Habe gerade wieder etwas gelernt. Und da hier vermutlich auch andere immer mal wieder Autofahrer anzeigen, kann es vielleicht anderen helfen, den gleichen Fehler zu vermeiden.
Situation:
Ich passierte auf einem Radfahrstreifen einen Taxistand. Ein Taxifahrer schaute nicht in den Rückspiegel, zog knapp vor mir raus und blieb auf dem Radfahrstreifen stehen, um dann doch noch den rückwärtigen Verkehr zu beobachten.
Es folgt das übliche: Ich beklage mich darüber, er beleidigt mich, ich mache ein Foto, er drängt mich mit dem Auto zur Seite.
Ich habe daraufhin die Owi (Vorfahrtsverstoß) angezeigt und den Rest der Geschichte dazu geschrieben, um der Sache Nachdruck zu verleihen.
Was hat die Polizei gemacht?
Sie hat vier Wochen später meine Aussage aufgenommen und das Ergebnis an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Was hat die Staatsanwaltschaft gemacht?
Erstmal fünf Monate liegen lassen. Anschließend erhalte ich ein Schreiben, dass
- Beleidigungen nur per Privatklage verfolgt werden (richtig!)
- Nötigung nicht vorliegt (vermutlich auch richtig!)
- die Owi inzwischen verjährt ist.
Letzteres ist einfach nur ärgerlich. Denn die Anzeige ging sofort raus und auch der Anhörungsbogen kam eigentlich noch rechtzeitig.
Fazit:
In der Anzeige entweder das ganze Drumherum weglassen oder direkt reinschreiben, dass die bitteschön die Owi verfolgen sollen und nicht den ganzen anderen Krams, der sowieso zu nichts führt.