Neues aus Stade

  • Sollen wir diesen Thread grundsätzlich mal aufteilen oder kommen alle mit diesen nunmehr 23 Seiten zurecht? :D

    Weder aufteilen noch eigenes Blog. Das ist hier genau richtig. Die Langatmigkeit bzw. die notorische Klagescheu nervt, aber aufgeteilte Threads oder ein eigenes Blog ändern das ja auch nicht. Eher kann man noch hier jemanden zu seinem Klageselbstläufer schiiiiiiiiiiiieeeeeeeeebeeeen... ;)

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Nein, gab es noch nicht. Das Problem ist, dass vermutlich auch bei der Presse niemand versteht, was ich will. "Radfahrer fördern" heißt hier "Radwege bauen/verbessern". Dass alleine die Existenz der gezeigten Radwege das Problem darstellt, werden die wohl auch nicht begreifen.

    Mit Pressefahrt meine ich: Journalisten aufs Rad, und dann sollen die da mit Dir eine Tour fahren. Auf eigene Gefahr natürlich.

  • Ich bin nicht klagescheu, Peter Viehrig Im letzten August, als die Frist für die Entscheidung über den Kuhweidenweg abgelaufen war, hatte ich bereits Kontakt mit Dr. Kettler aufgenommen, um die weiteren Schritte abzustimmen. Einen Tag später kam dann tatsächlich der Bescheid, dass dem Antrag stattgegeben wird und dann war das Thema damit erst einmal erledigt.

    Eine Liste mit komplett unsinnigen Benutzungspflichten haben wir der Stadt im vergangenen April bereits geschickt und die oben aufgeführten Beispiele sind alle längst kommuniziert, auch schriftlich. Bislang als gut gemeinter Hinweis, im nächsten Schritt dann als förmlicher Antrag auf Neuverbescheidung.

    Das ist hier das Verfahren bei Regelungen, die einem schon länger als 1 Jahr bekannt sind. Ansonsten kann man direkt klagen, dann muss man aber begründen können, dass man diese Regelung erst seit max. einem Jahr kennt. Dass man sie vorher einfach nicht bemerkt hat, reicht wohl nicht, sondern man müsste dann glaubhaft versichern, dass man da vorher noch nie entlang gefahren ist. Das ist in meinem Fall schwierig, weil die wissen, dass ich die Stadt systematisch abgesucht habe ;)

    Es gibt ein paar Dinge, wo ich das Risiko nicht abschätzen kann. Inhaltlich sind die Beispiele eigentlich sonnenklar, aber ich frage mich

    - Tendiert das zuständige VG Stade bei höheren Verkehrsbelastungen und Unterschreitung der Mindestbreiten oder linksseitigen BP eher dazu, den Verkehrsbehörden recht zu geben? Gegen die Stadt Stade hat wohl wegen Benutzungspflichten noch niemand geklagt, aber es gab wohl erfolgreiche Klagen gegen den Landkreis Cuxhaven, die auch hier verhandelt worden sein müssten. Leider habe ich keine Urteile gefunden.

    - Was passiert, wenn die Stadt wiederholt beteuert, die Dinge ändern zu wollen, es aber wegen fehlendem Personal nicht "schnell genug" auf die Reihe bekommt? Ich habe von einem Fall aus Köln gelesen, wo der Kläger deswegen auf seinen Kosten sitzen geblieben ist.

    - Dann die Frage, ob man gegen einen Irrwitz klagt, damit man auf jeden Fall Recht bekommt, oder ob man gleich ein höheres Risiko eingeht und gegen die Anordnung an einer der Hauptstraßen klagt. Wenn man da gewinnt, könnte man gut argumentieren, dass der ganze andere Quatsch auch weg muss. Aber wenn man verliert, könnte sich die Stadt bestätigt fühlen, doch auf dem richtigen Weg zu sein.

