Transparenzanfrage zu Kontrollen des ruhenden Verkehrs

  • Unter "Fundstücke der Woche" hatte ich vor ein paar Wochen von meiner Transparenzanfrage berichtet. Weil das da keiner wieder findet und ich euch nun von der Antwort berichten möchte, mache ich lieber einen neuen Faden auf. Ich zitiere mich der Übersicht halber mal ausnahmsweise selbst:

    Ich habe bezüglich des Themas Falschparker vor zwei Wochen eine Transparenzanfrage an den Landesbetrieb Verkehr gestellt. Mit der Frage, wann sie seit Anfang 2015 "in meiner Ecke" kontrolliert haben, wann sie es geplant haben und wie die Anweisungen zur Ausgestaltung des Ermessensspielraumes aussieht.

    Ich freue mich schon wie ein kleines Kind vor Weihnachten auf die Antwort. Ich hege die Hoffnung, dass sie die Politik in gewisse Erklärungsnöte bringen könnte...


    Ich habe nun wie gesagt Antwort bekommen und will sie euch nicht vorenthalten. Eigentlich ist es sogar noch schlimmer, als ich dachte. Zusammengefasst interpretiere ich die Aussagen so: Der LBV ist eigentlich gar nicht zuständig, sondern die Polizei. Nur in einzelnen Gebieten ist eine Kontrolle durch das Parkraum-Management mit der Polizei vereinbart. In den Gebieten meiner Anfrage, in denen diese Vereinbarung besteht wurde nur kontrolliert, wenn sich jemand beschwert hat. In dem restlichen angefragten Bereich fühlt sich der LBV nicht in der Verantwortung. Mit anderen Worten: es wurde und wird nicht kontrolliert! Abschleppen darf eh nur die Polizei.

    Und wir alle wissen ja, dass die Polizei Hamburg nichts besseres zu tun hat, als sich um Falschparker zu kümmern. (Achtung! Ironie!) Folglich ging umgehend eine "leicht" erweiterte Anfrage an die Polizei. :D

    Aber hier für die Freunde des gepflegten Beamtendeutsch noch die vollständige allerdings anonymisierte Antwort (völlig Gebührenfrei):

    Zitat von LBV

    Sehr geehrter Herr UliB,
    zunächst bitte ich die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. Konkret möchte ich zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

    Zu 1.
    Die Kontrollen des ruhenden Verkehrs obliegen der Polizei Hamburg und in mit dieser in abgestimmten Bereichen auch dem Landesbetrieb Verkehr –Parkraum-Management.
    Die unter den Punkten 1. c., d. , h., i., j. benannten Straßen sind nicht in den mit der Polizei abgestimmten Kontrollgebieten des Parkraum-Managements gelegen. Die übrigen genannten Straßen wurden seitens des Parkraum-Managements nur aufgrund von einzelnen Beschwerdelagen kontrolliert. Eine Dokumentation über Zeitpunkt dieser Kontrollen erfolgte nicht. Weiterhin können keine Aussagen über eventuelle Kontrollen der Polizei außerhalb der Dienstzeiten des Parkraum-Managements getroffen werden, da kein Zugriff auf die dortigen Daten existiert. Die Kontrolltätigkeiten werden nach den personellen Ressourcen von Polizei und Parkraum-Management durchgeführt. Eine Ausweitung der Kontrollen ist daher von einer Erweiterung dieser Ressourcen abhängig und derzeit nicht absehbar.

    Zu 2.
    Es existieren keine behördliche Vorgaben bzw. Anweisungen über die Ausgestaltung des Ermessensspielraumes bei Verstößen gegen §12 StVO seitens des Landesbetriebs Verkehr –Parkraum-Management-für die eigenen Kontrollkräfte. Über etwaige Vorgaben und Anweisungen seitens der Polizei können keine Aussagen getroffen werden. Das Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen obliegt ausschließlich der Polizei. Dahingehend können auch hier keine Aussagen getroffen werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mitarbeiter des LBV

    In Anbetracht der dargelegten Situation möchte ich euch noch einmal ermutigen mitzumachen. Einfach mal stumpf die Kontrolldichte an euch bekannten neuralgischen Punkten bei LBV und Polizei abfragen. Druck gegen den "Parkdruck" aufbauen! :saint:

    Wenn die Polizei antwortet werde ich weiter berichten.

    To be continued...

  • Wie wichtig Transparenzanfragen sind, zeigt folgendes Beispiel:

    Zunächst parkte nur der Autofahrer rechts auf dem Bild nur einen Teilstück des Zebrastreifens zu.

    Anruf beim Verkehrsaußendienst der Stadt Hannover. Nach ca. einer Stunde noch ein Anruf. Auskunft: Es sei ein Mitarbeiter vor Ort gewesen, der keinen Anlass gesehen hätte abzuschleppen oder auch nur eine Ordnungsgeld zu verhängen.

