Von Parken steht da nichts und es gibt dort auch gar keine Parkflächen, sondern nur zwei Fahrbahnen, bei denen der Gehweg direkt daneben liegt.
Mit genügend Rückstau von der Kreuzung mit dem Berner Heerweg könnte es genauso gut sein, dass der Transporter schlicht verkehrsbedingt hinter dem Fußgängerüberweg halten musste.
Ob die Dame mit hinreichend gedrosselter Geschwindigkeit an den Überweg heranfuhr, um im Fall der Fälle für einen Fußgänger von links anzuhalten, ist leider nicht beschrieben, aber man kann wohl auch davon ausgehen, dass der junge Radfahrer schneller als ein Fußgänger querte; möglicherweise sogar mit Schwung aus dem senkrecht zur Fahrbahn einmündenden Weg kam. Dass auch 11-jährige den Fußgängerüberweg nicht fahrend überqueren dürfen oder dabei zumindest nicht das Warten der querenden Fahrzeuge erwarten sollte, scheint bei der hiesigen Analyse ja nicht ganz so wichtig zu sein ...