Gefährliche Radinfrastruktur

  • Der Titel sagt eigentlich alles. Ich habe keinen Sammelthread für sowas gefunden. Es würde unter "Lustige Schilder" passen, wenn Hamburg Schilder an Radfahrstreifen aufstellen würde.

    Das sieht jetzt seit mindestens 8 Jahren so aus.

    Der Fiat im Bild ist ja ein vergleichsweise eher schmales Auto. Und trotzdem ist der Radfahrstreifen anscheinend noch deutlich schmaler, selbst wenn man die Gosse hinzurechnete, die ja immerhin den Abstand zu den parkenden Autos vergrößert, auch wenn die Gosse nicht zum Befahren geeignet ist.

    Im Prinzip gibt es bei einem solchen Straßenquerschnitt drei Möglichkeiten, wenn der Radverkehr auf der Straße stattfinden soll (und Fußwegbreite nicht reduziert werden soll und Parkstreifen nicht aufgegeben werden soll): Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder nichts dergleichen.

    Was ich mich bei solchen Anordnungen immer frage ist: Es gibt ja bestimmte Mindestmaße für die Fahrbahnbreiten. Die sind unter anderem abhängig von der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit, die gefahren werden darf. (Vermute ich jetzt mal ganz stark.)

    Kann eine Reduktion der zugelassenen Höchstgeswchwindigkeit z. B. von 50 auf 40, oder gar auf 30 km/h dazui beitragen, dass die Autofahrspuren schmaler gestaltet werden und der Radfahrstreifen breiter?

    Dann gibt es da allerdings die Einschränkung, dass auf Tempo-30-Straßen eigentlich gar keine Radfahrstreifen oder Schutzstreifen markiert werden sollen.

    Und dann frag ich mich, ob ein Schutzstreifen breiter markiert werden kann, als ein Radfahrstreifen, weil der Schutzstreifen ja im Bedarfsfall vom Autofahrer überfahren werden darf, der Radfahrstreifen aber nicht, so dass man bei einem Schutzstreifen die für den Autoverkehr vorgesehene Fahrspur etwas schmaler machen kann.

    Mein Verbesserungsvorschlag, ohne weitere Hintergrundkenntnisse:

    Das Parken von Autos nicht zulassen. Dann gibt es auch keine Gefahren durch sich öffnende Autotüren. Und dann ist es auch nicht so schlimm, wenn der Radfahrsreifen nicht ganz so breit ist. Ist natürlich nicht so leicht politisch durchsetzbar.

    Wenn das nicht geht, dann ist es vielleicht besser einen möglichst breiten Schutzstreifen zu markieren, wenn dafür die Fahrbahnen für den KFZ-Verkehr schmaler gemacht werden können, als das bei einem Radfahrstreifen möglich ist. Lieber einen breiten Schutzstreifen als einen schmalen Radfahrstreifen.

    Was darüber hinaus noch hilft: Den Radfahrbereich farbig auslegen. Das hilft allerdings nur dann, wenn der für den Radverkehr vorgesehene Bereich tatsächlich breit genug angelegt ist. Denn ist der zu schmal, dann schadet die Markierung eher, als sie nützt, denn viele Radfahrer werden sich dann noch weniger trauen, jenseits der Markierung zu fahren im sicheren Abstand von sich möglicherweise öffnenden Autotüren.

  • Das wäre ja noch für einen Schutzstreifen zu schmal. Und ist wegen fehlender Schutzabstände zu den Parkständen brandgefährlich.

    Hat Hamburg einen Fahrradbeauftragten, und wenn ja, was sagt der dazu?

    Wenigstens gibt es ohne Blauschild keine Benutzungspflicht, auch, wenn HH das anscheinend meint.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Wie ist das denn mit dem Schutzstreifen zu sehen, Explosiv? Du schreibst ja, "Das wäre ja noch für einen Schutzstreifen zu schmal." Gibt es denn Beispiele dafür, dass man einen Schutzstreifen anlegt, weil man den breiter machen kann, als einen Radfahrstreifen, da ja dann die Fahrspuren für den Autoverkehr schmaler sein können? Und ist das sinnvoll?

  • Was ich mich bei solchen Anordnungen immer frage ist: Es gibt ja bestimmte Mindestmaße für die Fahrbahnbreiten. Die sind unter anderem abhängig von der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit, die gefahren werden darf. (Vermute ich jetzt mal ganz stark.)

    Kann eine Reduktion der zugelassenen Höchstgeswchwindigkeit z. B. von 50 auf 40, oder gar auf 30 km/h dazui beitragen, dass die Autofahrspuren schmaler gestaltet werden und der Radfahrstreifen breiter?

