Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Von Parken steht da nichts und es gibt dort auch gar keine Parkflächen, sondern nur zwei Fahrbahnen, bei denen der Gehweg direkt daneben liegt.

    Mit genügend Rückstau von der Kreuzung mit dem Berner Heerweg könnte es genauso gut sein, dass der Transporter schlicht verkehrsbedingt hinter dem Fußgängerüberweg halten musste.

    Ob die Dame mit hinreichend gedrosselter Geschwindigkeit an den Überweg heranfuhr, um im Fall der Fälle für einen Fußgänger von links anzuhalten, ist leider nicht beschrieben, aber man kann wohl auch davon ausgehen, dass der junge Radfahrer schneller als ein Fußgänger querte; möglicherweise sogar mit Schwung aus dem senkrecht zur Fahrbahn einmündenden Weg kam. Dass auch 11-jährige den Fußgängerüberweg nicht fahrend überqueren dürfen oder dabei zumindest nicht das Warten der querenden Fahrzeuge erwarten sollte, scheint bei der hiesigen Analyse ja nicht ganz so wichtig zu sein ...

  • Der Unfallbeschreibung zufolge muss es sich um diese Stelle halten, die ich auf googlestreetview gefunden habe:

    https://www.google.com/maps/place/Pla…44!4d10.1375899

    Die Autofahrerin sah das, was auf dem googlestreetview-Link zu sehen ist.

    Allerdings stand in etwa dort, wo das B von Berner Damm zu sehen ist, ein Kastenwagen, der dort gehalten hat. Entweder, weil die Fahrzeuge vor ihm ins Stocken kamen, oder weil er dort trotz absolutem Halteverbot gehalten hat.

    Dann hätte die Autofahrerin allerdings so langsam auf den Fußgängerüberweg zufahren müssen, dass sie auf jeden Fall noch hätte anhalten können, bevor auf dem Fußweg jemand auftaucht. Auch wenn man von einem Elfjährigen möglicherweise erwarten kann, dass er sein Fahrrad über den Zebrastreifen schiebt, so dürfte er vermutlich nicht mit hoher Geschwindigkeit dort gefahren sein.

    "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist." (StVO §3, Abs. 2a)

    Direkt links von der Stelle auf dem streetview-Link ist eine Altentagesstätte. Die streetview-Aufnahme ist ja schon etwas älter. Heute müsste da eigentlich in dem Bereich der Straße Tempo 30 angeordnet sein. Wenn dann noch ein Zebrastreifen dazu kommt, der schlecht einzusehen ist, weil ein Kastenwagen auf der Gegenfahrbahn die Sicht versperrt, dann muss deutlich langsamer als 30 gefahren werden!

    Leider sagt der Artikel dazu nichts aus.

    Link zur Unfallbeschreibung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4944364

  • Dass auch 11-jährige den Fußgängerüberweg nicht fahrend überqueren dürfen oder dabei zumindest nicht das Warten der querenden Fahrzeuge erwarten sollte, scheint bei der hiesigen Analyse ja nicht ganz so wichtig zu sein ...

    Ich fürchte, da erwartest du etwas zu viel von einem Kind. Auch wenn es schon 11 Jahre alt ist. Es mag noch angehen, das man von dem Kind erwarten darf, dass es nicht mit vollem Schwung über den Zebrastreifen brettert. Vielleicht kann man auch noch erwarten, dass das Kind absteigt und schiebt, obwohl das Kind ganz gewiss schon vielfach beobachtet hat, dass das erwachsene Radfahrer auch nicht absteigen. Sie müssen es übrigens auch nicht, allerdings verlieren sie dann den Vorrang, den sie als Fußgänger hätten, der sein Rad schiebt. Das alles ist schon kompliziert genug für ein elfjähriges Kind.

    Aber dann soll das Kind auch noch so gewitzt sein, dass es erkennt, dass von rechts kommende Autofahrer*innen möglicherweise Probleme haben könnten, das Kind zu sehen, weil ein haltender Kastenwagen die Sicht verdeckt?

  • "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist." (StVO §3, Abs. 2a)

    Was nützt einem der Paragraph, wenn man in dem Falle das Kind erst Sekundenbruchteile bevor es gegen die Stoßstange knallt sieht?

