Unter "Fundstücke der Woche" hatte ich vor ein paar Wochen von meiner Transparenzanfrage berichtet. Weil das da keiner wieder findet und ich euch nun von der Antwort berichten möchte, mache ich lieber einen neuen Faden auf. Ich zitiere mich der Übersicht halber mal ausnahmsweise selbst:
Ich habe bezüglich des Themas Falschparker vor zwei Wochen eine Transparenzanfrage an den Landesbetrieb Verkehr gestellt. Mit der Frage, wann sie seit Anfang 2015 "in meiner Ecke" kontrolliert haben, wann sie es geplant haben und wie die Anweisungen zur Ausgestaltung des Ermessensspielraumes aussieht.
Ich freue mich schon wie ein kleines Kind vor Weihnachten auf die Antwort. Ich hege die Hoffnung, dass sie die Politik in gewisse Erklärungsnöte bringen könnte...
Alles anzeigenEmpfänger: info@lbv.hamburg.de
Betreff: Transparenzanfrage nach HmbTG
Sehr geehrte Damen und Herren,
entsprechend §1 Abs. 2 und §3 Abs. 1 HmbTG bitte ich Sie um folgende Informationen:
- Wann wurden in den aufgeführten Gebieten seit Anfang 2015 im Rahmen der Ihrer Behörde durch den Senat übertragenen Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs Kontrollen v.A. bezüglich der Einhaltung des §12 StVO (Halten und Parken) durchgeführt und wann sind diese zukünftig geplant?
- XXXallee
- XXX Straße
- usw.
- Existieren behördliche Vorgaben bzw. Anweisungen über die Ausgestaltung des Ermessensspielraumes bei Verstößen gegen §12 StVO und bezüglich der Kriterien, die ein Umsetzen eines falsch geparkten Fahrzeuges rechtfertigen? Wenn ja; wie lauten diese Vorgaben?
Bitte informieren Sie mich zunächst über die zu erwartenden Gebühren.
Mit freundlichen Grüßen
UliB
Persönliche Daten
Ich habe nun wie gesagt Antwort bekommen und will sie euch nicht vorenthalten. Eigentlich ist es sogar noch schlimmer, als ich dachte. Zusammengefasst interpretiere ich die Aussagen so: Der LBV ist eigentlich gar nicht zuständig, sondern die Polizei. Nur in einzelnen Gebieten ist eine Kontrolle durch das Parkraum-Management mit der Polizei vereinbart. In den Gebieten meiner Anfrage, in denen diese Vereinbarung besteht wurde nur kontrolliert, wenn sich jemand beschwert hat. In dem restlichen angefragten Bereich fühlt sich der LBV nicht in der Verantwortung. Mit anderen Worten: es wurde und wird nicht kontrolliert! Abschleppen darf eh nur die Polizei.
Und wir alle wissen ja, dass die Polizei Hamburg nichts besseres zu tun hat, als sich um Falschparker zu kümmern. (Achtung! Ironie!) Folglich ging umgehend eine "leicht" erweiterte Anfrage an die Polizei.
Aber hier für die Freunde des gepflegten Beamtendeutsch noch die vollständige allerdings anonymisierte Antwort (völlig Gebührenfrei):
Zitat von LBVSehr geehrter Herr UliB,
zunächst bitte ich die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. Konkret möchte ich zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:Zu 1.
Die Kontrollen des ruhenden Verkehrs obliegen der Polizei Hamburg und in mit dieser in abgestimmten Bereichen auch dem Landesbetrieb Verkehr –Parkraum-Management.
Die unter den Punkten 1. c., d. , h., i., j. benannten Straßen sind nicht in den mit der Polizei abgestimmten Kontrollgebieten des Parkraum-Managements gelegen. Die übrigen genannten Straßen wurden seitens des Parkraum-Managements nur aufgrund von einzelnen Beschwerdelagen kontrolliert. Eine Dokumentation über Zeitpunkt dieser Kontrollen erfolgte nicht. Weiterhin können keine Aussagen über eventuelle Kontrollen der Polizei außerhalb der Dienstzeiten des Parkraum-Managements getroffen werden, da kein Zugriff auf die dortigen Daten existiert. Die Kontrolltätigkeiten werden nach den personellen Ressourcen von Polizei und Parkraum-Management durchgeführt. Eine Ausweitung der Kontrollen ist daher von einer Erweiterung dieser Ressourcen abhängig und derzeit nicht absehbar.Zu 2.
Es existieren keine behördliche Vorgaben bzw. Anweisungen über die Ausgestaltung des Ermessensspielraumes bei Verstößen gegen §12 StVO seitens des Landesbetriebs Verkehr –Parkraum-Management-für die eigenen Kontrollkräfte. Über etwaige Vorgaben und Anweisungen seitens der Polizei können keine Aussagen getroffen werden. Das Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen obliegt ausschließlich der Polizei. Dahingehend können auch hier keine Aussagen getroffen werden.Mit freundlichen Grüßen
Mitarbeiter des LBV
In Anbetracht der dargelegten Situation möchte ich euch noch einmal ermutigen mitzumachen. Einfach mal stumpf die Kontrolldichte an euch bekannten neuralgischen Punkten bei LBV und Polizei abfragen. Druck gegen den "Parkdruck" aufbauen!
Wenn die Polizei antwortet werde ich weiter berichten.
To be continued...