht erlaubt ist, dann müsste ein Radler hier drüber schieben au der Fußgänger-Furt.

    Wenn es ein beidseitiger Radweg ist dann dürfte der Radler natürlich auf der roten Furt fahren, müsste sich aber an der Fahrbahnampel orientieren, was von dem Platz vielleicht nicht ganz einfach ist und zu feindlichem Grün führen kann.

  • Ich in der Meinung, wenn hier linksradln nicht erlaubt ist, dann müsste ein Radler hier drüber schieben au der Fußgänger-Furt.

    Warum wäre das für dich "Linksradeln"? Die gezeigte Furt quert senkrecht den Salztorswall. Natürlich darf man im weiteren Verlauf nicht auf der linken Seite über die Brücke fahren, aber an der gezeigten Furt gibt es meiner Meinung nach kein links oder rechts.

    Aber egal, das ist dort ohnehin alles völlig verkorkst.

  • Dein Foto ist also der Weg über die Salztorstraße?

    Entschuldigung, das hatte ich anders interpretiert, ich dachte es ist der Weg parallel zur Salztorstraße.

    Über die Salztorstraße, wenn man beim Kupferdachgebäude stehen würde, wäre es schon sehr interessant welche der KFZ-Ampeln man als Radfahrer dann beachten soll.

    Auf der anderen Seite könnte man sich immerhin an den KFZ-Ampeln orientieren, nur wo man sich dann aufstellt um die auch zu sehen, ist sicher nicht ganz einfach.

  • Über die Salztorstraße, wenn man beim Kupferdachgebäude stehen würde, wäre es schon sehr interessant welche der KFZ-Ampeln man als Radfahrer dann beachten soll.

    Ja genau. Das Foto wurde vor dem alten Staatsarchiv mit dem grünen Kupferdach aus Richtung Hansebrücke aufgenommen. Ich wüsste nicht, welche allgemeine Ampel für den Fahrverkehr stattdessen gelten sollte.

    Und wenn man sich fragt, warum dort überhaupt Radfahrer in dieser Richtung den Salztorswall überqueren sollten, wie sie da legal hingekommen sind und wie sie weiterfahren: Wenn man von der Kleinen Archivstraße, 100m weiter östlich mit dem Fahrrad nach links in den Salztorswall abbiegen will, bleibt die Ampel rot, weil die Kontaktschleife nicht auf Fahrräder reagiert. Man kann dann warten, bis ein Auto kommt und die Kontaktschleife auslöst oder man biegt rechts ab und quert dann an der gezeigten Fußgängerampel, um dann auf der anderen Seite den Salztorswall entlang zu fahren.