    In dem Bescheid, den ich wegen des Kuhweidenweges erhalten habe, wurde angekündigt, dass anstelle des [Zeichen 240] in beiden Richtungen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet werden soll. Ich habe daraufhin eindringlich betont dass man dort das Radfahren auf dem Gehweg aus Sicherheitsgründen explizit verbieten müsste. Kann man gegen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] als Fußgänger klagen? Vielleicht dauert das jetzt so lange, weil ich das auch bei der Fachaufsicht zur Sprache gebracht habe und sie sich jetzt nicht trauen, es einmal konsequent durchzuziehen und Radfahrer dort eben zu ihrem Glück auf die Fahrbahn zu zwingen. Es ist doch allen klar, dass dort niemand mit Schrittgeschwindigkeit fahren würde und dann bleibt es so gefährlich wie vorher. Nur dass der Radfahrer im Falle eines Falles noch mehr der Dumme ist.

    Aber mir geht es ja auch gar nicht nur um den Kuhweidenweg. Was soll ich mich monatelang mit denen an diesem Nebenkriegsschauplatz herumschlagen? Die [Zeichen 240] kommen weg, das habe ich schriftlich. Also nächste Baustelle.

    Letztlich auch die Frage, was unter dem Strich schneller geht: Klagen und dann 3-4 Jahre auf ein Urteil warten oder die Leute so lange weiter nerven, bis sie nachgeben? Momentan gibt es ja zögerliche Signale, dass sie sich bewegen. Es könnte komplett vertane Zeit sein, ihnen weiter eine Chance zu geben, aber es könnte sich langfristig auch auszahlen, wenn denn tatsächlich ein (Um)-Denken eingesetzt hat.

    Es müsste halt noch viel mehr Druck aus der Bevölkerung geben, nicht nur von mir. So lange sie mich als einzelnen Querulanten betrachten, wird sich nichts Grundlegendes ändern.

    Eine Klage gegen ein neues Blauschild in der Schölischer Straße wäre gut, damit der Leiter des Tiefbauamtes merkt, dass er Gehwege baut, wenn er "Radwege" sagt. Das könnte er dann zumindest bei künftigen Planungen berücksichtigen und vorher überlegen, ob es zu seinem schicken roten Pflaster mit den lustigen Verschwenkungen an jeder Kreuzung nicht doch bessere Alternativen gibt.

  • Mit Pressefahrt meine ich: Journalisten aufs Rad, und dann sollen die da mit Dir eine Tour fahren. Auf eigene Gefahr natürlich.

    Schon klar. Und danach schreibt einer "Lebensmüder Fahrrad-Aktivist fordert: Hier sollen Radfahrer künftig auf der Straße (sic.) fahren!"

    Aber man könnte sicherlich eine Route über die besonderen Absurditäten zusammenstellen, wo selbst autofahrende Journalisten merken, dass das so nicht funktionieren kann.

  • Kann man gegen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] als Fußgänger klagen?

    Bist du von der Regelung betroffen? Ja, wenn du da zu Fuß gehst.

    Schränkt dich die Regelung grundsätzlich in deinen Rechten ein? Klar, du wirst der Gefahr durch Radfahrer ausgesetzt.

    In den VwV steht:

    Zitat

    Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei" kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist.

    Hier muss die Verwaltung Ermessen ausüben. Du musst nun argumentieren, warum die Verwaltung hier falsch ermessen hat. Zum Beispiel gibt es in der ERA ein Diagramm, wonach der Weg mindestens 2.5m breit sein muss, damit das angeordnet werden darf. Aber das interessiert einen Richter ggfs. nicht weiter, ist ja schließlich nur eine technische Empfehlung.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Momentan gibt es ja zögerliche Signale, dass sie sich bewegen.

    Die sollen nicht nur zögerlich zucken, die sollen liefern. Die sagen, das Schild käme weg? Dann sollen sie's abbauen. Oder dir eine klare Aussage geben, warum das nicht geht. Personalmangel ist kein Grund. Ne Anordnung tippen dauert mit Übung sicher nicht länger als eine Stunde.