    Bei einer 79-jährigen Fahrerin gehe ich auch nicht davon aus, dass sie da mit Top-Speed oder mehr durchgerauscht ist. Nur um schonmal der ISA-Leier vorzubeugen ;)

    Außerdem hätte dann sicher im Unfallbericht gestanden, wie weit der Bub durch die Wucht des Aufpralls durch die Luft geschleudert worden wäre.

    Ich fürchte, da erwartest du etwas zu viel von einem Kind. Auch wenn es schon 11 Jahre alt ist.

    Warum? In dem Alter sollte er nach StVO reif genug sein, um am Straßenverkehr auf der Fahrbahn teilzunehmen. Keine Ahnung, in welcher Klassenstufe heute die Verkehrserziehungskurse stattfinden, aber allzulange her sollten sie in seinem Fall auch nicht sein.

  • Was nützt einem der Paragraph, wenn man in dem Falle das Kind erst Sekundenbruchteile bevor es gegen die Stoßstange knallt sieht?

    Bei einer 79-jährigen Fahrerin gehe ich auch nicht davon aus, dass sie da mit Top-Speed oder mehr durchgerauscht ist. Nur um schonmal der ISA-Leier vorzubeugen ;)

    Außerdem hätte dann sicher im Unfallbericht gestanden, wie weit der Bub durch die Wucht des Aufpralls durch die Luft geschleudert worden wäre.

    Warum? In dem Alter sollte er nach StVO reif genug sein, um am Straßenverkehr auf der Fahrbahn teilzunehmen. Keine Ahnung, in welcher Klassenstufe heute die Verkehrserziehungskurse stattfinden, aber allzulange her sollten sie in seinem Fall auch nicht sein.

    Vermutlich wäre der junge Radfahrer tot gewesen, wenn die Autofahrerin mit Tempo 50 da durchgerauscht wäre. So gesehen hat sie sich möglicherweise schon vergleichsweise rücksichtsvoll verhalten. Trotzdem bleibt die Frage im Raum stehen, was denn in so einer Situation eine angemessene Geschwindigkeit ist.

    Und da kommt eigentlich nur Schrittgeschwindigkeit in Frage, weil der Vorrang des Fußverkehrs auf dem Zebrastreifen Priorität hat. Wie auch immer wird das nicht zu beantworten sein auf Grundlage der im Artikel veröffentlichten Datenlage. Es geht mir auch nicht um eine Schuldzuweisung, sondern darum, dass in so einer Situation Schrittgeschwindigkeit durchaus angebracht ist, auch für Radfahrer*innen. Auch Radfahrer*innen, die auf einen Zebrastreifen zufahren, müssen ggf. entsprechend das Tempo reduzieren.

    Leider sind oft drängelnde Autofahrer*innen zu beobachten, die das StVO-konforme Langsamfahrgebot an Gefahrenstellen, so dass der Fahrer nicht zum Gefährder gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen wird, für übertrieben halten.

    Daher ist es eine verpasste Gelegenheit, den Unfallbericht so zu schreiben, dass der Eindruck entsteht, im wesentlich sei der Junge selber Schuld an dem Unfall, weil er nicht das Rad geschoben hat: "Beim Überfahren des Zebrastreifens stieß sie mit dem Elfjährigen zusammen, der in diesem Moment die Berner Allee auf seinem Fahrrad querte."

    Warum nicht auch diesen Hinweis in den Bericht unterbringen: "Zur weiteren Klärung des Unfallgeschehens müssen unter anderem auch die gefahrenen Geschwindigkeiten ermittelt werden. Im Falle dass ein Fußweg nicht vollständig einsehbar ist, weil er von einem Fahrzeug verdeckt wird, ist Schrittgeschwindigkeit angemessen."

    ISA hätte übrigens in dem Falle vermutlich nichts genutzt, zumindest dann nicht, wenn die Fahrerin ohnehin schon die gebotene Höchstgeschwindigkeit eingehalten hatte. Allerdings sehe ich die Entwicklung von Assistenzsystemen, die das Fahren sicherer machen. noch lange nicht am Ende. ISA (Intelligenter Geschwindigkeitsassistent) zum Beispiel könnte so weiter entwickelt werden, dass zusätzliche Geschwindigkeitsreduktionen unterhalb der gebotenen Höchstgeschwindigkeit an Gefahrenstellen wie Fußgängerüberwegen [Zeichen 350-10] oder in der Nähe von Spielplätzen, Schulen und Kindergärten von dem System angemahnt werden und deren Umsetzung durch Motorleistungs-Drosselung unterstützt wird.

