Hamburg - Unfälle mit Radfahrern

  • Schlagt mich, ich kann jetzt aber keinen Paragraphen nennen.

    Das sollte man allerdings, wenn man so schlaumeiernd daherkommt.
    Du meinst § 39 StVO

    Zitat

    Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Weshalb direkt dieser Angriff? Tut doch nicht Not.

    Es "solche" Schilder und "solche" Schilder. Hier ist es ein Gebotssschild und diese gelten ja keineswegs automatisch für alles was vor einem liegt, sondern einen bestimmten Raum und aus dem Grund müssen sich auch in eindeutig zuzuordmender Weise aufgestellt werden.

    In diesem Fall ist natürlich klar, daß unmöglich die "normale" Fahrbahn gemeint sein kann. Da das aber so überdeutlich selbsterklärend klar ist, habe ich darauf verzichtet extra darauf hinzuweisen. War mal wieder ein Fehler, wie man sieht.
    Ändert aber nichts daran, daß das Schild falsch aufgestellt ist. Wenn solches falsches Aufstellen nicht bloß ein einmaliger Akt ist, sondern aus Gewohnheit dann immer wieder so geschieht, kann darauf aber durchaus auch mal ein tatsächliches Problem entstehen und DANN interessieren sich Richter sehr wohl dafür.

    Wichtigste Regel für das Aufstellen von Verkehrsanordnungen ist: Sie müssen eindeutig sein. Und daran sollten sich Verwaltungen am besten immer halten, denn nur dann treten keine Gewöhnungseffekte ein, wo die Menschen dazu erzogen werden sich zuvieles mal eben selber zu denken und dabei dann womöglich die Fehler zu begehen, die zu unschönen Unfällen führen. Was ein Grund mehr ist, weswegen sich sogar für solch ein falsch aufgestelltes Schild, wie hier im Video, ein Richter durchaus interessieren sollte.

  • Weshalb direkt dieser Angriff? Tut doch nicht Not.

    Du hattest explizit darum gebeten, geschlagen zu werden. :saint:

    Finde selbst den Widerspruch:

    In diesem Fall ist natürlich klar, daß unmöglich die "normale" Fahrbahn gemeint sein kann.
    ...Ändert aber nichts daran, daß das Schild falsch aufgestellt ist.
    ... Sie müssen eindeutig sein.
    ... solch ein falsch aufgestelltes Schild, wie hier im Video


    Das Schild steht zwar nicht rechts, wo es "in der Regel" sein sollte, Du sagst aber selbst, dass in diesem Fall natürlich klar ist, welche Verkehrsfläche gemeint ist. Also steht es nicht falsch, sondern eindeutig.

    Sorry, aber Du hast mich da vielleicht einfach im falschen Moment erwischt. Ich bin nämlich kollossal angenervt, wenn Foren-User irgendwelche "kann"- oder "soll"-Bestimmungen der StVO breittreten und sich daraus herleiten, an welche Regeln sie sich hier und dort gar niemals nicht zu halten haben, weil ja irgendeine StVB etwas falsch gemacht habe.
    Das führt uns nicht weiter.
    Und bestärkt mich in der Annahme, dass es tatsächlich eine nicht unerhebliche Anzahl Verkehrsteilnehmer gibt, die sich mit profundem Halbwissen aus der StVO ihre Regeln zurechtbiegen, wie es gerade passt.

    Es gibt da draußen wirklich eine Menge Verkehrsführungen und -regelungen, die aus gutem Grund - vor allem aus Gründen der Sicherheit - zu bemängeln sind und dringend korrigiert werden müssten.
    Dieses Vz 240 gehört nicht dazu. Es gehört bestenfalls weg, weil man den "Radweg" nicht braucht. Muss aber sicher nicht an den rechten Rand des Gehwegs umgesetzt werden.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Das Schild steht zwar nicht rechts, wo es "in der Regel" sein sollte, Du sagst aber selbst, dass in diesem Fall natürlich klar ist, welche Verkehrsfläche gemeint ist. Also steht es nicht falsch, sondern eindeutig.

    Ich hab eigentlich keine Lust mehr mich auf diese Kindergartendiskussionsniveau zu begeben, aber da das hier noch nicht so bekannt ist:
    Du selber hast darauf verwiesen, daß man mit der Begründung vor Gericht wohl nicht durchkommen würde und genau darauf bezieht sich meine Äußerung eben, daß hier (in diesem gezeigten, diskutieren Fall) klar ist was gemeint ist.

    Ferner - weshalb muss ich eigentlich wiederholen, was da bereits steht? - habe ich gesagt, daß es auch Bedinungen geben kann, wo es eben nicht in der Weise so klar ist und spätetens dann interessiert auch einen Amtsrichter wieder wie Schilder laut geltendem Recht und Gesetz zu deuten sind.
    Hier treffen also mal wieder zwei Realität aufeinander: Die des Gesetzes, also dem was eindeutig geschrieben steht und dem was für den Alltagsgebrauch daraus in gerne vereinfachender Form als geläufige Handlungsanweisung abgeleitet wird.

    Vor Gericht kommt man mit dem "das macht man halt so, auch wenn es anders geschrieben steht", nicht sonderlich weit und es käme einer Kapitulation gleich, wenn man mit sowas bei Schadenersatzansprüchen (also Zivilprozessen) argumentieren würde.

    Aber weshalb muss ich das jetzt wieder so ausführlich und langatmig ausführen? Jemand der so flink und gewandt, zielsicher nur den scheinbaren Widerspruch findet, die Realität dabei ausblendet, kann das sicherlich auch selber schon längst wissen. Es sei denn es geht ihm um etwas anderes...

  • Da das Verkehrszeichen aber falsch aufgestellt ist, fährt man auf der Straße genau richtig. Und eigentlich müssten die Fußgänger dann auch die Straße benutzen. Solche Schilder müssen rechts des Verkehrsweges aufgestellt werden, da sie für den Verkehrsraum links von ihnen gelten. - Schlagt mich, ich kann jetzt aber keinen Paragraphen nennen.

    Cool. Erst Unsinn behaupten, dann persönlich angreifen. So gehört sich das im Internet. Einen dreiviertel Bonuspunkt für Beharrlichkeit gibt es auch noch.

    Verkehrszeichen "sollen in der Regel rechts" aufgestellt werden. Wie ja hier schon richtig beschrieben wurde (Quelle hier: ).

    § 39 Verkehrszeichen

    (1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
    (1a) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.
    (2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.

    Das blaue Radwegeschildld ist im besonderen ein Vorschriftszeichen ( ). Für diese gelten tolle Sonderregeln. Nämlich diese:

    (1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
    (2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben. Andere Zusatzzeichen enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Die besonderen Zusatzzeichen zu den Zeichen 283, 286, 277, 290.1 und 290.2 können etwas anderes bestimmen, zum Beispiel den Geltungsbereich erweitern.

    Da steht nirgends, dass so ein Schildl nur gilt, wenn es in deinen Augen richtig montiert ist. Im Gegenteil .. es gelten solche Schilder auch wenn sie etwa beweglich sind, dann haben sie Vorrang. Oder wenn sie versetzt werden und andere damit ungültig werden.

    Wie immer gilt hier auch: Das Schild muss für den "durchschnittlich verständigen Menschen" verständlich sein. Das erwarten die anderen Verkehrsteilnehmer. Klar.. wenn die rote Ampel ein Stückerl von einer Haltelinie entfernt ist, damit zum Beispiel die Feuerwehrausfahrt frei bleibt, dann kann man annehmen man dürfe weiter fahren. Der durchschnittlich verständige Verkehrsteilnehmer kapiert das aber. Die extra-schwierigen müssen dann halt klagen und sich die Situation vom Richter erklären lassen. Viel Spaß dabei.

  • Vor Gericht kommt man mit dem "das macht man halt so, auch wenn es anders geschrieben steht", nicht sonderlich weit

    Täusch dich da mal lieber nicht. Es gibt genug Amtsrichter, die nach MSDWGI entscheiden mit der Begründung: 9 von 10 Verkehrsteilnehmern haben anscheinend kein Problem zu erkennen, was mit dieser Beschilderung gemeint ist.

  • In der Nähe meiner Wohnung gab es heute Morgen einen tödlichen Unfall:

    Was dort eigentlich passiert ist, bekommt man aus der eigentlichen Nachricht kaum heraus.

    Der Tatort ist wohl in der Nähe der Hausnummer 100, also ungefähr hier:

    Die Kraftfahrerin kam dann aus der Straße links im Bild, kollidierte mit dem Radfahrer, der auf dem „Fußgängerüberweg“ fuhr und kam anschließend in der gegenüberliegenden Grundstückseinfahrt zum Stehen.

    Ich höre schon wie Radfahrer-Hasser wieder trommeln: „Man darf nicht auf Fußgängerüberwegen fahren, der Radfahrer ist schuld, führt endlich Fahrrad-Kennzeichen ein“ Aber: Es gibt hier keinen Fußgängerüberweg. Ein Fußgängerüberweg ist die fachliche Bezeichnung für einen Zebrastreifen. Den gab es zum Zeitpunkt der Google-Streetview-Aufnahme dort nicht, den gibt es jetzt immer noch nicht. Was es dort aber gibt ist eine Fahrradfurt, die neben der Fußgängerfurt verläuft — und offenbar war der Radfahrer auf ebenjener Furt sogar in der richtigen Fahrtrichtung unterwegs, sonst hätte die Morgenpost das sicherlich gleich ausgeschlachtet.

    Eigentlich wundere ich mich langsam ein bisschen, wer denn überhaupt noch diese Verkehrsregeln verstehen soll. Es ist ja kein Wunder, dass ich mir andauernd „Radfahrer halten sich eh nie an die Regeln“, wenn nicht mal eine Zeitung in der Lage ist, die relativ einfache Kreuzungssituation regelgerecht wiederzugeben.

  • Die Blöd weiß es am genausten:
    Autofahrerin wollte nach links in die Franzosenkoppel abbiegen, Radfahrer fuhr auf dem linken Radweg in Richtung Süden.
    Dass der Radfahrer auf dem linken Radweg unterwegs war schreibt auch die MoPo.

    Ich mutmaße: Autofahrerin war zu schnell unterwegs und wollte sehr zügig abbiegen. Kurzer Blick nach links: kommt nichts. Kurzer Blick auf die rechte Fahrbahn: kommt nichts. Ist dann ohne Bremsen abgebogen.

    Überschrift und Text von der Blöd nennt den Radfahrer als Hauptschuldigen an seinem eigenen Tod.
    Dabei ist die StVO klar: Radfahrer hatte Vorfahrt. Die Autofahrerin hat diese Missachtet.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wie kann man dort also einen Radfahrer übersehn und dies anscheinend noch nicht einmal bemerken? Laut Abendblatt wurde der Radfahrer noch 10 Meter mitgeschleift.

    Annahme: Mit 36km/h unterwegs, also 10 Meter pro Sekunde. Schrecksekunde macht dann 10 Meter.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Die Mottenpest fragt heute:

    »Toter Radler von Lurup Wer trägt die Schuld?«


    Natürlich wird gefragt:
    »Das Unfallopfer war auf der falschen Radwegseite unterwegs. Trägt der Mann deswegen eine Mitschuld?«


    Und dann steht im weiteren Verlauf des Artikels:
    »Bei dem Crash verlor die Frau die Kontrolle über den VW und schoss mit ihrem Auto bis auf den gegenüberliegenden Gehweg.«

    »verlor die Kontrolle« - »schoss ...«

    Und keiner stellt die Frage, wie schnell die war?


  • Und dann steht im weiteren Verlauf des Artikels:
    »Bei dem Crash verlor die Frau die Kontrolle über den VW und schoss mit ihrem Auto bis auf den gegenüberliegenden Gehweg.«

    »verlor die Kontrolle« - »schoss ...«

    Und keiner stellt die Frage, wie schnell die war?

    Vor ein paar Tagen hieß es noch, die Dame hätte anschließend die Kontrolle über ihren Wagen verloren. Andererseits vermag ich es mir auch nicht so richtig vorzustellen, dass sie tatsächlich mit angemessenem Tempo unterwegs war.

  • Das Bild in der Mopo passt irgendwie nicht zur Beschreibung des Unfallhergangs dort ("Die Golf-Fahrerin war von der Franzosenkoppel in die Ueckerstraße eingebogen – Quelle: ©2016"). Wenn man sich die Stelle mit Streetview anschaut steht der Golf auf dem Bild offenbar vor dem Eingang des Hauses Franzosenkoppel 103. Und dahin kommt man, wenn man aus der Ueckerstrasse kommend geradeaus weiterfährt.

  • Ich habe mir gerade die Unfallstelle angeschaut. Die Franzosenkoppel ist wohl keine gute Gegend zum Radfahren, jedenfalls wurde ich als Fahrbahnradler neben der nicht-benutzungspflichtigen Buckelpiste gleich mit tönenden Fanfaren begrüßt und durchs Fenster auf mein Fehlverhalten hingewiesen.

    Bezüglich des Unfalls scheint mir die Darstellung in der Morgenpost nicht stimmig zu sein, in den einschlägigen Kommentaren wird ja auch geschrieben, dass sich der Unfall anders zugetragen hat. Die Fahrerin ist wohl hier von rechts gekommen und wollte von sich aus gesehen nach rechts in die Franzosenkoppel abbiegen, während der Radfahrer die Franzosenkoppel in der falschen Fahrtrichtung auf der linken Straßenseite befuhr. Beide stießen dann vermutlich hier im Kreuzungsbereich zusammen und das Kraftfahrzeug kam mit dem Fahrrad am Tor auf der anderen Straßenseite zum Stehen:

    Abgesehen vom Fehlverhalten des Radfahrers und abgesehen davon, dass man als Fahrzeugführer auch auf der falschen Straßenseite Vorfahrt hat, möchte ich als Laie zunächst einmal darauf tippen, dass die Kraftfahrerin etwas sehr ambitioniert nach rechts abgebogen ist. Die Ueckerstraße, die hier rechts im Bild beginnt, ist die Zufahrt zu einem stark verdichteten Wohngebiet mit einigen Hochhäusern und einem massiven Parkplatzproblem: Ich bin da nach dem Besuch an der Unfallstelle durchgefahren und es wird dort alles zugeparkt, was nicht abgepollert ist. Der ganze Kraftverkehr muss aber entweder durch diese Einmündung oder eine weitere Zufahrt 400 Meter weiter südöstlich abgewickelt werden.

    An dieser Kreuzung hier wird meistens nach rechts in Richtung Lurup, Schenefeld und Halstenbek abgebogen, möchte man nach links in Richtung Innenstadt, wird man wohl die andere Kreuzung befahren. Während ich dort mit der Kamera herumstand, bogen insgesamt sieben Kraftfahrzeuge nach rechts ab — zwei davon langsam mit Halt direkt auf der Fahrradfurt, die anderen fünf schauten kurz nach links, ob von dort was kommt, und bogen dann ohne weitere Bremsmanöver nach rechts in die Franzosenkoppel ab.

    Nun sind sieben Kraftfahrzeuge keine representative Stichprobe und ich versteife mich hier gerade in ganz arge Spekulationen, aber ich behaupte mal, dass sich der Unfall wohl so ähnlich zugetragen hat: Die Kraftfahrerin möchte aus der Ueckerstraße nach rechts in die Franzosenkoppel abbiegen, wirft einen kurzen Blick nach links, am Sonnabendvormittag um 10.40 Uhr ist dort nichts zu sehen, und drückt wieder aufs Gaspedal. Währenddessen rammt sie den Radfahrer, der sich unbemerkt von der rechten Seite näherte, und landet schließlich an der gegenüberliegenden Grundstückspforte.

    Das kuriose an dieser Sache ist für mich, dass die Kreuzung eigentlich relativ gut einsehbar ist. Klar, die Altglascontainer könnte man gerne woanders platzieren, aber unter der Prämisse, dass von dort ja eigentlich eh kein Radling kommen darf, gehen die schon in Ordnung. Man kann aber selbst bei dieser Dunkelheit quasi bis zum Horizont gucken:

    Man müsste halt nur… rechtzeitig vor der Kreuzung anhalten. Aber das scheint an dieser Stelle wohl kaum in Frage zu kommen. In der Ueckerstraße selbst fährt man vermutlich die ganze Zeit Slalom an parkenden Kraftfahrzeugen vorbei, kommt dann fünfzig Meter vor der Kreuzung aus dem Parkdschungel heraus, will dann endlich Gas geben und sportlich nach rechts abbiegen, da passt ein weiterer Zwischenstopp vermutlich nicht in die Reiseplanung.