Schutzstreifen und §45 Abs. 9 StVO

  • Hi
    wenn dann- wie innerorts oft zu beobachten- rechts der Fahrbahn Parkplätze markiert sind, liegt deren Doring-Bereich im "Schutzstreifen" und nimmt 50-60% davon in Anspruch. Der Abstand Außenkante Radler zu Außenkante Stehzeug muss dann bereits 1m betragen, abzüglich der Lenkerbreite von wenigstens 60 cm verbleiben als "Schutzabstand" zum KFZ-Verkehr 30 cm.

    Warum versucht man immer, dem mündigen KFZ-Führer seine Verantwortung abzunehmen, indem man fragwürdige Markierungen auf die Fahrbahn pinselt? Beim Überholen von Radlern sind 1,5m Abstand einzuhalten, egal, wo der Radler sich auf der Fahrbahn befindet.
    Zusätzliche Markierungen täuschen nur eine Sicherheit vor, die gerade dort dann nicht vorhanden ist. In der Tat meinen viele KFZler, dass alles in Ordnung ist, wenn sie auf "ihrer" Seite der Markierung bleiben, auch, wenn dann deutlich zu dicht überholt wird. Das wäre dann das Problem des Radlers, sie hätten keinen Fehler gemacht.

    Daher:
    gut gemeint ist oft nicht gut gemacht. Und mit Schutzstreifen lockt man gerade unsicher Radler auf die Fahrbahn, die dort dann Erlebnisse haben, die sie um so vehementer nach baulich getrennten Radwegen fordern lassen. Was unnötig wäre, würden die erforderlichen Abstände eingehalten und nicht nur irgendwelche Markierungen beachtet.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Überhaupt sind Schutzstreifen völlig überflüssig und damit als Vekehrszeichen eigentlich verboten. Denn was bewirken Sie ?
    Auf der einer Fahrbahn mit Schutzstreifen dürfen Radfahrer auch ohne Schutzstreifen fahren.
    Größere Überholabstände als ohne Schutzstreifen sind mit den üblichen Minimalbreiten nicht zu erwarten. Eher animieren sie Autofahrer zu geringeren seitlichen Überholabständen durch scharfes Rechtsfahren an der Begrenzung des Streifens.
    Radfahrer fahren eher zu weit rechts als zu weit links. Dieses Fehlverhalten wird durch Schutzstreifen wohl auch noch gefördert.
    Und Gehwegradler mit Fahrbahnphobie werden sie auch nicht auf die Fahrbahn locken. Inbesondere auch, weil sie die seitlichen Überholabstände nicht verbessern.

    Meiner Ansicht wurden Schutzstreifen von Separierungsfanatikern erfunden um Separierung auch dort zu ermöglichen, wo die Platzverhältnisse legale benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen nicht möglich machen.

  • Einen Vorteil haben Schutzstreifen aber doch: Auch der letzte Schwachmat sieht weiß auf schwarz, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen. Immerhin...

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Einen Vorteil haben Schutzstreifen aber doch: Auch der letzte Schwachmat sieht weiß auf schwarz, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen. Immerhin...


    Das ist aber der gesetzlich vorgesehene Normalfall und es wäre für die Verkehrssicherheit besser wenn solche Schwachmaten aus dem Verkehr gezogen würden. Leider aber schaut die Polizei konsequent weg.

  • Ich stimme euch zu, dass Schutzstreifen reichlich sinnbefreit sind, da sie eigentlich praktisch nie nutzbar sind. Mir persönlich macht das, auf Grund ihrer vollkommenen Unverbindlichkeit, recht wenig aus, habe ich halt eine Orientierungslinie nach rechts, die ich nicht überfahre. Das Problem ist aber tatsächlich, dass die meisten Radfahrer das nicht so sehen oder es nicht wissen und von den Schutzstreifen permanent in Gefahrenzonen geschleust werden.
    In der kommunalpolitischen Praxis erlebe ich aber trotzdem, dass Schutzstreifen für absolut Hardcore-Hochbord-Benutzungspflicht-Fetichisten anscheinend ein Vehikel sind um auf ihr liebstes Spielzeug, das blaue Schild, verzichten zu können.