    Beispiel:

    In einem so ausgeschilderten Straßenabschnitt innerhalb einer Tempo-30-Zone ist das Tempo noch einmal deutlich unter 30 zu reduzieren. (Hinweis: Im Schattenbereich der Bäume links ist der Eingang zu einem Spielplatz.)

    Link zu der fotografierten Stelle zu googlestreetview:https://www.google.com/maps/@52.37102…!7i13312!8i6656

  • Am gerade erst umgestalteten Wiesendamm: Verkehrsunfall mit lebensgefährlich verletzter Radfahrerin in Hamburg-Winterhude

    Mir ist der Sachverhalt nicht so ganz klar, aber ich dachte, da wären jetzt in beiden Richtungen Radfahrstreifen eingerichtet worden? Insofern gehe ich mal davon aus, dass es sich um ein Kraftfahrzeug auf dem Seitenstreifen handelte und die Radfahrerin eigentlich auf dem Radfahrstreifen, nicht auf der Fahrbahn unterwegs war?

  • Auf keinen Fall würde ich auf den bald für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Ausstiegsassistenten vertrauen, sondern in jedem Fall einen genügend großen Abstand empfehlen. Aber trotzdem werden auch in Zukunft viele Radfahrer unvorsichtigerweise zu dicht an parkenden Autos langfahren. Ich vermute, dass der Ausstiegsassistent dazu beitragen wird, solche Unfälle zu reduzieren. Leider sind auch sehr einfach hergestellte Ausstiegsassistenten erlaubt, die zum Beispiel lediglich blinken und tuten. Dabei gibt es deutlich bessere Modelle, die auch kurzweilig (1-2 Sekunden) das Öffnen der Tür blockieren.

  • ich dachte, da wären jetzt in beiden Richtungen Radfahrstreifen eingerichtet worden?

    So zur Hälfte. Zwischen Borgweg und Goldbekufer bzw. Borgweg bis B5 gibt es keinen. Ebensowenig zwischen Saarlandstraße und Wiesenweg; dort fahren die meisten Radfahrer aber auf dem "Radweg". Fahrbahnnutzer werden dort regelmäßig genötigt. Vor'm Bahnhof Barmbek gibt's beidseitig auch keinen.

    Aus den Meldungen kann man nicht entnehmen, wo genau der Unfall passiert sein mag. Ich halte nachher mal die Augen nach Spuren offen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Am gerade erst umgestalteten Wiesendamm: Verkehrsunfall mit lebensgefährlich verletzter Radfahrerin in Hamburg-Winterhude

    Mir ist der Sachverhalt nicht so ganz klar, aber ich dachte, da wären jetzt in beiden Richtungen Radfahrstreifen eingerichtet worden? Insofern gehe ich mal davon aus, dass es sich um ein Kraftfahrzeug auf dem Seitenstreifen handelte und die Radfahrerin eigentlich auf dem Radfahrstreifen, nicht auf der Fahrbahn unterwegs war?

    Also ich habe der Pressemitteilung schon recht genau entnehmen können, wo sich das Ganze wohl leider ergeignet hat :(: Die entscheidenden Begriffe in der Pressemitteilung lauten: "Fahrbahn", "Winterhude" und am "rechten Fahrbahnrand".

    Anhand der Schilderung aus der Pressemitteilung würde ich davon ausgehen, dass die Radfahrerin in Fahrtrichtung Borgweg, im Abschnitt zwischen Saarlandstraße und Wiesenstieg, auf der Fahrbahn unterwegs war, was dort auch gar nicht anders möglich ist, aufgrund der Unbenutzbarkeit (Stichwort Dooring/mangelhafte Breite) des "Radweges" und der geparkte Hyundai dort in zweiter Reihe gestanden haben dürfte.

    [Edit: Theoretisch kann sich der Unfall natürlich auch im Abschnitt zwischen Borweg und B5 (in Fahrtrichtung B5) ereignet haben.]

