Neues aus Stade

  • Hab's trotzdem mal versucht...

    Zitat

    Sehr geehrter Herr Bohmbach,

    in der Pressemitteilung zu den gestern durchgeführten Kontrollen schreiben Sie, dass 80 Verstöße bei Radfahrenden festgestellt wurden, darunter die Nichtbenutzung von Radwegen und Mängel an der Beleuchtung.

    Könnten Sie mir bitte Auskunft geben, an welchen Stellen Radwege nicht benutzt wurden?

    Welche Mängel an der Beleuchtung wurden festgestellt und wann wurden die Kontrollen durchgeführt? Nach §67 StVZO § 67 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) dürfen Scheinwerfer und Rücklichter abnehmbar sein und müssen nur während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.

    Vielen Dank und Grüße

  • Antwort:

    Zitat

    Guten Morgen XXX,

    leider kann ich Ihnen da keine weitergehenden Informationen geben, das wurde im Einzelnen bei uns nicht erfasst.

    Gruß

    Rainer Bohmbach

    OK, man weiß es eigentlich nicht, aber um Radfahrer-Klischees in einer offiziellen Pressemeldung zu bedienen, reicht es. :cursing:

  • muss, was angeschraubt ist, auch funktionieren?

    Das war auf jeden Fall mal so, zumindest direkt nach der Änderung der StVZO. Also tagsüber ohne Licht unterwegs: OK, tagsüber mit defektem Licht unterwegs: nicht OK. Nicht unbedingt sinnvoll, aber ich meine, dass es der Bußgeldkatalog tatsächlich hergibt/hergab.

  • Zitat

    Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig im Sinne dieser Verordnung und während ihres Betriebs fest angebracht, gegen unabsichtliches Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen gesichert sowie ständig einsatzbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.

    § 67 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Die ganzen Reflektoren müssen also immer dran sein. Beleuchtung, die montiert ist, muss betriebsbereit sein. Wenn ein Scheinwerfer defekt ist, muss er also abgebaut werden und es reicht nicht, einen Akku-betriebenen Scheinwerfer bei Bedarf anzubauen. Muss man nicht verstehen, wozu man tagsüber Reflektoren braucht oder warum man tagsüber nicht mit einer kaputten Lampe fahren darf.

  • Eine "Nichtbenutzung von Radwegen" kann es nicht geben, wenn es diese Radwege gar nicht gibt. Hier geht es nicht um die Benutzung von Radwegen, es geht schlicht und ergreifend um das Grüßen des Gesslerhuts (also des Blauschildes).

    Zitat

    Ein Gesslerhut ist redensartlich eine Einrichtung, deren einzig sinnfälliger Zweck die öffentliche Erzwingung untertänigen Verhaltens ist.

  • Ich antworte mal hier auf Mueck , weil das mit der Polizeiaktion vom letzten Mittwoch eigentlich nichts zu tun hat. Hier ging es los: „Sicher mobil leben“ am 5. Mai

    Da man das zuert verlinkte 241 nicht sieht, könnte man sich auch hier schon zum direkten Linksabbiegen einordnen, aus der kl. Archivstr. raus geht das wunderbar ... Und dann einfach weiter fahrbahnradeln ...

    Bin hier wohl der Einzige, der das schon gemacht hat, wobei hinter der kleinen Archivstraße noch ein 241 steht. Das ist bei Mapillary aber gerade in einer Birke verschwunden.

    Aus der Kleinen Archivstraße hat man mit dem Fahrrad das Problem, dass die Ampel nur grün wird, wenn auch ein Auto die Kontaktschleife auslöst. Alleine mit dem Fahrrad bleibt die Ampel rot. Ich habe keine Ahnung, wie andere das machen. Vermutlich fahren die alle auf dem Gehweg.

    Auf dem Salztorswall ist meistens viel Betrieb. Dort vom Radweg gleich auf die Linksabbiegerspur zu wechseln, ist sportlich.

    Das 240 in Gegenrichtung auf der Südseite der Brücke steht an einer Stelle, wo der Bodstein nicht abgesenkt ist. Da kommt man also gar nicht mehr auf den "Radweg" und wenn man aus der Harburger Straße von Südosten kommt, gibt es vorher auch keine Benutzungspflicht (nicht weitersagen, das war bestimmt nur ein Versehen). Aus der Richtung bin ich schon regelmäßig auf der Fahrbahn gefahren und habe verwunderte Blicke geerntet.

