Hab's trotzdem mal versucht...
ZitatSehr geehrter Herr Bohmbach,
in der Pressemitteilung zu den gestern durchgeführten Kontrollen schreiben Sie, dass 80 Verstöße bei Radfahrenden festgestellt wurden, darunter die Nichtbenutzung von Radwegen und Mängel an der Beleuchtung.
Könnten Sie mir bitte Auskunft geben, an welchen Stellen Radwege nicht benutzt wurden?
Welche Mängel an der Beleuchtung wurden festgestellt und wann wurden die Kontrollen durchgeführt? Nach §67 StVZO § 67 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) dürfen Scheinwerfer und Rücklichter abnehmbar sein und müssen nur während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.
Vielen Dank und Grüße