Was gibt Gutes zum Thema Radverkehr zu berichten?

  • 09. November 2017, der Fahrradstand ist voll.

    und der Raucherunterstand auch :)

    Auch am Dienstag, als es hier morgens zum ersten Mal Frost gab, waren 18 Kollegen mit dem Fahrrad hier (von max. 120 Mitarbeitern insgesamt). Das Gebäude wurde von der Stadt Stade gebaut und wird an Firmen und Forschungseinrichtungen vermietet. Werde bei unserem Vermieter mal anregen, ordentliche Fahrradständer anzubringen, an denen man die Räder auch vernünftig anschließen kann.

    Fun-fact: Der Raucherunterstand ist am dichtesten an den Bürogebäuden, dann kommt ein (meistens komplett leerer) Unterstand für Motorräder und am weitesten von den Büros entfernt befindet sich der Fahrradunterstand. Rauchen wird hier also attraktiver gemacht als Radfahren, aber irgendwie klappt das nicht.

  • Mit Dickstrich ist es doch eigentlich ein Radfahrstreifen, der von Kfz nicht befahren werden darf.

    Radfahrstreifen ist es mit durchgezogener Linie.
    Und im Kreuzungsbereich handelt es sich so oder so nur um eine Furt, die natürlich von anderen Verkehrsteilnehmern überfahren werden darf, soweit das in der Kreuzung notwendig ist.

    Das Verkehrszeichen [Zeichen 138-10] warnt doch nur vor kreuzenden Radfahrern, aber nicht von parallel bzw. auf der selben Fahrbahn in selbiger Richtung fahrenden. Irre ich mich?

    Kann man so nicht sagen.
    Es handelt sich um das Gefahrenzeichen mit Sinnbild "Radverkehr". Eine Richtungsangabe enthält dieses nicht. Es wird auch regelmäßig eingesetzt, wo Radverkehr z.B. baustellenbedingt vom Hochbord in die Fahrbahn geleitet wird. Daher sehe ich auch die gezeigte Verwendung als richtig und verständlich an.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Wie man es eigentlich machen sollte habe ich bereits beschrieben. Da sind wir uns möglicherweise sogar einig. Aber "gefährlicher Unsinn", das lasse ich keinesfalls gelten. Denn die Dooring-Zone hast du auch auf dem Hochbordradweg. Und wenn du den Hochbordradweg an Stelle des Straßenrandes zum Parken freigeben würdest, dann hast du die Radler gegen dich aufgebracht, die sich auf der Straße nicht sicher fühlen und lieber Hochbordradwege fahren, auch wenn die noch zu schmal sind.Dass die Markierung, die zur Straße führt, einen "sicheren" Radweg suggeriert, halte ich ebenfalls für keinen treffenden Einwand. Denn ein Radler, der sich unsicher fühlt wird den Hochbordradweg benutzen, egal ob auf der Straße ein Radweg markiert ist oder ein Schutzstreifen oder gar nichts, wie im vorliegenden Fall.
    Man fährt zwar diagonal auf die Straßenbahnschienen zu, aber der Platz zwischen Schienen und parkenden Autos ist ausreichend, um rechts von den Schienen zu fahren. Es gibt nicht die Notwendigkeit zwischen den Schienen zu fahren. Und wenn es doch mal die Notwendigkeit gibt, dann musst du auch mehr oder weniger diagonal Straßenbahnschienen überfahren, um zum Beispiel zwischen den Schienen weiterzufahren, wenn rechts davon ein Auto in zweiter Reihe hält.
    Den Einwand mit den Dickstrichmarkierungen habe ich nicht verstanden. Die Markierung ist doch nur im Bereich der Einfädelung auf die Straße, auf dem folgenden Streckenabschnitt ist auf der Straße keine Markierung. Die Markierung soll deutlich machen: Achtung Autofahrer ab hier müsst ihr verstärkt mit Radlern rechnen, die jetzt vom Hochbordradweg runterfahren, weil der ab dieser Stelle sehr schmal wird und deshalb nicht mehr als benutzungspflichtig ausgeschildert ist.
    Würdest du denn eine Fortsetzung des Hochbordradweges als benutzungspflichtiger Radweg gutheißen? Auch dann, wenn er dafür zu schmal ist? Die gewählte Lösung ist eine gute Zwischenlösung, bis die Bereitschaft gewachsen ist deutlich mehr Autos wirklich wirkungsvoll aus der Stadt zu verbannen. Im vorliegenden Fall zum Beispiel durch Auflösen der Parkplätze. Aber mal angenommen, du arbeitetest in der Verwaltung und solltest hier eine Verbesserung für den Radverkehr herbeiführen, weißt aber genau, für den Parkplatzrückbau gibt es keine politischen Mehrheiten, was würdest du dann besser machen?

