Hi
wenn dann- wie innerorts oft zu beobachten- rechts der Fahrbahn Parkplätze markiert sind, liegt deren Doring-Bereich im "Schutzstreifen" und nimmt 50-60% davon in Anspruch. Der Abstand Außenkante Radler zu Außenkante Stehzeug muss dann bereits 1m betragen, abzüglich der Lenkerbreite von wenigstens 60 cm verbleiben als "Schutzabstand" zum KFZ-Verkehr 30 cm.
Warum versucht man immer, dem mündigen KFZ-Führer seine Verantwortung abzunehmen, indem man fragwürdige Markierungen auf die Fahrbahn pinselt? Beim Überholen von Radlern sind 1,5m Abstand einzuhalten, egal, wo der Radler sich auf der Fahrbahn befindet.
Zusätzliche Markierungen täuschen nur eine Sicherheit vor, die gerade dort dann nicht vorhanden ist. In der Tat meinen viele KFZler, dass alles in Ordnung ist, wenn sie auf "ihrer" Seite der Markierung bleiben, auch, wenn dann deutlich zu dicht überholt wird. Das wäre dann das Problem des Radlers, sie hätten keinen Fehler gemacht.
Daher:
gut gemeint ist oft nicht gut gemacht. Und mit Schutzstreifen lockt man gerade unsicher Radler auf die Fahrbahn, die dort dann Erlebnisse haben, die sie um so vehementer nach baulich getrennten Radwegen fordern lassen. Was unnötig wäre, würden die erforderlichen Abstände eingehalten und nicht nur irgendwelche Markierungen beachtet.