    Das Hauptproblem an jeglicher Streifen-Lösung ist, dass praktisch kein Halten am Fahrbahnrand mehr möglich ist. Nun sind Straßen ja kein Selbstzweck, sondern dienen dem Transport von Menschen und Waren von A nach B. Das allerdings bedingt, dass sowohl bei A wie auch bei B Fahrzeuge auch halten können müssen. Markiere einen Rad- oder Schutzstreifen, und sofort ist der schönste Streit entbrannt, sobald nur ein Paketbote es wagt, anzuhalten.

    Ich bin der Überzeugung, dass es bei der ganzen Diskussion um die vermeintlichen Gefahren der oftgeschmähten "Scherzstreifen" gar nicht um Unfallrisiken, sondern allein um banale Revierverteidigungsreflexe geht, die durch die Markierungen geweckt werden.

  • Auf Schutzstreifen darf gehalten werden, nur nicht geparkt. Der Paketbote hat also mit Schutzstreifen keinerlei Probleme.

    Was die Breiten angeht: Radfahrstreifen haben ein Mindestmaß, das eingehalten werden muss. Das sehe ich hier klar unterschritten. Schutzstreifen dagegen können schmaler sein, und da sie nicht mit Blauschildern versehen werden, die eine Benutzungspflicht anordnen, unterliegen sie lediglich dem Rechtsfahrgebot. Das verlangt aber gerade nicht, unverantwortlich dicht an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren zu müssen. Als Schutzstreifen würde der gezeigte Streifen also lediglich den Dooringbereich markieren, der keinesfalls befahren werden sollte. Als Radfahrstreifen dagegen muss man auf dem Streifen fahren und muss also quasi im Schrittempo oder darunter an den parkenden Fahrzeugen vorbeifahren, um eine Mitschuld bei sich öffnender Tür mit Unfall zu vermeiden. Mangels Blauschild in HH braucht man dies hier aber nicht zu tun, da die Anlage dieses Radfahrstreifens keine Benutzungspflicht entfaltet und lediglich als schlechter Versuch einen "anderen Radweg" generiert, den man nicht befahren muss. Fahrbahnradeln schafft hier Sicherheit. Ohne Benutzungspflicht kann man auch keinen Widerspruch gegen den Radfahrstreifen einlegen.

    alles in Allem ein Bärendienst für den sozialen Frieden im Straßenverkehr.

    Und nein, ich wüsste keine Stelle, an der man versucht hat, einen breiteren Schutzstreifen anzulegen, um einen schmaleren Radfahrstreifen zu vermeiden. Eigentlich soll es so sein, dass Radfahrstreifen breiter angelegt werden als Schutzstreifen. Im gezeigten Fall sollte man den rechten Fahrstreifen verschmälern und zum Parkstreifen machen und rechts davon einen Schutzbereich von 0,8m ausweisen und rechts daneben einen Radweg anlegen. Das Hochbord gehört dann allein den Fußgängern und jedem ist geholfen. Dass dann weniger KFZ-Verkehr möglich ist, ist ein positiver Nebeneffekt in Sachen Verkehrswende.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Auf Schutzstreifen darf gehalten werden, nur nicht geparkt. Der Paketbote hat also mit Schutzstreifen keinerlei Probleme.

    Der Paketbote hat eh keine/andere Probleme. Und auch der Radfahrer echauffiert sich bei beiden Streifenarten gleich über den Missbrauch "seiner" Fläche. Die Leute da draußen kennen eh den Unterschied zwischen den beiden Streifenformen nicht. Die sind ja schon mit der Unterscheidung zwischen getrennten und gemeinsamen Radwegen bzw. mit und ohne Benutzungspflicht vollkommen überfordert.

    Im gezeigten Fall sollte man den rechten Fahrstreifen verschmälern und zum Parkstreifen machen und rechts davon einen Schutzbereich von 0,8m ausweisen und rechts daneben einen Radweg anlegen. Das Hochbord gehört dann allein den Fußgängern und jedem ist geholfen.

    Aua. Rechtsabbieger-Alarm an jeder Querstraße und an jeder Grundstückszufahrt. Aber nach dem, was ich im Vorposting geschrieben habe, ist das nur konsequent: es geht bei dem ganzen Theater ja nicht um Verkehrssicherheit, sondern ums Wegbeißen von Konkurrenz im Revier.