    Die Dooring-Zone auf dem Hochboard ist schlimm genug, da muss man nicht auf der Fahrbahn denselben Fehler machen und dort fahren. Folge ich der Markierung bin ich aber genau dort. Natürlich kann ich dann noch zwischen die Schienen hoppeln und hoffen, nicht mit den Reifen dort einzufädeln und zu stürzen. Ich könnte aber aus der Einmündung heraus direkt zwischen die Schienen und dort fahren.
    Zusätzlich tauche ich selbst für einen sich umschauenden Autofahrer aus dem toten Winkel hinter der Ecke des Fahrzeuges auf. Denn hinten aus dem Auto zusätzlich werden noch weniger Fahrer nach Radlern Ausschau halten, als einen Schulterblick zu machen vorm Türöffnen.

    DieDie auf die Fahrbahn herausgezogene Dickstrichmarkierung kennzeichnet einen Radweg. Dieser ist ein Sonderweg, aka anderer Straßenteil. Dadurch, dass dieser endet, gilt für mich als Radler Paragraph 10 der StVO. Das bedeutet Anhalten, sämtlichen Fahrbahnverkehr vorlassen, weiterfahren. Das kann ich aber nicht erkennen, weil die Dickstrichmarkierung hinter dem Auto verschwindet, bevor sie aufhört. Man könnte meinen, dass dort ein Radfahrstreifen weitergeht. Dieser wäre wiederum als Sonderweg nicht Teil der Fahrbahn, ich dürfte als Radler weiterfahren, denn Autos dürften diesen nicht befahren. Für sie würde die Fahrbahn enger, sie müssten an der Engstelle hinter dem Radler warten, bis der Gegenverkehr aufhört und sie die Engstelle passieren können. Im jetzigen Zustand müsste dort mindestens ein klarstellendes Vorfahrt gewähren aufgestellt werden.

    Natürlich hat der Hochboard-Radweg hier keine Grundlage für eine Benutzungspflicht. Wer meine Beiträge hier liest, weiß wohl auch, dass ich gegen jede Form Blauschild bin. Nur, unter absolutem Nachrang an dieser Einmündung in die Fahrbahn einordnen ist der Normalfall. Auch ohne diese Markierung.

    Was würde ich besser machen?
    Zunächst die Furtmarkierung wieder den Vorschriften entsprechend ausführen (von Hochboard zu Hochboard.) Oder sie ganz entfernen. Dann dürfen die Piktogramme mit den Pfeilen gerne bleiben. Diese haben ja keinerlei Rechtswirkung und können damit auch nicht falsch gedeutet werden, als das, was sie wirklich sind. Ein Hinweis, wo man fahren darf. Evtl, würde ich auf der Fahrbahn noch Fahrrad-Piktogramme zwischen die Schienen malen.

    Andererseits bin ich persönlich auch ein entschiedener Gegner davon, die bestehende Rechtslage durch solche Spielereien darzustellen, nur weil manche sich nie weiterbilden. Das lenkt von wichtigen Schildern ab und kann garnicht flächendeckend funktionieren, sodass die ungebildeten weiterhin davon ausgehen, dass man z.B. ohne Piktogramm nicht auf Fahrbahn radeln darf. Genau aus diesem Grund sind nicht zwingende Verkehrszeichen auch durch die StVO verboten.

    Wenn man ausgerechnet dort auf die Fahrbahn soll, dann muss man in meinen Augen mindestens eine verpollerte Abfahrt in den Fahrbahnraum schaffen. Sodass Radler und Autos im Längsverkehr aufeinander treffen. Das wäre wegen der 10er-Problematik zwar auch rechtlich nicht ganz sauber, funktioniert aber in der Praxis wenigstens etwas konfliktfreier. Wahrscheinlich weil es intuitiver ist. Allein, weil sie irgendwo aufhören und man sie nicht sauber einfädeln kann (Reißverschluss ist mit der momentan Rechtslage nicht möglich) sind Radwege schon doof.

  • Das kann ich so nicht stehen lassen.

    Die auf die Fahrbahn herausgezogene Dickstrichmarkierung kennzeichnet einen Radweg. Dieser ist ein Sonderweg, aka anderer Straßenteil. ..... Im jetzigen Zustand müsste dort mindestens ein klarstellendes Vorfahrt gewähren aufgestellt werden.