    In Hamburg ist ein Hinderungsgrund gerne irgendwelche Ampelphasen; ob man gegen das Argument vorgehen kann weiß ich auch nicht.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Letztlich auch die Frage, was unter dem Strich schneller geht: Klagen und dann 3-4 Jahre auf ein Urteil warten oder die Leute so lange weiter nerven, bis sie nachgeben? Momentan gibt es ja zögerliche Signale, dass sie sich bewegen. Es könnte komplett vertane Zeit sein, ihnen weiter eine Chance zu geben, aber es könnte sich langfristig auch auszahlen, wenn denn tatsächlich ein (Um)-Denken eingesetzt hat.

    Die Frage stellt sich doch nicht wirklich, weil das parallel laufen kann.

    Und für den Klageweg: Entweder die eher heikleren Fälle, dann möglichst mit einem Kettler im Rücken. Oder einen der eindeutigsten Fälle, damit sich überhaupt mal etwas bewegt. Wenn die Schilder unerwarteterweise vor einem Urteil verschwinden, kann man die Klage noch immer zurückziehen.

    Nur zu warten und zu reden, bringt jedenfalls offensichtlich nichts. Selbst das eine aufgehobene Schild hängt ja immer noch.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Sollen wir diesen Thread grundsätzlich mal aufteilen oder kommen alle mit diesen nunmehr 23 Seiten zurecht? :D

    Nö, eher nicht aufteilen, damit zusammenbleibt, was zusammengehört.

    Als Pfälzer (ich wohne gar nicht so weit weg von Pirminator in der Westpfalz) bin ich ganz fassungslos, was da im Norden auf dem flachen Land alles passiert. Hierzulande gibt es zwar auch einige Radwege, aber so eine Landplage wie in Stade sind sie hier nicht. Aber gut, ich bin ja auch nur Zur-Arbeit-und-in-die-Stadt-Radler, weitere Strecken über Land mach ich eher selten.

  • Schon klar. Und danach schreibt einer "Lebensmüder Fahrrad-Aktivist fordert: Hier sollen Radfahrer künftig auf der Straße (sic.) fahren!"

    Aber man könnte sicherlich eine Route über die besonderen Absurditäten zusammenstellen, wo selbst autofahrende Journalisten merken, dass das so nicht funktionieren kann.

    Du schriebst doch im Haßloch-Thread, dass im Februar Heiner Monheim bei Euch in Stade bei einem Workshop ist. Reicht die Zeit für einen Ausflug mit Presse? Oder wenn jemand eine Fahrt stur nach Vorschrift mit Helmkamera abgefilmt hat und das dann vorführt?

    Was kann die Presse dann schreiben? »Verkehrsplaner: Stader Radwege sind unzulässig und lebensgefährlich«?

  • Hallo,

    Idee: 2 Videos

    1x nach StVO mit Darstellung und Zählung der Gefahrstellen

    1x auf der Fahrbahn mit Darstellung und Zählung der Gefahrstellen. Gerne zur HVZ.

    Eigentlich müsste es ja beim ersten Video »nach Beschilderung« heißen ... ;)

    Die benötigte Zeit sollte hervorgehoben werden. Vielleicht kann man ja die Videos in Parallelmontage synchron laufen lassen. Wer zuerst ankommt, kann dann gerne »Ick bün al hier« rufen, das sollte im Großraum Stade/Buxtehude bekannt sein ;)

  • Ich habe ein solches Vergleichsvideo schon mal gemacht: Einmal auf dem [Zeichen 240] und dann noch einmal auf der Fahrbahn, allerdings an einer weniger stark frequentierten Verbindungsstraße. Die Gefahrenstellen kommen dabei leider nicht so deutlich raus und bei dem Fahrbahnvideo musste ich ca. 20 Sekunden wegen parkender Fahrzeuge am Fahrbahnrand und Gegenverkehr warten. Da fürchte ich, dass sich die Befürworter der Radwege darin bestätigt sehen, dass es doch auf dem Radweg viel besser gegangen wäre, obwohl ich trotz des Wartens auf der Fahrbahn insgesamt schneller war.

