Und die Unfallstatistik 2017 für Hamburg: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/3880476
Woche 9 vom 26. Februar bis 04 März 2018
-
-
Wegen eines versuchten und eines vollendeten Einbruchdiebstahls und paar Owis braucht man niemanden einsperren.
Ich sehe das anders. Die ernsteren Dinge knapp zusammen gefasst:
- Unfallflucht -> 50 Tagessätze (Strafrahmen bis 3 Jahre)
- Unfall mit fahrlässiger Körperverletzung -> 90 Tagessätze + 1 Monat (Strafrahmen bis 3 Jahre)
- Versuchter Einbruch -> 90 Tagessätze (Strafrahmen bei Erfolg 6 Monate bis 10 Jahre, Versuch ist strafbar)
- Wiederholte Verletzungen der StVO -> 2 Monate Führerscheinentzug
- Vollendeter Einbruch -> 6 Monate Bewährung (Strafrahmen 3 Monate bis 10 Jahre)
- Nötigung im Straßenverkehr -> Eingestellt, da sechs Monate später das verhängnisvolle Rennen war und noch kein Urteil ergangen war.
- Dazu: 17 Owis in 14 Monaten
Ich sehe hier reihenweise Urteile im unteren Bereich. Genau deshalb muss sich die Justiz den Vorwurf "Kuscheljustiz" gefallen lassen.
Der Mann hat in gerade mal vier Jahren mindestens vier Straftaten begangen. Und trotzdem bekommt er immer wieder Urteile aus dem unteren Bereich. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Allerspätestens beim vollendenden Einbruch gehört er für mindestens zwei Jahre in den Bau.
Und die zwei Monate Führerscheinentzug zwischendurch sind ja wohl auch ein schlechter Witz.
-
Allerspätestens beim vollendenden Einbruch gehört er für mindestens zwei Jahre in den Bau.
Ich bin nunmal der Meinung, dass Freiheitsentzug nur als letztes Mittel angewandt werden darf. Er kostet den Steuerzahler viel Geld, ist hart für den Verurteilten und hilft dem Verurteilten auch eher nicht, das eigene Leben wieder in Griff zu kriegen.
Zu milde Strafen helfen aber auch nicht weiter, da gibt es dann kein Umdenken. Deshalb: Bußgelder deutlich rauf, deutlich häufiger Bußgelder verhängen! -
Ich bin nunmal der Meinung, dass Freiheitsentzug nur als letztes Mittel angewandt werden darf.
Ist dieser Punkt nicht vielleicht bei der vierten Straftat in so einem kurzen Zeitraum erreicht?
Der Mann hat keine Ausbildung, lebt von Hartz IV und begeht eine Straftat nach der anderen. Was versprechen sich die Richter von einer Bewährungsstrafe?
Er braucht die Möglichkeit, sein Leben nachhaltig zu verändern. Während der Haft könnte er beispielsweise seine Ausbildung fertig machen. Da gibt es ja zum Glück nicht viele Ablenkungen.
-
Wenn ich bedenke, dass Leute in den Knast wandern, die ein paar Mal keinen Fahrschein für 2,50 gelöst haben ...
-
Hätte auch nur ein Strafrichter in der Karriere des Täters den Strafrahmen annähernd ausgeschöpft, wäre das "Unfall"-Opfer noch am Leben. Dann hätte der Herr nämlich zu dem Zeitpunkt im Knast die Wand angestarrt, statt mit dem Auto durch Innenstädte zu rasen.
-
Dass es nicht hilft, Menschen massenhaft in den Knast zu sperren und umzubringen, sieht man in den USA.
-
Dass es nicht hilft, Menschen massenhaft in den Knast zu sperren und umzubringen, sieht man in den USA.
Und dass es nichts hilft, wenn man die Leute gar nicht in den Knast sperrt sieht man hier.
-
Das wirklich wichtige wäre es diesen Leuten das führen von Kraftfahrzeugen zu verbieten, am besten bei ganz harten Fällen auf Lebenszeit. Das ist abschreckend, obwohl es eigentlich ein recht mildes Mittel ist. Der grosse Vorteil, es schützt die anderen Menschen vor gefährlichen Fahrern, was bei Geldstrafen ja nicht gegeben ist.
-
Ganz ehrlich, wer in der kurzen Zeit derart viele Vergehen anhäuft, den interessiert nicht, ob er mit oder ohne Führerschein fährt. Ganz aktuell ein Fall aus München.
-
Ganz ehrlich, wer in der kurzen Zeit derart viele Vergehen anhäuft, den interessiert nicht, ob er mit oder ohne Führerschein fährt
Mehr Kontrollen durchführen. Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, tut das ja nicht nur mal zu einem Fahrzeugrennen, sondern wohl ständig.
Man sollte auch mal den PKW-Besitz von einer Fahrerlaubnis abhängig machen.
Die Strafen müssen empfindlich sein. Z. B. ohne Fahrerlaubnis gefahren: Hohe Geldbuße und paar Jahre Sperre. Bei Wiederholung beides erhöhen.
Wenn die Strafen (kein Knast!) hoch genug sind und häufig genug kontrolliert wird, dann wird es die Leute interessieren.
