Gefährliche Radinfrastruktur

  • Hier gibt es auch was Tolles: https://goo.gl/maps/9HpGn47ScN92

    Als Radfahrer soll man in Groß Hehlen bei Celle an der B3 rechts neben den parkenden Autos fahren. Leider habe ich kein Foto, wie knapp dort die Autos an der "Radspur" parken. Und was soll das überhaupt sein? Eigentlich nichts weiter als eine durchgezogene Linie auf einem Seitenstreifen mit Fahrradpiktogrammen daneben.

    Zwischendurch geht es dann immer wieder mal auf das benutzungspflichtige Hochbord und dann führt dieses Konstrukt auf einen freigegebenen Gehweg, bevor es 150m wieder mit einem [Zeichen 240] weiter geht. Da hat wohl jemand bemerkt, dass auf dem ehemals benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt werden und hat sich kurzerhand was Neues einfallen lassen. Aber die Bäume wollte er für seine tolle Idee doch nicht fällen lassen...

  • Hier gibt es auch was Tolles: https://goo.gl/maps/9HpGn47ScN92

    Als Radfahrer soll man in Groß Hehlen bei Celle an der B3 rechts neben den parkenden Autos fahren. Leider habe ich kein Foto, wie knapp dort die Autos an der "Radspur" parken. Und was soll das überhaupt sein? Eigentlich nichts weiter als eine durchgezogene Linie auf einem Seitenstreifen mit Fahrradpiktogrammen daneben.

    Zwischendurch geht es dann immer wieder mal auf das benutzungspflichtige Hochbord und dann führt dieses Konstrukt auf einen freigegebenen Gehweg, bevor es 150m wieder mit einem [Zeichen 240] weiter geht. Da hat wohl jemand bemerkt, dass auf dem ehemals benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt werden und hat sich kurzerhand was Neues einfallen lassen. Aber die Bäume wollte er für seine tolle Idee doch nicht fällen lassen...

    Hast du denn dieses [Zeichen 138-10]Verkehrszeichen entdecken können? Wenn der Fußweg für Radfahrer freigegeben ist, dann ist er ja nicht benutzugspflichtig. Folgerichtig muss doch ein Verkehrsplaner damit rechnen, dass nach einem benutzungspflichtigen Radweg, der endet, die Radfahrer die Fahrbahn benutzen, so dass das Achtung-Radfahrer-Schild [Zeichen 138-10]seine Berechtigung hat.

  • Nein, die ganze Sache ist so angelegt, dass man gar nicht davon ausgeht, dass Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln, da spart man sich auch das [Zeichen 138-10]. Es wäre auch Blödsinn, sich für 150m auf der Bundesstraße einzufädeln und dann wieder auf den Radweg zurück zu fahren. Entweder fährt man da komplett auf der Fahrbahn oder gar nicht. Da man davon ausgehen muss, dass auf den Abschnitten, wo [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] steht, sowieso niemand mit Schrittgeschwindigkeit fährt, sind OWis so oder so vorprogrammiert. Aber Hauptsache, man hat die Radfahrer irgendwie von der Fahrbahn weg, denkt man wohl auch im Landkreis Celle.

  • Die Fahrrad-Furt ist wohl der blanke Teil zwischen den beiden Zebrastreifen? Der 'Radweg' reicht kaum ja für einen Fahrradreifen, für eine Markierung des Fußgängerüberwegs hat der Platz mit etwas Phantasie wohl doch gereicht, sogar mit Haltelinie...

  • Weiterhin keine markierte Furt. Typisches Problem bei Radwegen, die im Verlauf einer Vorfahrtstraße einen freien Rechtsabbieger queren und daher vorher von der Fahrbahn abgesetzt sind: Fahren Radfahrer, die dem Verlauf der Vorfahrtstraße fahren, geradeaus und haben gegenüber den Rechtsabbiegern Vorrang gemäß §9 oder queren sie die Rechtsabbiegespur und sind wartepflichtig?

    Falls Ersteres gilt: Warum hat man den Vorrang nicht durch eine Furt verdeutlicht?

    Falls Letzteres gilt: Welcher Radfahrer soll begreifen, dass die Fußgänger links und rechts neben ihm Vorrang haben, er aber nicht, wenn er auf der Lücke zwischen den beiden Zebrastreifen fährt?