    Daher wollte ich das nochmal auf meinem täglichen Arbeitsweg entlang der Harburger Straße wiederholen. Aber leider ist es zur Zeit immer schon/noch dunkel, wenn ich da fahre und am Wochenende ist da nicht so viel los. Ich zähle aber manchmal die Gefahrensituationen mit, die ich auf dem Radweg erlebt hätte: entgegenkommende Geisterradler, Autos, die aus einer Nebenstraße oder Ausfahrt kommen und erst am Fahrbahnrand halten, Autos, die "nur kurz" auf dem Radweg halten/parken, Fußgänger, an denen ich langsam hätte vorbeifahren müssen. Das könnte man schön in einem solchen Video zeigen, aber das geht wohl erst in 2-3 Monaten wieder von den Lichtverhältnissen her.

    Ich habe auch für den April (im Winter fährt man schließlich nicht Fahrrad) eine Anfrage erhalten für eine Tour von der Innenstadt nach Riensförde/Heidesiedlung mit Mitgliedern des Stadtrates. Also dahin, wo das neue Schulzentrum geplant ist, um die derzeitige Situation für den Radverkehr zu erleben und die Notwendigkeit aufzuzeigen, dass es so nicht bleiben kann. Vielleicht kann man dazu auch die Presse mitnehmen.

    Und in der nächsten Woche soll es noch ein Treffen geben, wo es um den Termin mit Prof. Monheim gehen soll. Ich habe ihn lediglich als Referenten vorgeschlagen, hatte aber bislang mit der sonstigen Organisation nichts zu tun. Das Ganze soll im Rahmen einer Vortragsreihe stattfinden, die von einem "Arbeitskreis Stadtnatur" organisiert wird (dahinter stecken unter anderem der BUND und der Ortsverband der Grünen). In bisherigen Vorträgen ging es bereits um die Bedeutung von Stadtgrün (Parks, Bäume, Wiesen, Teiche und sonstige Grünflächen) für das Stadtklima und die Artenvielfalt, sowie um gesundheitliche Wirkungen von Grünflächen in der Stadt. Der nächste Vortrag soll zum Thema nachhaltige Mobilität stattfinden.

  • Ich habe ein solches Vergleichsvideo schon mal gemacht: Einmal auf dem [Zeichen 240] und dann noch einmal auf der Fahrbahn, allerdings an einer weniger stark frequentierten Verbindungsstraße. Die Gefahrenstellen kommen dabei leider nicht so deutlich raus und bei dem Fahrbahnvideo musste ich ca. 20 Sekunden wegen parkender Fahrzeuge am Fahrbahnrand und Gegenverkehr warten. Da fürchte ich, dass sich die Befürworter der Radwege darin bestätigt sehen, dass es doch auf dem Radweg viel besser gegangen wäre, obwohl ich trotz des Wartens auf der Fahrbahn insgesamt schneller war.

    Daher wollte ich das nochmal auf meinem täglichen Arbeitsweg entlang der Harburger Straße wiederholen. Aber leider ist es zur Zeit immer schon/noch dunkel, wenn ich da fahre und am Wochenende ist da nicht so viel los. Ich zähle aber manchmal die Gefahrensituationen mit, die ich auf dem Radweg erlebt hätte: entgegenkommende Geisterradler, Autos, die aus einer Nebenstraße oder Ausfahrt kommen und erst am Fahrbahnrand halten, Autos, die "nur kurz" auf dem Radweg halten/parken, Fußgänger, an denen ich langsam hätte vorbeifahren müssen. Das könnte man schön in einem solchen Video zeigen, aber das geht wohl erst in 2-3 Monaten wieder von den Lichtverhältnissen her.