Und wenn es sich jemand leisten kann, pro Monat 1M€ an Strafen zu zahlen, dann ist das OK für mich. Lasst den weiterfahren und weiterzahlen
Anders sieht's bei Vergehen aus, wo andere Menschen gefährdet werden und sich durch (hohe!) Geldstrafen keine Besserung einstellt. Da muss man die Leute dann leider einsperren.
-
Und wenn es sich jemand leisten kann, pro Monat 1M€ an Strafen zu zahlen, dann ist das OK für mich. Lasst den weiterfahren und weiterzahlen
Anders sieht's bei Vergehen aus, wo andere Menschen gefährdet werden und sich durch (hohe!) Geldstrafen keine Besserung einstellt. Da muss man die Leute dann leider einsperren.Das finde ich widersprüchlich.
Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, 'gefährdet doch per se andere Menschen' -- ganz gleich, ob er sie nie erworben oder abgegeben hat.
Oder habe ich da etwas missverstanden?
-
Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, 'gefährdet doch per se andere Menschen'
Gefährdung heißt Beinahe-Unfall wo nur pures Glück oder besonderes Können den Unfall verhindert hat. Wenn jemand autofahren kann, es aber nicht darf, gefährdert er nicht automatisch andere.
-
Natürlich hilft es, den Täter in den Knast zu stecken. Der Schutz der Gesellschaft vor dem Täter, solange er noch gefährlich ist, ist eine der elementaren Funktionen des Freiheitsentzuges. Und dieser Täter war gefährlich für die Gesellschaft.
Die USA taugen nur bedingt als Vergleichsbeispiel, denn deren Gefängnissystem und auch deren Strafen sind elementar anders aufgebaut. Außerdem sind die USA alles andere als ein Sozialstaat. Klar ist die Kriminalität hoch.
-
Wenn jemand autofahren kann, es aber nicht darf, gefährdert er nicht automatisch andere.
"Automatisch" natürlich nicht. Allerdings ist der Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis, dass der Täter nachgewiesen hat, dass er seiner Verantwortung als Autofahrer nicht gerecht wird. Der Entzug der Fahrerlaubnis dient ja dem Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer. Als Strafe ist er nicht vorgesehen.
Man stelle sich das nur mal im aktuellen Fall vor: Der Fahrer hat keinen Führerschein, fährt aber gegen Gebühr weiterhin Rennen auf dem Ku'damm.
-
Man stelle sich das nur mal im aktuellen Fall vor: Der Fahrer hat keinen Führerschein, fährt aber gegen Gebühr weiterhin Rennen auf dem Ku'damm.
Rennen auf öffentlichen Straßen zu fahren ist Gefährdung. Wenn andere Mittel nicht greifen, muss man diese Menschen einsperren.
Parken auf Radfahrstreifen ist keine Gefährdung sondern nur Behinderung. Wenn ich als Radfahrer so behindert würde und der Täter dafür pro Verstoß 1M€ an die Staatskasse zahlen muss, wäre ich damit zufrieden und würde das so akzeptieren.
-
Ganz ehrlich, wer in der kurzen Zeit derart viele Vergehen anhäuft, den interessiert nicht, ob er mit oder ohne Führerschein fährt. Ganz aktuell ein Fall aus München.
»Der BMW des 20-Jährigen wurde zudem beschlagnahmt.«
-
»Der BMW des 20-Jährigen wurde zudem beschlagnahmt.«
Hoffentlich sind die Münchner schlauer. In Berlin wurde vor ein paar Wochen ein beschlagnahmtes Auto einfach vom Polizeihof geklaut...
-
Wenn ich bedenke, dass Leute in den Knast wandern, die ein paar Mal keinen Fahrschein für 2,50 gelöst haben ...
Wobei die in aller Regel NICHT zu Gefüngnisstrafen verurteilt wurden, sondern lediglich die Geldstrafen nicht zahlen wollen oder zahlen können.
Allgemein ist nicht nur die Höhe, sondern auch die Frequenz der Strafe ein Problem. Beim Schwarzfahren steckt halt ein wirtschaftliches Interesse dahinter, die Häufigkeit der Kontrollen hoch zu halten, um die Zahlquote zu erhöhen. Bei Vorfahrtsverletzungen, Abbiegen ohne Blicken und Schulterblick, kommen Strafen eigtl nur vor, wenn es bereits zu spät ist und der Unfall bereits passiert.
-
Sicher ist die Freiheitsstrafe ein scharfes Schwert und sollte möglichst selten gezogen werden.
Wenn aber jemand Tendenzen zeigt, sich zum Gewohnheitsverbrecher zu entwickeln, ist es besser, ihn per Freiheitsstrafe einzubremsen, so lange die Vergehen noch nicht wirklich schlimm sind. Man muss ja nicht warten, bis er mal zu über 2 Jahren verknackt wird. Einfach mal 3 oder 4 Monate geben und diese nicht mehr zur Bewährung aussetzen, sondern absitzen lassen.
Bei einem H4-Bezieher ziehen Bußgelder nicht. Greif einem nackten Mann mal in die Tasche. Da ist auch die Frage, wer leiht so jemandem ein teures Auto, mit dem er gegen andere anstinken kann? Ab und zu mal die Karren einziehen und behalten bzw, versteigern, jedenfalls nicht zurückgeben, dann schauen die Halter vielleicht mal besser nach, wem sie ihre Spielzeuge ausleihen.
-