Er hat doch relativ eindeutig geschrieben (zulässigen)
Nachdem in Bayern, im Gegensatz zu den Radwegpflichten, mit Argusaugen aufgepasst wird, das ja kein Meter zu viel Geschwindigkeitsbegrenzt wird, kann man davon ausgehen, dass die angeordneten T30, egal in welcher Form, legal sind.
Da werden um jeden Meter Possen aufgeführt, notfalls mit dem BayFwG argumentiert, pipapo.
In FFB zum Beispiel gibts seit einem Jahr 400m vbGb T20. Deswegen kam sogar hoher Besuch aus München von der oberen Verkehrsbehörde, deswegen ist es jetzt erst einmal ein Verkehrsversuch.