    Selbst wenn man sich aus gestrichelten Furtmarkierungen im Kreuzungsbereich einen Radweg herbeifantasieren könnte, wäre dieser noch lange kein Sonderweg im Sinne der StVO.
    Dass Du außerdem ihm mit einem "klarstellenden" Vz 205 die Vorfahrt nehmen willst, wo die Radverkehrsführung der Vorfahrtstraße folgt(!), kann ja hoffentlich nicht ernst gemeint sein.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Dass diese Empfehlungen oft genug ignoriert werden, weiß ich auch. Aber es ging doch um die Frage, wie man es besser machen könnte. Wenn man das Einfädeln in den Fahrbahnverkehr von der Kreuzung trennt, ergäbe sich schon mal nicht die mögliche Verwirrung zwischen §9 und §10. Meines Erachtens löst man mit dem empfohlenen Radwegende auch die §10-Problemtik, indem man das Einfädeln auf die Fahrbahn in einem geschützten Bereich ermöglicht. Wenn der geschützte Bereich endet, befindet sich der Radler bereits auf der Fahrbahn und der Autofahrer überholt.

    Für die Situation in Hannover würde das bedeuten, ein Radwegende z.B. an der von hugo790 gezeigten Stelle einzurichten und den Hochbordradweg mit [Zusatzzeichen 1022-10] als nicht benutzungspflichtigen Weg zu belassen. An der Kreuzung wären dann die Radler, die auf die Fahrbahn wollen, bereits drauf und diejenigen, die weiter auf dem Hochbord fahren wollten, bleiben dort.

  • Dass diese Empfehlungen oft genug ignoriert werden, weiß ich auch. Aber es ging doch um die Frage, wie man es besser machen könnte. Wenn man das Einfädeln in den Fahrbahnverkehr von der Kreuzung trennt, ergäbe sich schon mal nicht die mögliche Verwirrung

    Wie man es besser machen könnte:

    • Empfehlungen nicht mehr ignorieren.
    • Empfehlungen ernst nehmen.
    • Empfehlungen bei der Planung berücksichtigen.
    • Versuchen, besser als ERA zu sein.

    Und für das konkrete Problem ist tatsächlich die Lösung, dass ein Radweg eben nicht immer stumpf an der nächstbesten Kreuzung enden darf, sondern man sich bei der Planung insbesondere auch über die Anschlüsse Gedanken macht. Wichtig ist für die Sicherheit nämlich weniger, wo der Radfahrer im Straßenquerschnitt eingeordnet ist, als vielmehr die Frage, wie er in Relation zum übrigen Verkehr über die nächste Schnittstelle (Kreuzung) kommt.
    Die Auf- und Ableitungen sind das, woran ganz viele Radwege in Deutschland kranken.
    Aber solange ich immer nur Strecken und Abschnitte betrachte, bleibt es völlig egal, ob ich dort den Radweg rot oder grün anstreiche, Pömpel oder Poller aufstelle oder Sperrflächen hinzufüge. Ein Sammelsurium von Strecken wird ohne sinnvolle Anknüpfung an die anderen Abschnitte kein Radwegenetz. Was einen Haufen Fäden zum Netz macht, sind die Knoten, nicht die Länge der Fäden.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Das kann ich so nicht stehen lassen.

    Selbst wenn man sich aus gestrichelten Furtmarkierungen im Kreuzungsbereich einen Radweg herbeifantasieren könnte, wäre dieser noch lange kein Sonderweg im Sinne der StVO.Dass Du außerdem ihm mit einem "klarstellenden" Vz 205 die Vorfahrt nehmen willst, wo die Radverkehrsführung der Vorfahrtstraße folgt(!), kann ja hoffentlich nicht ernst gemeint sein.

    Mooment. Diese Furt schließt an an einen Hochboard-Radweg an, oder nicht? Dies ist ein Sonderweg. Dieser nimmt zwar an der Vorfahrt ggü. der untergeordneten Straße teil, aber ggü. der Fahrbahn bleibt Nachrang. Nur darauf würde ich mit dem VZ205 hinweisen wollen. Wer weiter Hochboard fährt, würde nicht tangiert.

    Wäre auch Murks, aber es wäre wenigstens auf den ersten Blick klar, welchen Mehrwert man den Radlern an der Stelle geschaffen hat. Nämlich garkeinen.

  • Ein klarstellendes Vz 205, wenn man vom Hochbord zur Fahrbahn herunterhoppelt?
    Wo könnte das stehen und wie wäre es zu unterscheiden von einem Vorfahrt-achten für die Kreuzung?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du da etwas StVO-gerechtes hinbekommst.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Heiner Monheim wurde gelegentlich schon mal erwähnt. Er schreibt:

    »Liebe ... Freunde,
    gestern ist im VAS-Verlag mein neues Buch "Wege zur Fahrradstadt" erschienen, das Teil einer Serie von 4 Bänden zur Verkehrswende ist. In dem Fahrradbuch werden auch Fragen der intermodalen Kombination von Fahrrad und ÖPNV und speziell auch der Radstationen an Bahnhöfen angesprochen, ansonsten geht es intensiv auf die Geschichte des Radverkehrs und der deutschen Fahrradpolitik und-Planung ein.«

  • Hochsicherheits-protected-bikelane: :S

    Endlich gibt es eine vernünftige Radstrecke nördlich des Nord-Ostsee-Kanals (rechts der Fahrbahnen der B503) zum beliebten Kieler Stadtstrand. Die alte Strecke war gut geeignet um lästige Verwandte loszuwerden. Einfach Radtour an den Strand, und abends abhauen. Die gut ein Dutzend Richtungsänderungen und Tunnel unter der Kraftfahrstraße hindurch findet ein Ortsunkundiger nicht mehr im stockdunkeln...

    Es handelt sich auf großen Abschnitten um eine reine Fahrradstraße. Leider endet bzw. beginnt sie mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] an der Bushaltestelle am Flughafeneingang und führt dann als irgendeine Art Nebenfahrbahn weiter. Dennoch ein extremer Komfortgewinn!

  • In Hannover führt ein stark benutzter Radweg am Leineufer entlang, bei dem jetzt der Belag erneuert wurde. Zumindest auf einigen Teilabschnitten wurde er auch verbreitert, sowei es die Bäume zuließen. Hierzu der HAZ-Bericht vom 23.4.18, in dem die Bauarbeiten angekündigt wurden: "Die Piste war mit den Jahren in Teilbereichen zu einer Rumpelstrecke geworden. Sie erhält deshalb eine durchgängige neue Asphaltdeckschicht, wodurch Schlaglöcher sowie Verwerfungen durch Baumwurzeln beseitigt werden. Außerdem lassen die Fachbereiche Tiefbau und Umwelt und Stadtgrün sie in Bereichen, in denen es der vorhandene Baumbestand zulässt, auf 3,50 Meter verbreitern." Quelle: http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…Linden-sanieren

    Der Fußverkehr verläuft weitgehend separat auf einem Fußweg, der vom Radweg durch einen breiten Grünstreifen auf den meisten Streckenabschnitten abgetrennt ist. (Im Foto rechts)

    Tatsächlich kann sich das Ergebnis sehen lassen. Hier ein Foto von einem Abschnitt, bei dem im Vordergrund die alte Breite und weiter hinten die Verbeiterung zu sehen ist. Im zweiten Bild deutet eine rote Linie den alten Verlauf an. Die Aufnahme entstand Richtung stadtauswärts kurz vor der Unterführung unter dem Westschnellweg.

                          


  • An der Kreuzung Aegidientorplatz wurde ein neuer ampelgesteuerter Fahrradüberweg angelegt. Das habe ich in die openstreetmap-Karte eingezeichnet. Dazu ein Foto. Wie kann man eigentlich die openstreetmap-Betreiber darauf aufmerksam machen, dass da eine Änderung stattgefunden hat, die noch nicht in der Karte eingetragen ist?

  • An der Kreuzung Aegidientorplatz wurde ein neuer ampelgesteuerter Fahrradüberweg angelegt. Das habe ich in die openstreetmap-Karte eingezeichnet. Dazu ein Foto. Wie kann man eigentlich die openstreetmap-Betreiber darauf aufmerksam machen, dass da eine Änderung stattgefunden hat, die noch nicht in der Karte eingetragen ist?

    Das ist das Schöne an Openstreetmap: Du kannst (und darfst, und sollst) neue Wege selbst in die Karte eintragen.

    Unter openstreetmap.org registrieren ("sign up", oben rechts) und mit "edit" die Karte ergänzen.

    Das Fragezeichen in der Werkzeugleiste am rechten Rand führt dann zu einem Walkthrough, der die Editor-Funkionen erklärt.

    Ob ein im Editor gezeichneter Weg ein Feldweg, eine Straße, ein Fuß-, Reit- oder Radweg ist, entscheiden bei openstreetmap neben dem Wegtyp ("highway=") sogenannte "Tags". Hilfreich für diese ist https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycl…lagen_kartieren, wo Beispiele für verschiedener Arten der Radverkehrsführung und die entsprechenden Tagmöglichkeiten gezeigt werden