    Ich habe auch für den April (im Winter fährt man schließlich nicht Fahrrad) eine Anfrage erhalten für eine Tour von der Innenstadt nach Riensförde/Heidesiedlung mit Mitgliedern des Stadtrates. Also dahin, wo das neue Schulzentrum geplant ist, um die derzeitige Situation für den Radverkehr zu erleben und die Notwendigkeit aufzuzeigen, dass es so nicht bleiben kann. Vielleicht kann man dazu auch die Presse mitnehmen.

    Und in der nächsten Woche soll es noch ein Treffen geben, wo es um den Termin mit Prof. Monheim gehen soll. Ich habe ihn lediglich als Referenten vorgeschlagen, hatte aber bislang mit der sonstigen Organisation nichts zu tun. Das Ganze soll im Rahmen einer Vortragsreihe stattfinden, die von einem "Arbeitskreis Stadtnatur" organisiert wird (dahinter stecken unter anderem der BUND und der Ortsverband der Grünen). In bisherigen Vorträgen ging es bereits um die Bedeutung von Stadtgrün (Parks, Bäume, Wiesen, Teiche und sonstige Grünflächen) für das Stadtklima und die Artenvielfalt, sowie um gesundheitliche Wirkungen von Grünflächen in der Stadt. Der nächste Vortrag soll zum Thema nachhaltige Mobilität stattfinden.

    Das hört sich doch schon mal gut an. Ich war Ende November in Bad Malente bei einem von Heiner Monheim veranstalteten Seminar für Verkehrsexperten (aus Verbänden und Verwaltung, u.a. nah-sh-GF Bernhard Wewers) und Journalisten - und ich kann dem AK Stadtnatur nur wärmstens empfehlen, Heiner Monheim einzuladen.

  • Habe tatsächlich noch ein anderes Vergleichsvideo gefunden und gerade mal bei Youtube hochgeladen. Kamera war am Lenker befestigt (falls sich jemand wundert, dass ich gar nicht den Kopf drehe ;) )

    https://youtu.be/QaOyfTDma2c

    Es geht um diesen Kreisverkehr hier: https://www.google.de/maps/@53.59689…m/data=!3m1!1e3

    Für aufmerksame Betrachter: Im gesamten Video ist nur ein blaues Schild zu sehen, ganz zu Anfang. Wenn man von der Straße Am Güterbahnhof kommt, soll man am Kreisverkehr auf das rote Pflaster. Hinter der Ausfahrt aus dem Kreisel steht kein neues Z240, daher bin ich da für die Videoaufnahme genau genommen illegal auf dem Gehweg gefahren, sorry! Ich bin mir aber ziehmlich sicher, dass die Stadt noch umgehend ein Z240 aufhängen würde, wenn ich sie auf diesen Umstand hinweise, denn dort ist es bestimmt total gefährlich auf der Fahrbahn.

    Hinter der Kurve, wo das Video abbricht, gibt es eine Bettelampel mit kombinierten Streuscheiben, wo man dann die Straßenseite wechseln soll, um von da an auf der falschen Seite weiter zu fahren.

    In Gegenrichtung ist der Weg an der Salztorscontrescarpe von der Altländer Straße her benutzungspflichtig. Ich komme immer über die Brücke über den Burggraben und danach steht kein blaues Schild mehr. Der Wechsel auf die Fahrbahn erfolgt an der ersten Bordsteinabsenkung nach der Ampel.

    Natürlich zeigt das Video, dass es auf der Fahrbahn einfacher, sicherer und schneller durch den Kreisverkehr geht. Aber ob das jemanden vom Hocker haut?

    *edit: Stade-typisch am Ende des Videos der Geisterfahrer auf dem Gehweg :)

    Und man sieht auch das große Problem der Stader Murks-Kreisel mit den stark verschwenkten Zufahrten der Radwege. Eigentlich muss man ja Handzeichen geben, wenn man den Kreisverkehr verlässt, aber hier sollte man tunlichst anzeigen, wenn man dem Kreisverkehr folgt. Denn sonst denken alle, dass man dem gerade aus dem Kreisel führenden Weg folgt (was in Richtung Bahnhof ohne Z240 wiederum gar nicht erlaubt ist).

