Ich habe auf die schnelle drei Urteile gefunden.
Hast Du die Links noch?
Ich meine mich an ein Urteil zu erinnern, in dem die Fahrtenbuchauflage bei Falschparkern ganz grundsätzlich als unverhältnismäßig abgelehnt wurde.
Ganz allgemein bin ich negativ überrascht, wie schwer sich der Staat damit tut, Fahrtenbücher anzuordnen:
- Wenn der Bußgeldbescheid zu spät kommt (4 Wochen?), dann ist das Fahrtenbuch schonmal sofort vom Tisch.
- Wenn die Polizei keine ausreichenden Ermittlungsversuche unternommen hat, darf auch keins angeordnet werden.
- Und selbst wenn mal eins angeordnet wird, läuft es normalerweise maximal 12 Monate.
Gerade die Dauer: Selbst bei besonders schweren Verstößen (Unfallflucht) werden gerade mal 3 Jahre angeordnet. Was ein schlechter Witz: Ein Fahrtenbuch dient dem Schutz der Allgemeinheit bei weiteren Verstößen. Und Unfallflucht ist für den einzelnen Verkehrsteilnehmer so selten, dass es in den drei Jahren praktisch zu keinen weiteren Verstößen kommt. Wenn die Allgemeinheit geschützt werden sollte, müsste da eine Null hinten dran.