Furtmarkierung sind im Zuge von Vorfahrtstraßen anzubringen, steht in der VwV.
Neues aus Stade
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Yeti -
15. November 2017 um 10:18 -
Unerledigt
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Ich habe nochmal nachgelesen. Furtmarkierungen im Zuge nicht vorfahrtberechtigter Straßen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern nur bei Kreuzungen, an denen Rechts vor Links gilt. Im Zuge von Vorfahrtstraßen müssen Furtmarkierungen aufgebracht sein.
Als Radverkehrsführung über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten.
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Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. -
Äh, was gibt es denn noch ausser Vorfahrtstraßen und RvL? Mir fällt da nur noch der VBB ein.
Früher war das bestimmt ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Rad/Gehweg. Bis dann ein pflichtbewusster Mitarbeiter die Schilder entfernt hat, weil sie in der 30er Zone nichts zu suchen haben. Passiert hier in Köln auch häufiger. Sämtliche alten Markierungen bleiben erhalten.
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So wird es gewesen sein. Genauso hat man damals einfach überall dort, wo so etwas Ähnliches wie ein Radweg vorhanden war, ein Blauschild aufgestellt
Der Abschnitt der Straße erfüllt eigentlich auch nicht die Voraussetzungen für eine 30er-Zone, weil dort nur ein Wohnhaus auf der linken Straßenseite ist und ansonsten nur ein Pizzabringdienst und der Bosch-Service. Tempo 30 könnte man machen wegen des schlechten Fahrbahnbelages und der geringen Fahrbahnbreite, aber nicht als 30er Zone. Dort, wo der Belag richtig schlimm wird, endet die 30er-Zone auch. -
Mir sieht die Einmündung mit "Randsteinrinne" nach abgesenktem Bordstein aus. In dem Falle wäre die Einmündung eher wie eine Grundstückseinfahrt zu behandeln und von dort kommende Fahrzeuge hätten nie Vorrang. Ich meine aus diesem Grund sind auch VBB meist so ähnlich gestaltet. Wir nähern uns der Grenze von MSDWGI. Und das sogar für den motorisierten Verkehr.
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Äh, was gibt es denn noch ausser Vorfahrtstraßen und RvL? Mir fällt da nur noch der VBB ein.
und evtl.
Warum man dort keine Furtmarkierung aufbringen muss, sondern darf, weiß ich jetzt allerdings auch nicht.
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Ich sehe da nirgends, dass ich da überhaupt auf der anderen Seite fahren dürfte.
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Sehe ich bei dem mittleren Bild nicht hinten auf der rechten Seite ein Blauschild?
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Da könntest du recht haben. Wenn der Weg, von dem das Foto entstanden ist, ein Radweg ist...dann ist das schmale Ding im Bild ja auch einer . Einfach mal den Bürgemeister mit dem Rad da drüber schicken, während links daneben ein Bus oder LKW fährt und ein Rollstuhlfahrer entgegenkommt.
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Das mittlere Bild wurde hier aufgenommen:
Bei Google Maps sieht man an der Stelle noch eine Art Furtmarkierung quer über die Linksabbiegespur. Die gibt es dort aber nicht mehr. Nach dem Ortsausgang gibt es nur noch auf der linken Seite einen Radweg. Das Blauschild ist auf dem Bild zu sehen. Und 200m vorher gibt es eine Fußgängerampel auf Höhe der Schule. Vermutlich wird erwartet, dass Radfahrer ab dort schon auf der falschen Seite fahren, obwohl der Weg auf der rechten Seite weiterhin benutzungspflichtig ist. Allerdings gab es dort im September auch einen Unfall zwischen einer Radfahrerin auf der linken Straßenseite und einer Autofahrerin, die aus einer Grundstücksausfahrt kam. Auch die Querung der Flethstraße kurz vor dem Ortsausgang ist vor allem auf der linken Straßenseite gefährlich. Aber selbst wenn der Radweg auf der rechten Seite weitergehen würde, wäre es in der Rechtskurve am Ortsausgang keine gute Idee, die Fahrbahn zu überqueren. -
Hier mal was aus der näheren Umgebung. Hollern-Twielenfleth gehört zur Samtgemeinde Lühe.