    Weshalb wurde der Radfahrstreifen eigentlich damals noch mal abgelehnt? Waren das nicht diese virtuellen Parkplätze in der zweiten Reihe, welche man auf keinen Fall aufgeben wollte? Ich habe vor einiger Zeit mal bei entsprechender Stelle angefragt, ob dort etwas bzgl. eines Radfahrstreifens geplant ist. Die Antwort lautete sinngemäß, dass das von der bezirklichen Politik abhängig sei.

    So zur Hälfte. Zwischen Borgweg und Goldbekufer bzw. Borgweg bis B5 gibt es keinen. Ebensowenig zwischen Saarlandstraße und Wiesenweg; dort fahren die meisten Radfahrer aber auf dem "Radweg". Fahrbahnnutzer werden dort regelmäßig genötigt. Vor'm Bahnhof Barmbek gibt's beidseitig auch keinen.

    Aus den Meldungen kann man nicht entnehmen, wo genau der Unfall passiert sein mag. Ich halte nachher mal die Augen nach Spuren offen.

    Zwischen Borweg und B5 (in Fahrtrichtung B5) gibt es ja "Radwege", welche dauerhaft komplett von parkenden Fahrzeugen blockiert werden (legalisiert durch VZ 315), welche leider bis heute auch nicht zurückgebaut wurden und auch nicht sanierbar sind, wenn man den Gehweg nicht komplett beschneiden möchte und Bäume und Parkplätze nicht angetastet werden sollen. Interessant ist dort, dass die Breite der Richtungsfahrbahn nicht dazu ausreicht, um 2 Fahrstreifen abzumarkieren, aber trotzdem 2-spurig gefahren wird, also quasi wie z. B. auf Teilen der Kieler Straße/Langenhorner Chaussee...

    Einmal editiert, zuletzt von HAM_Radler (28. Juni 2021 um 15:25)

  • Man kann ja auch auf dem Radfahrstreifen gedoort werden.

    Link zu Mapillary zu einem schon vor längerem umgestalteten Abschnitt des Wiesendammes.

    Ullie , Du bist da mal wieder weit ab vom Thema. Ich glaube niemand würde heute irgendwie auf Ausstiegsassistenten vertrauen.

    Das ist nicht ganz richtig. Das Vertrauen auf moderne Technik ganz allgemein ist einerseits sehr gering, weil viele Errungenschaften der modernen Technik zu Unrecht sehr gering geschätzt werden. So weit stimme ich dir zu.

    Andererseits ist faktisch das Vertrauen auf moderne Technik sehr hoch. Denn viele Produkte moderner Technik werden ganz selbstverständlich im Alltag genutzt, ohne dass deren Zuverlässigkeit angezweifelt wird. In manchen Fällen ist das Vertrauen zugegebenermaßen viel zu hoch. Aber wer würde wohl beim Autofahren grundsätzlich auf den Einsatz eines Navis verzichten, weil er mal davon gehört hat, dass jemand auf die Angaben seines Navis so sehr vertraut hat, dass er in einen Fluss gefahren ist, weil das Navi eine Brücke angezeigt hat, wo nur eine Fähre war?

    Kürzlich sprach ich mit einem Taxifahrer darüber, dass ab 2022 bei neuen Automodellen ein Ausstiegsassistent vorgeschrieben ist. Er hatte auch schon davon gehört und fand das eine gute Idee von der er sich einiges verspricht. Daraufhin wollte ich wissen, ob er sich denn schon erkundigt hätte, ob sein Fahrzeug entsprechend nachgerüstet werden könnte. Da wurde er zurückhaltender, es ei ja nicht sein Fahrzeug und ob er dafür seinen Chef begeistern könne, bezweifle er ... .

    Ich hab ihn dann dafür gelobt, dass er zumindest diese Aufkleber angebracht hat:

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    Titel des Youtube-Films: "Gemeinsame Aufkleberaktion für mehr Sicherheit von ADFC und BZP"

    (BZP · Deutscher Taxi- und Mietwagenverband (BZP, ursprünglich Bundes-Zentralverband Personenverkehr – Taxi und Mietwagen)

    Ärgerlich:
    In dem Film kommt bei Minute 1:50 ein BZP-Sprecher zu Wort, der vehement dafür plädiert, dass Radfahrer*innen Schutzhelme tragen sollen.