  • Die Stelle ist übrigens bereits umgestaltet, wie man sieht, wenn man bei Maps Streetview verlässt.

    Ich habe ein aktuelles Foto von der Stelle, aber keine Lust gehabt, es hochzuladen. Die angesprochene Situation ist, wie Yeti schreibt noch die gleiche. Lediglich die Radwege sind mit roten Steinen erneuert worden. Ja, die sind erneuert worden, aber an den Markierungen und der Beschilderung hat sich nichts geändert. Der Radweg ist übrigens benutzungspflichtig. Hatte ich noch nicht erwähnt.

  • Hier ein Beispiel für gefährliche Radinfrastruktur aus Wiesbaden:

    Ort: Biebricher Allee. Fotografiert stadteinwärts. Neben den Hauptfahrbahnen gibt es eine abgetrennte Einbahnstraße, die für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben ist. (Beachte das Schild halblinks oben im Bild.)

    An der fotografierten Stelle endet diese Einbahnstraße und der Radverkehr wird direkt in den zweispurigen Gegenverkehr geleitet.

  • Wo ist das Problem? Die Autofahrer auf der Hauptstraße müssen doch warten (rechts vor links).

    Jetzt mal von der Ironie und der Tatsache, dass das sicher nicht so gemeint ist und man sich da als Radfahrer noch viel sicherer nicht drauf verlassen sollte, weg: Wäre das hier rechtlich gesehen tatsächlich so?

  • Wenn ich das richtig mitgekoppelt habe, dürfte es sich um diese Stelle handeln: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.06…X1w&focus=photo

    Dort sehe ich weder ein [Zeichen 306] an der Hauptfahrbahn, noch ein [Zeichen 205] an der einmündenden Nebenfahrbahn. Es handelt sich auch nicht um einen Feld- oder Waldweg und das Einfahren auf die Hauptfahrbahn erfolgt nicht über einen abgesenkten Bordstein. Also gilt rechts vor links, wenn ich nichts übersehen habe.

    Zitat von StVO §8

    (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, 1.wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder

    2.für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html

    Dass das sicherlich nicht so gemeint ist, sehe ich aber auch so und dass man sich als Radfahrer darauf nicht verlassen sollte, erst recht. Aus meiner Sicht fehlen dort vorfahrtregelnde Verkehrszeichen.

    Ergänzung: An der Kreuzung vorher übrigens auch: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.06…mew&focus=photo

  • Zitat

    Fließverkehrsregel: Fahrzeuge des fließenden Verkehrs haben gegenüber Fahrzeugen aus Nebenfahrbahnen ... Vorrang

    Ja, okay, ist Österreich :S

    Aber laut vwv stvo sollte es die Leitlinien nicht geben, wenn es rechts vor links ist.

    Die von links haben jedenfalls eindeutig Vorfahrt, auch wenn das Schild zwei Kreuzungen vorher steht:

    https://www.mapillary.com/app/?lat=50.06…oRg&focus=photo

    Somit stellt sich nur noch die Frage, ob die von rechts kommenden ebenfalls Vorrang haben.

  • Wenn dieses Einbahnwägelchen als Straßenteil (Nebenfahrbahn) der Hauptstraße, auf die eingefahren wird zählt käme "§ 10 Einfahren und Anfahren" in betracht.

    Zitat

    Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

  • Aus meiner Sicht ist eine Nebenfahrbahn auch eine Fahrbahn. Und spätestens an der Kreuzung vorher ist es eindeutig.

    Nochmal der Link zur Kreuzung Kellenweg: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.06…mew&focus=photo

    Die Leitlinien und auch die Radwegfurten dürfte es dort in der Tat nicht geben, aber die Markierungen sollen nur eine bestehende Vorfahrtsituation verdeutlichen, aber legen nicht die Vorfahrt fest.

    Die Situation ist vermutlich erst durch die Freigabe für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung entstanden. Außer Radfahrern dürfte ja an beiden Kreuzungen niemand von rechts kommen, der dann dort Vorfahrt haben könnte. Vermutlich hat man also schlicht vergessen, die Vorfahrt zu beschildern, als man die Einbahnstraßen freigegeben hat.