Ich habe mir gestern den Spaß gemacht und regelkonform alle Blauschilder beachtet. Das hat mir die Gelegenheit gegeben, auf den vereisten Wegen die neuen Winterreifen mit Spikes zu testen, während die Fahrbahn eisfrei war.
Der gezeigte Weg ist übrigens auf der ganzen Länge in beide Richtungen mit versehen und nicht mit
Mitten im Ort gibt es eine Bettelampel, an der alle Radfahrer, die vorher auf der richtigen Straßenseite gefahren sind, auf die falsche Seite wechseln sollen und umgekehrt.Nur mal kurz zum Telefonieren angehalten. Auf die Frage, warum sie dafür nicht auf der Fahrbahn hält, sondern den gesamten Geh- und Radweg blockiert, sagte die Fahrerin, dass da gerade so viele Autos kamen. Na dann doch lieber die Radfahrer behindern...
Der nächste Kandidat stand dort auch noch 3 Stunden später (hier sogar mal Autos auf der Fahrbahn zu sehen)
Und dieser hier auch (man beachte das extreme Verkehrsaufkommen):
Zur Abwechslung kurz darauf eine Baustelle:
Hier müsste man mal ein Schild drunter hängen: "Welcher Radweg?"
An den folgenden Stellen hält man den Zustand jedoch noch für OK, so dass da keine Warnung aufgestellt wurde
Es ist wirklich unfassbar...
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Diese Bilder jetzt bitte an die örtliche Verkehrsbehörde und mal nachfragen, ob dort die ERA2010 überhaupt bekannt ist...
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Ich würde erstmal beim Grundwissen ansetzen. StVO und so.
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Die Stadtväter hassen sich wahrscheinlich jetzt schon dafür, dass sie dich als ehrenamtlichen Radverkehrsexperten engagiert haben.
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Das fällt in den Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Lühe und liegt nicht im Stadtgebiet von Stade. Mal sehen, ob sich herausfinden lässt, wer dort für solche Dinge zuständig ist.
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Mal sehen, ob sich herausfinden lässt, wer dort für solche Dinge zuständig ist.
Ich tippe auf das Landratsamt. Bisher dachte ich aber auch, dass es für jedes Fleckchen Landkreis zuständig wäre. Für Buxthude ist es es.
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Wie verhält man sich eigentlich als Radfahrer an dieser Kreuzung korrekt, wenn man vom (wie immer benutzungspflichtigen) Radweg im Heidbecker Damm nach links abbiegen will? Auf der Fahrbahn wäre es einfach: Da gibt man Handzeichen links und folgt dann dem Verlauf der Vorfahrtstraße in die Gottlieb-Daimler-Straße, in der es gar keinen Radweg gibt und wo man ohnehin auf der Fahrbahn fährt. Aber wie soll das funktionieren, wenn man vom Radweg kommt? Hat irgendjemand eine Idee? (ich nicht)
Hier: https://www.google.de/maps/@53.57895…m/data=!3m1!1e3
Die Haltelinie in der von rechts einmündenden Rudolf-Diesel-Straße ist so angelegt, dass wartende Fahrzeuge immer die Radwegfurt blockieren und der Bordstein ist auch nur an der Furt abgesenkt. An der gegenüberliegenden Ecke gibt es auch noch eine Bordsteinabsenkung am "Verliererpunkt" der abknickenden Vorfahrt, wo man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig ist.
Alleine die Straßennamen signalisieren bereits, dass das Industriegebiet nicht für Radfahrer da ist, aber es ist immerhin auch eine Hauptroute zum südlich gelegenen Stadtteil Ottenbeck.
Sehr schön auch diese Bushaltestelle in der Gottlieb-Daimler-Straße, die man eigentlich nur mit dem Bus erreichen und verlassen kann (oder mit Gummistiefeln)
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Radwege in Verbindung mit abknickenden Vorfahrtstraßen gehören auch verboten.
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An der letzten Bordsteinabsenkung vor der Kreuzung auf die Fahrbahn wechseln ...
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