    In Neuss gibt es aktuell ein Beispiel, wo die Verwaltung in einer Vorlage feststellt, dass ein beidseitig benutzbarer Hochbordradweg mit Zeichen 240 nicht mehr zeitgemäß und gefährlich für Radfahrer und Fußgänger ist. In der Vorlage geht es darum im Rahmen einer Kanalsanierung einen Teil dieses Radweges von der Benutzungspflicht zu befreien und dafür auf der neu angelegten Fahrbahn Schutzstreifen aufzumalen. Parallel dazu wird auf der restlichen, nicht renovierten Strecke, aber die Benutzungspflicht für diesen gefährlichen Zweirichtungsradweg aufrecht erhalten. Gäbe es die Möglichkeit Schutzstreifen aufzubringen nicht, würde sich an der Situation im sanierten Bereich für den Radverkehr garantiert nichts ändern. Ich komme also nicht drum herum den Schutzstreifen doch eine, wenn auch beschränkte und nur indirekte, positive Wirkung zuzuschreiben. Vielleicht wäre der richtige Umgang mit diesem Instrument die konsequnte Aufklärung über die Unverbindlichkeit der Schutzstreifen.

  • Naja ich halte Schutzstreifen auf Hauptverkehrsstraßen durchaus für eine sinnvolle Lösung. Die Alternative wäre ja, dass eine Fahrbahn mit ausreichender Breite (sodass Rad + KFZ auf eine Spur passen) einfach ohne Markierungen gebaut wird. IMHO hätte das folgende Nachteile:

    • Fahrbahn wirkt sehr breit -> KFZler fangen an zu rasen, weil es sich "langsamer anfühlt"
    • an Staus vorbeizufahren wäre schwieriger/gefährlicher, da der Platz rechts neben den Autos dann nur minimal ist und niemand mit Radfahrern rechnet
    • beim Rechtsabbiegen in eine vorfahrtsberechtigte Straße (ohne Ampel) müsste auch der Autoverkehr (der ganz rechts fahren muss) abgewartet werden. Mit Schutzstreifen muss in der Regel nur gewartet werden, bis keine anderen Radfahrer mehr queren.

    Das waren jetzt nur die Vor-/Nachteile aus Radfahrersicht. Aus Autofahrersicht ergibt sich durch Schutzstreifen ein stressfreieres Fahren, da diese sich einfach mittig halten dürfen, statt bei jedem Radfahrer einzeln ausscheren zu müssen.

  • Noch ein Vorteil für Autofahrer: bei etwas breiteren Straßen wie Krausestraße oder Langenhorner Chaussee kann dann tatsächlich nur noch 1-spurig (je Richtung) gefahren werden. Es gibt Autofahrer, die das Gedränge auf 1.5 Spuren nicht mögen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich stimme in allen Punkten zu, allein, ich sehe immer noch keinen verwaltungsrechtlichen Weg. Mir fehlt es nicht an inhaltlicher Argumentation, sondern an formellen rechtlichen Voraussetzungen.

    Wenn man nicht als Radfahrer klagt und die Restfahrbahnbreite so gering ist, daß KFZ den Schutzstreifen
    regelmäßig befahren müssen, gibt es Möglichkeiten:

  • Wenn man nicht als Radfahrer klagt und die Restfahrbahnbreite so gering ist, daß KFZ den Schutzstreifen
    regelmäßig befahren müssen, gibt es Möglichkeiten:

    Das war deutlich. Zu lesen, dass ein Gericht der Behörde um die Ohren haut, ersichtlich sei das Gegenteil von dem wahr, was sie behauptet habe, geht einem runter wie Öl. (Natürlich auch die Bemerkung, die Anordnung einer RWBP wäre rechtswidrig gewesen, weil der Bürgersteig zu schmal ist.)

  • Das war deutlich. Zu lesen, dass ein Gericht der Behörde um die Ohren haut, ersichtlich sei das Gegenteil von dem wahr, was sie behauptet habe, geht einem runter wie Öl. (Natürlich auch die Bemerkung, die Anordnung einer RWBP wäre rechtswidrig gewesen, weil der Bürgersteig zu schmal ist.)