  • Dann noch eins, was das Vergnügen dokumentiert, an der Bremervörder Straße auf dem Radweg zu fahren. Bei der Aufnahme bin ich mit einem Trekkingrad mit Federgabel gefahren. Mit Rennrad oder Brompton wird man da aus dem Sattel geschleudert. Dazu kommen schlecht einsehbare Ausfahrten, fehlende Furtmarkierungen an Kreuzungen und die lustige Angewohnheit, die Rampen auf den Radweg mit diesen kleinen Natursteinen zu pflastern.

    https://www.youtube.com/watch?v=KQXZ5rdjzkg&feature=youtu.be

    Hier: https://www.google.de/maps/dir/53.59…4m1!3e0!5m1!1e1

    Das ist schon vor über einem Jahr an einem Samstagnachmittag aufgenommen worden. Wochentags ist da deutlich mehr los. Zum Glück ist das keine Strecke, die ich regelmäßig befahre. Das sieht mit den Weitwinkel-Actionkameras immer schneller aus als es ist, daher sind ab und zu mal die Geschwindigkeiten eingeblendet.

  • uh-ah, das müsste ich nicht haben. Kleinpflaster an den Einmündungen ... das soll wohl den Querverkehr bremsen. Grauenhaft

    Ich würde mal die Querfugen zählen (auf der Fahrbahn) bzw. hochrechnen (auf dem Radweg) - alle 10 cm ein Betonpflasterstein, dann das Pflaster auf den Einmündungen, dann hast Du doch am Ende so 2 bis 10 Querfugen pro km auf der Fahrbahn und weit über 1.000 Querfugen auf dem Radweg.

  • Yeti das Vergleichsvideo ist spitze. Es wird sehr deutlich, was die unterschiedlichen Verkehrsführungen bedeuten. Auch dank der eingeblendeten Texte. Im zweiten Video rüttelt es einen beim Betrachten förmlich mit durch.

    Vergleichsvideos wären auch zwischen KFZ- und Fahrradverkehrsführung interessant.

  • Ich hatte neulich die Koordinierungsstelle des Elberadweges freundlich darauf hingewiesen, dass man im Landkreis Stade auf dem Elberadweg wegen [Zeichen 250] gar nicht Fahrrad fahren darf. Darauf erhielt ich gestern diese originelle Antwort:

    Zitat von Koordinierungsstelle Elberadweg

    ...

    Bei Gästebeschwerden versuchen wir dergleichen dann auch mit den Partnern vor Ort zu klären. Ihre aufgeführten Stellen sind bislang erstaunlicherweise noch nicht Hintergrund von Gästebeschwerden gewesen. Das mag Zufall sein oder Hinweis, dass es für Gäste vielleicht doch nicht so verwirrend ist, schon gar sie fast immer den Deich/Deichverteidigungsweg benutzen dürfen, aber ich auch weiss, dass dies in einigen Regionen heiss umstritten ist.

    Manchmal ist es dann besser, nicht an bestehenden Lösungen zu rütteln, sonst gibt es Totalverbote und dann dürfen die Radler gar nicht mehr auf den schönen Deichwegen fahren.

    ...

    Ich habe daher etwas deutlicher geantwortet:

    Mal sehen, ob er es nun begreift...

  • Das liest sich eher so, als wäre das Schild genau so gemeint, die zuständigen (Kreis-)Behörden sollten aber lieber nichts von der Praxis der nichtzuständigen Stellen vor Ort erfahren.

    Jede Benutzung des Deiches (Nutzung und Benutzen), außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger, ist verboten.

    Ausnahmen kann die Deichbehörde genehmigen.

    P.S. Die Ordnungswidrigkeit (vorsätzliche oder fahrlässige Deichnutzung entgegen § 14 Abs. 1.) kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden...