Schlagt mich, ich kann jetzt aber keinen Paragraphen nennen.
Das sollte man allerdings, wenn man so schlaumeiernd daherkommt.
Du meinst § 39 StVO
ZitatVerkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.