    Vorsicht! Das gleiche Gericht vermittelt den Eindruck es käme darauf an Wer da klagt.
    Konsequent ist man jedenfalls nicht:

  • @Explosiv

    Bei Längsparkplätzen sollte der Schutzstreifen dann um einen Sicherheitsabstand zu den geparkten Autos erweitert werden,
    indem man z. B. die Kernfahrbahn schmaler macht.

    Naja ich halte Schutzstreifen auf Hauptverkehrsstraßen durchaus für eine sinnvolle Lösung. Die Alternative wäre ja, dass eine Fahrbahn mit ausreichender Breite (sodass Rad + KFZ auf eine Spur passen) einfach ohne Markierungen gebaut wird. IMHO hätte das folgende Nachteile:
    Fahrbahn wirkt sehr breit -> KFZler fangen an zu rasen, weil es sich "langsamer anfühlt"
    an Staus vorbeizufahren wäre schwieriger/gefährlicher, da der Platz rechts neben den Autos dann nur minimal ist und niemand mit Radfahrern rechnet
    beim Rechtsabbiegen in eine vorfahrtsberechtigte Straße (ohne Ampel) müsste auch der Autoverkehr (der ganz rechts fahren muss) abgewartet werden. Mit Schutzstreifen muss in der Regel nur gewartet werden, bis keine anderen Radfahrer mehr queren.
    Das waren jetzt nur die Vor-/Nachteile aus Radfahrersicht. Aus Autofahrersicht ergibt sich durch Schutzstreifen ein stressfreieres Fahren, da diese sich einfach mittig halten dürfen, statt bei jedem Radfahrer einzeln ausscheren zu müssen.

    Zu diesen Vorteilen von Schutzstreifen kommt noch hinzu, dass KFZ den Schutzstreifen freihalten, indem sie mittig fahren,
    dadurch fühlt man sich nicht von hinten "bedrängt" (subjektive Sicherheit) und es kommt nicht direkt zum Unfall, wenn ein
    Radfahrer übersehen wird oder stürzt.
    Aber der Sicherheitsabstand zur Seite ist nicht mehr im Schutzstreifen sondern auf der Kernfahrbahn.
    Darum denke ich, dass man dieses Problem durch breitere Schutzstreifen oder eine 2. Linie beheben kann.
    Es gibt ja auch oft Probleme, wenn Schutzstreifen neben Verkehrsinseln verlaufen oder auf Einrichtungsfahrbahnen,
    von z. B. 3.5m (1.25m Schutzstreifen). Wenn der Streifen dort breiter wäre, würde man das Überholen eines Radfahrers
    hier verbieten.

    Wenn man nicht als Radfahrer klagt und die Restfahrbahnbreite so gering ist, daß KFZ den Schutzstreifenregelmäßig befahren müssen, gibt es Möglichkeiten:radwegmecker.frank-bokelmann.d…793-12_Schutzstreifen.pdf


    Das Problem hier war wohl der einseitige Schutzstreifen, sodass ein LKW, der auf der Seite ohne Schutzstreifen am Bordstein
    fährt, bei Gegenverkehr nicht nach rechts ausweichen kann.
    Ich sehe kein Problem bei schmalen Kernfahrbahnen bei beidseitigen Schutzstreifen.

    Bei Separation von Radverkehr gibt es beim Rechts abbiegen immer Konfliktpotenzial, auch bei Schutzstreifen.
    Hier verläuft die wenigstens im Sichtbereich der Kraftfahrzeugführer, aber beim Abbiegen muss man sofort aufpassen, da der Schutzstreifen direkt an die Fahrbahn grenzt.
    Ich denke, man sollte hier den Schutzstreifen oder Radfahrstreifen vor einer Kreuzung mit einer Rechtsabbiegerspur verbinden,
    sodass die Rechtsabbieger einen Spurwechsel auf die Radspur machen, worauf dann Radfahrer und geradeausfahrende Radler
    hintereinander auf dieser Mischspur in die Kreuzung einfahren. Hinter der Kreuzung sollte natürlich eine Radverkehrsanlage
    fortgeführt werden.

  • I diesem wundervollen Tunnel sind seit längerem beidseitig Schutzstreifen aufgemalt worden.
    Jeweils vielleicht 80cm breit. Ich brauche wohl nicht zu erwähnen, wie knapp dort überholt wird, sollte man so bekloppt sein und den Schutzstreifen benutzen?
    Selbst ohne Gegenverkehr wird extrem knapp überholt. Man orientiert sich halt an der Linie...