    Auch von der anderen Seite fahre ich gerne vor der Kreuzung auf die Fahrbahn. Meistens komme ich aus der Straße: Im Neuwerk (hier von rechts) , Dann kommt man wenigstens in einem Zug über die Kreuzung, während man auf dem "Radweg" mit der ersten Grünphase zur ersten Insel kommt und dann auf den nächsten Umlauf warten darf, bis man auf die andere Seite kommt.

    Normalerweise meide ich den ganzen Bereich aber und fahre lieber andere Routen. DIe Hansebrücke ist der in Beton gegossene Traum der autogerechten Stadt.

  • Wir hatten hier ja bereits darüber diskutiert, ob das direkte Linksabbiegen dort nicht sogar die einzige legale Möglichkeit darstellt, auf die Hansebrücke zu fahren, da man von der ersten Insel bis auf die westliche Straßenseite der Hansebrücke auf der linken Straßenseite des Salztorswalls fahren muss und dies nicht freigegeben ist.

    Oder es ist das Folgen einer Radverkehrsführung.

    https://goo.gl/maps/gSih3kaLbxLuDVyx8

  • Also Du kommt aus dem Osten linksseitig den Salztorwall runter? Also von von rechts im Bild.

    Und willst nach Norden auf die Hansebrücke abbiegen, also nach unten fahren.

    Zwischen den Inseln ist aber nur einseitig Radverkehr?

  • Es geht um das Nordende der Brücke. Da gibt es nur diese eine Furt, um von der nördlichen Seite des Salztorswalls auf die Mittelinsel zu kommen. Von dort aus kommt man Richtung Westen nur auf der linken Straßenseite weiter, um auf die Westseite der Hansebrücke zu kommen.

    Wenn man auf der Fahrbahn abbiegt, muss man bei der Kleinen Archivstraße vom [Zeichen 241-30] auf die Fahrbahnwechseln und sich gleich auf der rechten der beiden Linksabbiegespuren einfädeln. Nach dem Abbiegen bleibt man auf der Fahrbahn, weil da eine sehr hohe Bordsteinkante ist und man das Fahrrad auf den "Radweg" heben müsste. Am Punkt 4 steht ein [Zeichen 240] und kein [Zeichen 241-30] wie in der Übersichtsskizze. Das soll dann wohl für die Brücke gelten.

    Die "Radverkehrsführung" entspricht der roten Linie.

    Punkt 1, kurz hinter der Kleinen Archivstraße:

    Punkt 2, Blick Richtung Süden

    Punkt 3, Blick Richtung Westen. Auch dort nur Fußgängerampeln, keine Freigabe des linksseitigen Radweges:

    Punkt 4, von der anderen Seite:

  • Ich sehe keine andere Möglichkeit als gelb. Die StVB-Stade weiß offensichtlich um die Nutzung der kombinierten Rad/Fuß-Streuscheiben, es bleibt also kein anderer Schluss, dass man als Radler direkt abbiegen soll, oder sich in einen Fußgänger verwandeln. Ich nehme an die StVB geht davon aus, das Radfahrer vor allem letzteres machen (wollen)

    Hier in FFB gibts dafür extra Schilder. Häufiger genutzt wird "Radfahrer absteigen", man findet aber auch "Radfahrer Fußgängerampel benutzen"

  • Von Punkt 2 nach 3 darf man aus meiner Sicht auf jeden Fall mit dem Fahrrad fahren und hat dann keinen gültigen Signalgeber. Zum Beispiel, wenn man aus der Kleinen Archivstraße kommt und von dort nach links (Richtung Nordosten) in den Salztorswall abbiegen will. Man bekommt dort zum Linksabbiegen kein grün, solange nicht auch ein Auto auf die Kontaktschleife fährt. Da es an der Stelle auch keine Querungsmöglichkeit für Fußgänger auf die Südseite des Salztorswalls gibt, bleibt einem dann nur, nach rechts auf den Radweg abzubiegen und an der Hansebrücke von 2 nach 3 auf die richtige Straßenseite zu wechseln.

    Was aus meiner Sicht dafür spricht, dass man auch von 3 nach 4 fahren darf, ist StVO §9 (2):

    Zitat

    Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

    Eine andere "Radverkehrsführung" als die rote Strecke ist ja nicht vorhanden. Und wenn es tatsächlich vorgesehen ist, dass man das Fahrrad von Punkt 2 bis 4 schieben soll, müsste das irgendwie deutlich gemacht werden. Das würde bedeuten, dass es zum Abbiegen vom Salztorswall auf die Hansebrücke gar keine Radverkehrsführung gibt.