    In dem ganzen Beitrag fehlt der Hinweis auf einen Ausstiegsassistenten. Dabei ist das eine Schutzmaßnahme, die der Verursacher von Dooring-Unfällen durchführen kann, ohne den Radverkehr zu beeinträchtigen oder den Radfahrern Vorschriften machen zu wollen, welche Kopfbedeckung sie tragen.

    Zusammengefasst: Mit dem Hinweis auf den Ausstiegs-Assistent bin ich mittendrin im Thema, "Unfälle mit Radfahrern". Bedauerlich ist, dass es Radfahrer gibt, die anscheinend den Ausstiegsassistenten jegliche Funktionstüchtigkeit absprechen. Mit dieser Haltung würde man alleine den Autoproduzenten überlassen, was sie einbauen und welche Funktionen als Mindestvoraussetzung gelten für einen Ausstiegsassistenten. Und die würden im Zweifel auch eine Billig-Variante gutheißen, die weniger gut arbeitet als ein hochwertiges Produkt.

  • Schlechte Nachrichten aus dem Mühlendamm: Radfahrerin von Sprinter erfasst und schwer verletzt

    Es handelt sich wohl um diese Stelle, an der der benutzungspflichtige Hochbord-Radweg in zwei Radfahrstreifen zum Geradeausfahren und Rechtsabbiegen übergeht. Ich habe da leider schon eine Ahnung, wie sich das zugetragen hat, aber ohne weitere Informationen zum Unfallhergang bleibt das dann doch Spekulation.

  • Stelle passt. Aktuelle Aufnahme auf Mapillary.

    Ich habe da leider schon eine Ahnung, wie sich das zugetragen hat, aber ohne weitere Informationen zum Unfallhergang bleibt das dann doch Spekulation.

    Spekulieren kann man viel. Letztlich kreuzen sich Verkehrsströme, wodurch solche Unfälle immer passieren können, wenn jemand pennt. Tempo 30 könnte helfen, dann hat man mehr Zeit zum gucken. Ansonsten Mischverkehr oder vollständige Trennung.

    Im Abendblatt (Paywall) stehen auch keine weiteren Details zum Unfallhergang drin.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Letztlich kreuzen sich Verkehrsströme, wodurch solche Unfälle immer passieren können, wenn jemand pennt.

    Was genau ist der Unterschied zwischen "jemand pennt" und einem unausweichlichen, nicht beeinflussbaren Ereignis, z.B. ein geplatzter Reifen, Meteroiteneinschlag, etc.

    Als was bezeichnet man Letzteres? Als "Unfall-Unfall"?

  • Was genau ist der Unterschied zwischen "jemand pennt" und einem unausweichlichen, nicht beeinflussbaren Ereignis, z.B. ein geplatzter Reifen, Meteroiteneinschlag, etc.

    Man sollte nicht übermüdet Fahrzeuge führen, dann "pennt" man weniger beim Fahren.

    Man sollte auch ab und zu neue Reifen aufziehen und diese nicht zu feste aufpumpen, dann platzen die auch seltener. Und selbst wenn... was passiert bei 30 oder 50 km/h schlimmes wenn ein Reifen platzt?

    Worauf willst du eigentlich hinaus?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Worauf willst du eigentlich hinaus?

    Führt nicht vielleicht die ubiquitäre und m.M.n. wenig reflektierte Verwendung des Begriffs "Unfall" für alle Zusammenstöße, die im Straßenverkehr passieren, letztlich dazu, dass wir alle diese Zusammenstöße inzwischen als schicksalhaft und unabwendbar annehmen?

    Ist es ein "Unfall", wenn ich als Corona-Positiver einen ganzen Supermarkt anstecke, nur weil ich keine Lust hatte, mich selbst zu testen? Und ist es ein "Unfall", wenn ich jemanden über den Haufen fahre, nur weil ich grade keine Lust hatte, aufzupassen?

    Würde es ggf. unsere Wahrnehmung beeinflussen, wenn das Wort "Unfall" im Straßenverkehr eben nicht für Fahrlässigkeit verwendet werden würde, sondern nur für solche Ereignisse, bei denen selbst Verkehrsrichter zum Schluß kommen, dass sie nicht auf Unaufmerksamkeit zurückgeführt werden können?