    Fahre da zu Glück nur extrem selten durch, beobachte es aber hier und da als Fußgänger...

  • Dort dürfte man Radfahrer gar nicht überholen, weil man immer(!) die durchgezogene Mittelline überfahren würde. Die Ahndungsgefahr liegt aber sehr nah an Null. In München gibt es eine ähnlich gelagerte Straße (nur ohne Tunnel) und auch dort werden Radfahrer zu Hunderten am Tag ordnungswidrig überholt.

  • Bei Separation von Radverkehr[...]

    Ja, nech? Diese schöne Lüge gefällt mir immer wieder. Ich warte immer noch auf jemanden der mir zeigt wie man zwei Gitter (aka "Separiertes" Rad- und KFZ-Wegenetz) auf einer zweidimensionalen Ebene kreuzungsfrei unterbringt. Bei der Chzupe der Leute von Separation zu sprechen kommt bei mir regelmäßig die Galle hoch.

    Andererseits sehe ich das vielleicht nur zu einseitig. Sollte ich bei der nächsten EStE vielleicht auch mal lockerer nehmen: Alle Einnahmen angeben. Also, die von Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag natürlich nicht! Aber ansonsten alles, auf Ehre!

    Nur das ich den Verdacht habe das die Beamten dort nicht so großzügig über Kleinigkeiten hinwegsehen werden wie das Straßenbauamt...

  • @Explosiv

    Bei Längsparkplätzen sollte der Schutzstreifen dann um einen Sicherheitsabstand zu den geparkten Autos erweitert werden,
    indem man z. B. die Kernfahrbahn schmaler macht.

    Hi
    der von Gerichten als ausreichend angesehene Sicherheitsabstand zu geparkten KFZ beträgt 1m. Schon mal einen Schutzstreifen zwischen Radverkehrsanlage und Parkstreifen für KFZ gesehen, der 1m breit ist?
    Die von mir bisher gesehenen Schutzstreifen haben nicht mal 0,5m Breite. Wer dann auf seinem "separierten" Weg ziemlich rechts fährt, damit die KFZ ihn in ausreichendem Abstand überholen, fährt automatisch zu dicht an den parkenden KFZ vorbei und kriegt eine Mitschuld, wenn er gedoort wird.
    Ohne Schutzstreifen dagegen fährt man mit lichtem Abstand von wenigstem 1m an den Parkern vorbei und der KFZ-Verkehr muss zusehen, ob er dort mit ausreichend Abstand überholen kann oder hinterherfahren muss. Überholen die KFZ dann zu eng, gibt es die Ausrede "ich war auf meiner Seite der Separierung" nicht.

    Gerade unsichere Radler tendieren dazu, auf den ihnen zugewiesenen "Schutzstreifen" auf der Fahrbahn weit rechts zu fahren und tappen damit in die Dooring-Falle. Und die erfahrenen Radler, die auf dem Schutzstreifen weit links fahren bei parkenden KFZ rechts des Streifens werden dann zu eng überholt. Ob da jetzt noch ein Sicherheitsabstand von 0,2 bis 0,5m zwischen "Schutzstreifen" und Parkstreifen ist oder nicht, macht beim Überholabstand nicht so viel aus, dass dieser ausreichend sicher wird.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Wenn man zusammenrechnet kommt man auf:
    Abstand Bordstein 0.7 m
    Halber Lenker 0.3 m
    Überholabstand bei z.B. 40 kmh 1 m
    Abstand Kfz zur Markierung -0.1 m
    insgesamt 1.9 m


    Bei meinen 1.9m breiten Schutzstreifen hält der Radfahrer einen Abstand von 0.4m vom Lenkerende zum Bordstein, wenn man bei Längsparkplätzen einen zusätzlichen Sicherheitstrennstreifen von 0.6m einrichtet, beträgt der Abstand 1m und der Überholabstand mit 1m ist ebenso ausreichend.
    Die Radfahrerpiktogramme werden dort aufgebracht, wo der Radler fahren soll.