  • Der Titel sagt eigentlich alles. Ich habe keinen Sammelthread für sowas gefunden. Es würde unter "Lustige Schilder" passen, wenn Hamburg Schilder an Radfahrstreifen aufstellen würde.

    Das sieht jetzt seit mindestens 8 Jahren so aus.

    Eigentlich wäre das ein Bild für das Thema krummgefahrene Verkehrszeichenträger. Mit dem google-street-view Bild zusammen ist dieser krumm gefahrene Verkehrszeichenträger dokumentiert rekordverdächtig. Dass muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Da wird ein Verkehrsschild errichtet, wird ja wohl einen guten Grund gehabt haben. Und dann fährt es wer krumm. Und acht Jahre lang geht es allen, die es möglicherweise bemerken, so was vom am Allerwertesten vorbei, dass es da immer noch krumm gefahren rumsteht.

  • Das ist nicht dasselbe Schild. Das alte hatte einen Rahmen.

    Wahrscheinlich ist es das selbe Schild, aber ein neuer Pfosten. Das reichlich applizierte schwarz-orange geringelte Klebeband, mit dem die Straßenmeistereien und Baufirmen vorübergehend Verkehrszeichen "offiziell" ungültig machen, deutet darauf hin, dass der Mast notorisch von Ausparkern aufs Korn genommen wird.

  • Ich hatte gar nicht geguckt, ob da immer noch eins steht.

    Wenn das so ist, bezieht es sich das Z.237 (wie in HH üblich) auf den Gehweg und soll wohl eigentlich einen gemeinsamen Geh- und Radweg anordnen:evil:. Dazu passt, dass die Streifen bloß mit einfachen Fahrradpiktogrammen bemalt sind, wie man sie bei Schutzstreifen verwendet (anstatt mit dem offiziellen blauweißen Verkehrszeichen).

  • Ich habe noch drei Fotos »von dahoim« gefunden. Was sehen wir auf dem ersten? Eines der ersten bedeutenden Renaissancebauwerke nördlich der Alpen, auf dessen Turmspitze zwei Turnweltmeister schon mal einen Handstand gemacht haben, sowie einen Zug der Karlsruher Stadtbahn. Okay, was noch? Wer den Hamburger Jungfernstieg kennt, ahnt Böses.


    Richtig: Der Fotograf stand auf einem Radweg! Nun aber schnell runter und auf die andere Straßenseite!



    Uuups - wohin führt denn die Radspur? Auf einen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] mit einem aufs Pflaster gepinselten Fahrrad. Und was machen die, die weiter auf der Fahrbahn radeln wollen? Provozieren ein Hupkonzert.

  • Hallo Fahrbahnradler,

    ist diese Option aus Hannover eine Möglichkeit, die auch an der von dir gezeigten Stelle zum Einsatz kommen kann?

    Diese Schilder wandern durch Hannover und zwar immer hin zu solchen Stellen wie die folgende:

    Und wenn dann das große Schild ein paar Monate hängt, dann wird es wieder versetzt, um an anderen Stellen auf die Neuerung hinzuweisen, dass der Radverkehr die Möglichkeit hat, die Fahrbahn zu benutzen.

    Ich habe hier noch mal mit einfachen technischen Mitteln (Paint-Programm) eine Rotmarkierung in das Foto hineinmontiert:


    Das müsste dann aber auch in dem von dir gezeigten Fall ausreichen, um Autofahrer darauf aufmerksam zu machen, dass ein Radfahrer frei - Fußweg nicht für alle Radfahrer eine Option ist, die sie den Vorrang geben.

    Vielleicht kannst du ja mal auf deinen Fotos eine entsprechende Markierung hineinmontieren?

    Viele Grüße aus Hannover, Ullie

  • Das ist schon wirklich ein Kuriosum und zunächst dachte ich daran das Bild im Thread "Lustige Schilder" zu veröffentlichen:

    Da endet der Radweg, es folgt ein Stück bei dem Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln müssen, und dann beginnt der "Radweg" ca. 15 m weiter hinten wieder in Form eines Fußweges, der für Radler freigegeben ist. Oder wie ist das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] zu verstehen wenn es nicht als Zusatzschild zu einem [Zeichen 239] angebracht ist?

    Ort: Marburg, siehe Karte:

  • Hallo,

    auf dem Bild ist 2x [Zusatzzeichen 1022-10].

    Einmal dürfen Radfahrer auch in die querende Einbahnstraße abbiegen. Zum Zweiten sollen sie diese nicht fahrend überqueren. Ich vermute hier gilt RvL und Radfahrer können leicht übersehen werden. Daher schieben.

    Stefan