    Die Behörde geht hier offensichtlich auch davon aus, dass die einzige Alternative bei einer nicht vorhandenen "Radverkehrsanlage" das Absteigen und Schieben ist und nicht der Wechsel auf die Fahrbahn.

  • Hier in FFB gibts dafür extra Schilder. Häufiger genutzt wird "Radfahrer absteigen", man findet aber auch "Radfahrer Fußgängerampel benutzen"

    Wobei dieses hier nach meinem Hinweis zwischenzeitlich abmontiert wurde. Als die Streuscheibe gegen eine Kombi-Streuscheibe getauscht wurde, hatte man dieses Blechschild nicht mehr auf dem Schirm. Da musste ich erst daherkommen...

    Ob das nachfolgende Schild noch dort hängt, weiß ich gerade nicht. Aber es ist schon merkwürdig, dass der gemeinsame linksseitige Geh- und Radweg angeblich unmittelbar vor der Querung enden soll. Völliger Murks diese Kreuzung und auch die weitere Umgebung dort. Ich müsste wirklich einmal eine Skizze anfertigen. Aber dann rege ich mich nur wieder auf. Dem Landratsamt ist der Zustand übrigens durchaus bekannt. Man lehnt es aber ab, in der Oskar-von-Miller-Straße irgendwelche radverkehrstechnische Änderungen vorzunehmen, weil diese Straße ohnehin in 20 Jahren komplett überplant werden soll. Na dann...

  • Dem Landratsamt ist der Zustand übrigens durchaus bekannt. Man lehnt es aber ab, in der Oskar-von-Miller-Straße irgendwelche radverkehrstechnische Änderungen vorzunehmen, weil diese Straße ohnehin in 20 Jahren komplett überplant werden soll. Na dann...

    Ist für die Oskar-von-Miller-Straße denn auch das LRA zuständig? Ich habe inzwischen gelernt, dass die Zuständigkeiten hin- und hergeschoben werden, je nachdem, um welchen Straßentyp es sich handelt. Bei der Oskar-von-Miller-Straße hätte ich erwartet, dass die Stadt FFB zuständig ist. Oder ist das auch wieder so ein Staats-Straßen-Ding? Überaus lästig, das Ganze.

  • Ist zumindest für Bayern doch alles ordentlichst verfügt: ZustVVerk. Normalerweise ist das zB auf Google Maps gut ersichtlich, um was für eine Art von Straße es sich handelt. Bei nicht weiter gekennzeichneten Straßen wird es sich in aller Regel um Gemeindestraßen handeln.

    Das Buchbinder-Wanninger-Prinzip ist zwar bei Behörden sehr beliebt, aber wenn man obige Verordnung streng anwendet, kommt man doch schnell zum Ziel.

  • Ist zumindest für Bayern doch alles ordentlichst verfügt: ZustVVerk. Normalerweise ist das zB auf Google Maps gut ersichtlich, um was für eine Art von Straße es sich handelt. Bei nicht weiter gekennzeichneten Straßen wird es sich in aller Regel um Gemeindestraßen handeln.

    Das Buchbinder-Wanninger-Prinzip ist zwar bei Behörden sehr beliebt, aber wenn man obige Verordnung streng anwendet, kommt man doch schnell zum Ziel.

    Danke für den Link, aber so richtig "bürgernah" ist das m.E. nicht wirklich. Woher weiß der gemeine Bürger, dass er nicht auch

    § 30 Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Planungsverfahrens für Magnetschwebebahnen

    lesen muss, bevor er sich mit einer einfachen Anfrage bzgl. eines Gehwegs an die Stadtverwaltung wendet?

    Abgesehen davon, dass er ZustVVerk vermutlich nicht kennt?

  • Ich bin der tranzparenzdefizitären Bürokratie in Bayern (und insbesondere der Münchner) eher abgeneigt, aber das Gesetz ist eigentlich recht gelungen. In BaWü richtet sich die Zuständigkeit noch teilweise nach der Eingriffsgrundlage in der StVO, wobei man den Schildern natürlich nicht ansieht, warum sie dort stehen. Wenn so etwas auf eine Verwaltung wie in München treffen würde, die ihre Inkompetenz und Unwilligkeit einfach durch Geheimniskrämerei kaschieren will, hätte man schon dort verloren, bevor man die Vorschrift überhaupt prüfen könnte. Andere Bundesländer haben die Ausführungsgesetze teilweise auch mit irgendwelchen unübersichtlichen Querverweisen, versteckt in noch größeren Vorschriften.