    Bsp: 8m Querschnitt mit einseitigen Parkständen
    0.6m Sicherheitstrennstreifen
    1.9m Schutzstreifen
    3.6m Kernfahrbahn
    1.9m Schutzstreifen

    Hauptsächlich geht es mir darum, welcher Akzeptanz meine Schutzstreifen mit sich bringen und welche Auswirkungen die schmale Kernfahrbahn hat (Verkehrsfluss, Begegnen, Überholen, subjektive und objektive Sicherheit).

  • Ja, nech? Diese schöne Lüge gefällt mir immer wieder. Ich warte immer noch auf jemanden der mir zeigt wie man zwei Gitter (aka "Separiertes" Rad- und KFZ-Wegenetz) auf einer zweidimensionalen Ebene kreuzungsfrei unterbringt. Bei der Chzupe der Leute von Separation zu sprechen kommt bei mir regelmäßig die Galle hoch.


    Also wenn Radfahrer "Separation" wünschen, dann lügen die sich zwar was in die Tasche, aber letzens geht es nur um die
    Sehnsucht autofrei zu fahren. Und weil die Separation unübersehbar erhebliche Sicherheitsnachteile mit sich bringt,
    fängt man dann an mit seltsamen Konstrukten herum zu eiern. Im Knotenpunktbereich soll dann die Separation wieder
    aufgehoben werden, aber auf der Strecke will man sie. Was dabei regelmäßig übersehen wird, ist das auch auf der
    Strecke das Unfallrisiko durch Radverkehrsanlagen steigt. Der Unfallhäufungspunkt ist kein Punkt, sondern die RVA
    an sich. Ist folgende Grafik aus Heidelberg schon bekannt?: http://www.upi-institut.de/hd/Unfaelle_Stadt_alles.gif
    Auf der Strecke hat man dann eben Unfälle mit anderen Radfahrern oder Fußgängern. Die Unfalldichte steigt in
    etwa linear zum Radverkehrsaufkommen, während man auf der Fahrbahn einen solchen Zusammenhang so nicht
    finden kann.


  • Bei meinen 1.9m breiten Schutzstreifen hält der Radfahrer einen Abstand von 0.4m vom Lenkerende zum Bordstein, wenn man bei Längsparkplätzen einen zusätzlichen Sicherheitstrennstreifen von 0.6m einrichtet, beträgt der Abstand 1m und der Überholabstand mit 1m ist ebenso ausreichend.
    Die Radfahrerpiktogramme werden dort aufgebracht, wo der Radler fahren soll.

    Hi
    mit 0,6m zusätzlichem Sicherheitsstreifen ginge es eventuell.
    Was nicht geht, sind die ohne Parkstreifen angenommenen 0,4m lichter Abstand zum Bordstein. Es haben schon Gerichte 0,8m Passierabstand Radler/Fußling gefordert, um eine Mitschuld des Radlers bei eratisch herumeiernden Fußlingen verneinen zu können. 0,4m sind da zu wenig. Ohne Parkzeug am Fahrbahnrand braucht es also lichten Abstand wenigstens 0,8m zum Bordstein, mit Parkzeug wenigstens 1m zu ebendiesen.
    Lustigerweise erhöht sich die Sicherheit für Radlinge durch die Unsitte der Kampfparker, selbst bei vorhandenem ausreichend breiten Parkstreifen neben der Fahrbahn trotzdem mit zwei Hufen auf dem Gehweg zu stehen. Trauen wohl ihrer eigenen Gattung nicht zu, ihre Außenspiegel nicht abzufahren bzw. wollen beim Ein- und Aussteigen für sich selbst mehr Sicherheitsraum schaffen. Da sich die Rennleitung um Stehzeug nicht kümmert und das OA außerhalb der Parkraumbewirtschaftung auch nicht kümmert, greift diese Unsitte immer weiter um sich.
    Mich freut es auf der einen Seite als Fahrbahnrader, da ich dadurch weniger weit auf die Fahrbahnmitte zu ausweichen muss, auf der anderen Seite stört es mich als Fußgänger, wenn meine Einkaufstaschen an den heiligen Blechen durchgescheuert werden wegen Platzmangel. Wenn den Kampfparkern egal ist, wo sie ihr Blech hinstellen, ist es mir auch egal, wie dieses Blech hinterher aussieht.

    bye
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