    Inzwischen hatte sich allerdings auf der gegenüberliegenden Seite des Zebrastreifens ein zweiter Falschparker dazu gesellt. Darauf hatte ich beim zweiten Anruf hingewiesen. Leider hatte ich an dem Tag keine Zeit, das weiter zu verfolgen.

    Freilich kriegt man so auch nicht systematisch raus, wie verbreitet die Bereitschaft des Verkehrsaußendienstes ist, beide Augen zuzudrücken, wenn es um Falschparker geht. Allerdings muss zur Entlastung des Verkehrsaußendienstes gesagt werden, dass das Parken hinter einem Zebrastreiifen tatsächlich nicht verboten ist, und der weiße Wagen steht nicht wie der silberne auf dem Zebrastreifen, sondern nur ein bisschen mit dem Heck auf dem Zebrastreifen. Auf der anderen Zebrastreifenseite verhindern Fahrradbügel das Zuparken der letzten 5 m vor dem Zebrastreifen. Tatsächlich wird das Parken hinter dem Zebrastreifen vom Gesetzgeber nicht im selben Maße als Sichtbehinderung gesehen wie das Parken vor dem Zebrastreifen.

    Anlage 2 StVO, Abschnitt 9 https://www.dvr.de/verkehrsrecht/stvo/anlage2.html#a9

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (26. Dezember 2017 um 14:06)

  • Trotzdem steht der Weiße nicht korrekt. Owi hat er verdient, Abschleppen nicht.

    Im Gegensatz zu dem Frechling gegenüber, den sollte man sofort abschleppen. Lassen. Über 110, die sind für dringende Gefahrenabwehr zuständig. Und der Arsch ist dringend.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Trotzdem steht der Weiße nicht korrekt. Owi hat er verdient, Abschleppen nicht.

    Im Gegensatz zu dem Frechling gegenüber, den sollte man sofort abschleppen. Lassen. Über 110, die sind für dringende Gefahrenabwehr zuständig. Und der Arsch ist dringend.

    Auch der weiße PKW, der zwar hinter dem Zebrastreifen steht, behindert die Sicht, denn die Straße ist recht schmal, so dass Fußgänger erst sehr spät gesehen werden. Aber diesen Spezialfall hat der Gesetzgeber so nicht bedacht.

  • Ich sehe nicht, wie der weiße mehr die Sicht behindert, wenn er verboternerweise noch zu einem Teil auf dem Zebra steht, als wenn er erlaubterweise press dahinter stehen würde. Nur vor Zebras darf man auf 5m nicht parken.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • So, Premiere : Ich habe gerade eine Anfrage nach dem Muster von UliB an die Behörde geschrieben. Da ich auch in Altona-Nord wohne, habe ich evtl. sogar die gleichen Straßen angefragt wie UliB, aber das macht ja gar nichts.

    UliB : Danke für die Vorlage!

    Wo im Forum finde ich die Hinweise zu Online-Anzeigen in Hamburg? Habe auf Anhieb nichts gefunden.

  • So, Premiere : Ich habe gerade eine Anfrage nach dem Muster von UliB an die Behörde geschrieben. Da ich auch in Altona-Nord wohne, habe ich evtl. sogar die gleichen Straßen angefragt wie UliB, aber das macht ja gar nichts.

    UliB : Danke für die Vorlage!

    Wo im Forum finde ich die Hinweise zu Online-Anzeigen in Hamburg? Habe auf Anhieb nichts gefunden.

    DMHH hat einmal dankenswerterweise Das Große 1x1 der OWi-Anzeigen verfasst. Ist leider nicht so leicht zu finden, wie man es sich wünschen würde.

  • Wenn die Polizei antwortet werde ich weiter berichten.

    ...hatte ich ja versprochen. Die Antwort habe ich auch schon lange. Irgendwie wusste ich aber nicht so recht, was ich daraus machen soll. Übliches Behördengeschwurbel halt. Wir machen zwar nix, packen es aber so in Worthülsen, dass es keiner merkt.

    Zumindest die Polizeidienstvorschrift 350 könnte hie und da noch einmal nützlich sein.

    Ich habe mir zugegebenermaßen recht viel Zeit damit gelassen, mir zu überlegen, was ich nun aus den Antworten mache. Nun bin ich zu dem Schluss gekommen, dass eine Eingabe wohl der sinnvollste Weg sein dürfte, das Thema in die Hamburger Politik zu kippen. Die habe ich auch schon formuliert. Allerdings ist ein längliches Pamphlet daraus geworden. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich die Eingabe hier zur Diskussion stellen, oder einfach abschicken soll. Ich führe sie mir erst noch einmal selbst zu Gemüte...

  • Na gut, in diesem Forum wird ja meist nur konstruktive Kritik geäußert. Ich konnte meine Eingabe nur um eine Seite kürzen, es sind immer noch fünf übrig geblieben. Der Text sollte schon eine Antwort auf jedes Gegenargument haben, das mir einfiel. Dann bin ich mal gespannt auf eure Meinung.

    Ich sag ja, es ist zu lang! 8o